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Parken Grünenthaler Straße / Horbacher StraßeAntrag der CDU-Bezirksfraktion Richterich, lfd. Nr. 43

FB 61/1002/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Frau Weitenberg, Abteilung Stadterneuerung und Stadtgestaltung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Frau Weitenberg stellt den Planungsvorschlag ergänzend zur Vorlage vor. Die Präsentation ist in Allris als Anlage beigefügt.

Sie bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Richterich um ein Meinungsbild zur Anzahl der Parkplätze und zur zulässigen Höchstparkdauer.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne erläutert, dass der den Planungen zugrunde liegende Antrag der CDU-Fraktion primär nicht das Ziel hatte, mehr Parkplätze zu schaffen, sondern verkehrswidriges Verhalten zur Sicherheit der Fußgänger zu unterbinden.

Herr Bezirksvertreter Feil begrüßt das vorgestellte Konzept. Es stelle einen Kompromiss dar, Parken zu ermöglichen und verkehrswidriges Verhalten zu verhindern. Er spricht sich für eine 2-stündige Höchstparkdauer aus, da der Parkraum in diesem Bereich weniger für kurze Geschäftsbesuche, sondern für Veranstaltungen in der Kirche oder im Pfarrsaal genutzt werde.

Er möchte wissen, ob im Bereich der Arztpraxis eine Haltemöglichkeit oder ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden könnte. Hier müssten die Eigentumsverhältnisse geklärt werden.

Auch Herr Bezirksvertreter Brantin begrüßt die vorgestellte Lösung, insbesondere den barrierefreien Zugang zum Friedhof. Auf seinen Vorschlag erklärt Frau Weitenberg, dass die Absperrungen entweder durch Poller oder durch Blumenkübel erfolgen können. Herr Bezirksvertreter Brantin bevorzugt Blumenkübel an dieser Stelle.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg möchte wissen, ob Rückzahlungen zu befürchten sind, da der Ortskern seinerzeit mit Landesmitteln umgestaltet wurde.

Dies verneint Frau Weitenberg.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg kritisiert für die SPD-Fraktion folgende Punkte:

-Die Schaffung von Parkplätzen vor dem Pfarrheim berge möglicherweise Gefahren bei Begegnungsverkehrenmit Rollstühlen/Rollatoren

-die Anzahl der Fahrradbügel sei zu hoch. Er bittet um Prüfung und Kontaktaufnahme mit der Pfarre, ob auf dem Kirchengelände hinter dem Pfarrheim eine Möglichkeit zur Aufstellung von Fahrradbügeln für Gottesdienstbesucher besteht

-der Standort für den Behindertenparkplatz sei wegen der vorgesehenen Poller, der Abschüssigkeit und des Pflasters ungeeignet. Hier sieht er die Belange der Schwerbehinderten nicht berücksichtigt.

Herr Bezirksvertreter Werner ergänzt die Bedenken zur Abpollerung und zum Standort am vorgesehenen Schwerbehindertenparkplatz. Dieser sei für Mobilitätseingeschränkte nicht geeignet. Er befürwortet den jetzigen Standort.

Frau Weitenberg erklärt, dass der jetzige Standort auf dem Parkstreifen nicht geeignet sei, da er den Regeln zur Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen nicht genügt, insbesondere beim Aussteigen des Fahrers in Richtung Horbacher Straße. Beim jetzt geplanten Standort werden die richtigen Abstände auch zu den Pollern im Rahmen der weiteren Planungen berücksichtigt. Der Plattenbelag sei am neuen Standort eben und gerade.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dautzenberg zu einer möglichen Verbreiterung der Parkstände vor dem Pfarrheim, erläutert Frau Weitenberg, dass dies von der Verwaltung geprüft wurde. Dies sei nur mit einem großflächigen Umbau der Horbacher Straße in diesem Bereich möglich.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg sieht dann auch den 2. Behindertenparkplatz vor der Sakristei als nicht geeignet und regt an, dort Fahrradbügel aufzustellen.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg stellt den Antrag, die Beratung auf eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich zu vertagen, um die strittigen Punkte bis dahin zu klären.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich vertagt die weitere Beratung und Beschlussfassung auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung am 07.11.2018.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Für die Installation von Fahrradbügeln wird im Haushaltsjahr 2019 ein Betrag von 900 € aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung gestellt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Die CDU-Bezirksfraktion weist auf eine steigende Anzahl von Falschparkern auf den Bürgersteigen am Ehrenmal und vor dem Friedhofseingang in der Grünenthaler Straße hin (Antrag lfd. Nr. 43). Durch parkende Autos wird Fußgängern das Begehen des Bürgersteigs oder der Zugang zum Friedhof von der Grünenthaler Straße aus versperrt.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat am 06.09.2017 die Verwaltung damit beauftragt, durch geeignete Maßnahmen das Parken auf den Bürgersteigflächen am Ehrenmal und vor dem Eingang Friedhof / Grünenthaler Straße zu verhindern. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob im dortigen Umfeld zusätzliche reguläre Parkplätze ausgewiesen werden können. Die Bezirksamtsleiterin Frau Moritz bittet in ihren Schreiben vom 27.09.2017 und 07.03.2018 an FB 61/400 außerdem darum, ergänzend zum Antrag zu prüfen, wie das Parken insbesondere zu Zeiten der Messe und bei Veranstaltungen der Pfarre St. Martinus eingeschränkt und wo Fahrradbügel aufgestellt werden können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Fahrradbügel im Ortskern Alt-Richterichs grundsätzlich fehlen.
Eine Anwohnerin schlägt vor, die Parkdauer von 1 auf 2 Stunden zu erhöhen bzw. ganz aufzuheben. Außerdem stellt sie den Bedarf von zwei Behindertenparkplätzen in Frage. Auch dies soll in diesem Zusammenhang geprüft werden.

Prüfung und Maßnahmen

Zeitlich befristetes Parken mit Parkscheibe

Aus verkehrsrechtlicher Sicht besteht die Möglichkeit, die Befristung von 1 Stunde auf 2 Stunden zu erhöhen. Hierbei müssen die verschiedenen Interessen vor Ort berücksichtigt werden. Die Befristung hängt auch von der Art der Geschäfte bzw. Ziele ab, die von einer zeitlichen Befristung profitieren. Bei einer Verlängerung der Parkdauer muss immer bedacht werden, dass weniger Parksuchende die Möglichkeit erhalten, einen Parkplatz zu finden. Unter Umständen fahren diese zu anderen Geschäften/Zielen.
Eine vollständige Abschaffung der zeitlichen Befristung hilft nur den Anwohnern, aber nicht den Geschäftsbetrieben bzw. dem Parksuchverkehr für kurze Erledigungen. Im Hinblick auf die weiter unten vorgeschlagenen Maßnahmen empfiehlt die Verwaltung, die Parkdauer von 1 Std. beizubehalten.

Behindertenparkplätze

Um zusätzliche regelkonforme Parkplätze ausweisen zu können, wird vorgeschlagen, einen von zwei im Eingangsbereich der Kirche St. Martinus vorhandenen Behindertenparkplätzen in Richtung Eingang des Friedhofs zu verlegen. Im Gegensatz zum bestehenden Behindertenparkplatz im Längsparkstreifen entlang der Horbacher Straße wäre dieser barrierefrei und die Kirche, das Pfarrheim sowie der Friedhof nach wie vor gut erreichbar. Gleichzeitig könnte das Parken in einem Bereich, in dem regelmäßig widerrechtlich geparkt wird, - ergänzt durch Abpollerung - gezielt gesteuert werden (s. Lageplan im Anhang und vgl. Abb. 1-3), ohne Fußwegeverbindungen für Besucher des Friedhofs sowie der nahe gelegenen Schule und Kita zu versperren. Dieser Standort für einen neuen Schwerbehindertenparkplatz wird einer Variante vor dem Toreingang zum Friedhof vorgezogen, um diesen Eingangsbereich für den ungehinderten Fußverkehr aus unterschiedlichen Richtungen sowie für den Friedhofsbetrieb und -pflege weiterhin freihalten zu können.

Zusätzliche reguläre Parkplätze

Der bisherige Schwerbehindertenparkplatz könnte in einen allgemeinen Parkplatz umgewandelt werden, wodurch entlang der Horbacher Straße zusätzlicher Parkraum geschaffen werden kann.

Um im Umfeld von Kirche, Pfarrheim und Pfarrsaal mehr Parkplätze anbieten zu können, wird außerdem vorgeschlagen, auf dem Gehweg vor dem Pfarrsaal zwei zusätzliche reguläre Parkplätze (mit zeitlicher Befristung) auszuweisen.

Um den Fußweg vor dem Pfarrsaal nicht unter 2,20 m zu verschmälern, um Ausfahrten freizuhalten sowie Sichtbezüge auf den Pfarrsaal nicht gänzlich zu verstellen, sind mehr als zwei Parkplätze auf diesem Gehwegabschnitt nicht möglich (s. Lageplan und Abb. 4+5 im Anhang).

Das Liefern und Laden ist in diesem Bereich auf der Fahrbahn weiterhin unter Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs möglich und ist der verkehrsrechtlichen Situation (Tempo 30) zuträglich.

Fahrradbügel

Vier Fahrradbügel entlang der Horbacher Straße vor und hinter den zwei neuen Parkplätzen sollen verhindern, dass insbesondere zu Zeiten der Messe und bei Veranstaltungen der Pfarre St. Martinus weiterhin auf der gesamten Gehweglänge vor dem Pfarrsaal geparkt wird. Mit den Fahrradbügeln soll gleichzeitig ein Anreiz geschaffen werden, alternative Verkehrsmittel zu benutzen. Exakte Standorte für die Fahrradbügel können erst nach einer genaueren Prüfung und Aufmaß entschieden werden (s. Lageplan im Anhang).

Um auch im Eingangsbereich des Friedhofs regelwidriges Parken einzuschränken, diesen Bereich gleichzeitig aber frei zu halten für den Fußverkehr und den Friedhofsbetrieb /-pflege, wird vorgeschlagen, 2-3 Fahrradbügel in Schrägaufstellung vor die Giebelseite des Pfarrheims einzubauen (s. Lageplan und Abb. 6 im Anhang).

Um regelwidriges Parken einzuschränken und weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen, wird außerdem vorgeschlagen, drei weitere Fahrradbügel in der westlichen (unteren) Nische am Baum-Rondell / Ehrenmal aufzustellen (s. Lageplan und Abb. 7 im Anhang).

Poller

Im Einmündungsbereich der Grünenthaler Straße in die Horbacher Straße sollen beidseitig Poller eingebaut werden, um regelwidriges Parken zu verhindern (s. Lageplan im Anhang).

Kosten und Finanzierung

Für die Um-/Ausweisung der neuen Behindertenparkplätze und allgemeinen Parkplätze wurden zwei Varianten ermittelt. Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt die Fahrradbügel und Poller einzubauen sowie die Parkplätze auf den bestehenden Gehwegplatten zu markieren bzw. die Beschilderung anzupassen (Schritt 1).
Sollte sich herausstellen, dass der Plattenbelag in Kreuzverband den Belastungen auf Dauer nicht standhält, müssten die Platten in den Parkständen durch Pflasterbelag ausgetauscht werden. Dadurch könnten zu einem späteren Zeitpunkt Mehrkosten entstehen (Schritt 2).

Die Bruttobaukosten für Schritt 1 betragen ca. 10.000 €.

Die Kosten für Schritt 2 betragen ca. 10.400 €.

Für Schritt 1 stehen die Mittel für die Markierungsarbeiten im PSP-Element „Kleinmaßnahmen“ 4-120102-947-2 zur Verfügung. Die Finanzierung der Fahrradbügel kann aus dem PSP-Element "Fahrradabstellanlagen" 5-120102-800-00700-300-1 erfolgen. Da dieser gesamtstädtische Finanztopf aber regelmäßig überzeichnet ist, wird angeregt, dass die Bezirksvertretung prüft, ob sie sich mit der Hälfte der Kosten, d.h. mit einem Zuschuss von ca. 900 Euro an den Fahrradbügeln und damit an der Umsetzung der Gesamtmaßnahme beteiligt. Mittel für die Bügel stehen ab dem Jahr 2019 zur Verfügung.

Poller und Straßenbau (Schritt 2) werden in die Prioritätenliste zur Umsetzung von Kleinmaßnahmen aus PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 aufgenommen.

Zeitplanung

Eine Umsetzung aller Maßnahmen des ersten Schrittes wird für das Jahr 2019 angestrebt. Die Umsetzung des zweiten Schrittes erfolgt sobald dieser auf Grund etwaiger Schäden erforderlich ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018*

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

239.950,55

239.950,55

540.000

540.000

0

0

Ergebnis

239.950,55

239.950,55

540.000

540.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018*

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

102.503,66

102.503,66

293.100

293.100

0

0

Abschreibungen

49.729,01

49.729,01

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

152.232,67

152.232,67

413.100

413.100

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018

PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1 Fahrradabstellanlagen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

12.500

12.500

12.500

12.500

0

0

Auszahlungen

40.000

40.000

90.000

90.000

0

0

Ergebnis

27.500

27.500

77.500

77.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

1.300

1.300

1.300

1.300

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2.500

2.500

2.500

2.500

0

0

Abschreibungen

40.000

40.000

90.000

90.000

0

0

Ergebnis

41.200

41.200

91.200

91.200

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Abstimmung: einstimmig

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-07-06 FB 61_1002_WP17 Parken Gruenenthaler SAO.pdf

20.11.2024

3.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 12.09.2018
Uhrzeit
18:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Vorlage des Fachamtes wird nachgereicht.
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:23

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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