5. September 2018 um 17:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
TOP 7Öffentlich

Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich Kreuzstraße, Am Haarberg und Lindenweg;hier: Offenlagebeschluss

FB 61/1015/WP17 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich Kreuzstraße, Am Haarberg und Lindenweg;hier: Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Bezirksvertretungsmitglieder Schulz und Hüllenkremer ziehen sich für diesen Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit aus der Beratung zurück.

Bezug nehmend auf die Verwaltungsvorlage führt Bezirksvertreter Starmanns aus, dass eine Aufhebung des in Rede stehenden Durchführungsplanes eine Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch ermöglichen würde. Dies sei aber nicht wünschenswert.

Das Aufhebungsgebiet sei als eines der wenigen Gebiete im Stadtbezirk Aachen-Haaren von gehobener Bebauung geprägt. Dieser Charakter dürfe nicht durch eine Lockerung des Baurechts gefährdet werden.

Unter diesem Aspekt könne seitens der CDU-BVF auch keiner Verdichtung der Bebauung zugestimmt werden. Allerdings sei man offen für eine Änderung des Bebauungsplanes etwa im Hinblick auf die Möglichkeit zum Ausbau oder zur Aufstockung der Bestandsbauten.

Beschluss

Beschluss (einstimmig): Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 zur Kenntnis. Sie spricht sich gegen die Einleitung des Aufhebungsverfahrens aus, zeigt sich aber offen für Änderungen des Bebauungsplanes im Rahmen der Möglichkeiten. Vor diesem Hintergund beantragt die Bezirksvertretung Aachen-Haaren eine Programmberatung über die Änderung des Bebauungsplanes.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Planungsanlass

Mit der Bebauung des gesamten Areals wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplanes Nr.8 umgesetzt und seine Leitaufgabe somit erfüllt. Seit der Rechtskraft des Durchführungsplanes Nr. 8 konnte man jedoch in den vergangenen Jahren eine deutliche Veränderung der Wohnflächenbedarfe feststellen. Aufgrund dieser veränderten Bedarfe entsprechen die vorhandenen Gebäude in ihrer überwiegend eingeschossigen Bauweise häufig nicht mehr den Anforderungen an einen attraktiven und nachgefragten Wohntypus.

Besonders Familien benötigen oftmals Gebäude mit mehr Wohnfläche.

Eine Nachverdichtung einiger sehr großer Grundstücke aber vor allem der Ausbau des Bestandes ist auf Grundlage des Durchführungsplanes zumeist nicht möglich. Um dennoch die Zielvorstellung des Masterplans AACHEN*2030 „Innenentwicklung/moderate Nachverdichtung“ auch in dem Planbereich des Durchführungsplanes Nr.8 zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit bereits einige Befreiungen vom Durchführungsplan genehmigt.

Erwartungsgemäß werden in den kommenden Jahren vermehrt diese Befreiungsanträge gestellt werden, da sich das Gebiet im Generationenwechsel befindet. So kann besonders für Familien mit Kindern der Dachausbau wichtig sein, um die vorhandenen Gebäude besser nutzen zu können. Um diese kosten- und zeitaufwändigen Befreiungsverfahren zu umgehen sowie den anstehenden Generationenwechsel in diesem Gebiet zu erleichtern, soll durch eine Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 8 einschließlich seiner Änderungen eine moderate Nachverdichtung ermöglicht werden.

  1. Derzeitige planungsrechtliche Situation

Zur Beurteilung von Bauvorhaben wird derzeit für das Aufhebungsgebiet der Durchführungsplan Haaren Nr. 8 angewendet. Neben der Festsetzung öffentlicher und privater Flächen sind im Durchführungsplan Nutzungsart und Nutzungsmaß der Bauflächenfestgesetzt. Insbesondere beziehen sich die Festsetzungen auf die Höhe der Gebäude. Je nach Lage sind Dachausbauten ausgeschlossen.

  1. Stellungnahme der Verwaltung / Empfehlung / Weiteres Vorgehen

Nach Auffassung der Verwaltung gewährleistet eine Beurteilung des Aufhebungsgebietes nach §34 BauGB eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Zusätzlich werden durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 die Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung auf einigen wenigen Grundstücken sowie den Ausbau der Dachgeschosse geschaffen.

Sie empfiehlt daher, den Durchführungsplan Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen aufzuheben.

Außerdem empfiehlt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung des Durchführungsplans Nr. 8 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Weitere Dokumente (12)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-08-07 FB 61_1015_WP17 Aufhebung des Durchf SAO.pdf

20.11.2024

24.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 05.09.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:15