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Schulen digital: Organisatorischer Ablauf eines IT-Neuausstattungsprojekts; Flexibilisierung von IT-Neuausstattungen

FB 45/0538/WP17 · Kenntnisnahme

Schulen digital: Organisatorischer Ablauf eines IT-Neuausstattungsprojekts; Flexibilisierung von IT-Neuausstattungen

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Keller begrüßt Frau Langfort-Riepe vom Euregionalen Medienzentrum und Herrn Lennartz vom Fachbereich Personal und Organisation.

Herr Sahm bringt seine Ratlosigkeit angesichts der Vorlage zum Ausdruck. In der letzten Sitzung des Schulausschusses habe Konsens darüber geherrscht, dass Schulen mit einem fertigen Medienkonzept nicht lange auf die entsprechende Infrastruktur warten dürften. Er habe erwartet, dass er in der Vorlage ein Konzept wiederfinde, welches die zeitliche Schiene zwischen Abgabe des Medienkonzeptes und der Bereitstellung der Infrastruktur verkürze. Laut Vorlage seien nach wie vor turnusmäßige Wechsel in der Hardware vorgesehen, ungeachtet der vorgelegten Medienkonzepte. Er sehe kein Bestreben der Verwaltung, dass die Medienentwicklungsplanung in den Schulen verinnerlicht werden solle. Gleichzeitig könne er nachvollziehen, wenn Lehrkräfte und die Mitarbeitenden des Medienzentrums hierauf nicht positiv reagieren würden, da sie viel Zeit und Arbeit in die Erstellung der Medienkonzepte investiert hätten. Daher könne er die Vorlage nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen.

Herr Lennartz informiert darüber, dass das Medienzentrum aktuell mit der Prüfung der Medienkonzepte befasst sei, allerdings müsse hierbei beachtet werden, dass die Bereitstellung von Mediengeräten zum einen haushalterischen Zwängen unterliege und zum anderen die Schulen zum Teil erst vor ein bis zwei Jahren mit Geräten ausgestattet worden seien. In diesem Jahr würden vorrangig die Haupt-, Real- und Förderschulen berücksichtigt. Von diesen seien allerdings noch nicht alle fertigen Konzepte eingereicht worden. Im Jahr 2019 würden die Grund- und Gesamtschulen ausgestattet. Die Gymnasien hätten bereits im Schuljahr 2015/2016 neue Geräte erhalten. Eine erneute Ausstattung der Gymnasien sei zum jetzigen Zeitpunkt weder mit finanziellen noch mit personellen Ressourcen hinterlegt. Darüber hinaus hätten die Gymnasien noch nicht alle Medienkonzepte vorgelegt. Dennoch würden in 2019 sämtliche Schulrechner auf Windows 10 umgestellt und somit inspiziert. Er habe den politischen Auftrag dahingehend interpretiert, die Ausstattung flexibler zu gestalten. Seit 2001 seien die Betriebssysteme an jeder Schulform nach und nach umgestellt worden.

Herr Sahm teilt mit, er könne die Haushaltszwänge nachvollziehen, allerdings sehe er auch in der Medienentwicklungsplanung einen auferlegten Zwang. Diese beiden Zwänge gelte es nun miteinander zu verbinden, was er jedoch in der Vorlage nicht erkennen könne.

Frau Griepentrog weist darauf hin, dass die gegenwärtigen Verwaltungsstrukturen nicht der fortschreitenden Digitalisierung entsprächen. Sie schließt sich dem Vorschlag von Herrn Brötz aus der letzten Schulausschusssitzung an, sich interfraktionell mit der Prüfung und Anpassung der Strukturen für die Schuldigitalisierung intensiver zu beschäftigen. Sie befürchte zudem eine Ungleichbehandlung der Schulen, falls diese ihren Bedarfen entsprechend unterschiedlich mit Geräten ausgestattet würden. Daher wünsche sie sich eine Positionierung der Politik. Darüber hinaus regt sie an, die Thematik verstärkt in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen. Die Vorlage greife erneut auf, dass die finanziellen Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 nicht auskömmlich seien.

Herr Brantin unterstreicht, dass ein einheitlicher Standard für die Schulen wünschenswert sei. Er schließe sich jedoch Herrn Sahm an, dass das Prozedere für die Schulen und das Medienzentrum demotivierend wirke. Daher habe man sich in CDU und SPD für ein Anreizsystem ausgesprochen, nach welchem die Schulen für fertiggestellte Medienkonzepte im Schuljahr 2018/2019 einen finanziellen Bonus in Höhe von 2.000 Euro pro Zug und für fertige Konzepte im Schuljahr 2019/2020 1.000 Euro pro Zug erhalten sollten. Er legt einen entsprechenden Beschlussvorschlag von CDU und SPD vor.

Herr Krott schließt sich den Vorrednern an und begrüße ebenfalls einen interfraktionellen Austausch. Er warne vor dem Glauben, dass die Prozesse durch höheren Finanzeinsatz beschleunigt werden würden. Er bittet die Verwaltung jedoch um Erläuterung, wie viele Mittel in den Haushalt eingestellt werden müssten.

Herr Fischer bittet die Verwaltung um eine konkretere Vorlage mit aussagekräftigeren Zahlen, insbesondere welche finanziellen Mittel in den Haushalt eingestellt werden müssten.

Herr Auler ergänzt, dass auch die Folgekosten aus dem Programm Gute Schule 2020, welche in den kommenden drei Jahren zum Tragen kämen, im Haushalt platziert werden müssten.

Herr Rohé bezieht sich auf den Beschlussvorschlag von CDU und SPD. Er könne die genannten Bonussummen nicht nachvollziehen, daher könne er nicht darüber abstimmen. Auf der einen Seite empfinde er ein Medienkonzept der Schulen als notwendig, auf der anderen Seite sei die lange Wartezeit für sie eine Zumutung.

Herr Sahm erläutert, dass er grundsätzlich jedes Konzept begrüße, welche die bisherigen eingefahrenen Vorgänge flexibilisiere. Allerdings befürchte er, dass ein Bonussystem keine große Wirkung entfalte, da bereits viele Schulen ihre Medienkonzepte vorbereitet hätten. Er könne daher den Beschlussvorschlag ebenfalls nicht mittragen.

Herr Brantin ergänzt, dass den Schulen mit einem fertigen Medienkonzept mithilfe des Bonussystems die Möglichkeit gegeben werden solle, bereits vor der Ausstattung aus Gute Schule 2020 kleinere Anschaffungen für den Schulbetrieb tätigen zu können. Die fertigen Schulen sollten nicht auf andere warten müssen.

Frau Griepentrog lobt zwar das Engagement von CDU und SPD, allerdings befürchte sie, dass dieses Bonussystem praxisfern sei, da die Gefahr bestehe, dass die Anschaffungen der Schulen nicht mit den Vorgaben der regioIT vereinbar seien. Dies könne gegebenenfalls zu mehr Problemen führen als zur Unterstützung.

Herr Lennartz weist darauf hin, dass die Beschaffung der Hardware aus diesem Grund über die regioIT abgewickelt werde, um einen technischen Standard zu gewährleisten. Zudem bedeute eine höhere Anzahl an Rechnern auch eine höhere Betreuung durch den Service der regioIT. Diese Serviceleistungen seien jedoch vertraglich geregelt. Aktuell würden zwar entsprechende Gespräche mit der regioIT geführt, jedoch seien noch nicht alle Schulen im Hinblick auf ihren Bedarf ausgeleuchtet. Darüber hinaus werde ein weiterer Anstieg an Serviceleistungen erwartet, sobald alle Schulen flächendeckend an das WLAN-Netz angeschlossen seien. Einem systematischeren Austausch stehe er auch positiv gegenüber.

Herr Auler bekräftigt, dass das Bonussystem ohnehin nur ein kleiner Betrag darstelle und vielmehr eine Anerkennung für bereits fertige Konzepte gedacht sei. Er gehe davon aus, dass die Anschaffungen auch den Inhalten des Konzeptes entsprechen und somit in Abstimmung mit der regioIT erfolgen würden. Letzten Endes werde eine Lücke zwischen den vorhandenen Mitteln und den Bedarfen der Schulen verbleiben. Dennoch müssten die Folgekosten aus Gute Schule 2020 beachtet werden.

Herr Sahm erinnert an die Vorstellung der Medienkonzepte im Mai 2018 und an den umsichtigen Umgang der Schulen mit den bereitgestellten Fördermitteln. Daher gehe er davon aus, dass vor einer Neuanschaffung ein Austausch zwischen den Schulen und dem Medienzentrum erfolge. Sollte das Bonussystem dazu führen, dass die Schulen mit einem fertigen Konzept zeitnaher handlungsfähig werden würden, könne er sich dem Beschlussvorschlag von CDU und SPD doch anschließen.

Herr Brötz fasst abschließend zusammen, dass die Diskussion durch die mehrfachen Teilberichte in der Vergangenheit eher erschwert worden seien. Es sei schwer, sich einen Gesamtüberblick über die Digitalisierung der Aachener Schulen zu verschaffen. Er betont, dass es sich hierbei vermutlich um das größte Digitalisierungsprojekt der Stadt handele, das sehr facettenreich sei, nicht nur in Bezug auf die Ausstattung mit Endgeräten und Präsentationstechnik, sondern auch im Hinblick auf die Leitungs- bzw. WLAN-anbindungen, die Besonderheiten der verschiedenen Förderrichtlinien, die digitalen Lern- und Austauschplattformen, die verschiedenen Nutzergruppen in den Schulen, die notwendigenLehrerfortbildungen oder die bauliche Umsetzung und die vertragliche Bindung an die regioIT. Auch der Oberbürgermeister sowie der Verwaltungsvorstand hätten ein Interesse an einer solchen Gesamtübersicht signalisiert. Daher erarbeite die Verwaltung aktuell eine solche Aufstellung, welche im Anschluss auch interfraktionell der Politik zugänglich gemacht werden solle, damit man dazu ins Gespräch kommen könne, sei es in einer separaten Runde oder als Schwerpunktthema im Ausschuss.

Es wird über den geänderten Beschlussvorschlag von CDU und SPD abgestimmt.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Bonussystem für zwischen Schulen und Medienzentrum abgestimmte Medienkonzepte einzuführen. Dabei soll bei Medienkonzepten, die bis Ende des Schuljahres 2018/2019 eingereicht und ohne gravierende Änderungen genehmigt werden, ein Bonus von 2.000 Euro je Zug, bei Medienkonzepten, die bis Ende des Schuljahres 2019/2020 eingereicht und ohne gravierende Änderungen genehmigt werden, ein Bonus von 1.000 Euro je Zug zur Verfügung gestellt werden. Die Bonusmittel dienen der Anschaffung, Installation und/oder Wartung von Geräten, die in den jeweiligen Medienkonzepten der Schule vorgesehen sind. Entsprechende Maßnahmen sollen zwischen Schule und Verwaltung abgestimmt und durch die Umsetzung prioritär behandelt werden. Die entsprechenden Mittel sollen für den Haushalt 2019 angemeldet werden. Sofern Restmittel im Haushalt 2018 zur Verfügung stehen und eine entsprechend kurzfristige Umsetzung verwaltungsseitig organisatorisch wie personell möglich ist, soll eine außerplanmäßige Mittelverlagerung ggfs. mit Übertragung nach 2019 vorgenommen werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Seit 2001 werden die städtischen Schulen regelmäßig mit neuer IT-Hardware ausgestattet. Die zeitlichen Intervalle orientieren sich an den Einsatzzeiten der Rechner in der Stadtverwaltung Aachen. Diese Einsatzzeit beträgt mittlerweile 6 Jahre.

Die Grundschulen erhalten keine neuen Rechner sondern gebrauchte PC aus der Stadtverwaltung bzw. aus den weiterführenden Schulen (siehe kommunaler Medienentwicklungsplan). Für die in den Grundschulen verwendete Lernsoftware sind diese Rechner ausreichend leistungsfähig.
Zusätzlich können die Grundschulen lt. MEP je Ausstattungsintervall 5.000 € in IT-Equipment investieren. Voraussetzung hierfür ist wiederum das Medienkonzept.

Der Umfang der IT-Ausstattung ergab sich in der Vergangenheit aus den IT-Ausstattungsrichtlinien für die städtischen Schulen. Hier wurde die zulässige Anzahl der Rechner je Schulform detailliert beschrieben.
Mittlerweile wird der Umfang durch den kommunalen Medienentwicklungsplan festgelegt. Die Anzahl der zulässigen Rechner ist nunmehr abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule (Schlüssel: 7:1).

2. organisatorischer Ablauf eines IT-Neuausstattungsprojekts

Bisher sind die IT-Neuausstattungsprojekte wie nachfolgend beschrieben organisiert.

2.1 allgemeines Informationsgespräch

Das allgemeine Informationsgespräch dient insbesondere dem Zweck, den Schulen einen vergleichbaren Informationsstand zu verschaffen. Die Schulen werden über die unterschiedlichsten Aspekte von „Schulen digital“ informiert wie z.B.

zulässige Anzahl Rechner lt. kommunalem Medienentwicklungsplan

verfügbares Budget für die IT-Neuausstattung
(ergibt sich aus zul. Anzahl PC * Kaufpreis lt. Warenkorb regio iT)

Ausstattung der Verwaltung

Austausch des/der Server

terminliche Vorstellungen für die Umsetzung/Installation

WLAN, Schüler-WLAN, Lehrer-WLAN

Cloud-Lösung

internetbasierende Lernplattformen

pädagogische Oberflächen

Ausstattung anderer Schulen

Tablets

Service durch regio iT

Rahmenbedingungen der IT-Neuausstattung (Einhalten der technischen Standards, Beachtung des Budgets, usw.)

und vieles mehr

Die Gesprächstermine werden in der Regel gemeinsam von einem Mitarbeiter des Informations- und Kommunikationsmanagement beim Fachbereich Personal und Organisation, einer Mitarbeiterin der Abteilung Schule beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule,Mitarbeitern des IT-Dienstleisters, der Fa. regio iT GmbH, der Schulleitung sowie der/dem IT-Verantwortlichen der Schulewahrgenommen.


2.2 Medienkonzept der Schule

Nach dem allgemeinen Informationsgespräch waren die Schulen auch bereits in der Vergangenheit angehalten zu prüfen, wie zur Erreichung der eigenen pädagogischen Ziele welche IT-Hardware eingesetzt werden könnte bzw. sollte.

Heute sind die Schulen verpflichtet, ein schulisches Medienkonzept zu entwickeln und mit dem Medienzentrum abzustimmen. Die Medienberater beim Medienzentrum beraten die Schulen aus medienpädagogischer Sicht.


2.3 konkretes Ausstattungsgespräch

Bei einem weiteren Gesprächstermin wurden die Ausstattungswünsche, die sich aus dem abgestimmten schulischen Medienkonzept ergeben, mit den Rahmenbedingungen abgeglichen. Gemeinsam wird die Hardwareausstattung festgelegt, die zu einem späteren abgestimmten Termin umgesetzt werden.
Wünschte die Schule, dass Teile des Budgets für Präsentationstechnik eingesetzt werden, wurde sie zwecks Beratung an das Medienzentrum verwiesen. Die Beschaffung erfolgte dann später nach Abstimmung mit dem Medienzentrum.

2.4 zukünftiges Vorgehen

Im Sinne der Kernaussage des Kommunalen Medienentwicklungsplans ‚Ausstattung folgt Pädagogik‘ ist zukünftig vorgesehen, die Schule vorab schriftlich bzw. per link über technische und finanzielle Rahmendaten, Gerätelisten und Funktionalitäten zu informieren und bei dem persönlichen Erstgespräch mit den Medienberatern die Entwicklung des Medienkonzeptes in den Vordergrund zu stellen. Auf dieser Basis schließt sich das konkrete Ausstattungsgespräch bzw. die Technikberatung an. Zwischen den beteiligten Akteuren – FB 45/400, FB 11/400 und dem Euregionalen Medienzentrum - erfolgt sodann ein finaler Abgleich von Konzept und realistisch möglicher Ausstattung bevor eine entsprechende Kommunikation an die Schule gegeben wird.

3. anstehende IT-Projekte

3.1 Neuausstattungsprojekte in 2018
In 2018 sollen die Förder-, Haupt- und Realschulen neu ausgestattet und auf Windows 10 umgestellt werden. Da diese Schulen bisher noch nicht alle ein schulisches Medienkonzept vorgelegt und abgestimmt haben, ist es unwahrscheinlich, dass alle diese Schulen tatsächlich bis Ende des Jahres neu ausgestattet werden können.

3.2 Projekte in 2019

IT-Neuausstattung der 4 Gesamtschulen

Austausch der ca. 1.000 Alt-PC in den Grundschulen zzgl. 5.000 €/Grundschule lt. kommunalem Medienentwicklungsplan

Umstellung sämtlicher ca. 3.000 Rechner in Pädagogik und Verwaltung auf
Windows 10 (Grund- und Gesamtschulen sowie Gymnasien)

Austausch der pädagogischen Oberfläche (neu: Netman for schools)


3.3 Gute Schule 2020
Fortsetzung der umfangreichen infrastrukturellen IT-Maßnahmen im Rahmen von „Gute
Schule 2020“ wie beispielsweise Umsetzung des flächendeckenden WLAN-Ausbaus.

4. Schulisches Medienkonzept – IT-Neuausstattung

Die Schulen wurden bei diversen Gelegenheiten darüber informiert, dass Voraussetzung für eine zukünftige turnusmäßige IT-Neuausstattung sowie für die Ausstattung mit Präsentationstechnik im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ ein abgestimmtes schulisches Medienkonzept ist. Gleichzeitig wurden die Schulen aber auch davon in Kenntnis gesetzt, dass die IT-Neuausstattungen weiterhin nach zeitlichen Intervallen erfolgen. Von daher dürften die städtischen Schulen eine direkte IT-Neuausstattung nach Abgabe des Medienkonzepts eigentlich nicht erwarten.

Die Schulverwaltung wird den Schulen ein ausführliches Informationsschreiben zukommen lassen. Das Schreiben ist aktuell in Bearbeitung.

Lediglich die Gymnasien werden nicht zeitnah neu ausgestattet. Die letzte Ausstattung der Gymnasien wurde 2015/2016 umgesetzt, so dass die nächste IT-Neuausstattungsrunde 2021/2022 stattfindet.
Alle anderen Schulen werden bis Ende 2019 mit neuer (bei Grundschulen jüngerer gebrauchter) IT-Hardware versorgt, sofern ein abgestimmtes schulisches Medienkonzept vorliegt.
Bei den Gymnasien handelt es sich allerdings auch um die Schulform, an der in der Regel Informatiklehrer bzw. zumindest sehr it-affine Lehrkräfte unterrichten. Von daher haben sich die Gymnasien schon seit vielen Jahren intensive Gedanken über die erforderliche IT-Ausstattung und Medienkonzepte gemacht.

Außerdem handelt es sich um Schulen, die in der Regel auch zusätzliche Mittel (eigenes Budget oder Drittmittel) zur Verfügung haben, um nach Fortschreibung des schulischen Medienkonzepts die IT-Ausstattung im Laufe eines Ausstattungsintervalls unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen ggf. anpassen zu können.

5. Flexibilisierung von IT-Neuausstattungen

Sowohl Organisation und Ausstattungsumfang als auch Kontinuität und Nachhaltigkeit bei der IT-Ausstattung der Aachener Schulen inkl. IT-Service sind im interkommunalen Vergleich sehr gut. Dennoch könnte eine Flexibilisierung bzw. Anpassung der Rahmenbedingungen zu weiteren Qualitätssteigerungen führen.

Folgende Aspekte werden nachfolgend beleuchtet:

5.1 Verkürzung des Zeitintervalls

Die Einsatzzeit der Rechner und damit der Zeitintervall für die IT-Neuausstattungen könnte verkürzt werden (z.B. von 6 auf 5 Jahre). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in diesem Fall, auf die Einsatzzeit der Rechner gesehen, zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssten.

5.2 Veränderung des Ausstattungsschlüssels auf 6:1 oder besser

Der derzeitige Ausstattungsschlüssel beträgt 7:1. 7 Schülerinnen und Schüler teilen sich somit theoretisch 1 Rechner. Der Schlüssel könnte auf 6:1 erhöht werden.

Auch diese Maßnahme würde mit den derzeit verfügbaren Haushaltsmitteln nicht umgesetzt werden können.

5.3 Verteilung des IT-Neuausstattungsbudgets je Schule auf mehrere Jahre
Das IT-Neuausstattungsbudget könnte gesplittet werden. Ein Teil des Budgets würde der Schule erst nach 2 oder 3 Jahren zur Verfügung gestellt. Hierdurch könnten dann Fortschreibungen des schulischen Medienkonzepts berücksichtigt bzw. umgesetzt werden.

Die Erfahrung zeigt, dass die Schulen bei einer anstehenden IT-Neuausstattung das schulische Medienkonzept möglichst weitreichend umsetzen möchten. Eine Aufteilung des verfügbaren Budgets würde dazu führen, dass diese Umsetzung zunächst lediglich im geringeren Umfang realisiert werden könnte.

Außerdem könnte eine Verteilung des Budgets zur Folge haben, dass verschiedene Rechnergenerationen bzw. –modelle in einer Schule eingesetzt würden. Verschiedene PC- und Laptopmodelle in einer Schule würden einen erhöhten Serviceaufwand für regio iT bedeuten, da beispielsweise mehrere Installationsroutinen erstellt, vorgehalten und ggf. angepasst werden müssten.

Zudem würde eine Verteilung des IT-Neuausstattungsbudgets auf mehrere Termine innerhalb eines Ausstattungsintervalls zu erheblich höheren administrativen Aufwänden bei der Verwaltung, den Schulen sowie dem IT-Dienstleister führen.

In Einzelfällen ist es in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass Schulen einen Teil des Budgets erst später einsetzen wollten (weil z.B. ein Informatikraum gebaut bzw. verkabelt werden sollte). Die Verwaltung hat in diesen Fällen flexibel reagiert und Teile des Budgets im folgenden Jahr bereitgestellt.

5.4 IT-Neuausstattung nach Vorlage des schulischen Medienkonzepts
(unabhängig vom Zeitintervall bzw. der Einsatzzeit der Rechner)

Schulen könnten unabhängig von der Einsatzzeit der bisherigen Rechner mit neuer Hardware ausgestattet werden, sobald ein abgestimmtes schulisches Medienkonzept vorliegt.
Die Verwaltung gibt bei dieser Variante zu bedenken:

Haushaltsplanung
Die Mittel bei „Schulen digital“ werden jährlich u.a. aufgrund der anstehenden Projekte kalkuliert. Die Mittel sind produktbezogen den jeweiligen Schulformen zugeteilt.
Eine Planung der Haushaltsmittel durch bestmögliche Errechnung der Bedarfe wäre nicht mehr möglich.

Gleichbehandlung
Die IT-Neuausstattung nach Vorlage des schulischen Medienkonzepts würde zu einer Ungleichbehandlung der Schulen führen. Schulen, die zu einem frühen Zeitpunkt ein Medienkonzept erstellt haben, würden früher neue IT-Hardware erhalten als Schulen, die möglicherweise aus guten Gründen erst später das Medienkonzept schreiben.

Wirtschaftlichkeit
Unter Umständen würden Rechner schon zu einem frühen Zeitpunkt ausgetauscht. Da die IT-Hardware per Leasing finanziert wird, könnte es sogar so weit kommen, dass Rechner vor Ablauf der Leasingzeit ausgetauscht würden.
Insgesamt hält die Verwaltung einen Austausch von Rechnern vor Ablauf der festgelegten Einsatzzeit (5-6 Jahre) für unwirtschaftlich.

Administrativer Aufwand
Der administrative Aufwand bei der Verwaltung sowie beim IT-Dienstleister würde deutlich erhöht. Eine vorausschauende Projektplanung inkl. einer Planung der personellen Ressourcen wäre kaum mehr möglich

Technische Entwicklung
Neue Rechner sind selbstverständlich in der Regel leistungsfähiger als ältere Rechner. Die Entwicklung im Bereich der Prozessoren, usw. ist jedoch nicht so gravierend, dass die Vorteile bei neuen Rechnern so erheblich wären, dass sie für einen vorzeitigen Austausch sprechen würden.

5.5 zusätzliches Ausstattungsbudget nach z.B. 3 Jahren

3 Jahre nach Umsetzung des IT-Neuausstattungsprojekts könnten die weiterführenden

Schulen einen zusätzlichen festzulegenden Betrag zur Erweiterung der IT-Ausstattung

bzw. zur Anpassung an die Fortschreibung des schulischen Medienkonzepts erhalten.

Nachteile:

Kostenerhöhung

Erhöhte Serviceaufwände (Servicekosten) durch unterschiedliche PC- bzw. Laptopmodelle

Hoher administrativer Aufwand bei Schule, Verwaltung und IT-Dienstleister

Voraussetzung: Fortschreibung Medienkonzept  Aufwand Medienberatung

Maximale Anzahl an Rechnern/Schule im Service lt. MEP beachten

6. Haushaltsmittel

Die Verwaltung weist darauf hin, dass aus folgenden Gründen in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ohne eine Modifizierung der Regularien zusätzliche Mittel für „Schulen digital“ benötigt werden.

6.1 Gute Schule 2020 – Service durch IT-Dienstleister

Die durch „Gute Schule 2020“ initiierten Maßnahmen führen zu zusätzlichen Serviceaufwänden bei regio iT. Die aktuelle Servicevereinbarung zwischen der Stadt Aachen und regio iT sieht vor, dass der IT-Dienstleister Service für bis zu 3.750 aktive Komponenten erbringt. Zu den aktiven Komponenten gehören neben PC, Laptops und Tablets beispielsweise auch Switche und AccessPoints.

Das Ausleuchten der Schulen zeigt, dass bei flächendeckendem WLAN im Pädagogikbereich zukünftig ca. 1.500 AccessPointsin den städtischen Schulen eingesetzt werden. Durch diese zusätzlichen AccessPoints wird die Höchstgrenze von 3.750 aktiven Komponenten deutlich überschritten, da derzeit bereits ca. 3.100 aktive Komponenten (ohne AccessPoints) von regio iT betreut werden.

Dies wird zu zusätzlichen Servicekosten führen, die derzeit noch nicht genau beziffert werden können, da sie abhängig von der tatsächlichen Anzahl sowie einer ggf. noch zu treffenden Vereinbarung mit dem IT-Dienstleister sind.

6.2 Gute Schule 2020 – Ersatz für defekte Hardware

Die über das Förderprogramm beschafften Hardwarekomponenten werden irgendwann ersetzt werden müssen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind bisher nicht eingeplant.

6.3 Leitungsanbindungen

Perspektivisch werden zusätzliche Bandbreiten bei den Leitungsanbindungen der städtischen Schulen notwendig werden. Die zusätzlichen Bandbreiten führen - abhängig von dem Umfang der Erhöhung - ebenfalls zu nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten.

7. Fazit


Seit 2001 bereits werden die städtischen Schulen regelmäßig mit neuer IT-Hardware ausgestattet. Seit dieser Zeit wird ebenfalls bereits Fullservice durch den IT-Dienstleister, Fa. regio iT GmbH, erbracht.

Durch das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird eine weitere Qualitätssteigerung bei „Schulen digital“ erreicht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 15Ablehnung:Enthaltung: 2 Einstimmig.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-10-02 FB 45_0538_WP17 Schulen digital_ Org SAO.pdf

20.11.2024

122.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 30.10.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:39

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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