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Rettungswege zu den Häusern Von-Broich-Straße 3-33

FB 61/0981/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne schlägt vor, entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, die Sperrmarkierungen zu erneuern. Damit wäre dort weiterhin eine Haltemöglichkeit für Rettungsfahrzeuge und Krankentransporte gegeben.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Markierungen vor den Fußwegen zu den Häusern 3-33 zu erneuern.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach ein Haltverbot bzw. eine Markierung vor den Fußwegen zu den Häusern 3-33 für die rettungstechnische Erschließung der Häuser nicht erforderlich ist, zur Kenntnis. Die Vorlage gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, mit geeigneten Mitteln zu erreichen, dass die Rettungswege zu den Häusern mit ungerader Hausnummer (3-33) in der Von-Broich-Straße von parkenden Fahrzeugen frei gehalten werden.

Die Häuser Von-Broich-Straße 3-15, 17-29 und 31-33 werden jeweils über Stichwege fußläufig erschlossen. Die Wege sind widmungsrechtlich auf die Nutzung durch Fußgänger beschränkt. Daher wurde bei der Anlage der Wege keine Bordsteinabsenkungen zur Von-Broich-Straße eingebaut, die ein Parkverbot vor den Stichwegen begründen würden.

Der längste der Wege ist ca. 50 m lang. Eine Rückfrage bei der Feuerwehr hat ergeben, dass eine Befahrung für die rettungstechnische Erschließung der angrenzenden Bebauung nicht erforderlich ist. Die Einsatzfahrzeuge werden in der Von-Broich-Straße abgestellt, die restliche Distanz wird fußläufig ggf. unter Einsatz von erforderlichen mobilen Geräten zurückgelegt. Aufgrund der kurzen Distanz der Wege ist daher die rettungstechnische Erschließung der angrenzenden Häuser auch ohne ein Befahren der Wege sichergestellt.

Da auch keine weiteren Gründe ersichtlich sind, die ein Halt- und Parkverbot vor den Stichwegen begründen würden, ist eine Markierung oder Beschilderung mit Haltverboten nicht erforderlich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Abstimmung: einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Antrag CDU Fraktion
80.8 KB · PDF
Von-Broich-Straße
2.7 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-06-06 FB 61_0981_WP17 Rettungswege zu den SAO.pdf

9.11.2024

2.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 27.06.2018
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 22:56