14. Juni 2018 um 17:00, Schulungsraum Freibad Hangeweiher
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Förderung vereinseigener Baumaßnahmen- Zuschuss zur Sanierung der Warmwasseraufbereitungsanlage im Umkleidegebäude Sportplatz Chorusberg Aachener Turngemeinde 1862 e.V. (ATG)

FB 52/0089/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Vorsitzende, Ratsherr Paul, ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Beschluss

Ohne weitere Diskussion erkennt der Sportausschuss den sportfachlichen Bedarf der Sanierungsmaßnahme im vereinseigenen Umkleidegebäude der ATG an und beschließt einstimmig, dem Verein einen städt. Zuschuss in Höhe von 3.825,26 € zur Verfügung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Sanierungsmaßnahme im vereinseigenen Umkleidegebäude der ATG an und beschließt, dem Verein einen städtischen Zuschuss in Höhe von 3.825,26 € zur Verfügung zu stellen.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die ATG ist mit 1.033 Mitgliedern, davon 434 Kinder und Jugendliche einer der größten Aachener Mehrspartenvereine, der über ein eigenes Leichtathletikstadion verfügt. Seit 1921 ist Sportplatzanlage „Am Chorusberg“ das „Herzstück“ der ATG. Dort werden neben dem Leichtathletiktraining in diversen Trainingsräumen verschiedene Sportangebote in verschiedenen Sparten durchgeführt. Der Verein engagiert sich des Weiteren in verschiedenen sozialen und Gesundheitsangeboten.

Die Warmwasserbereitung verfügt zurzeit über einen zentralen Warmwasser-Mischer (Verbrühschutz). Diese Technik ist seit 2008 nicht mehr zulässig und hat lediglich noch Bestandsschutz. Stand der heutigen Technik ist ein dezentraler Verbrühschutz an jeder Entnahmestelle und eine Warmwassertemperatur von >60°C zur Vermeidung von Keimen und Legionellenbildung.


Der Verein erfüllt die Allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien:

Gefördert werden Aachener Sportvereine, die

  • durch Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähig sind,
  • mindestens seit einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder die bisherige Arbeit mehrerer, seit mindestens einem Jahr eingetragener Sportvereine nahtlos fortsetzen oder Aufgaben von langjährigen Sportvereinen im Zuge einer Fusion, Verschmelzung übernehmen,
  • laut Vereinsregister ihren Sitz in Aachen haben,
  • als Vereinszweck in den Zielen ihrer Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart festgelegt haben
  • vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig anerkannt sind,
  • mindestens 25 aktive Mitglieder haben,
  • mehr als 50 Prozent oder mindestens 1.000 Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Aachen haben
  • einem dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen angegliederten Fachverband und dem Stadtsportbund Aachen angehören,
  • nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes Menschen aufgrund von Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität nicht benachteiligen.

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 können für die Sanierung vereinseigener Sportstätten Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden.

Laut Angebot der Firma Frank Fischer, 52066 Aachen, betragen die Gesamtkosten für diese Sanierungsmaßnahme 12.750,85 €. Das Gebäudemanagement hat das Angebot sachlich und rechnerisch geprüft. Im konsumtiven Bereich stehen beim Produkt
4-080202-912-1, Sachkonto 73180000 insgesamt 20.000,00 € für Zuschüsse zur Sanierung von vereinseigenen Sportstätten zur Verfügung.

Bei einem Zuschuss in Höhe von 30% würde sich ein Betrag in Höhe von 3.825,26 € ergeben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

20.000 €

20.000 €

60.000 €

0

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Abschreibungen

0

0

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0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-05-22 FB 52_0089_WP17 Foerderung vereinseig SAO.pdf

7.11.2024

971.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 14.06.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:52