11. Oktober 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 6.2Öffentlich

Einrichtung von neun zusätzlichen Stellen für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) des FB 32

FB 11/0313/WP17 · Anhörung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Grehling erläutert, dass die Einrichtung von neun zusätzlichen Stellen vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren gestiegen Anforderungen an dieses Arbeits- und Aufgabengebiet (geänderte gesetzliche Grundlagen, tatsächliche Gegebenheiten etc.) und den sich daraus resultierenden Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes angemessen sei. Eine Refinanzierung der Personalaufwendungen sei jedoch an dieser Stelle nicht möglich. Problematisch sei aktuell, dass den gestiegenen Anforderungen eine rückläufige Erfolgsquote bei der Personalgewinnung gegenüberstehe; durchschnittlich seien acht Stellen nicht besetzt. Erschwerende Umstände könnten in der bestehenden Mitkonkurrenz im gleichen Zielgruppenfeld und möglicherweise attraktiveren Zukunftsperspektiven -wie beispielhaft bei der Polizei- gesehen werden. Die Verwaltung bemühe sich daher zum einen um Erhöhung der Attraktivität dieses Aufgabengebietes und zum anderen um Erfüllung des kontinuierlich steigenden Anspruchs an das Sicherheitsniveau der Stadt Aachen durch verstärkte Präsenz des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes. Aus den vorgenannten Gründen werbe sie bei den Mitgliedern des Ausschusses darum, am heutigen Tag mit ihrer Zustimmung eine vorzeitige Bewirtschaftung (beabsichtigte Besetzung zum 01.02.2019) nach Verabschiedung des Haushalts möglich zu machen.

Herr Dr. Kremer führt weiter aus, dass die Misere der Personalgewinnung und -bindung auch

an dieser Stelle noch einmal deutlich werde. Eine entsprechend zu akquirierende Zielgruppe könnten Bewerberinnen und Bewerber der Feuerwehr sein, welche den geforderten Sporttest nicht bestanden hätten.

Herr Hammers berichtet, dass zurzeit 100 Bewerbungen vorlägen, wovon die Hälfte eine formale Eignung nachwiese. In Kürze werde die Verwaltung ein abgestuftes Verfahren durchführen.

Frau Moselage weist darauf hin, dass man als Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann sowohl eine andere Fitness als auch eine andere Berufsausbildung benötige. Der Auftritt der Stadt als attraktive Arbeitgeberin sei im Rahmen der Personalgewinnungsstrategie unerlässlich.

Frau Grehling merkt erläuternd an, dass natürlich eine Grundfitness vorausgesetzt werde. Selbstverständlich gebe es in den zwei Berufsgruppen, in welchen der Erhalt der Sicherheit eine große Rolle spiele, unterschiedliche Anforderungen.

Herr Servos bittet die Diskussionsinhalte an dieser Stelle zu trennen, da kein Zweifel an dem politischen Wille bestehe, der Einrichtung der zusätzlichen neun Stellen für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst zu zustimmen.

Abschließend betont Herr Dr. Kremer noch einmal die Wichtigkeit, dass diese Stellen -wie auch die Digitalisierungsstellen- einer vorzeitigen Bewirtschaftung bzw. einer möglichen Besetzung nach Verabschiedung des Haushalts 2019 zugeführt würden.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von neun zusätzlichen Stellen für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung (FB 32), bewertet nach EG 9a TVöD, für den Stellenplan 2019 und deren vorzeitige Bewirtschaftung nach Verabschiedung des Haushalts zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von neun zusätzlichen Stellen für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst desFachbereichs Sicherheit und Ordnung (FB 32), bewertet nach EG 9a TVöD, für den Stellenplan 2019 und deren vorzeitige Bewirtschaftung nach Verabschiedung des Haushalts zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat im Jahr 2008 eine Neukonzeption des Ordnungs- und

Sicherheitsdienstes (OSD) des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung (FB 32) befürwortet, mit dem Ziel, einen flächendeckenden und optimal funktionierenden OSD für das gesamte Stadtgebiet Aachen einschließlich der Bezirkeauszubauen. Infolge dessen sind seit dem vereinzelt zusätzliche Stellen in diesem Bereich eingerichtet worden (zuletzt vier Außendienststellen mit Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 12.01.2017, Vorlage FB 11/0185/WP17). Der OSD verfügt danach derzeit über 28 Vollzeitplanstellen(ohne Leitungsstellen).

Im Rahmen des Ratsantrags „Ortsnahe dezentrale Dienstleistungen“ wurde u. a. neben der Überprüfung des ruhenden Verkehrs auch die Optimierung des Einsatzes des OSD in den Bezirken thematisiert. Da parallel im Stelleneinrichtungsverfahren zum Stellenplan 2017 bereits vier Stellen für den OSD im Außendienst vorgesehen waren, wurde im Kontext mit dem Beschluss zu vg. Ratsantrag die Einrichtung eines Einsatz- und Koordinierungsgremiums für die Kontrollen in den Bezirken und keine weiteren darüber hinausgehenden Stelleneinrichtungen für den OSD beschlossen.

Die wachsende Aufgabenmengesowohl in quantitativer Form als auch in Form größerer Diversität (verändertes Freizeitverhalten auf öffentlichen Plätzen und Parkanlagen, gestiegene Zahl an Lärmbelästigungen, Einsätze im Rahmen von Veranstaltungen, gestiegenes Sicherheitserfordernis bei Veranstaltungen, größere Präsenz im öffentlichen Raum hinsichtlich präventiver Wirkung, erhöhte Einsatzzahlen resultierend aus gestiegenen Bürgerbeschwerden) stellen zwischenzeitlich deutlich höhere Anforderungen an die Außendienstkräfte des FB 32, hier insbesondere die des OSD. So lässt sich über die Jahre eine steigende Belastung dieses Arbeits- und Aufgabenbereichs ablesen, die eine weitere Aufstockung des Stellen- und Personalbestands in diesem Bereich erfordert. Das zusätzliche Stellenvolumen setzt sich aus dem Ansatz von vier Streifen mit je zwei Einsatzkräften und einer Redundanzstelle zur Abdeckung von Ausfallzeiten zusammen (Urlaub, Krankheit, Fortbildung usw.).

Dabei steht den gestiegenen Anforderungen eine rückläufige Erfolgsquote bei der Personalgewinnung gegenüber. In diesem Sinne wird im Rahmen der jüngst vorgestellten Personalgewinnungsstrategie der Stadt Aachen einschließlich des kürzlich gestarteten Karriereportals eine eigene Kampagne für diesen Bereich überlegt, um die Besonderheiten, aber auch die Attraktivität dieses Aufgabengebietes verstärkt zu bewerben. Für die Zukunft wird es darüber hinaus erforderlich werden, den Ausbildungshintergrund bzw. -weg möglicher Bewerber/innen zu erweitern, um ihnen auch durch eine breitere Verwendungsmöglichkeit innerhalb der Stadtverwaltung Aachen attraktive Zukunftsperspektiven eröffnen zu können, die bei der Berufswahl mit entscheidend sind.

Der Einsatz des OSD in auffällig werdenden Bereichen (z. B. Kaiserplatz, Paugasse, Harscampstraße, Peterstraße und Umgebung des Bushofes) sowie eine verstärkte Präsenz insgesamt im Stadtgebiet haben aus Sicht der Verwaltung neben einer Präventivwirkung auch nachhaltige Effekte für das subjektive Sicherheitsempfinden eines jeden einzelnen.

Eine adäquate Stellenausstattung des OSD trägt zur Erfüllung des kontinuierlich steigenden Anspruchs an das Sicherheitsniveau der Stadt Aachen im Sinne der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr maßgeblich bei.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

0 €

0 €

0 €

1.708.900 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

0 €

0 €

- 1.708.900 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

- 1.708.900 €

Keine ausreichende Deckung vorhanden

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:

Die o.g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum 01.02.2019möglichenBesetzung nach Verabschiedung des Haushalts 2019 (vorgesehen für Ratssitzung am 23.01.2019) und insofern für das Jahr 2019 nur anteiligen Personalkostenansetzung folgendermaßen zusammen:

9,0 x EG 9a TVöD à 65.100 € p. a. = 585.900 € x 11/12 = 537.100 € für das Jahr 2019

sowie= 585.900 € per anno x 2 Jahre (f. 2020-2021)

= 1.708.900 € (f. 2019-2021)

Die notwendigen Mittel hinsichtlich der Personalaufwendungen sind mit dem Haushaltsplan 2019 zu beschließen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-10-01 FB 11_0313_WP17 Einrichtung von neun SAO.pdf

20.11.2024

88.8 KB

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Metadaten

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Ö 6.2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 11.10.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:38