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Sachstandsbericht zu den Radinfrastrukturmaßnahmen in Richterich;Radschnellweg und Radstreifen Roermonder Straße;Antrag der Grünen-BF gem. § 3 Abs. 1 S. 2 GeschO vom 25.06.2018, lfd. Nr. 68

FB 61/1038/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Müller, Abteilung Verkehrsmanagement im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, zeigt anhand von Plänen den derzeitigen Planungsstand des Radschnellwegs im Bereich des Stadtbezirks Richterich auf und geht auf die von der Bezirksvertretung Aachen-Richterich in der Sitzungen am 20.01.2016 erteilten Einzelaufträge und die notwendigen baulichen Änderungen im Bereich des Rathausplatzes ein.

Im Übrigen verweist er auf die Vorlage.

Die baulichen Änderungen seien gering, eine Bürgerinformation durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen jedoch auf Wunsch möglich.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Werner zum von der SPD-Fraktion in den vergangenen Sitzungen geäußerten Wunsch zur Entschärfung der Querungskonflikte des Radschnellwegs an den Kreuzungspunkten und entlang der Roermonder Straße, erklärt Herr Müller, dass diese Fragen im weiteren Planungsverlauf, u.a. im Planfeststellungsverfahren, geprüft werden.

Herr Bezirksvertreter Feil begrüßt für die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen den geplanten Radfahrstreifen. Auf seine Nachfrage erklärt Herr Müller, dass der Kreuzungsbereich Berensberger/ Horbacher und Roermonder Straße wegen der dortigen Baulast von Straßen NRW von der Maßnahme ausgenommen sei bzw. dort nur Markierungsanpassungen erfolgen können. Man wolle aber mit der Maßnahme insgesamt nicht abwarten, bis diese Kreuzung im Rahmen der Planungen zur Brücke Horbacher Straße von Straßen NRW überplant werde.

Auf Anregung von Herrn Bezirksvertreter Feil klärt Herr Müller mit der Straßenverkehrsbehörde, ob das Schild zur verpflichtenden Nutzung des Radwegs an der Horbacher Brücke entfernt werden könne. Frau Bezirksbürgermeister unterstützt diese Bitte, da es aufgrund des Begegnungsverkehr von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen zu gefährlichen Situationen komme.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstand

Die Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat mit Schreiben vom 25.06.2018 einen „Sachstandsbericht zu den Radinfrastrukturmaßnahmen in Richterich: Radschnellweg und Radstreifen Roermonder Straße“ beantragt. (siehe Anlage 1)

Radschnellweg

Für den Radschnellweg Euregio von Aachen nach Herzogenrath wurde im Juni 2017 die Machbarkeitsstudie fertiggestellt und in den politischen Gremien der Projektpartner Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und Städteregion Aachen beraten. Die Verwaltung sollte auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung in Abstimmung mit der Städteregion Aachen im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim Land Nordrhein-Westfalen einreichen und die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie sollte in der dafür benötigten Form ergänzt werden.

Mit einem gemeinsamen Schreiben der Projektpartner vom 06.10.2017 wurde die Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg unter der Federführung der Städteregion Aachen beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht.

Damit verbunden war der Antrag, das Projekt als Radschnellweg des Landes zu übernehmen und als nächsten Schritt das Linienbestimmungsverfahren einzuleiten. Auf Nachfrage seitens der Verwaltung im November 2017 erfolgte Ende Januar 2018 ein Abstimmungsgespräch der Regionalniederlassung Ville-Eifel des Landesbetriebs Straßenbau mit den Projektpartnern. Nach Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind Radschnellwege in Baulast des Landes den Landesstraßen gleichgestellt und somit in Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Aus Kapazitätsgründen soll das Projekt durch die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen und die Stadt Herzogenrath umgesetzt werden. Sämtliche Planungs-, Bau- und Personalkosten für die in der Baulast des Landes NRW liegenden Teile des Radschnellwegs werden durch das Land erstattet. Für die Bereiche, die in der Baulast der Stadt Aachen liegen, können entsprechende Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Im Aachener Stadtgebiet betrifft dies die Abschnitte innerhalb der Ortsdurchfahrten. Eine seitens der Verwaltung aufgestellte Durchführungsvereinbarung zur Finanzierung und weiteren Planung liegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Abstimmung vor.

Nach Abschluss der Vereinbarung folgt als nächster Schritt das Linienbestimmungsverfahren. Wenn im Ergebnis die Linie durch das Land bestimmt ist, kann die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchgeführt werden.

Anschließend kann Baurecht z.B. über Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Für welche Abschnitte dies erforderlich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden. Angesichts der umfangreichen Planungs- und Genehmigungsschritte kann der Zeitpunkt eines möglichen Baubeginns derzeit ebenfalls nicht sicher angegeben werden.

Da der Abschluss der Durchführungsvereinbarung einige Zeit in Anspruch nimmt, hat der Landesbetrieb Straßen NRW zugestimmt, dass die Städteregion als federführende Dienststelle bereits vor dem Abschluss der Vereinbarung die planenden Büros mit der Erstellung der für das Linienbestimmungsverfahren notwendigen Unterlagen beauftragen darf, ohne den Anspruch auf Kostenerstattung zu verlieren. Diese Beauftragung wird derzeit vorbereitet.

Radverkehrsanlagen entlang der Roermonder Straße in Richterich

Am 21.01.2016 hat der Mobilitätsausschuss die Planung zur Anlage eines einseitigen Schutzstreifens im Abschnitt der Roermonder Straße zwischen dem Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße und der Kohlscheider Straße beschlossen. Die Planung ist Teil des am 29.09.2016 bei der Bezirksregierung Köln eingereichten Kostenänderungsantrages zum „Maßnahmenplan Radverkehr Aachen Ostviertel 3.BA“. Im Januar 2018 ist der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln bei der Stadt Aachen eingegangen.

Um die geplanten Schutzstreifen markieren zu können, sind vorher Asphaltarbeiten und Teilumbauten notwendig:

- Stadtauswärts wird hinter der Fußgänger-Lichtsignalanlage am Rathausplatz die Bordsteinkante um ca. 2,0m zurückversetzt, so dass hier ein separater Parkstreifen entstehen sowie die Fahrbahn um 2,0m verbreitert werden kann und so ein durchgängiger, ausreichend breiter Schutzstreifen in der Fahrbahn Richtung Herzogenrath möglich ist.

- Der stadteinwärts führende, nicht benutzungspflichtige Radweg wird kurz vor dem Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße über eine bauliche Absenkung auf den aufgeweiteten Aufstellstreifen vor der Haltlinie des Kfz-Verkehrs geführt.

Die Ausführungsplanung hierzu wurde im Sommer 2018 erstellt. Die Ausschreibung für die o.a. baulichen Maßnahmen wird im Herbst 2018 durchgeführt. Die erforderlichen Markierungsarbeiten der neuen Radverkehrsführung in der Roermonder Straße werden vom Aachener Stadtbetrieb im Anschluss an die Herstellung der baulichen Maßnahmen und der notwendigen Asphaltarbeiten in 2019 veranlasst werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Abstimmung: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-08-22 FB 61_1038_WP17 Sachstandsbericht zu SAO.pdf

20.11.2024

190.3 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 12.09.2018
Uhrzeit
18:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:23