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Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße -hier: Beschluss über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim

FB 61/1048/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße -hier: Beschluss über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim

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Beratungsergebnis:zurückgezogen

Beratung

Dieser Tagesordnungspunkt war zu Beginn der Sitzung zurückgezogen worden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für die Flurstücke 2253, 2254 und 2119, Flur 3, Gemarkung Walheim, im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage

Der Planungsausschuss hat am 09.11.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Werkstraße/Pascalstraße - für den Bereich zwischen der Werkstraße, Zedernweg, Nerscheider Weg, Pontsheide, Hirzenrott und der rückwärtigen Grundstücksgrenze an der Pascalstraße beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss A 277 wurde am 21.11.2017 öffentlich bekannt gemacht.

  1. Anlass zum Erlass der Veränderungssperre

Die Flurstücke, für die eine Veränderungssperre beschlossen werden soll, liegen im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses A 277. Ziel des Aufstellungsbeschlusses A 277 ist die Sicherung des Gewerbegebietes und Steuerung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet.

Der neu aufzustellende Bebauungsplan soll weiterhin die planungsrechtliche Sicherung des Gewerbestandortes Oberforstbach mit der Festsetzung eines gegliederten Gewerbegebietes schaffen. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Einzelhandelsbetriebe in ihrem Bestand gesichert werden. Weitergehende Einzelhandelsnutzungen sollen nur zulässig sein, wenn sie im betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion stehen (Handwerkerklausel). Das entspricht den Festsetzungen zur Einzelhandelsnutzung, die im übrigen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 842 gelten, aber nicht für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 842, der jetzt überplant werden soll.

Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage für die o.g. Flurstücke zur Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsbetriebes vor. Diese Bauvoranfrage wurde am 20.02.2018 zurückgestellt. Die angestrebte Erweiterung widerspricht den Zielen des vom Rat beschlossenen Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen. Der Einzelhandelsbetrieb befindet sich in einem nicht integrierten, rein autoorientierten Standort. Eine weitere, über den Bestand hinausgehende Ausdehnung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet sollte deshalb nicht zugelassen werden, um angrenzende Versorgungszentren nicht zu beeinträchtigen. Dieses bezieht sich nicht nur auf das benachbarte Nahversorgungszentrum Aachen-Walheim, sondern auch auf die Zentren der Nachbarkommunen, da der Standort von dem hohen Anteil an Pendlerverkehr profitiert.

Das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher soll parallel zum Verfahren ein planungsrechtliches Sicherungsinstrument zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich geschaffen werden. Mit der Veränderungssperre ist eine rechtssichere Ablehnung von Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen, die den Zielen des Bebauungsplanes entgegenstehen, möglich.

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung eines Zeitfensters für die Aufstellung des Bebauungsplanes und zur rechtssicheren Ablehnung der Bauvoranfrage den Erlass einer Veränderungssperre zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (2)

Satzungstext
27.5 KB · PDF
Geltungsbereich
909.5 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-09-03 FB 61_1048_WP17 Bebauungsplan - Werk SAO.pdf

7.11.2024

1.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 10.10.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:12