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Verbesserung der SauberkeitZusatzreinigungen an Wochenenden in den Stadtbezirken

E 18/0122/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Parting bedankt sich für die gute Vorlage, fragt aber gleichzeitig nach der Abfrage der Bedarfe und der Finanzierung dieser Maßnahme.

Hierauf antwortet der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau, dass die Vorlage auf einem Beschluss der Bezirksvertretung Band resultiere. Demnach sei der Stadtbetrieb gefordert, an allen Wochentagen Plätze und Grünanlagen bedarfsgerecht von starken Verunreinigungen befreit und die Einhaltung der Verkehrssicherheit gewährleistet. Dies soll neben dem neu gestalteten Marktplatz in Brand zur Gleichbehandlung aller Stadtbezirke auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Im Zuge dessen sind die Anforderungen von Zusatzreinigungen bei allen Bezirksamtsleitungen abgefragt worden.

Die Kosten für die Einrichtung eines neues Team (4 Personen + Fahrzeug) belaufen sich auf ca. 230.000,- € / Jahr. Dies würde eine Steigerung von ca. 2 Cent/Meter für jeden Bürger ausmachen.

Herr Schmitz-Reiber fragt, ob die Bezirke diese Personal einstellen können. Ansonsten sollte der Aachener Stadtbetrieb die Aufgabe mit übernehmen.

Herr Thalau antwortet darauf, dass die Bezirke grundsätzlich Personal einstellen könnten, welches somit unmittelbar vor Ort wäre. Das hier in Rede stehende zusätzliche Team würd als Kolonne für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Bezirke beschäftigt.

Ratsfrau Parting sagt, dass aufgrund der Zusatzreinigungen zusätzliche Kosten für die Bürger entstehen würden. Unklar ist, wie die Kosten aufgeteilt und getragen werden. Werden die Kosten durch eine höhere Reinigungsklasse nur von den betroffenen Anwohnern getragen oder werden die Kosten auf alle Bürger umgelegt. Darüber hinaus sagt Frau Parting, dass in den Bezirken momentan nur geringe Gebühren (Reinigungsklassen) gezahlt werden, da dort auch seltener gereinigt wird und der Bürger dies selber macht.

Ratsherr Blum sagt, dass die Initiative von der Bezirksvertretung Brand aus gekommen sei, aber auch andere Bezirke Bedarf hätten. Er bedankt sich beim Aachener Stadtbetrieb für die Vorlage und spricht sich für eine gesamtstädtische Lösung aus.

Ratsherr Servos sagt, dass das zusätzliche Volumen in Höhe von ca. 230.000,- €/Jahr ihm Bauchschmerzen bereiten würde. Die Straßenreinigungsgebühren würden momentan zu ca. 90 % von der B0 getragen. Die restlichen 10 % werden von den Bezirken getragen, dort wird allerdings auch deutlich weniger gereinigt.

Die Kosten bei einem Einsatz von Langzeitarbeitslosen würde sich auf 60.000,- € bis 70.000,- € belaufen. Auch diese Kosten müssten getragen werden. Unklar ist allerdings, ob die Kosten von allen Bürgern flächendeckend getragen werden oder nur die betroffenen Anwohner in eine andere, höhere Reinigungsklasse überführt werden.

Herr Klopstein fragt, ob die Langzeitarbeitslosen nur den Mindestlohn erhalten werden.

Herr Thalau antwortet hierauf direkt und sagt, dass die Langzeitarbeitslosen im Rahmen des TVöD normal bezahlt werden und es einen Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit geben würde.

Ratsherr Neumann spricht sich für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen aus. Er sagt, dass es solche Programme bereits in der Städteregion Aachen gibt und die Stadt Aachen dort auch nachziehen sollte.

Der Kaufmännische Betriebsleiter Herr Thalau sagt, dass es für Langzeitarbeitslose nicht einfach sei, in die bestehenden Teams des Aachener Stadtbetrieb integriert zu werden. Die Teams hätten hohe Leistungsvorgaben, und seien die Arbeit sowie das Arbeitstempo gewöhnt.

Bei einem unmittelbaren Einsatz im Bezirk könne dem Sinn des Programms, langzeitarbeitslose Menschen behutsam wieder an Arbeit heran zu führen, besser entsprochen werden, da die Arbeit individuell eingeteilt werden kann.

Ratsherr Corsten sagt dazu, dass die Bezirke dies nicht leisten könnten und die Verantwortung beim Aachener Stadtbetrieb liegen muss, da dort auch das nötige Know-How und die Gerätschaften vorhanden seien.

Er sagt auch, dass es nur eine gesamtstädtische Lösung zur Finanzierung geben kann.

Ratsherr Blum sagt, dass es Fakt sei, dass es Verunreinigungen in den Außenbezirken gäbe, von denen auch Gefahren für die Bürger ausgehen. Die Kosten für die zusätzlichen Reinigungen könnten jedoch nicht auf die betroffenen Anwohner umgelegt werden.

Ratsherr Corsten sagt, dass er gern heute eine Entscheidung gehabt hätte, er aber noch Ungereimtheiten sieht.

Die Diskussion komme aus Brand, aber nicht alle Bezirke hätten dieses Problem.

Er empfiehlt den Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Ratsfrau Parting schließt sich Herr Corsten an.

Der Kaufmännische Betriebsleiter Herr Thalau merkt zum guten Beispiel des Brander Marktplatzes an, dass Stadtentwicklung funktioniert, die rege Nutzung Beleg für die Annahme des Platzes ist und dies zwangsläufig auch Verunreinigungen mit sich bringt. Er räumt ein, dass die Vorlage die Umsetzung der gewünschten Leistungen aus dem Beschluss der Bezirksvertratung Brand aus Dezember 2017 scheinbar nicht ausreichend würdigt und bietet für die kommende Sitzung eine überarbeitete Vorlage zum Sachverhalt an.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Servos schlägt vor, dass bis zum Herbst erneut die Anforderungen der Bezirke eingeholt werden und die Auflistung der Arbeiten verifiziert werden solle. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie ein Programm zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen abgebildet werde könne. Zusätzlich muss ein Finanzierungskonzept vollständig aufbereitet werden.

Ratsherr Corsten betont, dass es keine Differenzierungen zwischen Stadt und Bezirken geben darf.

Herr Lennartz, Geschäftsbereichsleiter Abfallwirtschaft und Straßenreinigung, im Aachener Stadtbetrieb resümiert, dass mit der Neugestaltung des Brander Marktes Anforderungen zur Reinigung entstanden sind, die über das bislang praktizierte Maß hinausgehen. Die Problematik mit Verunreinigungen sei in den anderen Stadtbezirken sehr unterschiedlich. Er schlägt daher vor, die Reinigung des Brander Marktplatzes durch bereits vorhandenes Personal zu organisieren und zu schauen, wie sich die Situation dort entwickelt.

Ratsherr Servos regt an, diesem pragmatischen Lösungsansatz zu folgen.

Ratsherr Neumann spricht sich dafür aus, eine Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen zu ermöglichen.

Herr Beigeordneter Dr. Kremer antwortet daraufhin und sagt, dass es, unabhängig von dieser Vorlage, bereits jetzt intensive Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit über den Einsatz und die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen bei der Stadt Aachen gebe.

Beschluss

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines zusätzlichen Reinigungsteams sowie anlassbezogene Reinigungsdienste an Wochenenden in den Stadtbezirken für eine Erprobungszeit von zwei Jahren.

Alternativ können die Bezirksämter, möglichst unter Inanspruchnahme des Programms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, dem erhöhten bzw. anlassbezogenen Reinigungsbedarf unmittelbar begegnen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat in ihrer Sitzung am 06.12.2017darüber beraten, ob der Aachener Stadtbetrieb die Reinigung von Plätzen sowie Grünanlagenim Bezirk Aachen-Brand an allen Wochentagen bedarfsgerecht, d.h. im Falle von starken Verunreinigungen sowie zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, durchführen kann.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat ferner dem Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfohlen, diesen Beschluss auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten, um eine Gleichbehandlung aller sieben Stadtbezirke zu erreichen.

Ebenso hat der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 den Aachener Stadtbetrieb um Prüfung gebeten, wie durch stärkere anlassbezogene Einsatzplanung gemeinsam mit den Bezirken eine Verbesserung der Sauberkeit erreicht werden kann.

Aufgrund der vorstehenden Beschluss- und Auftragslagen hat der Aachener Stadtbetrieb eine Abfrage bei den einzelnen Stadtbezirken hinsichtlich des dortigen Reinigungsbedarfes an Wochenenden durchgeführt. Das Ergebnis dieser Abfrage kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

BA 1 (Brand): Reinigung samstags und sonntags voraussichtlich April bis Oktober bzw. während der wärmeren Jahreszeiten auf dem Brander Markt mit Eschenallee und angrenzendem Park, Spielhaus am Alten Bahnhof sowie Unterführung der Autobahnbrücke Herderstraße/Rombachstraße (hier sehr häufig Scherben)

BA 2 (Eilendorf): Kein regulärer Bedarf, nur bei Veranstaltungen am Wochenende

BA 3 (Haaren): Reinigung samstags und sonntags ganzjährig am Markt Haaren, an der Welschen Mühle, im Park Alter Friedhof und voraussichtlich auch in der Grünanlage Neuköllner Straße (dort evtl. nur in den Sommermonaten). Während der Sommermonate auch am Friedenskreuz in Haaren.

BA 4 (Kornelimünster / Walheim): In den warmen Monaten Reinigung samstags und sonntags im historischen Ortskern (Eiscafé, am Imbiss, Café Paris und am Bezirksamt)

BA 5 (Laurensberg): Reinigung samstags und sonntags in den warmen Monaten bei/nach schönem Wetter an dem Grillplatz Alter Bahndamm und auf der Grünfläche Reutershag.

Zusätzlich aus Sicht des Stadtbetriebes: Bushaltestellen Klinikum und Vaals Grenze

BA 6 (Richterich): Derzeit kein Bedarf

Die Reinigungsmaßnahmen umfassen im Wesentlichen die Papierkorbentleerung, die Beseitigung „wilder“ Müllstellen sowie grober Verunreinigungen und Verkehrsgefährdungen, z.B. durch Glasscherben.

Um den Anforderungen dieses zusätzlichen Reinigungsbedarfes in den Stadtbezirken gerecht zu werden und gleichfalls zur Verbesserung des gesamtstädtischen Erscheinungsbildes in puncto Sauberkeit beizutragen, sollte diese Aufgabe in den planmäßigen Dienst der Stadtreinigung und Stadtbildpflege integriert werden. Da die Stadtreinigung und Stadtbildpflege bereits reguläre Reinigungstouren an jedem Samstag und Sonntag im Jahr durchführt und mit der Reinigung der wichtigsten Straßen, Wegen und Plätzen sowie von Grünanlagen und Grillplätzen im Bezirk Aachen-Mitte beauftragt ist, bietet es sich an, ebenso die Reinigungsmaßnahmen in den Bezirken durch diese operativen Einheiten durchführen zu lassen.

Da durch eine Vielzahl von Veranstaltungen, die insbesondere in den Sommermonaten zunehmende Nutzungsintensität (nicht zuletzt an ausgewiesen Grillflächen) sowie die Übernahme von Reinigungs- bzw. Winterdienstleistungen für städtische Einrichtungen (bei gleichzeitigem Entfall der dortigen Fremdvergabe) die Belastungskapazitäten der vorhandenen Einheiten mit den bisherigen Aufgaben spürbar überschritten sind, ist zur Beibehaltung des Status quo eine Ausweitung der vorhandenen Kapazitäten notwendig. Unter Berücksichtigung der zusätzlich gewünschten Verbesserung der Stadtsauberkeit in allen Stadtbezirken könnte durch die Einrichtung eines zusätzlichen Teams (4 Personen und ein Fahrzeug) den ganzjährigen Anforderungen begegnet werden. Da der überwiegende Teil der durchzuführenden Arbeiten Aufgaben der Abfallbeseitigung und Stadtreinigung betrifft, ist eine nahezu vollständige Deckung der Kosten über den Gebührenhaushalt möglich.

Alternative für die Durchführung einer bezirklichen Reinigung an Wochenenden

Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit – Förderrichtlinie ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Zielsetzung:

Mit dem Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit gibt die Bundesregierung den Jobcentern eine weitere Möglichkeit an die Hand, um arbeitsmarkferne Langzeitarbeitslose ohne bzw. ohne verwertbaren Berufsabschluss bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern durch sog. Betriebsakquisiteure, Arbeitnehmercoaching nach Arbeitsaufnahme sowie der Ausgleich von Minderleistung durch degressive Lohnkostenzuschüsse.

Zielgruppe:

a)Gefördert werden Personen, die

  • seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind,
  • mindestens 35 Jahre alt sind,
  • über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen
  • und voraussichtlich nicht auf andere Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.

b)Zur Zielgruppe der Intensivförderung zählen Personen,

  • die in letzten fünf Jahren arbeitslos waren und
  • mindestens ein weiteres in der Person liegendes Vermittlungshemmnis (z.B. gesundheitliche Einschränkung, keinen Schulabschluss, über 50 Jahre, mangelnde Deutschkenntnisse) aufweisen.

Förderung:

Die Teilnehmer werden mindestens sechs Monate lang gecoacht, um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren. Bei Bedarf kann das Coaching für weitere zwölf Monate, bei Intensivförderfällen bis zu 36 Monate erbracht werden.

Es sind nur Förderungen von unbefristeten Arbeitsverträgen oder mindestens auf 24 Monate befristete Arbeitsverträge möglich. Die vereinbarte Arbeitszeit muss mindestens die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit betragen.

Bei Bedarf ist eine arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifizierung möglich oder eine Qualifizierung zur Verbesserung der Grundkompetenzen. Die Förderung einer Berufsausbildung ist im Rahmen des Programms nicht vorgesehen.

Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber:

Der Mindestlohn findet Anwendung und das Beschäftigungsverhältnis muss für die Dauer von mindestens 24 Monaten, Voll/Teilzeit, abgeschlossen werden:

Förderphase

Dauer

Förderfähige Maßnahme

Einstiegsphase

6 Monate

  • Coaching mit entsprechender Qualifikation – pädagogische Ausbildung und Erfahrung
  • Lohnkostenzuschuss 75 Prozent
  • Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
  • Qualifizierung im Bereich Grundkompetenzen (max. 2 Std./Woche)

Stabilisierungsphase

9 Monate

  • Coaching mit entsprechender Qualifikation – pädagogische Ausbildung und Erfahrung
  • Lohnkostenzuschuss 50 Prozent
  • Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
  • Qualifizierung im Bereich Grundkompetenzen (max. 2 Std./Woche)

Leistungsphase

3 Monate

  • Coaching mit entsprechender Qualifikation – pädagogische Ausbildung und Erfahrung
  • Lohnkostenzuschuss 25 Prozent
  • Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
  • Qualifizierung im Bereich Grundkompetenzen (max. 2 Std./Woche)

Nachbeschäftigungspflicht

6 Monate

  • Ohne Lohnkostenzuschuss

Lohnkostenzuschüsse für Intensivförderung:

Förderphase

Dauer

Förderfähige Maßnahme

Einstiegsphase

12 Monate

  • Coaching fünf Stunden/Woche
  • Lohnkostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent
  • Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
  • Qualifizierung im Bereich Grundkompetenzen (max. 2 Std./Woche)

Stabilisierungsphase

12 Monate

  • Coaching drei Stunden/Woche
  • Lohnkostenzuschuss in Höhe von 65 Prozent
  • Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
  • Qualifizierung im Bereich Grundkompetenzen

Leistungsphase

12 Monate

  • Coaching eine Stunde pro Woche
  • Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent

Träger des Coachings:

Das Coaching kann durch Personal des Jobcenters oder durch Dritte erbracht werden, die im Wege des Vergabeverfahrens ermittelt werden.

Anforderungen an die Qualifikation

  • Mindestens ein Fachhochschul- oder Bachelorabschluss
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

Dieses Programm könnte den Bezirksämtern die Möglichkeit bieten, Arbeitskräfte für die beabsichtigten Wochenendreinigungen sowie zusätzlich im Bezirk anfallender individueller Anforderungen zu gewinnen und gleichfalls einen hohen Lohnkostenzuschuss aus dem Programm zu beziehen.

Gerade durch das intensive Coaching könnten die zusätzlichen Belastungen auf Führungsebene durch die Betreuung des Personals, welche in der Vergangenheit häufig ein Argument gegen derartige Initiativen darstellte, kompensiert werden. Zudem könnten sich mit Blick auf die Beschäftigtenfluktuation in den nächsten Jahren, unabhängig von der Fortführung des Programms und der hier in Rede stehenden Aufgabe, bei entsprechender Leistung gute Perspektiven für eine Anschlussbeschäftigung ergeben.


Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-02-26 E 18_0122_WP17 Verbesserung der Sau SAO.pdf

20.11.2024

103.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 12.06.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:50

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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