28. Juni 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Bebauungsplan - Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße - zwischen Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen - Mönchengladbachhier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/0982/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße - zwischen Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen - Mönchengladbachhier:Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des Stadtklimas und des Verkehrs die Aufstellung des Bebauungsplanes -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße- für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-Moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des Stadtklimas und des Verkehrs

die Aufstellung des Bebauungsplanes -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße- für den Planbereich zwischen Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen – Mönchengladbach im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-Moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des Stadtklimas und des Verkehrs

die Aufstellung des Bebauungsplanes -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße- für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Bebauungsplan -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße-

hier:Aufstellungsbeschluss

  1. Ziel und Zweck der Planung

Der Bereich, für den der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, wurde bislang als Kleingartenanlage genutzt. Mit einer Größe von insgesamt ca. 7100 m² liegt er im Blockinnenbereich zwischen Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen – Mönchengladbach und schließt direkt an das geplante Kompetenzzentrum für Mobilität der FH Aachen an, das die vorhandene Hochschulnutzung an der Hohenstaufenallee ergänzen soll.

Da mit dem anstehenden Verkauf des Grundstückes die Nutzung als Kleingartenanlage aufgegeben wird, soll nun mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Chance ergriffen werden, für den Hochschulstandort zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten zu sichern.

Bereits heute ist abzusehen, dass bei der Aufstellung ein besonderes Augenmerk zum einen auf das Stadtklima und zum anderen auf den Verkehr zu richten ist:

  1. Das Grundstück liegt innerhalb einer für die Innenstadt bedeutsamen Kaltluftbelüftungsbahn, die für das Stadtklima von besonderer Bedeutung ist. Aufgrund ihrer Mächtigkeit überströmt sie den Bahndamm und reicht von der Lütticher Straße bis zum Kapuzinerkarree.

Um die Auswirkungen einer Bebauung auf die Lüftungsbahn möglichst gering zu halten, sind Festsetzungen notwendig, die sich u.a. auf den Standort, die Geschossigkeit und die Ausrichtung von Gebäuden beziehen. Dies ist im Laufe des Verfahrens genauer zu prüfen.

  1. Aufgrund der heute schon schwierigen Erschließungssituation im Bereich „Hohenstaufenallee - Mariabrunnstraße“, sind sowohl die Erschließung als auch die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes genauer zu untersuchen.

Aus verkehrlicher Sicht könnte es zum einen notwendig werden, dass eine gemeinsame Zufahrt mit dem Kompetenzzentrum genutzt werden muss und zum anderen nur eine Planung realisiert werden kann, durch die das Verkehrsaufkommen nicht wesentlich erhöht wird.

Da abzusehen ist, dass mit einer Wohnnutzung die verkehrlichen Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt werden können, ist diese auszuschließen. Anstatt dessen soll die Erweiterung der Hochschule mit der Aufstellung des Bebauungsplanes möglich gemacht werden. Im Laufe des Verfahrens sind die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Hochschulnutzung zu prüfen. Hierdurch können sich Einschränkungen ergeben, die im Bebauungsplan Berücksichtigung finden.

  1. Beschlussempfehlung

Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und wäre heute nach § 34 BauGB bebaubar.

Um jedoch die oben beschriebenen Belange ausreichend berücksichtigen zu können, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Mit dem Bebauungsplan soll eine moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und des Verkehrs ermöglicht werden.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Übersicht
1.8 MB · PDF
Luftbild
1.1 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-06-06 FB 61_0982_WP17 Bebauungsplan - Hohe SAO.pdf

7.11.2024

3.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 28.06.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:00