Bebauungsplan Nr. 516 Heidbenden, Teilaufhebungsverfahren - Umweltbericht
FB 36/0279/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Formen (BUND) fragt bezüglich einer östlichen Ausdehnung der Bebauung und der Sportplatzfläche nach.
Hierzu antwortet Frau Hoffmann (FB 36), dass keine Reduzierung des jetzigen Talquerschnittes erfolge. Eine Ausdehnung der Bebauung nach Osten hin würde begrenzt und die Funktion des Bachtalquerschnittes würde nicht eingeschränkt. Die heutige Sportplatzfläche werde in Teilen der Bebauung und in einem Umfang von ca. 7.000 qm der Auenlandschaft zu Gute kommen.
Das dortige Grundstück gehöre der Stadt Aachen und es würde kein massiver Mehrfamilienhausbau dort erfolgen. Die aktuell dort stehenden Wohncontainer würden vermarktet und sukzessive abgebaut.
Es sei schwer zu sagen, wie lange eine Umwandlung dauern würde, aber sobald die Container entfernt seien, könne sofort mit den Arbeiten begonnen werden.
Mehrere Fraktionen danken der Verwaltung für den ansprechenden Umweltbericht und begrüßen die Entsiegelung.
Der BUND weist auf die nötigen Neupflanzungen von Bäumen hin, da dort Baumfällungen stattfinden müssten.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuß für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Umweltbericht zum Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsverfahrens Nr. 516 –Heidbenden- zur Kenntnis. Er begrüßt den Rückbau und die ggfls. Sanierung des Sportplatzes zugunsten von Wohnbebauung und der Vergrößerung der Bachauen im Landschaftsschutzgebiet Gillesbachtal.
Erläuterungen
Erläuterungen:
An der Straße Heidbenden (ehem. Diemstraße) befindet sich in unmittelbarer Nähe des Gillesbaches ein Sportplatz, der nach Fusionierung von zwei Sportvereinen nicht mehr benötigt wird und rückgebaut werden soll. Als Zwischennutzung stehen dort derzeit noch (befristet genehmigte) Wohncontainer-Module zur Aufnahme von Flüchtlingen, die aber mittelfristig abgebaut werden sollen.
Daran anschließend soll der Sportplatz rückgebaut werden und an dieser Stelle 11-15 Häusern entlang der Straße Heidbenden und der Adenauerallee Raum bieten. Da unterhalb des Sportplatzes belastete Schlacken als Unterbau vermutet werden, sind zuvor Analysen dieses Materials durchzuführen und je nach Ergebnis auch eine (erwartete) Sanierung bzw. gesicherte Entsorgung der Schlacken erforderlich. Diese Sanierungs-Maßnahme soll vor dem Verkauf der Flächen durch die Stadt durchgeführt und überwacht werden.
Zur Erschließung der zukünftigen Bebauung müssen entlang der Heidbendenstraße und auf dem Sportplatz vorhandene Bäume und Sträucher teilweise beseitigt werden. Die zukünftige Bebauung, die -mangels Bebauungsplan- nach § 34 BauGB zu beurteilen sein wird, muss sich in das bauliche Umfeld einfügen und dessen Höhe und Dichte beachten. Entlang der Adenauerallee ist zudem der Lärmschutz für die zukünftigen Bewohner zu berücksichtigen und eine Beschränkung der östlichen Ausdehnung der Bebauung, damit der Querschnitt des Bachtals mit seiner stadtklimatischen Funktion nicht eingeschränkt wird.
Die Gewinnung von zusätzlichen Flächen für die Bachaue des Gillesbachtals, die dem Landschaftsschutzgebiet und der Kaltluftproduktion dienen, ist ein zu begrüßender Zusatzeffekt, der den umweltpolitischen Zielen der Stadt Aachen Rechnung trägt.
Auswirkungen
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 88060
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=88060
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-06-12 FB 36_0279_WP17 Bebauungsplan Nr. 51 sao
7.11.2024
585.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 03.07.2018
- Uhrzeit
- 17:02
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 23:04