Vorläufiger Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
E 46/47/0086/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Grehling führt aus, dass dem aktuellen Wirtschaftsplan des Stadttheaters die Zielvereinbarung zu Grunde liege und derzeit diskutiert werde inwieweit die Landeszuweisungen damit vereinbar sind. In der Zielvereinbarungen seien alle mögliche Veränderungen und Auswirkungen einbezogen worden, so auch Auswirkungen von Tarif- und Personalkostensteigerungen sowie Verlustübernahmen.
Ratsfrau Plum sagt, dass sehr lange und intensiv an der Zielvereinbarung gearbeitet wurde, welche sich insbesondere an dem Kostendeckungsgrad orientiere. Die erhöhte Landeszuweisung sei damals dem Grunde nach zugesagt und entsprechend berücksichtigt worden. Es sei eine leichte Steigerung bei den Umsatzerlösen zu verzeichnen. Sie fragt, inwieweit die Erhöhung der Eintrittsgelder im Wirtschaftsplan berücksichtigt wurde bzw. welche Auswirkungen dies habe.
Herr Hotz antwortet, dass die Erhöhung der Eintrittsgelder bereits im Wirtschaftsplan 2018/2019 eingepreist und mit 200.000 Euro Mehrerträgen berücksichtigt worden sei.
Ratsfrau Plum fragt nach den derzeitigen Ergebnissen der Ticketverkäufe der aktuellen Spielzeit.
Herr Hotz antwortet, dass dies zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar sei.
Frau Grehling erläutert, dass derzeit kein Änderungs- oder Anpassungsbedarf an der Zielvereinbarung bestünde. Die erhöhte Landeszuweisung komme komplett dem Theater zu Gute. Inwiefern Mittel zur Konsolidierung genutzt werden sollen, sei allein die Entscheidung des Theaters. Man werde selbstverständlich alles dafür tun, dass keine Landeszuweisungen verloren gehen. Allerdings könne das Ergebnis von erhöhten Landeszuweisungen nicht insgesamt eine Verschlechterung des Zuschussbedarfs durch die Stadt bedingen.
Ratsherr Linden fragt, ob der erhöhte Zuschuss des Landes für bestimmte Bereiche oder zur Verfolgung bestimmter Ziele vorgesehen sei.
Frau Grehling teilt mit, dass die Mittel für die allgemeine Stärkung der Qualität des Theaters vorgesehen seien.
Ratsfrau Plum stimmt Frau Grehling in ihrer Aussage zu, dass die Gewährung der zusätzlichen Landesmittel insgesamt zu keiner Ergebnisverschlechterung des Theaters führen dürfe.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule emphiehlt dem Rat der Stadt aachen, den vorläufigen Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
2. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den vorläufigen Wirtschaftsplan 2019/2020 von Szadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den vorläufigen Wirtschaftsplan 2019/2020 fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorbemerkungen
- Der als Anlage beigefügte Entwurf des vorläufigen Wirtschaftsplanes für die Spielzeit 2019/20 basiert grundsätzlich auf der dem Rat der Stadt Aachen am 11.07.2018 vorgelegten Planung für das Wirtschaftsjahr 2018/19 –weiterentwickelt um die zwischenzeitlich bekannten bzw. absehbaren Änderungen.
- Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20/ Dezernat II entsprechend § 12 der Betriebssatzung vorab zugeleitet. Eine vorherige Abstimmung zwischen Theater und FB 20 / Dezernat II bezüglich der Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters sowie der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ist erfolgt.
Wesentliche Eckpunkte für den vorläufigen Erfolgsplan 2019/20
- Erträge
Neben der geplanten Erhöhung der Landeszuweisung ist im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2018/19 eine leichte Steigerung der Umsatzerlöse, die im Wesentlichen auf die Verteuerung von Personalkarten sowie zusätzliche Gastaufführungen zurückzuführen ist, berücksichtigt.
Weiterhin ist bei den sonstigen Erträgen sowie beim Sachaufwand berücksichtigt, dass turnusgemäß in der Spielzeit 2019/20 keine Chorbiennale stattfindet.
- Personalaufwand:
Die Planung des Personalaufwandes setzt auf die letzte bekannte Tarifsteigerung (Laufzeit 01.03.2018 – 31.08.2020) auf.
- Städtischer Betriebskostenzuschuss:
Der Betriebskostenzuschuss wurde dem entsprechenden Planansatz im städtischen Haushaltsplan 2018 entnommen.
- Plan-Ergebnis nach städt. Zuschuss:
Ursächlich für das laut Erfolgsrechnung ausgewiesene Plandefizit von rund 55.000 Euro (nach städtischem Betriebskostenzuschuss) sind im Wesentlichen die tariflich bedingten Personalkostensteigerungen, die nicht vollständig durch Mehrerträge aufgefangen werden können und daher aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden.
Vermögensplan 2019/20
- Der Vermögensplan im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist als Budgetplanung zu verstehen. Zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes zeichnet sich zwischenzeitlich allerdings ein tatsächlich notwendiger Investitionsbedarf ab, für den dieses Budget perspektivisch nicht ausreichen wird. Im Zuge der weiterführenden Planungen werden hierzu Lösungsansätze zu erarbeiten sein.
Finanzplan 2019/20
- Der Bedarf an liquiden Mitteln ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäftes sicherzustellen.
Anlage:
Vorläufiger Wirtschaftsplan 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: Entf. |
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 89647
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=89647
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-09-13 E 46_47_0086_WP17 Vorlaeufiger Wirtscha SAO.pdf
9.11.2024
184.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 30.10.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 23:39