Vortrag von Herrn Arthur Stärk, Datenschutzbeauftragter der Stadt Aachen, zur Datenschutz-Grundverordnung
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Herr Stärk führt aus, dass die Stadt Aachen den Datenschutz sehr ernst nimmt.
Persönliche Daten der Bürger sind durch eine starke Verschlüsselung nach dem neuesten Stand der Technik ausreichend gegen unerlaubten Zugriff durch Dritte geschützt.
Jedermann habe das Recht, Auskunft zu verlangen, welche Daten über ihn wo und durch wen registriert sind. Gleichzeitig kann ein Widerspruchsrecht ausgeübt werden an den über ihn selbst gewonnenen Daten. Personenbezogene und besonders schützenswerte Daten gehören z.B. nicht in eine E-Mail. Die Nutzung persönlicher Daten darf nur mit der persönlichen Zustimmung erfolgen.
Eine einmal gegebene Erlaubnis zur Verwendung der persönlichen Daten kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Man hat ein „Vergessenheitsrecht“, wenn die Vorgänge seit Jahren erledigt sind.
Bei erfolgloser Aktion könne man sich an die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Frau Andrea Voßhoff, Bonn, wenden.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 88417
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=88417
Grunddaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Seniorenrates
- Gremium
- Seniorenrat
- Datum
- Do., 12.07.2018
- Uhrzeit
- 10:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- öffentlich
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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