Wirtschaftsplan 2018/2019 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
E 46/47/0079/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ausschussvorsitzender Herr Bruynswyck bittet um Wortmeldung.
Frau Reuss erkundigt sich nach neuen Erkenntnissen in der Struktur der Ticketpreisanhebung.
Der Generalintendant Herr Schmitz-Aufterbeck berichtet über eine mögliche Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsunternehmen, welches bereits an anderen Standorten die Abostrukturen mit entsprechenden Werbemaßnahmen deutlich verbessert haben soll. Aktuell sei man im Gespräch und möge diese abwarten, bevor es eine konkrete Stellungnahme gäbe.
Die Beigeordnete Frau Schwier fügt ergänzend hinzu, dass Unterlagen gesammelt und Gespräche mit zwei Orchestern, hinsichtlich der Erfahrungen mit dem externen Unternehmen geführt würden. Die Umgestaltung der Abostruktur sollte als erstes im Bereich Orchester stattfinden.
Frau Reuss betont, dass sie gegen die Preiserhöhung der Ticketpreise sei und bemängelt insbesondere die 10% Preissteigerung im Schauspielbereich.
Herr Pilgram erkundigt sich, wann mit dem vorläufigen Wirtschaftsplan zu rechnen sei und gibt zu bedenken, dass die fehlende Vorlage ein Satzungsverstoß sei. Der vorläufige Wirtschaftsplan hätte zudem eine Perspektive anzeigen können, wie die Steigerung der Eigenfinanzierung von derzeit 13,8 % auf 16% erreicht werden soll.
In Bezug auf den Wirtschaftsplan bittet er um Erklärung des Punktes 1.3.3 Selbständige Gäste. Unklar sei die Bedeutung der „ Kontogruppe 40“.
Herr Lennartz erklärt, dass es sich um verschiedene Konten handeln würde, welche z.B. in planbare und nicht planbare Ausgaben unterteilt seien. Es seien die bereits kalkulierten Ausgaben für z.B. Regie- und Ausstattungsgäste, sowie auch Künstler eingeplant. Unvorhersehbare Ausgaben seien z.B. für Gäste, die länger erkrankte Mitarbeiter ersetzen würden.
Bürgermeisterin Frau Dr.Schmeer informiert sich, ob eine Steigerung der Landesmittel zu erwarten sei oder möglicherweise auch Zusatzmittel zur Verfügung stünden, aus der z.B. die Chorbiennale finanziert werden könne.
Beigeordnete Frau Schwier berichtet, dass die Chorbiennale genau kalkuliert worden sei. Es seien keine weiteren Kosten zu erwarten.
Herr Schmitz-Aufterbeck ergänzt, dass jährlich 738.000,00 Euro Landeszuschuss zugesagt worden seien und diese bis zum Jahr 2020 auf 1.200.000,00 Euro ansteigen würden. Ganz wichtig sei, dass die Kommunen keine Mittel abzögen, damit die Landesförderung fließen könne.
Auch freie Gruppen würden von der Landesförderung profitieren. Die Absicht sei, die Förderungen durch das Land auch nach 2022 weiter zu steigern, in der Umsetzung sei dies noch in der Planung.
Herr von Hayn bittet um Erklärung der Personalkostensteigerung von 5,1%, insbesondere in Bezug auf die Tariferhöhung von 3,1% und dem Betriebskostenzuschussanstieg von 5,5%. Insgesamt hätte er einen höheren Überschuss, als 100T erwartet.
Herr Lennartz erklärt, dass die anstehenden Tariferhöhungen in zwei Steigerungen vorgesehen seien:
-3,19% Steigerung ab 01.03.2018
-3,09% Steigerung ab 01.04.2019
Zusätzlich seien Einmalzahlungen einkalkuliert. Eine Verschiebung habe durch die Stellenbesetzung der Verwaltungsdirektorin stattgefunden, da diese jetzt über das Konto 40 geführt würde, während der vorherige Verwaltungsdirektor als Beamter über das Konto 43 geführt worden sei.
Die Berechnungen der Personalkostenansätze seien in Absprache mit der Finanzsteuerung vorgenommen worden. Hierzu hätten intensive Gespräche stattgefunden.
Herr Bruynswyck bittet darum, den vorläufigen Wirtschaftsplan abzuwarten.
Frau Schwier erkundigt sich, ob mit dem vorläufigen Wirtschaftsplan zur 1. Sitzung nach den Ferien zu rechnen sei.
Frau Offermanns berichtet, dass mit dem neuen Controller, Herrn Rode zusammen intensiv gearbeitet würde. Ob der vorläufige Wirtschaftsplan zur 1. Sitzung des 2.Halbjahres zur Vorstellung bereit sei, könne sie noch nicht zusagen.
Herr Fischer sagt, dass er froh über die Landesmittel sei und spricht Herrn Schmitz-Aufterbeck seinen Dank aus. Ohne die Bemühungen des Intendanten, wären Defizite von 500.000,- entstanden. Die Linke würde sich dennoch bei der Abstimmung enthalten, da sie keine Preiserhöhung gewollt hätten.
Frau Crumbach-Trommler erkundigt sich, ob die Landesmittel sicher seien, wenn es Probleme mit unvorhersehbaren Tariferhöhungen gäbe.
Herr Schmitz-Aufterbeck berichtet, dass ursprünglich Landesmittel nicht zur Deckung der Tariferhöhungskosten verwendet werden sollen. Diese Erhöhungen seien von den Kommunen zu tragen. Es würde aber noch darüber diskutiert werden. Grundsätzlich bestünde eine große Gesprächsbereitschaft.
Frau Crumbach-Trommler erkundigt sich, wonach der neue Generalmusikdirektor im Stellenplan eingesetzt worden sei.
Herr Lennartz erklärt, dass diese Position mit und ohne Betriebsleiterfunktion besetzt werden könne. . Der Generalmusikdirektor Herr Christopher Ward sei, wie seine Vorgänger, nicht zum Betriebsleiter bestellt worden, daher würde seine Stelle unter der Kostenstelle 43100 „ Musikdirektion“ geführt.
Bedingt durch die Zusammenführung des Orchesterbüros mit dem künstlerischen Betriebsbüro, sei die Stelle der Orchesterdirektorin und künstlerischen Betriebsdirektorin, verlagert worden.
Herr Bruynswyck bittet um Abstimmung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2018/2019 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
- Der Finanausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2018/2019 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den Wirtschaftsplan 2018/2019 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Vorläufige Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2018/19 wurde dem FB 20 sowie Dezernat II gem. § 12 der Betriebssatzung von Stadttheater und Musikdirektion (im Folgenden „Theater“) am 10.04.2017 zur Kenntnisnahme übersandt.
Dezernat II teilte am 18.04.2017 per Email mit, dass zu diesem Vorläufigen Wirtschaftsplan keine Zustimmung erteilt werden könne, da das zu erwartende Defizit nicht mehr aus der betrieblichen Rücklage ausgeglichen werden könne. Die Entscheidung, ob Anpassungen bzw. Erhöhungen des Betriebskostenzuschusses für die betreffende Spielzeit erfolgen würden, könne erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Auch vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen sowie vorliegenden (Rats-) Anträge seien grundsätzliche Entscheidungen zutreffen. Damit den politischen Gremien vollständige und mit der Haushaltsplanung 2018 deckungsgleiche Unterlagen zur Beratung vorgelegt würden, könne die Vorlage des Vorläufigen Wirtschaftsplanes für die Spielzeit 2018/19 erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Zur Erreichungdieser geforderten Planungssicherheit und Kontinuität in Finanzierungsfragen für das Theater einerseits und für die Finanzverwaltung andererseits wurde zwischenzeitlich mit Ratsbeschluss vom 24.01.2018 der Abschluss einer sogenannten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (im Folgenden „Zielvereinbarung“) beschlossen.
Diese Zielvereinbarung sieht insbesondere vor, dass das Theater zur Minderung des seitens der Stadt Aachen zu erbringenden - ebenfalls steigenden - Betriebskostenzuschusses verpflichtet ist, einen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. Dieser Konsolidierungsbeitrag soll durch schrittweiseSteigerung des Kostendeckungsgrades erwirtschaftet werden, und zwar auf 16% bis zum Ende der Spielzeit 2020/21. Um eine ausreichende Vorlaufzeit zur Umsetzung der zur Erreichung des Kostendeckungsgrades erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen, wurde für die Spielzeit 2018/19- zur Berechnung des zu gewährenden Zuschusses - keine Steigerung des Kostendeckungsgrades unterstellt. Erreichte Erträgnisse aus einer gleichwohl erzielten Steigerung des Kostendeckungsgrades können für die kommende Spielzeit vorgetragen werden.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2018/19 basiert auf dem Wirtschaftsplan der Spielzeit 2017/18, weiterentwickelt um die zumjetzigen Zeitpunkt bekannten bzw. absehbaren Änderungen.
Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20/ Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet. Der eingeplante städtische Betriebskostenzuschuss entspricht der dementsprechenden Mitteilung des Dez. II (Email des FB 20 vom 23.01.2018).
Im Folgenden werden die wesentlichen relevanten Parameter, die bei der Erstellung des Wirtschaftsplans 2018/19 berücksichtigt wurden, aufgeführt.
1. Erfolgsplan
1.1 Umsatzerlöse
Zwar wurde in der Zielvereinbarung für die Spielzeit 2018/19 auf eine Steigerung des Kostendeckungsgrades verzichtet. Jedoch wurde betriebsseitig die Möglichkeit gesehen, im Bereich der Umsatzerlöse einen frühzeitig wirksamen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. Durch die Erhöhung der Ticketpreise um 10% wird eine Ertragssteigerung von bis zu ca. 200.000 € erwartet. Hierzu erfolgte in der Sitzung des Betriebsausschusses Theater und VHS am 19.04.2018 sowie des Rates der Stadt Aachen am 16.05.2018 bereits eine entsprechende Beschlussfassung.
Insofern wurde bei den Konten 801100 (Einzeltickets Vollzahler), 801200 (Einzeltickets ermäßigt),802100 (Abo Vollzahler) und 802200 (Abo ermäßigt) der Planansatz um jeweils 10% erhöht.
Im Vergleich zu Vorjahren kann in der Spielzeit 2018/19 auf dem Konto 809900 (Periodenfremde Erlöse) nach jetzigem Kenntnisstand kein Ertrag geplant werden. Insofern ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung um rund 250.000 €
Durch die Gegenüberstellung dieser beiden Positionen ergeben sich in der Summe für die Spielzeit 2018/19 Umsatzerlöse in Höhe von rund 2,2 Mio. €.
1.2 Sonstige Erträge
Die Chorbiennale ist mit einem Budget in Höhe von 100.000 €sowohl bei den sonstigen Erträgen als auch bei den gesonderten Aufwendungen für Gastspiele eingeplant.
Mit Bescheid vom 10.07.2017 und 02.08.2017 teilte die Bezirksregierung Köln Erhöhungen der Landesmittel mit, die entsprechend eingeplant wurden. Der Landeszuschuss für den Theaterbereich wurde um 10.000 € auf 611.000 € erhöht.Der Landeszuschuss für den Orchesterbereich wurde um 2.000 € auf 127.000 € erhöht.
Darüber hinaus wurden die vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mit Presseerklärung vom 08.03.2018 avisierten Zuweisungserhöhungen eingeplant, und zwar in Höhe von 274.000 €(anteilige 5/12 für den Betrag 2018) sowie 434.000 € (anteilige 7/12 für den Betrag 2019). Da die Differenzierung auf Theater- und Orchesterbereich noch nicht mitgeteilt wurde, ist der Gesamtbetrag im Theaterbereich eingeplant.
In der Summe ergeben sich Sonstige Erträge in Höhe von knapp 1,3 Mio. €, was eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Ansatz des Vorjahres darstellt.
Die Summe der geplanten Gesamterträge beläuft sich damit auf knapp 3,5 Mio. €.
1.3 Personalaufwand
Im Rahmen der abgeschlossenen Zielvereinbarung wurde eine Steigerungsrate von durchschnittlich 2% der betriebseigenen Aufwendungen – allein die Personalkosten mit 2,5% - zu Grunde gelegt.
Zum betriebseigenen Aufwand zählen alle Aufwendungen mit Ausnahme der durch den Zuschuss vollständig refinanzierten Aufwendungen (Kosten der eingesetzten Beamten, des Verwaltungskostenbeitrages und der Zinsen evtl. Gesellschafterdarlehen).
1.3.1 Festes Personal
Die Anerkennung einer Personalkosten- Steigerungsrate in Höhe von 2,5%jährlich kommt den tatsächlichen Ist- Werten der Personalaufwendungen der letzten Jahresabschlüsse nahe. Allerdings werden Steigerungen darüber hinaus – insbesondere im Rahmen von Tarifabschlüssen– hierdurch nicht abgefangen.
In der vorliegenden Planung wurden feststehende finanzielle Veränderungen sowie die inzwischen feststehenden Tarifabschlüsse berücksichtigt:
- 3,19% Steigerung ab 01.03.2018
- 3,09% Steigerung ab 01.04.2019
- vorgesehene Einmalzahlungen.
Enthalten sind außerdem die Personalkosten des neuen Generalmusikdirektors ab 01.08.2018 sowie der seit 01.02.2018 tätigen tariflich beschäftigten Verwaltungsdirektorin.
Hierdurch ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung der Kosten für festes Personal um ca. 1 Mio. €.
In dieser Kalkulation sind jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand und Erfahrungswertenausreichend Deckungsmittel vorhanden, um Defizite in den Kontengruppen 41 und 42 mittels entsprechender Verschiebungen abzufangen.Tatsächlich wird für die kommenden Wirtschaftspläne zu prüfen sein, ob und wie weit im Sinne einer transparenten Planung eine den Rechnungsergebnissen gerecht werdende Verschiebung zwischen den Konten festes Personal und Teilspielzeitbeschäftigten / selbstständigen Gästen angezeigt ist.
1.3.2 Teilspielzeitbeschäftigte
Die Planwerte wurden unter Berücksichtigung der Spielzeitplanung 2018/19 des Generalintendanten aktualisiert. Es ergibt sich eine Erhöhung des Planwertes um rund 73.000 € im Vergleich zu den Planwerten der letzten Wirtschaftsjahre.
1.3.3 Selbständige Gäste
Hier wurden ebenfalls die Planwerte aktualisiert und in Abstimmung mit dem Generalintendanten festgesetzt.Der Ansatz wurde aus dem Vorjahr übertragen, da derzeit davon ausgegangen wird, dass eventuelle Defizite aus Deckungsmitteln der Kontengruppe 40 aufgefangen werden können.
1.3.4 Beamte
Die von FB 20 und FB 11 mitgeteilten Planwerte wurden übernommen. Personalkostenreduzierungen, die zu einer Kürzung des Betriebskostenzuschusses führen (insb. Personalkosten Verwaltungsdirektor) sind kompensiert, da eine entsprechende Erhöhung in Kontengruppe 40 für die Neubesetzung mit einer tariflich Beschäftigten berücksichtigt ist. Hierdurch ergibt sich eine Kostenreduzierung um rund 138.000 € im Vergleich zum Vorjahr.
In der Summe ergibt sich somit ein Gesamtpersonalaufwand in Höhe von rund 19,8 Mio. €, was einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um rund knapp 1 Mio. €. entspricht.
1.4 Sachaufwand
Bei den Sachaufwendungen wurden die Planansätze der vorherigen Wirtschaftspläne überprüft und mit Blick auf die Ist-Werte der vergangen Jahre angepasst. Hierbei wurde vor dem Hintergrund der anstehenden Konsolidierungsbedarfe bereits durchaus restriktiv vorgegangen. Hierdurch konnten in einigen Konten Reduzierungen der Planansätze erfolgen.
Durch die seitens FB 20 mit Schreiben vom 05.12.2017 mitgeteilte Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages von 479.200 € auf 704.500 €ergibt sich in der Kontengruppe 56 (Sonstiger Betrieblicher Aufwand) eine entsprechende Aufwandssteigerung. Diese wird jedoch durch parallele Erhöhung des Betriebskostenzuschusses kompensiert.
Die Etats für Fortbildungs- und Ausbildungskosten (Kt. 567000 und Kt. 567200) wurden bedarfsbedingt jeweils um 10.000 € erhöht.
Die Einplanung der Chorbiennale führt bei Konto 574000 (Aufwand für Koproduktionen) zu einem Aufwand in Höhe von 100.000 €,der durch einen Ertrag bei Konto 850000 (Zweckgebundene Zuschüsse)vollständig kompensiert wird.
In der Summe ergibt sich damit ein Sachaufwand in Höhe von rund 5,3Mio. €, was trotz des deutlich gestiegenen Verwaltungskostenbeitrages nur eine geringe Steigerung in Höhe von rund 13.000 € im Vergleich zum Vorjahr ausmacht.
1.5 Betriebsergebnis
Das Betriebsergebnis beläuft sich unter Anrechnung des städtischen Betriebskostenzuschusses in Höhe von 21.967.100 € auf einen Überschuss von rund 103.000 €.
Vor dem Hintergrund der aus der Zielvereinbarung resultierenden Konsolidierungserwartungen soll dieser Überschuss für die nächsten Jahre als Kompensationsmasse der betrieblichen Rücklage zugeführt werden.
2. Vermögensplan 2018/19
Der Vermögensplan ist als Budget-Planung zu verstehen. Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert. Zur Finanzierung sind –gemäß Finanzplan–keine Investitionszuschüsse geplant.
Über darüberhinausgehende Investitionsbedarfe, insbesondere im Bereich der technischen Instandsetzung, sind gesonderte Gespräche zu führen. Nach derzeitigem Kenntnisstand beläuft sich dieser Investitionsbedarf auf über 2,5 Mio. €.
3. Finanzplan 2018/19
Der Bedarf an liquiden Mitteln ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicherzustellen.
4. Stellenplan 2018/19
Der Stellenplan wurde nicht ausgeweitet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: Entf. |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (4)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 88117
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=88117
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-05-19 E 46_47_0079_WP17 Wirtschaftsplan 2018 SAO.pdf
7.11.2024
289.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sondersitzung des Betriebsausschusses für das Theater und die VHS
- Gremium
- Betriebsausschuss Theater und VHS
- Datum
- Do., 28.06.2018
- Uhrzeit
- 16:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 22:57