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Vorläufiger Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen

E 46/47/0086/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Lennartz weist auf die zusätzlichen Informationen hin, welche den Ausschussmitgliedern vorgelegt wurden. Die Aussage von FB 20, in Bezug auf die Fortschreibung sei nur teilweise richtig und erläutert die Vorlage wie folgt:

Da die produktionsbedingte, personelle Besetzung durch Teilspielzeitbeschäftige zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorläufigen Wirtschaftsplanes grundsätzlich noch nicht bekannt sei,könne insbesondere das eingeplanteBudget für die Kontengruppe 41nurdurch Fortschreibungder Vorjahreswerte erfolgen, während das Budget für die Kontengruppe 42vonder Anzahl der Produktionenin der jeweiligen Spielzeit abhängt und daher als relativ konstanter Wert eingeplant werden kann. Nichtsdestotrotzlägen für die Beplanung dieser beiden Kontengruppen einige essenzielleInformationen erstzum Zeitpunktder Erstellung des endgültigen Wirtschaftsplanes vor.

Das Budgetfür die Kontengruppe 40würde hingegen bereits im Rahmen des vorläufigen Wirtschaftsplanes für jede Spielzeit komplett neu kalkuliert. Bei Personalausfällen (z.B. durch Krankheit) muss dann auf Teilspielzeitbeschäftige bzw. selbständige Gäste zurückgegriffen werden, die auf der Kontengruppe 41 bzw. 42 gebucht werden. Als Deckung würden dann die entsprechenden Minderaufwendungenauf der Kontengruppe 40 dienen.

Frau Dr. Schmeer erkundigt sich, wie das Defizit von ca. 55.000,00€ im Wirtschaftsplan vermieden werden soll.

Herr Lennartz und Herr Hotz sind optimistisch, dass dieses Defizit im Wirtschaftsplan 2019/2020 nicht mehr vorhanden sein wird. Aktuell würde an Lösungen gearbeitet.

Herr Pilgram bittet um Informationen zu der Vermögensplanung und Auskunft über Investitionsbedarf.

Herr Schmitz-Aufterbeck berichtet, dass größere Investitionen im Bereich der Beleuchtung und langfristig auch für eine neue Bestuhlung des Hauses anstünden.

Herr Hotz gibt an, dass das Budget nicht ausreichend sei. Die Bedarfsanmeldung läge bei 200.000,00€ – 250.000,00€. Derzeit arbeite man an langfristigen Lösungskonzepten, die nachhaltig wirken würden. Wichtig sei, handlungsfähig zu bleiben.

Herr Bausch und Herr Fischer bitten darum, den Investitionsplan dem Betriebsausschuss vorzulegen und eine entsprechende Vorlage anzufertigen.

Frau Reuß schließt sich an und und bittet darum die Zuständigkeiten im Bezug auf die zu erwartenden Kosten des Investionsplanes zu prüfen. Möglicherweise lägen teilweise auch bei E26 Zuständigkeiten.

Herr von Hayn betont die Kontrollfunktion des Betriebsausschusses und bittet um mehr Informationen.

Der Ausschussvorsitzende Herr Bruynswyck bedankt sich für die Wortmeldungen und weist darauf hin, dass der vorläufige Wirtschaftsplan als erste Information gedacht sei.

Herr Schmitz-Aufterbeck bestätigt, dass feste Planung am Ende des Jahres in den Abschluss käme. Die Fortschreibung sei als obere Grenze zu verstehen. Erst nach der konkreten Planung der Spielzeit, können genaue Summen benannt werden.

Die Bürgermeisterin Frau Dr. Schmeer erkundigt sich, ob es bezüglich der Landesförderung für besondere Projekte neue Erkenntnisse gäbe.

Herr Schmitz-Aufterbeck berichtet, er sei am 10.10.2018 im Städtetag zu einem weiteren Gespräch. Grundsätzlich sei das Thema noch offen.

Der Ausschussvorsitzende Herr Bruynswyck bittet um Abstimmung.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorläufigen Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen. Der Beschluss wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme gefasst.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule emphiehlt dem Rat der Stadt aachen, den vorläufigen Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.

2. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den vorläufigen Wirtschaftsplan 2019/2020 von Szadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.

3. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den vorläufigen Wirtschaftsplan 2019/2020 fest.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen

  • Der als Anlage beigefügte Entwurf des vorläufigen Wirtschaftsplanes für die Spielzeit 2019/20 basiert grundsätzlich auf der dem Rat der Stadt Aachen am 11.07.2018 vorgelegten Planung für das Wirtschaftsjahr 2018/19 –weiterentwickelt um die zwischenzeitlich bekannten bzw. absehbaren Änderungen.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20/ Dezernat II entsprechend § 12 der Betriebssatzung vorab zugeleitet. Eine vorherige Abstimmung zwischen Theater und FB 20 / Dezernat II bezüglich der Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters sowie der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ist erfolgt.

Wesentliche Eckpunkte für den vorläufigen Erfolgsplan 2019/20

  • Erträge

Neben der geplanten Erhöhung der Landeszuweisung ist im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2018/19 eine leichte Steigerung der Umsatzerlöse, die im Wesentlichen auf die Verteuerung von Personalkarten sowie zusätzliche Gastaufführungen zurückzuführen ist, berücksichtigt.

Weiterhin ist bei den sonstigen Erträgen sowie beim Sachaufwand berücksichtigt, dass turnusgemäß in der Spielzeit 2019/20 keine Chorbiennale stattfindet.

  • Personalaufwand:

Die Planung des Personalaufwandes setzt auf die letzte bekannte Tarifsteigerung (Laufzeit 01.03.2018 – 31.08.2020) auf.

  • Städtischer Betriebskostenzuschuss:

Der Betriebskostenzuschuss wurde dem entsprechenden Planansatz im städtischen Haushaltsplan 2018 entnommen.

  • Plan-Ergebnis nach städt. Zuschuss:

Ursächlich für das laut Erfolgsrechnung ausgewiesene Plandefizit von rund 55.000 Euro (nach städtischem Betriebskostenzuschuss) sind im Wesentlichen die tariflich bedingten Personalkostensteigerungen, die nicht vollständig durch Mehrerträge aufgefangen werden können und daher aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden.

Vermögensplan 2019/20

  • Der Vermögensplan im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist als Budgetplanung zu verstehen. Zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes zeichnet sich zwischenzeitlich allerdings ein tatsächlich notwendiger Investitionsbedarf ab, für den dieses Budget perspektivisch nicht ausreichen wird. Im Zuge der weiterführenden Planungen werden hierzu Lösungsansätze zu erarbeiten sein.

Finanzplan 2019/20

  • Der Bedarf an liquiden Mitteln ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäftes sicherzustellen.

Anlage:

Vorläufiger Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Entf.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-09-13 E 46_47_0086_WP17 Vorlaeufiger Wirtscha SAO.pdf

9.11.2024

184.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Theater und die VHS
Gremium
Betriebsausschuss Theater und VHS
Datum
Di., 09.10.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:35