Gestaltungssatzung - Parkhaus Uniklinik -hier: Satzungsbeschluss
FB 61/0950/WP17 · Entscheidungsvorlage
Gestaltungssatzung - Parkhaus Uniklinik -hier: Satzungsbeschluss
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Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW
in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Parkhaus Uniklinik – zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Parkhaus Uniklinik – zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Rat der Stadt beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Parkhaus Uniklinik –. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik – soll eine Gestaltungssatzung erlassen werden, die über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus, Gestaltungsanforderungen an das künftige Parkhaus sichert. Diese Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Fassadenwettbewerb, der 2017 durchgeführt wurde.
Die Jury hatte im April 2017 empfohlen, den Entwurf des Büros Nebel Pössel Architekten weiterzuverfolgen. Die Ergebnisse waren dem Planungsausschuss am 18.05.2017 vorgestellt worden.
Der Fassadenentwurf sieht eine vertikal ausgerichtete, lamellenartige Metallkonstruktion aus zweifarbigen, gekanteten Blechpaneelen vor. Diese sind unterschiedlich geneigt, sodass die Farbigkeit je nach Standort changiert. Die zur Wohnbebauung ausgerichtete Westfassade ist ruhiger, überwiegend einfarbig gestaltet.
Hinter der Lamellenfassade ist eine zweite Ebene angeordnet, die aus Gussglaselementen besteht. Sie gewährleistet den erforderlichen Schallschutz bei gleichzeitiger Lichtdurchlässigkeit.
In § 4 der Gestaltungssatzung wird festgelegt, dass die Fassade entsprechend der im Wettbewerb vorgeschlagenen Fassadenkonstruktion ausgeführt wird. Die der Gestaltungssatzung als Anlage beigefügten Ansichten und Fassadendetails ergänzen die textlichen Festlegungen.
Um sicherzustellen, dass auch die Nebenanlagen bzw. Garagen eine gestalterische Qualität aufweisen, enthält die Satzung die Vorgabe, dass diese ausschließlich in Grautönen ausgeführt werden sollen.Standorte für Müllbehälter sind mit Hecken oder Mauern so einzufrieden, dass ein ausreichender Sichtschutz mindestens in der Höhe der Müllbehälter entsteht.
Für Einfriedungen und Sichtschutz der Nebenanlagen sind Hecken, Mauern, Gabionenwände und Blechlochverkleidungen zulässig.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 87810
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=87810
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-05-02 FB 61_0950_WP17 Gestaltungssatzung - SAO.pdf
7.11.2024
960.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 28.06.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 23:00