Nahverkehrsplan: Änderung infolge Luftreinhalteplanung
FB 61/1006/WP17 · Entscheidungsvorlage
Nahverkehrsplan: Änderung infolge Luftreinhalteplanung
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Herr Müller hält einen Power Point gestützten Vortrag zum Thema.
Mit der Änderung wolle die Stadt Aachen auch ein Zeichen setzen, dass sie es sehr ernst meine.
Herr Fischer dankt für den Vortrag. Nach dem feststehenden Termin für die Umrüstung der ASEAG-Busse bis zum 01.09.2019 fordert er die Einhaltung der Grenzwerte für die Busse der Subunternehmer ab dem 31.12.2019 festzulegen und nicht wie in der Vorlage angegeben ab dem 31.12.2020. Das dauere zu lange.
Er stellt den Antrag, das Vorziehen dieses Termins für die Busse der Subunternehmen der ASEAG und die Finanzierung von der Verwaltung prüfen zu lassen.
Herr Siepmann pflichtet Herrn Fischer bei. Die Gerichtsentscheidunggelte nicht nur fürdie Busse der ASEAG sondern auch für die Busse der Subunternehmen.
Frau Breuer stellt fest, in der Vorlage gehe es um eine Ergänzung eines bereits beschlossenen Nahverkehrsplans, die helfen soll, ein drohendes Fahrverbot in Aachen zu vermeiden.Die Menschen sollten nach Aachen herein fahren können, es solle eine offene Stadt bleiben. Im November soll dieses Thema nochmal im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beraten werden, außerdem die Änderung des Luftreinhalteplans in beiden Ausschüssen, bevor der Rat dann beschließen kann. Es bleibe zu hoffen, dass damit die Hausaufgaben durch die Politik gemacht sind, auch in Bezug auf die finanziellen Aspekte, denn die Mittel seien bereits im Haushalt veranschlagt. Ihre Fraktion CDU werde insofern dem Verwaltungsvorschlag zustimmen.
Herr Achilles erinnert daran, dass seine Fraktion Piraten im Mai des letzten Jahres einen Antrag gestellt habe, der von der Koalition abgelehnt worden sei. Nun sei der Antrag, der in die richtige Richtung gehe, von anderer Seite gestellt worden. Jedoch lasse man sich Zeit bis 2020. Wenn man die Luft nachhaltig verbessern wolle, brauche man Mut oder Geld. Mut habe letztes Jahr gefehlt. Man müsse nun viel Geld einsetzen. Das vorgestellte Konzept sei nicht schlüssig. Man habe sehr spät und nur auf Druck hin reagiert. Der Vorschlag der Fraktion Grüne werde von seiner Fraktion unterstützt.
Frau Rhie dankt für den Vortrag. Sie richtet an die Verwaltung die Frage, ob es realistisch wäre, das Datum auf den 31.12.2019 zu verlegen. Natürlich wolle die Koalition das auch so schnell wie möglich realisieren, aber es nur festzuschreiben, nütze nichts.
Herr Müller antwortet, die Stadt habe die Perspektive, dass die heutige Umweltzone wahrscheinlich das Gebiet des Verbots sein würde. Es sei schwierig, einen früheren Zeitpunktfest zu setzen, der noch akzeptabel ist. Die Verwaltung habe auf die ASEAG eingewirkt; es müssten aber vertragliche Regelungen beachtet werden. Die Vertreter der ASEAG könnten mehr dazu sagen.
Herr Meiners erklärt, die Verwaltung wolle wie gesagt durch den Luftreinhalteplan Fahrverbote verhindern undman habe dafür einen Zeitplan festgelegt, mit dem man gut aufgestellt sei. Der Prozess der Verhandlungen mit der ASEAG sei im Gange. Die ASEAG müsse nun mit den Subunternehmen verhandeln, da mit den bisherigen Maßnahmen allein die Werte nicht genug gesenkt werden könnten. Alle alten Busse auszumustern sei aber nicht wirtschaftlich. Dies sei ein tragfähiger Kompromiss.
Herr Carminckeäußert Verständnis über die Bestrebung, alles noch schneller zu machen. Wenn man die Werkstätten besichtige, sehe man, was Nachrüstung bedeute. Es sei für die ASEAG ein Riesen-Kraftakt. Zurzeit würden Filteranlagen für die Busse getestet und man sei froh gewesen, eine Ausschreibung machen zu können, um den Termin zu halten. In Bezug auf die Subunternehmen müsse man bedenken, dass es Verträge gibt. Es gebe nicht nur Großunternehmen, sondern auch viele kleinere, die nicht wissen, wie sie das finanzieren oder ob sie einen Antrag stellen sollen. Auch bei den größeren Unternehmen, die NRW weit fahren, seien viele Fragen zu klären. Er könne nur appellieren, zu sehen, was realistisch ist. Man sei an der Grenze angelangt.
Frau Rhie dankt der Verwaltung für die Klarstellung. Die SPD-Fraktion werde die Vorlage so mittragen. Sie wolle den Druck nicht unnötig erhöhen.
Herr Fischer erklärt, für ihn sei nicht klar, dass alles daran gesetzt werde, das Fahrverbot zu verhindern. Es fehlten ihm noch Informationen. Seiner Meinung nach müsste man eine Task-Force einsetzen.
Herr Müller findet eine engagierte Diskussion für dieses Thema zwar angemessen und die Verwaltung hätte sich auch einen schnelleren Fahrplan gewünscht. Es sei aber bisher ein hartes Ringen gewesen. Dabei sei das nun bestmögliche Ergebnis herausgekommen. Die gewünschte Task-Force sei im Prinzip das tägliche Geschäft.Das bitte er anzuerkennen.
Frau Rhie verwahrt sich gegen Vorwürfe gegen die ASEAG und die Koalition. Herr Carmincke hätte die Situation ausreichend erklärt und Herr Müller hätte die Bemühungen der Verwaltung, wie bei einer Task-Force, glaubwürdig dargestellt. Die Koalition wolle die Verwaltung dabei unterstützen.
Herr Blum stelltfest, Nahverkehrsplan und Luftreinhalteplan würden nun schon seit mehreren Jahren gelten.Man sei aber in letzter Zeit mit Problemen konfrontiert worden. Er glaube, dass Herr Carmincke und Herr Müller mit dem, was sie vorgetragenen haben, glaubhaft den richtigen Weg aufgezeigt hätten. Man solle jetzt bei der Realität bleiben. Es bringe nichts, Termine zu setzen, die nicht eingehalten werden können. Der Ausschuss sollte deshalb zustimmen und dies auch nach außen vertreten.
Herr Fischer stellt klar, dass er niemandem etwas vorwerfen wolle. Der späte Termin sei nicht zielführend, sondern auch die Subunternehmen sollten bis Ende 2019 umgerüstet sein. Wenn der Ausschuss seinem Antrag nicht zustimme, werde seine Fraktion sich enthalten.
Der Vorsitzende Herr Ferrari lässt zunächst über den Antrag der Fraktion Grüne, analog zu Seite 4 der Vorlage, letzter Absatz, abstimmen: Die Verwaltung soll das Vorziehen des Termins auf den 31.12.2019 für die Umrüstung der Busse der Subunternehmen der ASEAG und die Finanzierung prüfen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei 5 Zustimmungen
Der Ausschuss fasst dann folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 1. Anpassung des Nahverkehrsplans Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015, wie in der Vorlage beschrieben, zu beschließen.
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Empfehlungsbeschluss des Mobilitätsausschusses zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 1. Anpassung des Nahverkehrsplans Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015, wie in der Vorlage beschrieben, zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Empfehlungsbeschlüsse des Mobilitätsausschusses und des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz zur Kenntnis und beschließt die 1. Anpassung des Nahverkehrsplans Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015, wie in der Vorlage beschrieben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- VORBEMERKUNGEN
Am 26.08.2015 hat der Rat der Stadt Aachen die 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beschlossen. Der Nahverkehrsplan (NVP) bildet die Grundlage für die straßengebundene ÖPNV-Planung (Busverkehr). Als Rahmenplan ist er zugleich Grundlage für die Direktvergabe des ÖPNV-Betriebs an die ASEAG in der Zeit von 12/2017 - 12/2027.
Aufgrund der aktuellen Sachlage in der Luftreinhalteplanung ist eine Anpassung des Nahverkehrsplans notwendig. Ziel der Anpassung ist es, den NO2-Grenzwert im Stadtgebiet Aachen schnellstmöglich einzuhalten, wie vom Verwaltungsgericht Aachen gefordert. Dafür müssen die Qualitätsstandards der Fahrzeuge hinsichtlich der erlaubten Fahrzeugemissionen verschärft werden. In den zurückliegenden Jahren wurden bereits Maßnahmen ergriffen bzw. eingeleitet, um die Busflotte der ASEAG zu verbessern; u.a. die Beschaffung von Elektrobussen und die Nachrüstung mit Filtertechnik (hier insbesondere auch der aktuelle Antrag im Rahmen der Bundesförderung „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ zum Einbau von SCRT-Filtern). Durch die Änderung des Nahverkehrsplans können die erhöhten Qualitätsanforderungen auf die beauftragten Subunternehmen ausgedehnt werden.
Die von ASEAG beauftragten Subunternehmen betreiben aktuell 80 Busse (Stand 23.08.2018, Angabe der ASEAG) mit einem Abgasstandard unter Euro VI. Vor dem Hintergrund notwendiger Reserven und Dispositionsverschiebungen müssten alle diese Fahrzeuge nachgerüstet werden, auch wenn sie nicht regelmäßig die Umweltzone befahren.
Die Förderung nach dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes beträgt je nach Unternehmensgröße 40% bis 60% der Gesamtkosten, maximal 15.000 € pro Fahrzeug. Die Kosten für SCRT-Filter bei Bussen können zwischen 20.000 € und 30.000 € liegen. Es sollte sicherheitshalber mit verbleibenden Eigenkosten der Subunternehmen von durchschnittlich 15.000 € pro Fahrzeug kalkuliert werden.
Änderungen im Nahverkehrsplan sind im Kapitel 3.4.1 "Qualitätsstandards Fahrzeuge" sowie im Kapitel 7.10.1 "Modernisierung Busflotte" vorgesehen.
- ÄNDERUNGEN IM KAPITEL 3.4.1 „QUALITÄTSSTANDARDS FAHRZEUGE“
Betroffen ist der Textbaustein "Schadstoff- und Lärmemission" (Seite 55-56, aktueller NVP).
Bisheriger Textbaustein:
„Schadstoff- und Lärmemission: Eine Verminderung der schädlichen Abgaswerte sowie des Motoren- und Betriebslärms sind durch Einsatz geeigneter Motortechnik, durch Instandhaltungsmaßnahmen (Fahrzeugwartung) und durch eine angemessene Altersbeschränkung der Fahrzeuge zu erreichen. Die aktuelle AVV-Förderrichtlinie beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Mindestanforderungen sowohl in Bezug auf die Schadstoffemissionen als auch in Bezug auf das durchschnittliche Fahrzeugalter.
Beschaffungen von Neufahrzeugen müssen den höchsten auf dem Markt verfügbaren Abgasstandard erreichen. Zurzeit ist das EEV bzw. Euro 6.
Bei einer Einführung einer Umweltzone dürfen die Verkehrsunternehmen ab Einführungsdatum nur noch Busse mit grüner Plakette (derzeit lt. Gesetzeslage mindestens Euro 3-Standard in Kombination mit Dieselpartikelfilter) im Stadtgebiet Aachen einsetzen. Eventuelle Übergangsregelungen sind zu beachten.
Auf allen Buslinien, die über die Straßen Adalbertsteinweg, Wilhelmstraße und Jülicher Straße führen, sind - soweit betrieblich möglich und wirtschaftlich zumutbar - Fahrzeuge mit höchstmöglichem Abgasstandard einzusetzen. Hier gilt ab 2018 der Mindeststandard Euro 5 + EEV oder besser.
Das Außenfahrgeräusch darf maximal 80 dB(A) betragen, bei Schaltgetriebe maximal 83 dB(A).“
Änderungsvorschlag (NEUER TEXT):
Schadstoff- und Lärmemission: Eine Verminderung der schädlichen Abgaswerte sowie des Motoren- und Betriebslärms sind durch Einsatz geeigneter Motortechnik, durch Nachrüstung innovativer (Abgas-)Technik (insb. SCRT-Filter), Instandhaltungsmaßnahmen (Fahrzeugwartung) und durch eine angemessene Altersbeschränkung der Fahrzeuge zu erreichen.
Die aktuelle AVV-Förderrichtlinie beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Mindestanforderungen sowohl in Bezug auf die Schadstoffemissionen als auch in Bezug auf das durchschnittliche Fahrzeugalter. Neu angeschaffte Fahrzeuge müssen die neueste Abgasnorm (derzeit Euro VI) erfüllen.
Die aktuelle Modernisierungsstrategie ist wichtiger und verbindlicher Baustein der Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) in 2018 / 2019 für die Stadt Aachen.
Ab dem 1.9.2019 müssen alle Busse der ASEAG, die die (grüne) Umweltzone im Stadtgebiet Aachen befahren, dem Abgasstandard Euro VI (oder besser) entsprechen oder elektrisch angetrieben sein. Ein dem Abgasstandard Euro VI vergleichbarer Standard kann durch Nachrüsttechnik mit SCRT-Filter erreicht werden. Sofern in einer Übergangszeit bis einschließlich 2020 aus nachgewiesenen betriebsbedingten Gründen Ausnahmen von o.g. Standard unausweichlich sind, ist der Standard mindestens an den in diesem Luftreinhalteplan definierten, den maßgeblichen Grenzwert tatsächlich überschreitenden Belastungsschwerpunkten einzuhalten.
Ab dem 31.12.2020 müssen alle Busse der Subunternehmen der ASEAG, die die (grüne) Umweltzone im Stadtgebiet Aachen befahren, mindestens an den im Luftreinhalteplan definierten und den maßgeblichen Grenzwert tatsächlich überschreitenden Belastungsschwerpunkten dem oben beschriebenen Abgasstandard entsprechen.
Das Außenfahrgeräusch darf maximal 80 dB(A) betragen, bei Schaltgetriebe maximal 83 dB(A).
- ÄNDERUNGEN IM KAPITEL 7.10.1 „MODERNISIERUNG“ BUSFLOTTE
Bisheriger Textbaustein:(Seite 198 im aktuellen NVP)
„Die zukünftige Busflotte muss insbesondere den Anforderungen des Aachener Luftreinhalteplans gerecht werden. Erklärtes Ziel ist ein ÖPNV mit modernster Fahrzeugtechnik. Neu angeschaffte Fahrzeuge sollen ausschließlich der neuesten Abgasnorm, aktuell Euro 6, entsprechen.
In der aktuellen Diskussion werden zwei Szenarien betrachtet, die die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt berücksichtigen und sich am aktuellen ÖPNV-Betreiber orientieren:
Erweitertes Beschaffungsprogramm 2015-2020
Im Rahmen des Luftreinhalteplanes für die Stadt Aachen, 1. Fortschreibung 2015 (Maßnahme MF 4) wird eine beschleunigte Flottenerneuerung vorgeschlagen. Dort wird ein verstärkter Austausch von Euro 3-Bussen gegen Fahrzeuge mit neuesten Abgasstandards in den nächsten drei Jahren vorgeschlagen. 2015 bis 2017 würden jährlich 20 Busse der Schadstoffklasse Euro 6 angeschafft. Die vorgezogene Investition wird durch eine reduzierte Beschaffung in den Folgejahren (2018 bis 2020) ausgeglichen. Die Zusatzkosten für den vorzeitigen Austausch von Euro 3-Bussen wurden über den geplanten Zeitraum von 6 Jahren auf ca. 1,3 Mio. EUR kalkuliert.
Optimierte Busflottenmodernisierung 2015-2018
Mit einer weiteren Variante „Optimierte Busflottenmodernisierung 2015-2018“ könnte bereits Ende 2018 die Gesamtflotte den Standard Euro 5 und besser erfüllen. Danach wären in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt je 25 neue Busse anzuschaffen (14 Busse gemäß regulärem Beschaffungsprogramm + 6 weitere Busse gemäß zusätzlichem Erweiterungsprogramm + 5 weitere Busse „on top“). In 2018 würden dann noch weitere 14 Busse ausgetauscht. Für diese umfassende Busflottenmodernisierung fallen insgesamt Mehrkosten in Höhe von 3,2 Mio. EUR an.
Unabhängig wird seitens der Stadtverwaltung ein Anreizprogramm für Subunternehmer angedacht, um vorgezogene Neuanschaffungen von Bussen mit mindestens Euro 4-Standard zu unterstützen.
Weiteres Vorgehen
Die Entscheidung für die weitere Modernisierungsstrategie ist mit dem aktuellen Verfahren der Fortschreibung des Luftreinhalteplans verknüpft und abhängig von der weiteren politischen Beratung.“
Änderungsvorschlag (NEUER TEXT):
Die zukünftige Busflotte muss den Anforderungen des Aachener Luftreinhalteplans gerecht werden. Erklärtes Ziel ist ein ÖPNV für die gesamte Aachener Busflotte (ASEAG und beauftragte Subunternehmen) mit modernster Fahrzeugtechnik und einem hohen Elektrifizierungsanteil. Neu angeschaffte Fahrzeuge müssen die neueste Abgasnorm (derzeit Euro VI) erfüllen.
- FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung werden - wie bisher üblich - in separaten Vorlagen zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
- AUSBLICK
Die Änderungen des Nahverkehrsplans werden mit dem Ratsbeschluss dieser Vorlage wirksam.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 89435
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=89435
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-07-18 FB 61_1006_WP17 Nahverkehrsplan_ Aend SAO.pdf
19.11.2024
130.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 11.10.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 23:36