28. Juni 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Nachverdichtung von Blockinnenbereichenhier: Erstellung einer Kriterienliste

FB 61/0974/WP17 · Entscheidungsvorlage

Nachverdichtung von Blockinnenbereichenhier: Erstellung einer Kriterienliste

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion der Grünen begrüßt Herr Dr. Breuer die Vorlage der Verwaltung. Die Problematik verschärfe sich derzeit insbesondere in der Innenstadt, wo der Druck auf die noch freien Bereiche enorm angestiegen sei. Angesichts des dringenden Bedarfs an Wohnraum sei Nachverdichtung ein wichtiges Instrument, man müsse aber im Einzelfall genau hingucken und eine sensible Herangehensweise finden, insofern halte man einen Kriterienkatalog für dringend erforderlich.

Für die Fraktion Die Linke sieht auch Herr Beus die Notwendigkeit, Kriterien zu definieren, unter denen eine Nachverdichtung akzeptabel sei. Dies sei sicherlich nicht einfach, aber der Ansatz hierzu sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Für die SPD-Fraktion hält Herr Haase einen Kriterienkatalog als Handreichung für sinnvoll. Letztlich sei dies auch für Investoren und Bauherrn hilfreich, da von vornherein Klarheit darüber herrsche, in welchem Rahmen man sich bewegen könne.

Für die FDP-Fraktion weist Herr Schröer darauf hin, dass es bereits zahlreiche Regelungen gebe, die die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben definierten. Aus einem zusätzlichen Kriterienkatalog dürfe sich kein Automatismus ergeben,jedes Vorhaben müsse individuell betrachtet werden.

Herr Wingenfeld stellt klar, dass nicht alles, was nach §34 BauGB genehmigungsfähig wäre, auch städtebaulich wünschenswert sei. Ein vom Ausschuss beschlossener Kriterienkatalog könne die Verwaltung besser in die Lage versetzen, bereits in ersten Gesprächen Bauherrn und Vorhabenträger entsprechend zu beraten.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Kriterienliste für die Nachverdichtung von Blockinnenbereichen zu erstellen und dem Planungsausschuss in der 2. Jahreshälfte zur Beratung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Kriterienliste für die Nachverdichtung von Blockinnenbereichenzu erstellen und dem Planungsausschuss in der 2. Jahreshälfte zur Beratung vorzulegen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


In der letzten Zeit wurden Planungen für mehrere Blockinnenbereiche im Planungsausschuss vorgestellt und beraten. Nicht alle, aber der größte Teil der Flächen befindet sich in der Aachener Innenstadt sowie innenstadtnahen Bereichen wie beispielsweise dem Frankenberger Viertel. Das Bauvorhaben Trimpersfeld in Eilendorf ist bislang das einzige Projekt eines privaten Investors in einem anderen Stadtbezirk. Die Verwaltung selbst entwickelt derzeit ein Konzept für das Gelände des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße.

Die Projekte in Aachen-Mitte unterscheiden sich sehr stark durch die planerischen sowie die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Zum Teil ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (z.B. Luisenhöfe, ehemalige Schule Franzstraße), zum Teil erfolgt die Beurteilung auf Grundlage des § 34 BauGB. In einigen Fällen wird bzw. wurde als Grundlage für das städtebauliche Konzept ein Wettbewerb durchgeführt (Franzstraße, Luisenhöfe, Charlottenstraße).

Das Verfahren für die Nachfolgenutzung der Fläche der ehemaligen Schule Franzstraße ist als sehr positives Beispiel einzustufen. Für die Wettbewerbsauslobung wurden klare Vorgaben zur Dichte und Höhe der neuen Bebauung gemacht und letztlich wurde derjenige der beiden mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwürfe zur Umsetzung ausgewählt, der sich sehr stark an den Bestandshöhen der angrenzenden Bebauung orientiert und der eine moderate Dichte vorsieht. Dennoch ist der Entwurf auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten positiv bewertet worden.

In anderen Projekten, aktuell bei den Luisenhöfen und dem Bereich Kasernen- / Krakaustraße gab es sehr intensive Diskussionen über die angemessene Dichte und Höhe.

Aufgrund des Mangels an Flächen für die weitere Entwicklung von Wohnungsbau ist davon auszugehen, dass es weitere Projekte zur Nachverdichtung von Blockinnenbereichen geben wird und sich diese Entwicklung auch stärker auf die Außenbezirke ausdehnen wird.

Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Kriterienliste für die städtebauliche Beurteilung von Projekten in Blockinnenbereichen zu erstellen. Dabei sollen nicht nur die schon erwähnten Kriterien Dichte und Höhe eine Rolle spielen. Vielmehr spielen auch die verkehrliche Erschließung (Befahrbarkeit, Lage der Stellplätze, fußläufige Anbindung), ökologische Kriterien (Klimaschutz, Begrünung, Erhalt von Baumbestand) sowie die Möglichkeiten zur Nutzungsmischungeine wesentliche Rolle.

Bei der Festlegung der Kriterien soll differenziert werden nach der Lage und den Rahmenbedingungen der Projekte, insbesondere der städtebaulichen Struktur im Umfeld (z.B. Innenstadtbereich, Gründerzeitviertel, Einfamilienhausbereich im Außenbezirk).

Da es sich um eine städtebauliche Beurteilung handelt, spielt es keine Rolle, ob für die Umsetzung der einzelnen Projekte die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist oder ob eine Genehmigung auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden kann.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-05-28 FB 61_0974_WP17 Nachverdichtung von SAO.pdf

7.11.2024

70.1 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 16
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 28.06.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:00