4. September 2018 um 16:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Beratung

Herr Meiners berichtet über die Teilübererdung eines Bunkers in Aachen-Laurensberg. Durch genehmigte Baumfällungen (Verkehrssicherung) seien im letzten Winter Betonteile eines nur teilweise übererdeten Bunkers von der angrenzenden öffentlichen Straße sichtbar geworden. Daraufhin haben durch unbekannte Dritte im Bereich dieser sichtbaren Betonteile in den letzten Monaten Ausgrabungsversuche stattgefunden. Laut Aktenlage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sei der Bunker nach dem Krieg entfestigt worden. Infolgedessen ragten Betonteile steil auf, was Gefahr für Leben und Gesundheit dargestellt habe. Es sei daraufhin eine Gefahrenbeseitigung durch Zersprengung der aufragenden Betonteile und der Einbau der sich ergebenden Betontrümmer im Inneren des Bunkers erfolgt. Zusätzlich sei laut Auskunft von Herrn Meiners Erde angefahren worden, um die Steinböschung zu bedecken. Durch die aktuellen Aufgrabungen und die hierdurch entstandenen Gefahrenstellen sei aus Sicht der BImA die Nachübererdung des Bunkers mit unbelastetem Material erforderlich. Infolgedessen sei laut Mitteilung von Herrn Meiners in Abstimmung mit der unteren Bodenbehörde, der unteren Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde sowie unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln (Denkmalangelegenheiten) durch den Eigentümer der Fläche die geforderte Teilübererdung des Bunkers durchgeführt worden. Es sei dabei unbefestigtes Material von einem nur 50 m entfernt gelegenen Wasserbehälter, welcher in den letzten Monaten zurückgebaut wurde, verwendet worden.

Das betreffende Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Aachen und weist hier Landschaftsschutzgebiet aus. Da es sich um Maßnahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht handelt, sind diese nicht von den Festsetzungen des Landschaftsplans erfasst und stellen keinen Eingriff im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz dar.

Der Antrag des Eigentümers sei daher laut Auskunft von Herrn Meiners als Anzeige gem. § 23 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz gewertet worden.

Auf die Frage von Herrn Mayr, ob eine Untersuchung hinsichtlich von Fledermäusen stattgefunden habe, erwidert Herr Meiners, dass die Maßnahme mit dem Artenschutz abgestimmt worden sei.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 04.09.2018
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt