4. Oktober 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße -hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

FB 61/1019/WP17 · Anhörung

Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße -hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat den Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellerstraße – in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat den Bebauungsplan Nr. 983- Trierer Straße / Ellerstraße – in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat den Bebauungsplan Nr. 983- Trierer Straße / Ellerstraße – in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Da die Zunahme von Anfragen zur Eröffnung von Wettbüros im Bereich der Trierer Straße weiterhin anhält, hatte der Planungsausschuss am 22.06.2017 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand am 10.05.2017 den Aufstellungsbeschluss für das o.g. Plangebiet gefasst (Vorlage-Nr.: FB61/0702/WP17). Anlass war die ungenehmigte Umnutzung eines Modeateliers in ein Wettbüro in der Trierer Straße.

Ziel der Planung ist die Steuerung von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, um die heutige vielfältige Nutzungsmischung im Plangebiet zu erhalten und zu stärken.

Am 22.02.2018 erfolgte im Planungsausschuss der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand am 31.01.2018 (Vorlage-Nr.: FB61/0835/WP17).

Der Bebauungsplan wurde auf Grundlage des § 9 (2b) in Verbindung mit § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 983 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen lagen ab 23.04.2018 bis einschließlich 25.05.2018 öffentlich aus. Während dieses Zeitraums wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben eingereicht.

Nach der öffentlichen Auslegung wurden einige redaktionelle Änderungen in der Begründung vorgenommen, um die bedeutende Funktion des Plangebiets als Stadtteilzentrum vertiefter darzustellen. Der Bebauungsplan wurde nicht geändert.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Behörden eingegangen.

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan Nr. 983- Trierer Straße / Ellerstraße - wird aufgestellt, um Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallten und Wettbüros, aber auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution auszuschließen. Das Verfahren erfolgt auf Grundlage des § 9 (2b), der die Möglichkeit bietet, in einem Bebauungsplan Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstätten auszuschließen, sofern sie eine Beeinträchtigung für die städtebauliche Funktion eines Gebietes darstellen, die sich aus der vorhandenen Nutzung ergibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine städtebaulich nachhaltige Häufung von Vergnügungsstätten zu befürchten ist.

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 983- Trierer Straße / Ellerstraße - den Satzungsbeschluss zu fassen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (5)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-08-09 FB 61_1019_WP17 Bebauungsplan Nr. 98 sao

20.11.2024

18.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 04.10.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:33