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Wahl eines/einer 1. stellvertretenden Vorsitzenden

FB 56/0205/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Özbay führt auf Bitte von Herrn Georgiadis mündlich nochmals seine Beweggründe für den Rücktritt als erster stellvertretender Vorsitzender des Integrationsrates aus. Hierbei verweist er auf die als Tischvorlage vorgelegte Rücktrittserklärung (Anlage 1).

Es folgt eine angeregte Diskussion über die Arbeit des Integrationsrates.

Frau Blume schlägt vor, im nichtöffentlichen Teil über die Rücktrittsgründe von Herrn Özbay zu diskutieren. Dieser Vorschlag wird vom Integrationsrat abgelehnt.

Frau Brammertz schlägt Herrn Demmer als neuen ersten stellvertretenden Vorsitzenden vor.

Es findet eine geheime Wahl statt. Von den 16 anwesenden Wahlberechtigten geben 14 ihre Stimme ab. Herr Demmer wird mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 6 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme zum 1. Stellvertreter für den Vorsitz gewählt.

Herr Demmer nimmt die Wahl an.

Beschluss

Der Integrationsrat wählt Herrn Demmer zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat wählt eine/n 1. stellvertretende/n Vorsitzende/n.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des/der Vorsitzenden.

Gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind 3 StellvertreterInnen zu wählen.

Herr Özbay ist als 1. stellvertretender Vorsitzender zurückgetreten. Die Funktion des/der 1. Stellvertretenden Vorsitzenden ist neu zu besetzen.

Gem. § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die die meisten der gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Bei Stimmengleichheit findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Gem. § 50 Abs. 5 GO NRW zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-10-18 FB 56_0205_WP17 Wahl eines_einer 1. sao

25.12.2024

90.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 07.11.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:43

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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