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Lärmschutzwand BAB A 44 - Driescher Hof

FB 01/0472/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Vorsitzende Dr, Lassay begrüßt die zahlreich erschienenen Anwesenden sowie die Vertreter der

Interessengemeinschaft „Lärmschutz am Driescher Hof“, den beim Fachbereich Umwelt für Immissionsschutz zuständigen Abteilungsleiter Herrn Meiners sowie die beiden Vertreterinnen des Landesbetriebes Straßen.NRW, Frau Ulhas und Frau Haller. Nach einer kurzen Einführung in die Thematik gibt sie den Dialog mit den Anwesenden frei und bittet zunächst die Interessengemeinschaft (IG) um ihre Ausführungen.

Ein Vertreter der IG bedankt sich ebenfalls für die große Beteiligung der Anwohnerschaft und besonders für die Möglichkeit ihr Anliegen im Bürgerforum vor Ort mit der Politik und den beteiligten Fachdienststellen diskutieren zu können. Weiterhin erläutert er den Fragenkatalog, der nun vorgestellt werden soll.

Eine weitere Vertreterin der IG stellt zunächst einige Fragen:

Warum wurde die Lärmschutzwand im Bereich Driescher Hof von aus dem Maßnahmenkatalog herausgenommen?

Entspricht es den Tatsachen, dass die Ermittlung der maßgeblichen Werte rechnerisch und nicht durch Messungen erfolgt?

Wurde in die Entscheidung des BMVI einbezogen, dass das anliegende Gewerbegebiet zukünftig erweitert und ein Polizeipräsidium angesiedelt wird und sich somit seit 2013 neue Immissionsfaktoren ergeben haben?

Frau Ulhas und Frau Haller von Straßen.NRW nehmen zu den Fragen wie folgt Stellung:

Durch angepasste rechtliche Voraussetzungen wurden die Bewertungsgrundlagen insofern geändert, dass nun bei gesetzlichem Lärmschutz zwischen Sanierungsmaßnahmen und Neubaumaßnahmen deutlicher unterschieden wird.

Das Projekt Lärmschutz im Bereich der BAB A 44 Driescher Hof hat zwischenzeitlich eine entscheidende Wandlung erfahren. Das BMVI hat beschlossen, dass die BAB A 44 vollständig saniert wird. Mittlerweile wird bei solchen Maßnahmen standardmäßig ein lärmmindernder Asphalt aufgetragen, welcher zu einer Minderung von -2 db (A) führt. Somit werden die derzeit bestehenden Auslösewerte für weitergehende Maßnahmen – wie eine Lärmschutzwand - zukünftig unterschritten.

Messungen sind tatsächlich rechtlich nicht zulässig. Zur Feststellung der Auslösewerte wird ein gemittelter Dauerpegel über einen Jahreszeitraum von Tag- und Nachtwerten errechnet. Grundlage ist ein Prognoseansatz aus Straße, Fahrbahn und Bebauung inklusive des Erhaltungsbaus. Im Rahmen dieser erneuten Berechnung unter Einbeziehung des lärmmindernden Asphalts wurde die ursprünglich angedachte Lärmschutzwand durch das BMVI rausgeprüft.

Bei dieser Prognoseberechnung wird die zukünftige Entwicklung in einer auf das Jahr 2030 angelegten Analyse zugrunde gelegt. Hierbei wurde der zu erwartende Schwerlastverkehr einbezogen.

Seitens des Fachbereiches Umwelt erläutert Herr Meiners den Lärmaktionsplan der Stadt Aachen, welcher als Absichtserklärung zu verstehen ist. Nach wie vor hält der Fachbereich Umwelt die Errichtung einer Lärmschutzwand für erforderlich, weist jedoch hinsichtlich der BAB A 44 auf die mangelnde Zuständigkeit der Stadt Aachen hin.

Verschiedene Anwohner vertreten die Auffassung, dass der sogenannte Brander Wall auf der gegenüberliegenden Seite der BAB A 44 zu einer Schallreflexion und somit spürbaren Lärmsteigerung sorgen würde. Es ergeht der Vorschlag, neue Messungen durchzuführen.

Herr Meiners erklärt hierzu, dass der Wall physikalisch nachweisbar keinen Faktor darstellt.

Frau Haller und Frau Ulhas weisen nochmals darauf hin, dass die Ermittlung der Auslösewerte durch ein gesetzliches Verfahren bestimmt wird und Messungen nicht zulässig sind. Für die Berechnungen stellen Zielnetzprognosen unter Einbeziehung aktueller Verkehrszahlen und einer fiktiven und nicht faktischen Entwicklung der Gewerbebetriebe die Grundlage dar.

Herr Hilgert vergleicht die Lärmsituation mit gefühlter und gemessener Temperatur. Experten würden von Berechnungsgrundlagen sprechen, die Bürger von gefühlten Schallempfindungen.

Frau Lürken fragt nach, aus welchen genauen Gründen das BMVI dem Vorschlag von Straßen NRW nicht gefolgt ist und ob es Möglichkeiten der Änderung dieser Entscheidung geben kann. Sie schlägt vor, dass Thema im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beraten zu lassen, um Möglichkeiten des Lärmschutzes zu prüfen.

Frau Ulhas erläutert nochmals eingehend die Entscheidung des BMVI. Im Kern habe das BMVI eine andere Abwägung vorgenommen. Die Überschreitung der Auslösewerte sei zu gering, um eine solch kostenintensive Maßnahme durchzuführen. Hier ist die bundesweite Gleichbehandlung zu beachten. Straßen.NRW selbst befürwortet die Errichtung der höheren Lärmschutzwand.

Frau Ulhas schlägt vor, dass sich die Initiative an die jeweiligen politischen Vertreter in Bund und Land sowie an die jeweiligen Petitionsausschüsse wenden kann.

Herr Meiners befürwortet, das Thema Lärmschutz in Gänze unter Einbeziehung des Brander Walls und des Driescher Hofs zu betrachten. Letztendlich müssten eigene städtische Haushaltsmittel für spezielle Lärmschutzmaßnahmen bereitgestellt werden.

Herr Krott bezweifelt, dass die berechneten Werte nicht ausreichend genug seien, eine Lärmschutzwand zu befürworten. Er schlägt vor, Messungen durchführen zu lassen, welche mit den Berechnungen verglichen werden sollen.

Herr Müller äußert ergänzend hierzu, dass die Vorgehensweise, Prognosen und Berechnungen als Grundlagen für Lärmschutz dem Ist-Zustand vorzuziehen, nicht nachvollziehbar ist.

Frau Haller betont nochmals, dass Messungen im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren rechtlich nicht zulässig sind.

Herr Schmitd-Ott bedankt sich ebenfalls für die Anwesenheit der beiden Vertreterinnen von Straßen.NRW und fragt nach den Kosten der ursprünglich geplanten Lärmschutzwand. Weiterhin bittet er um Information, was ein unabhängiges Gutachten beinhalten muss, damit dies Einfluss auf die Entscheidung des BMVI nehmen kann.

Frau Ulhas regt hinsichtlich eines Tätigwerdens der Stadt an, mit dem BMVI Kontakt aufzunehmen. Straßen.NRW ist bereit, die Stadt Aachen bei Gesprächen mit dem BMVI zu begleiten.

Die Kosten für die geplante Wand betragen nach Aussagen von Frau Ulhas ca. 3 Mio. €.

Frau Vallot gibt zu bedenken, dass die Stadt finanziell kaum in der Lage sein wird, 3 Mio. € für diese freiwillige Leistung zu erbringen.

Herr Ferrari bekräftigt, dass die Stadt Aachen aktiv werden muss. Sowohl durch Beratungen im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, als auch durch Messungen, welche das BMVI veranlassen eine erneute Planung vorzunehmen.

Eine Vertreterin der IG stellt weitere Fragen:

Wie betragen die Kosten für einen lärmmindernden Asphalt und wie lange hält dieser?

Wie sind die Auslösewerte einzuordnen?

Wie nah liegt man mit den berechneten Werten an den vorgegebenen Grenzwerten?

Ebenfalls wird darum gebeten, eine Unterschriftenliste mit 600 Unterschriften dem Oberbürgermeister persönlich zur Weiterleitung an das BMVI überreichen zu dürfen.

Frau Haller und Frau Ulhas nehmen wie folgt zu den Fragen Stellung:

Die Grenzwerte richten sich nach den jeweiligen Gebietsnutzungen und werden nach Tag- und Nachtwerten unterschieden. Die Grenzwerte betragen tagsüber 67 db (A) und nachts 57 db (A).

Die Berechnungen ergaben, dass bei nur einigen Häusern nachts die Werte bei ca. 58 db (A) liegen. Ein lärmmindernder Asphalt ist hier noch nicht berücksichtigt worden.

Der aufzutragende lärmmindernde Asphalt ist bislang erprobt und hält in der Regel viele Jahre. Es werden vom derzeitigen Straßenbelag 70 cm abgetragen und ein lärmmindernder Asphalt mit Wirkung von - 2 db (A) von 70 cm aufgetragen. Nach weiteren 10 Jahren wird die oberste Schicht von 4 cm ersetzt.

Eine genaue Aussage zu den Kosten kann aus heutiger Sicht nicht getroffen werden.

Frau Lürken betont, dass ein Ergebnis hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise in dieser Sitzung des Bürgerforums erzielt werden sollte und empfiehlt diesbezüglich eine Befassung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Zudem soll der Oberbürgermeister gebeten werden, sich bei den zuständigen Stellen für den Bau einer Lärmschutzwand einzusetzen.

Herr Geber bittet Straßen.NRW um Auskunft, welche Argumentation in der Vorlage an das BMVI zum Bau einer Lärmschutzwand angeführt wurde. Er geht davon aus, dass ein umfangreiches und stichhaltiges Ergebnis vorgelegen haben muss, um von einem Bundesministerium den Bau einer Maßnahme von 3 Mio. € Kosten genehmigen zu lassen.

Ein Anwohner bekräftigt gleichfalls Interesse an dieser Information.

Eine Anwohnerin bittet zu bedenken, dass die Lärmschutzwand nicht nur für eine Lärmminderung, sondern auch für eine Luftreinhaltung sorgen würde. Schadstoffe würden eine 4 m hohe Wand nicht so leicht überwinden können, wie eine bestehende 2 m-Wand. Gleichfalls möchte sie wissen, wie hoch der Lärmschutz durch eine 4 m hohe Wand ist.

Frau Haller gibt hierzu an, dass der Lärmschutz ca. - 3 db (A) beträgt. Gleichzeitig bietet Frau Ulhas an, bei Bedarf die individuellen Immissionswerte der einzelnen Objekte mitzuteilen. Konkreten Kontakt zu dieser Anfrage kann über die Internetseite von Straßen.NRW aufgenommen werden.

Ein Anwohner weist auf das soziale Problem der Erbpachtproblematik verschiedener Hausbesitzer hin, da die Lärmimmissionen auch einen Wertverlust für die Immobilien bedeuten. Er sieht hier die Kommune in der Pflicht durch Übernahme der Baukosten für eine Lärmschutzwand für einen Werterhalt der Immobilien Sorge zu tragen.

Frau Vorsitzende Dr. Lassay schließt die Rednerliste und lässt über folgenden von Frau Lürken formulierten Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zur Kenntnis und empfiehlt, den Sachverhalt im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz vorzustellen, wobei die heute geäußerten Bedenken überprüft werden und mögliche Abhilfemaßnahmen vorgestellt werden sollten. Gleichzeitig bittet das Bürgerforum den Oberbürgermeister, sich maßgeblich bei den verantwortlichen Stellen für den Bau der Lärmschutzwand einzusetzen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die der beteiligten Fachdienststellen zur Kenntnis und empfiehlt der Verwaltung, sich bei den zuständigen Stellen für die Ziele der Interessengemeinschaft Driescher Hof zu verwenden.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Interessengemeinschaft „Lärmschutzwand Driescher Hof“ wendet sich an das Bürgerforum der Stadt Aachen mit der Bitte um Unterstützung hinsichtlich ihres Anliegens beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die Lärmschutzwandder an den Bereich Driescher Hof vorbeiführenden Bundesautobahn A 44 (BAB A 44) von 2m auf 4m aufzustocken.

Die seitens des BMVI stattdessen vorgesehene passive Lärmschutzmaßnahme der Auftragung eines lärmmindernden Asphalts bis -2 db (A), ist für die von den Lärmimmissionen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern nicht nachvollziehbar und wird darüber hinaus als nicht ausreichend betrachtet. Insbesondere vor dem Hintergrund einer bereits durch den Landesbetrieb Straßen NRW kommunizierten Information, dass die seit Jahren erwartete Errichtung einer Lärmschutzwand von 4m Höhe durchgeführt wird.

Hinsichtlich der klar geregelten Zuständigkeiten in dieser Angelegenheit bleibt festzustellen, dass eine kommunale Zuständigkeit und somit konkreteEinflussnahme durch die Stadt Aachen auf die Entscheidungen des BMVI nicht gegeben ist.

Ausgangslage:

Die im Jahr 1963 im Bereich Driescher Hof in Betrieb genommene BAB A 44 erhielt in diesem Abschnitt im Rahmen einer Lärmsanierung im Jahre 1989 eine erste Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2m. Im Rahmen erster Beschwerden der neueren Zeit im Jahre 2001 erfolgten aus der betroffenen Anwohnerschaft anfängliche Forderungen gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau, die vorhandene Lärmschutzwand zu erhöhen. Diese Forderungen wurden bereits seinerzeit durch die Stadtverwaltung Aachen aktiv unterstützt, worauf eine Überprüfung der Lärmsituation mit einem negativen Ergebnis im Sinne der Anregung erfolgte. Begründet wurde diese Ablehnung damit, dass im Ergebnis keine Auslösewerte hinsichtlich der Lärmimmissionen überschritten würden. Eine nachträgliche Überprüfung durch den Landesbetrieb Straßen NRW aus dem Jahre 2007 bestätigte dieses Ergebnis.

Mit Senkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen um 3 db (A) im Rahmen des nationalen Verkehrslärmschutzpaketes II aus dem Jahre 2010, wurden seitens der Stadt Aachen weitere Anträge an den Landesbetrieb Straßen NRW gestellt, den Bereich Driescher Hof einer erneuten lärmtechnischen Untersuchung zu unterziehen. Den der Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt vorliegenden Informationen zur Folge, war aufgrund einer im Jahre 2013 durch den Landesbetrieb Straßen NRW durchgeführten erneuten lärmtechnischen Untersuchung die Errichtung einer auf 4m erhöhten Lärmschutzwand vorgesehen.

Nach Überprüfung durch das BMVI stellt sich nun heraus, dass der Erwartungshaltung die Lärmschutzwand Driescher Hof von 2m auf 4m zu erhöhen nicht entsprochen wird.

Die Stadt Aachen bedauert diese Neueinschätzung, welche gleichfalls nicht den Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Aachen aus dem Jahre 2012 entspricht.

Aus Anlass dieser Entscheidung wurde seitens der betroffenen Anwohnerschaft die „Interessengemeinschaft Driescher Hof“ gegründet, welche sich in diesem Jahr der Öffentlichkeit bzw. den Medien zugewandt hat. Darüber hinaus übersandte die Interessengemeinschaft mit Datum vom 01.07.2018 ein Schreiben an die Fraktionen CDU, SPD, FDP, DIE LINKE und GRÜNEim Rat der Stadt Aachen, welches die vorliegende Thematik aus ihrer Sicht darstellt.

Darüber hat die Interessengemeinschaft von ihrem Recht Gebrauch gemacht, in der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner im Rat der Stadt Aachen am 11.07.2018 diesen einzubeziehen um die Solidarität der Stadt Aachen in dieser Angelegenheit des BMVI zu erhalten.

Als allgemeiner Tenor dieses Austausches mit dem Rat der Stadt Aachen geht die Aussage hervor, dass die Stadt Aachen beabsichtigt das Thema aufzugreifen und eine Verbesserung dieser entstandenen Situation herbeizuführen. Insbesondere möchte die Stadt Aachen die Kommunikation mit den beteiligten Stellen aufnehmen um eine Lösung herbeizuführen. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Aachen mangels kommunaler Zuständigkeit außerhalb von Entscheidungskompetenzen befindet.

Fazit:

Die Stadt Aachen möchte über das Gremium Bürgerforum mit den betroffenen Menschen hinsichtlich lärmmindernder Maßnahmen an der BAB A 44 im Bereich Driescher Hof in den Dialog gehen und die gemeinsamen Ziele einer wirkungsvollen Lärmschutzmaßnahme für ihren Lebensbereich erreichen.

Der Landesbetrieb Straßen NRW sowie der städtische Fachbereich Umwelt haben bereits ihre Teilnahme an diesem Dialog zugesagt.


Abstimmungsergebnis

Einstimmig.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-09-27 FB 01_0472_WP17 Laermschutzwand BAB A SAO.pdf

19.11.2024

245.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 02.10.2018
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Status
öffentlich
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
5.11.2025
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:33

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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