Ersatzneubau de Haarbachtalbrücke - Vorstellung der aktuellen Planung durch Straßen NRW
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Zur Vorstellung dieses Themas sind sowohl Herr Roland Fähndrich von Straßen NRW, Niederlassung Krefeld, als auch der Gesamtprojektleiter, Herr Dr. Manfred Hess, Fa. Kocks Ingenieure, anwesend.
Zunächst stellt Herr Dr.Hess die geplante Maßnahme anhand eines Power-Point-Vortrages aus technischer Sicht dar. So sei der Neubau der Brücke aufgrund von Bauwerkschäden dringend erforderlich.
Ziele des Neubaus seien:
-Herstellen eines tragfähigen, dauerhaften, wirtschaftlichen Bauwerkes, welches den Verkehrsanforderungen sowie der betrieblichen Unterhaltung gerecht wird,
-Erneuerung der A 544 von der „Haarener Gracht“ bis zur Unterführung „Auf der Hüls“ unter Berücksichtigung der Forderungen der RAA-2008 und
-Erneuerung der Entwässerung der A 544 und Verbesserung der Einleitsituation in den Haarbach.
Herr Dr. Hess gibt folgende Kenngrößen bekannt:
Länge der Brücke: 157 m
Länge „L222“ und Brücke: 410 m
Länge Brücke bis „Auf der Hüls“: 130 m
Die Fahrbahnbreite werde laut Auskunft von Herrn Dr. Hess zwischen L222 und Brücke sowie auf der Brücke von 2x8 m auf 2x12 m erweitert. Darüber hinaus werde der Mittelstreifen eine Breite von 4m haben. Die größeren Breiten ergeben sich laut Herrn Dr. Hess aus den Forderungen der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA-2008). Zwischen Brücke und „Auf der Hüls“ erfolge eine Anpassung der Breite der Fahrbahn auf 2x10,50 m und eine Anpassung der Breite des Mittelstreifens auf 2,50 m. Die Breite der Brücke zwischen den äußeren Geländern vergrößere sich danach von 21,80 m auf
31,90 m.
Herr Dr. Hess führt weiterhin aus, dass im Rahmen des Brückenneubaus ebenfalls eine Erneuerung der Entwässerung erfolge. Derzeit erfolge die Entwässerung des Regenwassers an 3 Einleitstellen; eine Reinigungsanlage für das Wasser existiere nicht. Geplant sei zukünftig die Einleitung des Regenwassers an 2 Stellen und die Errichtung 1 Beckenanlage bestehend aus Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken.
Laut weiterer Ausführung von Herrn Dr. Hess erfolge nach Abschluss der Brückenbauarbeiten eine Renaturierung des Haarbaches auf einer Länge von 160 m. Folgende Maßnahmen sollen im Rahmen dieser Renaturierung durchgeführt werden:
-Gewässerverlegung und Ermöglichen einer eigendynamischen Entwicklung des Baches,
-Strömungslenker, Einbringen von Totholz,
-Enwicklungskorridor ist ca. 30 m breit,
-Inititalbepflanzung, ansonsten wird der gesamte für die Renaturierung vorgesehene Bereich der freien Sukzession überlassen,
-Einleitstelle E3 als dynamisches Auslaufbauwerk nach DWA-M176 (Hinweise zur konstruktiven Gestaltung und Ausrüstung von Bauwerken der zentralen Regenwasserbehandlung).
Herr Fähndrich fügt an, dass es sich bei der Renaturierung um eine Forderung der unteren Wasserbehörde handele.
Herr Dr. Aletsee gibt an dieser Stelle bekannt, dass er die Renaturierung des Haarbaches an dieser Stelle positiv bewerte. Er gibt jedoch zu bedenken, dass durch den großen Entwicklungskorridor die Gefahr bestehe, dass sich dort auch invasive Arten wie z.Bsp. das Springkraut, die Herkulesstaude und auch der Knöterich ansiedeln. Er bittet darum, dies zu beachten und unter Kontrolle zu haben, da eine Ansiedlung schwer in den Griff zu bekommen sei. Dazu gibt Herr Fähndrich bekannt, dass die Renaturierung des Haarbaches durch den Wasserverband Eifel-Rur durchgeführt werde und nicht durch Straßen NRW. Herr Dr. Aletsee bittet jedoch dennoch darum, die von ihm geschilderte Gefahr bereits im Vorfeld zu formulieren und so den Vorhabenträger entsprechend zu informieren.
Herr Bündgens betrachtet die Gefahr der Ansiedlung von Neophyten an dieser Stelle harmlos. Er sieht es eher kritisch, dass sich an dieser Stelle ein Eisvogelbrutplatz befinde und auch die Nachtigall und Wasseramseln dort ansässig seien. Er wünsche sich, dass der Bau der großen Brücke genauso gut verlaufe wie der Bau der kleinen Brücke, da es sich aus naturschutzfachlicher Sicht um einen wirklich schützenswerten Bereich handele.
Zum Bauablauf gibt Herr Dr. Hess bekannt, dass Ziel der Maßnahme die Errichtung von 2 Fahrstreifen pro Richtung sei. Man bediene sich der Methode, nach welcher ein Teilbauwerk in temporärer Seitenlage errichtet und später durch Querverschub in die endgültige Lage gebracht werde. Es handele sich bei diesem „Schieben“ um ein gängiges Verfahren, für welches ein Zeitrahmen von ca. 2,5 Jahren anberaumt werde.
Frau Dr. Maxam erkundigt sich danach, ob der Haarbach für die Bauphase verrohrt werde. Dies wird durch Herrn Dr. Hess verneint. Der Haarbach werde auf einer Länge von ca. 40 m provisorisch verlegt, so dass Baufahrzeuge diesen nicht queren müssen.
Hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen gibt Herr Dr. Hess bekannt, dass zum einen im Baubereich umfangreiche Vermeidungs, Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahme geplant seien, dass zum anderen aber auch Ausgleichsmaßnahmen im Baubereich sowie externe Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen seien.
Als Vermeidungs-, Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen im Baubereich seien zu nennen:
-Ansaat von Landschaftsrasen,
-Gehölzpflanzung in den Böschungsbereichen der A544 und am RRB,
-Wiederherstellung der Hochstaudenflur (Ansaat und Initialbepflanzung mit Hochstauden),
-Widerherstellung der Gehölzpflanzung im Bereich der Hochstaudenflur,
-Renaturierung/Gewässerumbau Haarbach, Bachbett mit Gesteinsmaterial und Totholzstämmen,
-Ansaat Bachböschung,
-Wiederherstellung von Teilbereichen des namenslosen Grabens,
-Wiederherstellung der Grünlandbrache,
-Wiederherstellung des Gehölzstreifens,
-Wiederherstellung Grünland,
-Schutzzone Bautabuzone.
Als Ausgleichsmaßnahmen im Baubereich seien zu nennen:
-Gewässerumbau Haarbach
-Entsiegelung des Mittelstreifens,
-Entsiegelung der Sohlschalen,
-Entsiegelung ehemaliger Parkplätze (nördlich L 222 Haarener Gracht).
Als externe Ausgleichsflächen seien 3 Flächen zu nennen:
-Hochwasserrückhaltebecken Haaren (Gemarkung Haaren, Flur 25, Flurstück 338) und
-Gemarkung Eilendorf, Flur 22, Flurstücke 13 und 301.
Herr von Frantzius erkundigt sich danach, ob der Naturschutzbeirat im weiteren Verfahren noch beteiligt werde. Dies wird durch Herrn Meiners bestätigt.
Frau Dr. Maxam erkundigt sich danach, welche externen Ausgleichsmaßnahmen konkret geplant seien. Dazu gibt Herr Fähndrich bekannt, dass er diesbezüglich in Verbindung mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen und dem Wasserverband Eifel-Rur stehe. Die Flächen befinden sich im Eigentum des Wasserverbandes Eifel-Rur; die Abstimmungen hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen laufen aber noch. Geplant sei bei Nirm die Schaffung von Retentionsräumen bzw. auch eine bachtypische Aufforstung.
Herr Formen bittet um Übersendung der Planungsunterlagen, damit er die Sachlage besser nachvollziehen könne. Herr Meiners sagt zu, den Beiratsmitgliedern die Unterlagen zur Verfügung zu stellen; es erfolge dann eine erneute Vorstellung des Projektes in der nächsten Sitzung, um die notwendigen Schritte einzuleiten (Böschungsrodung).
Herr Dr. Aletsee nimmt Bezug auf die im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen geplante Aufforstung und gibt dazu bekannt, dass die Flächen seiner Ansicht nach besser für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet seien. Einer Aufforstung an dieser Stelle stehe er kritisch gegenüber.
Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufes unter Berücksichtigung der Kompentenz des Naturschutzbeirates gibt Herr Fähndrich bekannt, dass die Baustelleneinrichtung auf den Wiesenflächen, Gemarkung Haaren, Flur 25, Flurstück 26 und Flur 25, Flurstück 297 erfolge. Beide Flächen befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen, welcher für beide Flächen den Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern ausweise. Da sich die vorgenannten Schutzgüter nicht auf den Flächen befinden, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans nicht erforderlich.
Dies wird durch Herrn Meiners bestätigt. Anregungen und Empfehlungen seitens des Beirates seien jedoch willkommen, so dass er das Thema auf jeden Fall nochmals im Gremium ansprechen wolle.
Herr Fähndrich berichtet über die geplante Maßnahme aus naturschutzfachlicher Sicht. Er gibt bekannt, dass zwischen 2013 und 2015 Artenschutzprüfungen I und II vorgenommen worden seien. Es sei eine Horst- und Höhlenbaumkartierung vorgenommen worden, mit dem Ergebnis, dass keine Höhlen mit Winterquartierpotential für Fledermäuse festgestellt worden seien; vorhandene Höhlen haben für Fledermäuse höchstens Zwischenquartiercharakter. Eine Fledermauskartierung habe ergeben, dass keine Quartiere in den Gehölzen festgestellt worden seien und es sich lediglich um ein Jagdgebiet von allgemeiner Bedeutung handele. Darüber hinaus sei im Rahmen der Artenschutzprüfung eine Brutvogelkartierung durchgeführt worden, mit dem Ergebnis, dass planungsrelevante Arten nicht betroffen seien (nachgewiesen worden seien seinerzeit Gelbspötter und Grünsprecht). Die Artenschutzprüfung habe demnach ergeben, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG nicht erfüllt seien. Hier sei eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen, Herrn Dr. Engels, erfolgt.
Laut Auskunft von Herrn Fähndrich haben sich jedoch zwischenzeitlich neue Erkenntnisse ergeben, die der weiteren Überprüfung bedürfen. So habe man nach Begehung der Brückenwiderlager festgestellt, dass diese in den letzten Jahren als Quartier für Fledermäuse genutzt worden seien. Hierzu sind derzeit vertiefende Untersuchungen anhängig. Insbesondere sei zu klären, ob die Widerlager als Winterquartierstandort durch Fledermäuse genutzt werden.
Folgende Schritte sind nach den Ausführungen des Herrn Fähndrich abzuarbeiten:
-Klärung offener Aspekt Artenschutz vor Beginn der Brückenbauarbeiten,
-Ausgleich über WVER (vertragliche Grundlage, Umsetzung),
-vorbereitende Kontrollen Gehölze,
-bauvorbereitende Rodungen für Kampfmittel- und Baugrunduntersuchung,
-vorbereitende Freischnitte für die Anlage der Regenklärbecken am BW Haarener Gracht/ehemaliger Parkplatz.
Frau Dr. Maxam weist darauf hin, dass eine erneute Fledermauskartierung unumgänglich sei.
Herr Meiners führt aus, dass es im Moment vorrangig sei, dass die bauvorbereitenden Rodungen für die Kampfmittel- und Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden können. Verwaltungsintern seien darüber hinaus die neuen Erkenntnisse hinsichtlich des Artenschutzes abzuklären.
Herr von Frantzius bittet um Formulierung einer zielgerichteten Vorlage für die jeweils anstehenden Schritte.
Herr Meiners bittet Herrn Fähndrich um Darstellung der in Anspruch zu nehmenden Flächen in einer Karte, um eine räumliche Vorstellung zu bekommen.
Herr Dr. Aletsee ist der Meinung, dass das ganze Vorhaben nicht in Frage gestellt werden könne. Man müsse berücksichtigen, dass es sich um eine vorübergehende Bauphase handele und man müsse überlegen, wie der Eingriff minimiert werden könne. Sollten z.Bsp. tatsächlich Winterquartiere von Fledermäusen festgestellt werden, sei zu überlegen, ob diese verlegt werden können.
Herr Fähndrich sagt zu, eine Karte zu übersenden, aus welcher die in Anspruch zu nehmenden Flächen ersichtlich sind.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 89719
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=89719
Grunddaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 30.10.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt