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Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße -hier: Beschluss über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim

FB 61/1048/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße -hier: Beschluss über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Herr Gilson weist auf einen abweichenden Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim hin, die dem Rat der Stadt empfohlen habe, die Veränderungssperre nicht zu beschließen mit der Begründung, dass eine solche Veränderungssperre die allfällige Modernisierung eines vorhandenen Einzelhandelsunternehmens verhindern und somit eine Benachteiligung der Wohnbevölkerung bewirken würde. Da eine Beeinträchtigung des beschlossenen Nahversorgungskonzeptes aus Sicht der Bezirksvertretung erkennbar nicht gegeben sei, sei der Planungsausschuss gebeten worden, ebenfalls im Sinne dieses Beschlusses zu verfahren.

Frau Ohlmann erläutert den Sachverhalt und macht deutlich, dass das von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen eine Folge aus dem von allen Bezirksvertretungen ebenso wie vom Planungsausschuss und dem Rat der Stadt beschlossenen Zentren- und Nahversorgungskonzepts sei.

Für die Fraktion der Grünen hält Herr Rau die Argumentation der Verwaltung für klar und richtig. Die Bezirksvertretung habe hierzu bereits früher eine andere Haltung vertreten, dennoch wolle man an dem Bebauungsplanverfahren und der damit verbundenen Veränderungssperre festhalten.

Für die Fraktion Die Linke plädiert auch Herr Beus dafür, das Verfahren weiterzuführen. Die Begründung der Verwaltung sei stichhaltig, seine Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

Herr Gilson betont, dass auch für die CDU-Fraktion die Linie der Verwaltung stimmig sei. Dennoch halte man es für wichtig, sich nicht ohne eine nochmalige Rücksprache mit der Bezirksvertretung über deren Empfehlung hinwegzusetzen. Insofern schlage man vor, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung des Ausschusses am 08.11.2018 vertagt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage

Der Planungsausschuss hat am 09.11.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Werkstraße/Pascalstraße - für den Bereich zwischen der Werkstraße, Zedernweg, Nerscheider Weg, Pontsheide, Hirzenrott und der rückwärtigen Grundstücksgrenze an der Pascalstraße beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss A 277 wurde am 21.11.2017 öffentlich bekannt gemacht.

  1. Anlass zum Erlass der Veränderungssperre

Die Flurstücke, für die eine Veränderungssperre beschlossen werden soll, liegen im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses A 277. Ziel des Aufstellungsbeschlusses A 277 ist die Sicherung des Gewerbegebietes und Steuerung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet.

Der neu aufzustellende Bebauungsplan soll weiterhin die planungsrechtliche Sicherung des Gewerbestandortes Oberforstbach mit der Festsetzung eines gegliederten Gewerbegebietes schaffen. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Einzelhandelsbetriebe in ihrem Bestand gesichert werden. Weitergehende Einzelhandelsnutzungen sollen nur zulässig sein, wenn sie im betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion stehen (Handwerkerklausel). Das entspricht den Festsetzungen zur Einzelhandelsnutzung, die im übrigen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 842 gelten, aber nicht für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 842, der jetzt überplant werden soll.

Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage für die o.g. Flurstücke zur Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsbetriebes vor. Diese Bauvoranfrage wurde am 20.02.2018 zurückgestellt. Die angestrebte Erweiterung widerspricht den Zielen des vom Rat beschlossenen Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen. Der Einzelhandelsbetrieb befindet sich in einem nicht integrierten, rein autoorientierten Standort. Eine weitere, über den Bestand hinausgehende Ausdehnung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet sollte deshalb nicht zugelassen werden, um angrenzende Versorgungszentren nicht zu beeinträchtigen. Dieses bezieht sich nicht nur auf das benachbarte Nahversorgungszentrum Aachen-Walheim, sondern auch auf die Zentren der Nachbarkommunen, da der Standort von dem hohen Anteil an Pendlerverkehr profitiert.

Das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher soll parallel zum Verfahren ein planungsrechtliches Sicherungsinstrument zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich geschaffen werden. Mit der Veränderungssperre ist eine rechtssichere Ablehnung von Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen, die den Zielen des Bebauungsplanes entgegenstehen, möglich.

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung eines Zeitfensters für die Aufstellung des Bebauungsplanes und zur rechtssicheren Ablehnung der Bauvoranfrage den Erlass einer Veränderungssperre zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Satzungstext
27.5 KB · PDF
Geltungsbereich
909.5 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-09-03 FB 61_1048_WP17 Bebauungsplan - Werk SAO.pdf

7.11.2024

1.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 04.10.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:33