26. September 2018 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Geschwindigkeitsreduzierende/sicherheitsfördernde Maßnahmen VennbahntrasseAntrag der SPD-Bezirksfraktion vom 25.06.2018

FB 61/1051/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die SPD-BF erläutert zunächst ihren Antrag, in dem es darum geht, die Geschwindigkeiten der Fahrradfahrer und Skater durch adäquate Maßnahmen zu reduzieren oder abzumildern. Sie hat hierzu Vorschläge von der Verwaltung erwartet, die relativ schnell und ohne große Baumaßnahmen umgesetzt werden können. Und zwar solche Maßnahmen wie sie bereits an anderer Stelle auf dem Vennbahnweg durch entsprechende Markierungen umgesetzt worden sind. Die jetzt von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung der Verbreiterung des Vennbahnweges auf mindestens 4,00 m und die Verschwenkung des Weges auf die östliche Seite wird als gute Lösung angesehen. Der Nachteil ist jedoch, dass dies aus Sicht der Verwaltung frühestens in ca. drei Jahren zu realisieren sein wird. Von Seiten der SPD-BF ist auf keinen Fall gewünscht, die ebenso vorgeschlagene Verlagerung der Außengastronomie direkt vor das Gebäude der Gaststätte. Dies würde eine Reduzierung der Außengastronomiefläche auf etwa ein Drittel bedeuten. Diese Gaststätte ist der einzige Biergarten im gesamten Südraum, wo man im Sommerhalbjahr attraktiv sitzen kann und auch bei internationalen Fußballmeisterschaften Public Viewing möglich ist. Deshalb möchte die SPD-BF dies so nicht umgesetzt wissen. Darüber hinaus hat sie in einem Gespräch erfahren, dass die Gastwirtin dies auch nicht wirklich möchte. Auch die Überlegung, einen zwei Meter hohen Zaun vorübergehend zu errichten, kann aus ihrer Sicht keine gute Lösung sein. Sie weiß durch das Gespräch mit der Gastwirtin, dass diese durchaus bereit ist, bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der „großen Lösung“ einen Jägerzaun o. ä. als Eingrenzung mit vielleicht ein oder zwei Durchgängen zu errichten, sodass die Gefahren durch querende Kinder und andere Fußgänger an dieser Stelle minimiert werden. Sie schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung so nicht zu Kenntnis zu nehmen, sondern für die Übergangszeit die Verwaltung zu bitten andere aber nicht so eingreifende Maßnahmen an der Stelle vorzunehmen.

Die CDU-BF teilt die Argumente der SPD-BF. Zusätzlich ist zu bedenken, dass bei einer Verlagerung des Biergartens wahrscheinlich mit Lärmbeschwerden der angrenzenden Bewohner gerechnet werden muss. Bei der jetzigen Lage des Biergartens bietet das ehem. Bahnhofsgebäude für die Bewohner der Oberforstbacher Straße einen gewissen Lärmschutz. Der Biergarten ist nicht nur für unseren Aachener Südraum, sondern auch von Belgien gesehen ein interessanter und schöner Verweilort für Fahrradfahrer. Sie begrüßt auch die Verlegung des Vennbahnweges, aber drei Jahre Wartezeit um die Fördergelder zu bekommen, ist ein langer Zeitraum. Sie schlägt folgenden Beschluss vor: Die von der Verwaltung vorgeschlagene Verschwenkung des Vennbahnradweges im Bereich des Biergartens der Bahnhofsvision wird für sehr zielführend erachtet und begrüßt. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung bis zur entsprechenden Herstellung in den Sommermonaten provisorische Maßnahmen zur Sicherung der Fußgänger, Biergartenbesucher etc. zu treffen, z. B. durch Flatterbandabsperrung, Piktogramm-Anbringungen oder andere geeignete geschwindigkeits-reduzierende Maßnahmen.

Die Grüne-BF würde auch eine Verschwenkung des Vennbahnweges begrüßen, aber ansonsten die Außengastronomie dort belassen. Für die Fahrradfahrer ist es zumutbar, die sich dort aufhaltenden Personen zu erkennen und sich entsprechend darauf einzustellen. Sie findet es erstaunlich, dass die Gaststättenbetreiberin die Kosten tragen soll.

Herr Havertz weist darauf hin, dass zentraler Bestandteil dieser Gedankenentwicklung ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern der Fach- und Bezirksverwaltung und unter Anwesenheit von Frau Schillings als Pächterin dieser Fläche war. Frau Schillings selbst hat durchaus die Idee vorgetragen, für die Übergangszeit bis zur Umsetzung der „großen Lösung“ die Außenausschankfläche auf die hausseitig gelegene Freifläche zu verlegen. Es ist also nicht so, als wolle die Verwaltung Frau Schillings etwas aufdrücken. Auch kam der Vorschlag von Frau Schillings, eine Einfriedung dieser Fläche zum Vennbahnweg hin zu erstellen. Dabei war von einem Zaun von 2 Metern Höhe nie die Rede. Es soll eine einfache optische Sicherheitsgrenze zwischen der Gastronomiefläche und dem Vennbahnweg geschaffen werden. Wie die Einfriedung im Einzelnen tatsächlich aussehen soll, wurde noch nicht besprochen. Bei den Überlegungen nach geschwindigkeitsreduzierenden und sicherheitsfördernden Maßnahmen wurde auch einbezogen, dass gemessen an einer Ganzjahreszeit die Zeitanteile, in denen die Gastronomie dort im Außenbereich betrieben wird, nur ein Viertel der Gesamtzeit in Anspruch nimmt. Die Schülerverkehre zum und vom Inda-Gymnasium finden zu einer Tageszeit statt, in der die Außengastronomie nicht geöffnet ist. Insoweit ist das ganzjährige Aufstellen von Versatzgittern und Pollern nicht zu rechtfertigen. Auch ist ein Aufstellen und Entfernen zu den Anfangs- und Endzeiten der Außengastronomie durch die Gaststättenbetreiberin als nicht realistisch anzusehen. Die in den früheren Jahren aufgestellten Versatzgitter und Poller wurden mittlerweile an fast allen Stellen des Vennbahnweges aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Fahrradfahrer entfernt, weil es in der Vergangenheit dort zu Unfällen gekommen ist. Die angestrebte und hier vorgestellte Zwischenlösung ist daher mit der Gaststättenbetreiberin abgestimmt. Das Ziel, den Vennbahnweg in den zur Verfügung stehenden Flächen auf mindestens 4 Meter zu verbreitern, ist jedoch finanziell nur zu erreichen, wenn hierfür die entsprechenden Zuschüsse vor Umsetzung der Maßnahme gewährt werden und der Fachbereich Umwelt dies aus ökologischer Sicht mitträgt.

Die SPD-BF führt aus, dass sie in ihrem Antrag geschwindigkeitsreduzierende und sicherheitsfördernde Maßnahmen gefordert hat. Damit sind nicht nur Versatzgitter und Poller, sondern auch andere Maßnahmen gemeint, die geeignet sind die Geschwindigkeiten der Fahrradfahrer zu reduzieren. Die Fachverwaltung muss hier prüfen, welche Maßnahmen, z. B. in Form von Markierungen, geeignet sind. Auf jeden Fall sollten die Gefahren nicht durch irgendwelche Barrieren erhöht werden. Gewünscht wird die von ihr angedachte Lösung, die offensichtlich eine Mehrheit in der Bezirksvertretung findet und keine Verlagerung und Reduzierung der Außenausschankfläche. Die Verschwenkung des Vennbahnweges ist die ideale Lösung, die leider aus finanziellen Gründen nicht vorgezogen werden kann, um die Zuschussgewährung nicht zu gefährden. Ansonsten soll der Biergarten an der Stelle bleiben an der er zurzeit ist.

Herr von Thenen schlägt im Hinblick auf den Beschlussvorschlag der CDU-BF, der offensichtlich hier eine Mehrheit finden wird, vor, dass die Verwaltung weitere Gespräche mit der Gaststättenbetreiberin führen soll. Dies unter der Prämisse, dass auch im Hinblick auf den Lärmschutz für die Bewohner der Oberforstbacher Straße der Biergarten an seiner bisherigen Stelle bleiben soll.

Herr Havertz schlägt vor, dass bei Beibehaltung der jetzigen Situation eine Einfriedung der Gastronomieflächen beiderseits des Vennbahnweges mit entsprechendem Sicherheitsabstand zur Verkehrsfläche und mit jeweils zwei oder drei Öffnungen versehen errichtet wird. Dadurch würde den Gästen optisch deutlich gemacht, dass der Vennbahnweg nicht Bestandteil der Gastronomiefläche ist und die Gäste sich innerhalb der Fläche aufhalten.

Herr von Thenen verdeutlicht nochmals, dass die Fachverwaltung entsprechende Gespräche mit der Gaststättenbetreiberin führen und das Ergebnis der Bezirksvertretung vorstellen sollte.

Die Grüne-BF schlägt vor, Zebrastreifen auf dem Vennbahnweg aufzubringen, die von allen Nutzern wahrgenommen werden.

Für Herrn Havertz wäre diese Überlegung mit einzubeziehen.

Die CDU-BF schlägt vor, in ihren Beschlussvorschlag noch zusätzlich aufzunehmen, dass eine Verlagerung und Reduzierung der Außengastronomiefläche nicht erfolgen soll. Bezüglich der Kosten für die Einfriedung empfiehlt sie der Verwaltung auf die Gaststättenbetreiberin insoweit zuzukommen, dass diese nicht die gesamten Kosten tragen muss.

Herr Havertz verdeutlicht hier nochmals, dass die Gaststättenbetreiberin bei dem geführten Gespräch selber den Vorschlag gemacht hat, die Kosten zu tragen.

Abschließend ergeht folgender

Beschluss

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Verschwenkung des Vennbahnweges im Bereich des Biergartens der Bahnhofsvision wird einstimmig für sehr zielführend erachtet und begrüßt. Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim bittet die Verwaltung einstimmig, bis zur entsprechenden Herstellung, in den Sommermonaten provisorische Maßnahmen zur Sicherung der Fußgänger, Biergartenbesucher etc. zu treffen, z. B. durch Flatterbandabsperrung, Piktogramm-Anbringungen oder andere geeignete geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen. Der jetzige Zustand der Außengastronomie soll erhalten bleiben.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach kurzfristig durch Verlagerung der Außengastronomie Bahnhofsvision auf die hausseitige Freifläche südlich des Gebäudes eine Trennung zwischen Vennbahnweg und Außengastronomie sicherer gestaltet werden kann. Mittelfristig ist im Rahmen der beabsichtigten Verbreiterung des Vennbahnweges geplant, durch Verschwenken des Vennbahnweges an den nordöstlichen Rand des Platzes und Einzäunung der hausseitigen Außengastronomie eine verkehrssichere Vorbeifahrt der Radfahrer an den Gästen sicherzustellen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der gemeinsame Geh- und Radweg Vennbahnweg zwischen Brand und Kornelimünster wurde im Jahre 1985 auf der ehemaligen Gleisanlage der früheren Vennbahn in einer Breite von 2,50 m angelegt. Zu dieser Zeit befand sich im ehemaligen Bahnhofsgebäude Kornelimünster keine Gaststätte mit Außenbewirtungsbereich. In den Folgejahren nahm durch die sich anschließenden weiteren Ausbauabschnitte des Vennbahnradweges dessen Beliebtheit bei den Radfahrern und hierbei besonders bei Familien mit Kleinkindern stetig zu, weil der autofreie Vennbahnweg mit seiner waagerechten Ausrichtung über Viadukte hinweg eine deutlich entspanntere Fahrt zwischen Brand und Kornelimünster/Walheim zuließ als die Nutzung der B 258 Trierer Straße/Iternberg oder der Münsterstraße. Mit dieser wachsenden Nutzung gewann auch die Gaststätte Bahnhofsvision immer größere Beliebtheit bei den Ausflüglern und es entwickelte sich eine ständig wachsende Außengastronomie. Mit dem Pachten von Flächen gegenüber dem Vennbahnweg entstanden auch die hierdurch unvermeidbaren Querungen des Vennbahnweges durch Kellner und Gäste. Vielen Gästen war es nachher nicht mehr bewusst, dass sie beim Gespräch auf dem Vennbahnweg einen Radweg blockierten, sondern betrachteten den Vennbahnweg als Teil der Außengastronomiefläche.

Die Beliebtheit des Vennbahnweges auch für Radtouristen hat mittlerweile so stark zugenommen, dass die vorhandene 2,50 m breite Asphaltfläche besonders an schönen Wochenenden in vielen Teilabschnitten kaum noch ausreicht. Die Verwaltung verfolgt deshalb das Ziel, den Vennbahnweg im Bereich der verfügbaren Flächen auf mindestens 4,00m zu verbreitern oder in bestimmten Teilstücken (zwischen Rombachstraße und Münsterstraße in Brand oder zwischen Bahnhof Walheim und Auf der Kier) sogar eine getrennte Führung von Radfahrern und Fußgängern auf jeweils eigenen 3,50m bzw. 2,50m breiten asphaltierten Streifen zu schaffen.

Zu diesem Zweck haben verschiedene städtische Fachdienststellen im Herbst 2017 den Vennbahnweg befahren und geprüft, zu welcher Seite jeweils die Verbreiterung des Weges aus ökologischer Sicht günstiger wäre. Bei dieser Befahrung hat die Verwaltung im Bereich der Bahnhofsvision Kornelimünster die Idee entwickelt, den Vennbahnradweg an den nordöstlichen Rand der Grünfläche zu verschwenken und hierdurch die Außengastronomie der Gaststätte Bahnhofsvision im hausseitigen Bereich des jetzigen asphaltierten Vennbahnweges zu ermöglichen. Durch eine Einfriedung der Außenausschankfläche zum Vennbahnweg hin würden dann die Gaststättenbesucher klar von den Fahrradtouristen getrennt und eine Störung der Radfahrer und Gefährdung der Fußgänger in der jetzigen Form unterbunden. Diese mögliche Verlegung im Rahmen einer vom Land bezuschussten Großmaßnahme wird jedoch frühestens in ca. 3 Jahren zu realisieren sein.

Für den Übergangszeitraum hat sich die Pächterin Frau Schillings bereit erklärt, die Außengastronomie jenseits des Vennbahnradweges zu entfernen und stattdessen eine Außenbestuhlung auf der Seite der Gaststätte zwischen dem Anbau und der Brücke über die Schleckheimer Straße einzurichten. Gleichzeitig könnte durch eine Einzäunung ein unbedachtes Ausweichen der Gäste auf den vorbeiführenden Vennbahnweg ausgeschlossen werden. Die Kosten für die Verlegung der Außenbestuhlung und eine provisorische Einfriedung bis zur baulichen Verlegung des Vennbahnradweges übernimmt der Gaststättenbetreiber.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-09-06 FB 61_1051_WP17 Geschwindigkeitsredu SAO.pdf

7.11.2024

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 26.09.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:30