26. September 2018 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße -hier: Beschluss über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim

FB 61/1048/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße -hier: Beschluss über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim

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Beratungsergebnis:abgelehnt

Beratung

Die CDU-BF lehnt die Veränderungssperre ab, weil sie die Begründungen in diesem Zusammenhang nicht einsieht. Die ist auch schon von mehreren Fraktionen so gesehen worden. Sie kann nicht erkennen, dass die Lidl-Filiale eine große Konkurrenz für Roetgen oder andere benachbarte Gemeinden wie Raeren wäre. Es geht nicht darum, dass sich Lidl an seinem Standort vergrößern möchte, sondern dass Lidl, wie auch andere Anbieter, sich dort für den Kunden komfortabler verändern möchte. Sie sieht auch nicht die Problematik in Richtung Nahversorgungsgebiet Walheim. Sie sieht die Begründungen der Verwaltung in vielen Bereichen als nicht zutreffend und nicht gegeben an; dies auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit der Konkurrenz.

Die SPD-BF schließt sich den Ausführungen der CDU-BF an, und zwar handelt es sich hier um ein Gewerbegebiet, welches im Vordergrund stehen muss. Im Laufe der Jahre hat sich dort dieser Einzelhandel entwickelt, denen in den letzten Jahren auch die Möglichkeit gegeben wurde, ihre Geschäfte zu modernisieren, den heutigen Kundenwünschen anzupassen und damit den Standort zu sichern. Sie ist der Auffassung, dass alle Geschäfte gleich behandelt werden müssen, weil alle drei Anbieter Netto, Aldi und Lidl eine wichtige Funktion für den Stadtbezirk haben. Sie kann auch die Auffassung der Verwaltung nicht bestätigen, dass der Standort in Oberforstbach rein autoorientiert ist. Daher sieht sie auch keine Veranlassung für den Erlass einer Veränderungssperre, zumal an dieser Stelle keine erheblichen Erweiterungen vorgesehen sind.

Nachdem Herr von Thenen den Beschlussvorschlag der CDU-BF verliest, macht Frau Wienen nochmals deutlich, dass die Bezirksvertretung den Zustand so bewahren möchte wie er zurzeit ist. Dies ist eigentlich auch das Ziel der Verwaltung, die Einzelhandelsbetriebe nicht zu überplanen, sondern in ihrem jetzigen Bestand sichern. Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage für diese drei Flurstücke vor, die die Verwaltung nicht rechtssicher ablehnen kann, wenn es keine Veränderungssperre gibt. Es wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zum Schutz des Gewerbegebietes und zur Steuerung der Einzelhandelsnutzung gefasst. Dies sind aber derzeit nur Ziele, und mit diesen Zielen alleine kann die Bauvoranfrage nicht rechtssicher abgelehnt werden; hierzu wird die Veränderungssperre benötigt. Die Verwaltung benötigt durch die Veränderungssperre die Zeit, um den Bauungsplan rechtssicher zu machen.

Nachdem Herr von Thenen nochmal verdeutlicht, dass die Bezirksvertretung eine Modernisierung der Einzelhandelsbetriebe nicht verhindern möchte, ergeht auf Vorschlag der CDU-BF folgender

Beschluss

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, die von der Verwaltung vorgeschlagene Veränderungssperre nicht zu beschließen. Eine solche Veränderungssperre würde die allfällige Modernisierung eines vorhandenen Einzelhandelsunternehmens verhindern und somit eine Benachteiligung der Wohnbevölkerung bewirken. Eine Beeinträchtigung des beschlossenen Nahversorgungskonzeptes ist erkennbar nicht gegeben. Der Planungsausschuss der Stadt Aachen wird gebeten, im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim zu verfahren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage

Der Planungsausschuss hat am 09.11.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Werkstraße/Pascalstraße - für den Bereich zwischen der Werkstraße, Zedernweg, Nerscheider Weg, Pontsheide, Hirzenrott und der rückwärtigen Grundstücksgrenze an der Pascalstraße beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss A 277 wurde am 21.11.2017 öffentlich bekannt gemacht.

  1. Anlass zum Erlass der Veränderungssperre

Die Flurstücke, für die eine Veränderungssperre beschlossen werden soll, liegen im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses A 277. Ziel des Aufstellungsbeschlusses A 277 ist die Sicherung des Gewerbegebietes und Steuerung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet.

Der neu aufzustellende Bebauungsplan soll weiterhin die planungsrechtliche Sicherung des Gewerbestandortes Oberforstbach mit der Festsetzung eines gegliederten Gewerbegebietes schaffen. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Einzelhandelsbetriebe in ihrem Bestand gesichert werden. Weitergehende Einzelhandelsnutzungen sollen nur zulässig sein, wenn sie im betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion stehen (Handwerkerklausel). Das entspricht den Festsetzungen zur Einzelhandelsnutzung, die im übrigen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 842 gelten, aber nicht für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 842, der jetzt überplant werden soll.

Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage für die o.g. Flurstücke zur Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsbetriebes vor. Diese Bauvoranfrage wurde am 20.02.2018 zurückgestellt. Die angestrebte Erweiterung widerspricht den Zielen des vom Rat beschlossenen Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen. Der Einzelhandelsbetrieb befindet sich in einem nicht integrierten, rein autoorientierten Standort. Eine weitere, über den Bestand hinausgehende Ausdehnung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet sollte deshalb nicht zugelassen werden, um angrenzende Versorgungszentren nicht zu beeinträchtigen. Dieses bezieht sich nicht nur auf das benachbarte Nahversorgungszentrum Aachen-Walheim, sondern auch auf die Zentren der Nachbarkommunen, da der Standort von dem hohen Anteil an Pendlerverkehr profitiert.

Das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher soll parallel zum Verfahren ein planungsrechtliches Sicherungsinstrument zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich geschaffen werden. Mit der Veränderungssperre ist eine rechtssichere Ablehnung von Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen, die den Zielen des Bebauungsplanes entgegenstehen, möglich.

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung eines Zeitfensters für die Aufstellung des Bebauungsplanes und zur rechtssicheren Ablehnung der Bauvoranfrage den Erlass einer Veränderungssperre zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Satzungstext
27.5 KB · PDF
Geltungsbereich
909.5 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-09-03 FB 61_1048_WP17 Bebauungsplan - Werk SAO.pdf

7.11.2024

1.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 26.09.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:30