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Forstwirtschaftsplan 2019

FB 36/0295/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Koch gibt als Vertreter des Forstamtes eine erläuternde Einführung in die Inhalte der Verwaltungsvorlage. Er weist insbesondere darauf hin, dass durch die Witterungsbedingungen im Sommer ein hohes Borkenkäferaufkommen vorliegt. Von daher werden voraussichtlich keine Fichteneinschläge möglich sein. Wie sich die Marktsituation im Holzbereich entwickeln wird, ist derzeit nicht absehbar. Er weist darauf hin, dass vermehrt Weißtannen gepflanzt werden.

Fragen von Herrn Ferrari zum Befall von Kastanien mit Moniermotten sowie zu Wegmarkierungen werden durch Herrn Koch dahingehend beantwortet, dass der Kastanienbefall derzeit nicht so groß ist. Hinsichtlich der Wegmarkierungen weist er darauf hin, dass auch Rückegassen in besonderer Weise markiert werden, wodurch sich eventuell eine Unübersichtlichkeit ergeben könnte. Crossradfahrer, die Rückegassen oder Reitwege nutzen, befahren diese Wege illegal. Allerdings wissen viele Radfahrer nicht, dass sie im Wald nur auf befestigten Wegen fahren dürfen.

Fragen von Frau Gaube zur Wildschweinpopulation oder anderen Problemen im Wald werden ebenfalls von Herrn Koch direkt beantwortet. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Möblierung des Waldes zunimmt, so zum Beispiel durch Mountainbike-Strecken, den Kletterwald und demnächst eventuell einen Friedwald. Dies seien massive Veränderungen, die Probleme erzeugen. Er befürchtet, dass diese Entwicklung den Charakter des Waldes verändern könnte.

Herr Deloie fragt an, ob es richtig ist, dass die vom Ponyverleih Meisel entliehenen Pferde die bisher übliche Runde im Bereich Schönthal nicht mehr nutzen können.

Herr Koch bestätigt, dass nach seinem Wissen ein neuer Besitzer des Privatwaldes ein Verbot ausgesprochen habe; in rechtlicher Hinsicht hält er dies für eigentlich nicht möglich, da es ein freies Betretungsrecht des Waldes gebe.

Herr Dr. Otten gibt im Hinblick auf den Beschlussvorschlag seiner Hoffnung Ausdruck, dass es möglich sein wird, verbesserte Bedingungen für den Wald zu erreichen, obwohl in der Vergangenheit vielfach bereits der Tod des Waldes vorausgesagt wurde.

Herr Hasse fragt nach der Ausbildungssituation im Bereich des Forstamtes, diese Frage wird von Herrn Koch direkt beantwortet.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2019 für den Stadtwald zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2019 für den Stadtwald zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Kommune ist gemäß Landesforstgesetz NRW verpflichtet, für jedes Forstwirtschaftsjahr einen Forstwirtschaftsplan aufzustellen. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb am Forsteinrichtungswerk, das als zentrales forstliches Planungs- und Führungsinstrument dem Forstbetrieb Rahmenbedingungen vorgibt, unter denen der Betrieb seine ökonomischen, ökologischen und sozialen Ziele mittelfristig (10 Jahre) erreichen kann. Im Einrichtungszeitraum von 2015-2025 sind nun im vierten Jahr die forstwirtschaftlichen Maßnahmen zu planen.

Forstwirtschaftsplan 2019

a) Holzeinschlagsplan

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

Erläuterung zur Tabelle „Holzeinschlagsplan“

Zeile a): Der jährliche Hiebssatz wird dem Forsteinrichtungswerk entnommen und gibt die flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) wieder. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben. Die in der Forsteinrichtung ermittelte maximale Holzeinschlagsmenge liegt bei 9.413 fm. Eine dauerhafte Überschreitung dieser Menge würde den Grundsatz der nachhaltigen Holznutzung verletzen. Eine Unterschreitung ist möglich, so lange keine Pflegerückstände entstehen, die die Stabilität der Wälder gefährden oder den Wertzuwachs mindern.

Zeile b): Mehr- oder Mindernutzungen aus den Vorjahren können in dem verbleibenden Planungszeitraum ausgeglichen werden. Diese Mehr- oder Mindermengen werden mit dem jährlichen Hiebssatz verrechnet und ergeben den abgeglichenen Hiebssatz. Die Gründe für Mehr- oder Mindernutzungen sind vielfältig, häufig sind Kalamitäten (Insekten, Sturm) oder Absatzschwierigkeiten einzelner Sortimente für diese Abweichungen ursächlich.
Nach jetzigem Stand könnte der Forstbetrieb im kommenden Forstwirtschaftsjahr maximal 17.024 fm einschlagen.

Zeile c): Mit einem Nutzungsansatz von 4.027 fm bleibt das Gemeindeforstamt unter der maximal möglichen Einschlagshöhe und erfüllt die Vorgaben eines nachhaltigen Wirtschaftsbetriebes. Insbesondere im gewinnbringenden Sortiment Fichte/Douglasie wurde ein vorsichtiger Ansatz gewählt, da aufgrund der langanhaltenden Trockenheit im Sommer 2018 mit außerplanmäßigen Einschlägen von Käferholz zu rechnen ist. Zudem wurde der Holzmarkt durch den Sturm Friederike in Mitleidenschaft gezogen, so dass die Holzpreise bestenfalls stagnieren, vermutlich aber leicht fallen werden. Die Durchforstungsmaßnahmen konzentrieren sich daher auf Nadelholzbestände mit hoher Durchforstungsdringlichkeit.

Als Besonderheit sei erwähnt, dass ein schmaler Fichtenstreifen westlich der Pionierquelle auf einer Fläche von 0,5 ha im Kahlschlag abgetrieben wird. Der Fichtenstreifen befindet in unmittelbarer Nähe zur öffentlichen Straße (Pommerotter Weg) und zur anliegenden Wohnbebauung. Eine einzelstammweise Nutzung des überalterten Fichtenwaldes würde den Bestand destabilisieren und das Sturmwurfrisiko für die nachgelagerten Häuser deutlich erhöhen. Dies wäre nicht vertretbar. Kahlschläge über 0,3 Hektar sind nach dem FSC-Standard im Normalfall nicht zulässig. Bei einer Ortsbegehung im Rahmen des letzten Audits wurde das Vorgehen mit dem Zertifizierungsbüro besprochen und akzeptiert.

Nach wie vor sind die Absatzmöglichkeiten für Laubstammholz, insbesondere Buchenstammholz und teilweise Buchenbrennholz unbefriedigend, so dass an dieser Stelle ebenfalls zurückhaltend geplant wurde.

b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Kulturbegründung

Das Gemeindeforstamt beabsichtigt im anstehenden Forstwirtschaftsjahr 8.700 Bäume zu pflanzen, davon 4.000 Rotbuchen im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Kornelimünster West und 4.700 Stück (davon 2.700 Rotbuchen und 1.700 Traubeneichen) im Rahmen der forstüblichen Pflanzungen.

Die für den Forstwirtschaftsplan 2018 geplante Tannensaat im Münsterwald konnte nicht durchgeführt werden. Der auf die Saat mit Pferdezug spezialisierte Unternehmer hatte ursprünglich zu erkennen gegeben, dass die von ihm angebotene Leistung im Frühjahr 2018 durchgeführt werden kann, woraufhin das Gemeindeforstamt vorgekeimte Tannensamen bei einer Baumschule bestellt hatte. Nach Rücksprache mit der Landesforstverwaltung erkannte das Forstdienstleistungsunternehmen, dass die von ihm angebotene Sämaschine noch der Weiterentwicklung bedarf und zog sein Angebot zurück. Das Gemeindeforstamt konnte die Hälfte des Tannensamens ohne finanziellen Verlust an die Baumschule zurückgeben. Die andere Hälfte wurde bei der Baumschule in Lohnanzucht gegeben, so dass in den kommenden 3 Jahren jeweils 30.000 Pflanzen dem Forstamt zur Verfügung stehen. Diese sollen nach dem beigefügten Tannenkonzept (s. Anlage) gepflanzt werden.

Kulturpflege/Kultursicherung

Forstkulturen sind Investitionen in die Zukunft und bedürfen in den ersten Jahren der Pflege. Bei dieser so genannten Kultursicherung werden die jungen Pflanzen freigeschnitten und von Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn befreit. Die Kulturpflegemaßnahmen belaufen sich auf eine Fläche von rund zwölf Hektar, teilweise in zwei Durchgängen.

Jungbestandspflege

Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten entnommen. Ziel ist der Aufbau eines gesunden, artenreichen Mischwaldes, um flexibel auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.) und andere z. T. noch nicht absehbare Gefahren/Krankheiten reagieren zu können. Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 24 Hektar.

Waldschutz

Durch Wildverbiss gefährdete Wirtschaftsbaumarten, in erster Linie Weißtanne, Eiche, teilweise Buche, werden durch Ausbringung von Vergrämungsmitteln oder Schafwolle auf die Terminalknospe geschützt. Insgesamt sind die zu schützenden Flächen in den letzten Jahren stark rückläufig.
Geplant ist ein zweimaliger Verbissschutz auf 1,2 ha (jeweils im Sommer und im Winter).

Wegebau/Wegeunterhaltung

Ziel des Gemeindeforstamtes ist es, die Substanz der überwiegend sand-/wassergebundenen Waldwege auf dem jetzigen Qualitätsniveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten beschränken sich in der Regel auf das Aufschottern und Profilieren von Wegen und auf die Grabenpflege. Diese Maßnahmen werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt.

Als größere Baumaßnahme steht die Erneuerung dreier Holzbrücken am Beverbach an. Die Holzbrücken sind mittlerweile 25 Jahre alt.

Erholung/Erholungseinrichtungen

Unterhaltung der vorhandenen Einrichtungen (Spielplatz „Pionierquelle“, Orientierungstafeln, Papierkörbe, Bänke und Schutzhütten).

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

KEINE

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Kosten für Fremdaufträge

Holzernte und -bringung:28.000 Euro(PSP 1-130104-900-6-52420000)

Verkehrssicherung und Lichtraumprofil:30.000 Euro(PSP 4-130104-906-9-52420000)

Ankauf von Pflanzen und Saatgut(PSP 5-130104-900-01300-900-1
(inkl. Wildschutzmaßnahmen): 8.400 Euro-78350000 bzw. -78310000)

Wegebau:50.000 Euro(PSP 4-130104-907-7-52420000)

Hochbaumaßnahmen (Brücken)90.000 Euro(PSP 5-130104-900-02X00-600-1)

Summe:206.400 Euro

Die angeführten Kosten für Fremdaufträge sind vollumfänglich im Haushaltsansatz 2019 berücksichtigt und bewirken keine Änderungen der bestehenden Haushaltsansätze.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-09-04 FB 36_0295_WP17 Forstwirtschaftsplan SAO.pdf

20.11.2024

191.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 26.09.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:31