Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich Kreuzstraße, Am Haarberg und Lindenweg;hier: Offenlagebeschluss
FB 61/1015/WP17 · Entscheidungsvorlage
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich Kreuzstraße, Am Haarberg und Lindenweg;hier: Offenlagebeschluss
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Herr Baal weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Aachen-Haaren abweichenden Beschluss gefasst und sich gegen eine Aufhebung des Durchführungsplanes ausgesprochen habe.
Frau Ohlmann erläutert ausführlich die mit dem vorgeschlagenen Aufhebungsverfahren verbundenen Zielsetzungen: Zum einen wolle man die Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung schaffen, zum anderen wolle man die nach derzeitigem Stand hierzu notwendigen kosten- und zeitintensiven Befreiungsverfahren vermeiden.
Herr Starmanns nimmt Bezug auf die Beratungen in der Bezirksvertretung und legt dar, dass die von der Verwaltung verfolgten Zielsetzungen grundsätzlich im Bezirk unterstützt würden, allerdings habe man in anderen Bereichen die Erfahrung gemacht, dass es bei einer Beurteilung von Gebieten nach §34 BauGB auch zu unterwünschten Effekten kommen könne. So gebe es beispielsweise immer wieder Probleme mit Bebauungen in zweiter Reihe und deren Erschließung über Stichwege, dies wolle man hier auf jeden Fall verhindern.
Herr Rau erklärt, dass man sicherlich überlegen könne, ob man hier einen einfachen Bebauungsplan aufstellen könne, um solchen Problemen vorzubeugen. In dem betroffenen Gebiet gebe es allerdings kaum Möglichkeiten für eine Bebauung in zweiter Reihe, so dass ein Steuerungsbedarf aus seiner Sicht eher nicht bestehe.
Herr Gilson spricht sich dafür aus, den Tagesordnungspunkt heute zu vertagen und zunächst genau zu prüfen, ob und inwieweit dem Wunsch der Bezirksvertretung nach einem neuen Aufstellungsverfahren nachgekommen werden solle.
Herr Plum plädiert dafür, beim weiteren Vorgehen die eigentlich beabsichtigte Verwaltungsvereinfachung nicht aus dem Blick zu verlieren.
Frau Ohlmann führt aus, dass aus planungsrechtlicher Sicht keine Gründe für die von der Bezirksvertretung gewünschte Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ersichtlich seien. Man könne jedoch die Bereiche identifizieren, für die unerwünschte Entwicklungen bei einer Beurteilung nach §34 BauGB befürchtet würden, um dann über einen noch zu fassenden Aufstellungsbeschluss bei Bedarf steuernd eingreifen zu können.
Auf Nachfrage von Herrn Beus bestätigt sie, dass der für den Bereich des ehemaligen Sportplatzes an der Kreuzstraße bestehende Bebauungsplan von einer Aufhebung des Durchführungsplanes nicht betroffen sei.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Starmanns, Rau, Beus, Plum, Gilson und Ruppert sowie seitens der Verwaltung Frau Ohlmann beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Planungsanlass
Mit der Bebauung des gesamten Areals wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplanes Nr.8 umgesetzt und seine Leitaufgabe somit erfüllt. Seit der Rechtskraft des Durchführungsplanes Nr. 8 konnte man jedoch in den vergangenen Jahren eine deutliche Veränderung der Wohnflächenbedarfe feststellen. Aufgrund dieser veränderten Bedarfe entsprechen die vorhandenen Gebäude in ihrer überwiegend eingeschossigen Bauweise häufig nicht mehr den Anforderungen an einen attraktiven und nachgefragten Wohntypus.
Besonders Familien benötigen oftmals Gebäude mit mehr Wohnfläche.
Eine Nachverdichtung einiger sehr großer Grundstücke aber vor allem der Ausbau des Bestandes ist auf Grundlage des Durchführungsplanes zumeist nicht möglich. Um dennoch die Zielvorstellung des Masterplans AACHEN*2030 „Innenentwicklung/moderate Nachverdichtung“ auch in dem Planbereich des Durchführungsplanes Nr.8 zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit bereits einige Befreiungen vom Durchführungsplan genehmigt.
Erwartungsgemäß werden in den kommenden Jahren vermehrt diese Befreiungsanträge gestellt werden, da sich das Gebiet im Generationenwechsel befindet. So kann besonders für Familien mit Kindern der Dachausbau wichtig sein, um die vorhandenen Gebäude besser nutzen zu können. Um diese kosten- und zeitaufwändigen Befreiungsverfahren zu umgehen sowie den anstehenden Generationenwechsel in diesem Gebiet zu erleichtern, soll durch eine Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 8 einschließlich seiner Änderungen eine moderate Nachverdichtung ermöglicht werden.
- Derzeitige planungsrechtliche Situation
Zur Beurteilung von Bauvorhaben wird derzeit für das Aufhebungsgebiet der Durchführungsplan Haaren Nr. 8 angewendet. Neben der Festsetzung öffentlicher und privater Flächen sind im Durchführungsplan Nutzungsart und Nutzungsmaß der Bauflächenfestgesetzt. Insbesondere beziehen sich die Festsetzungen auf die Höhe der Gebäude. Je nach Lage sind Dachausbauten ausgeschlossen.
- Stellungnahme der Verwaltung / Empfehlung / Weiteres Vorgehen
Nach Auffassung der Verwaltung gewährleistet eine Beurteilung des Aufhebungsgebietes nach §34 BauGB eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Zusätzlich werden durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 die Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung auf einigen wenigen Grundstücken sowie den Ausbau der Dachgeschosse geschaffen.
Sie empfiehlt daher, den Durchführungsplan Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen aufzuheben.
Außerdem empfiehlt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung des Durchführungsplans Nr. 8 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (12)
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Technische Details
ID: 88681
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=88681
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-08-07 FB 61_1015_WP17 Aufhebung des Durchf SAO.pdf
20.11.2024
24.7 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 06.09.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 23:17