Tarifliche Angelegenheiten (AVV)AVV-Tarif 2019
AVV/0010/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Geulen hält einen Power Point gestützten Vortrag, der auch als Anlage zur Niederschrift eingestellt ist.
Herr Teuku stellt fest, hierbei handele es sich nur um strukturelle Anpassungen. Man brauche aber strukturelle Änderungen. Zwar müsse auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit beachtet werden, man müsse aber eine Verbesserung der Qualität anstreben, damit mehr Menschen den ÖPNV nutzen. Auch fehle ihm dabei die Beteiligung von Bund und Land.
Herr Neumann erkennt zwar den ausführlichen Vortrag des Herrn Geulen an. Die Dinge würden aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht betrachtet. Das könne so nicht weitergehen. Auch von Bund und Land müsse deutlich mehr Beteiligung ausgehen. Trotzdem habe auch Aachen Möglichkeiten, um in Busse bzw. ÖPNV zu investieren, z. B. aus Mitteln für das Kurhaus.
Die Fahrpreise seien im Vortrag gut und nachvollziehbar erklärt worden. Die Stadt habe aber die Möglichkeit, auch Einzeltickets zu reduzieren – Düren mache z. B. als Stadt ein Angebot mit der Reduzierung auf 1,50 €, um dort Menschen zu gewinnen, doch auf den Bus umzusteigen und auf das Auto zu verzichten. In Aachen sollte strukturell überlegt werden, wie das Angebot nutzerfreundlicher gestaltet werden kann; es sei noch nicht optimal.
Zum Thema 365-€-Ticket, wie es in der Modellstadt Reutlingen praktiziert wird, fordert er dazu auf, im Rahmen der Fahrverbotsdiskussion auch in Aachen Geld in die Hand zu nehmen und ein ähnliches Modell zu erstellen, um ein deutliches Signal zu setzen.
Aus den vorgenannten Gründen könne seine Fraktion Grüne der Vorlage nicht zustimmen. Sie habe 3 Punkte herausgearbeitet und einen Beschlussantrag formuliert, den er vorliest.
(Der Antrag ist ebenfalls als Anlage einsehbar.)
Frau Breuer dankt für den Vortrag und stellt zunächst eine Frage zum Azubi-Ticket, die Herr Geulen beantwortet.
Des Weiteren führt sie aus, die CDU-Fraktion werde der Vorlage zustimmen, mit einer Ausnahme, dem Mobilticket. Die Erhöhung treffe Hartz-IV-Empfänger, die bei einem Regelsatz von 424 € nun 33,40 € für den ÖPNV ausgeben müssten. Die strukturelle Erhöhung von 45 ct. sei unsozial und dem könne man nicht zustimmen. Man müsse hier andere Wege gehen.
Es sei gut, wenn das Seniorenticket, das auch für Menschen ab 60 Jahre gelte, die teilweise noch arbeiten, in „Aktiv-Ticket“ umbenannt werde, um auch diesen Personenkreis anzusprechen.
Herr Winkler erklärt, der Seniorenrat habe schon länger die Forderung, die 9-Uhr-Regelung abzuschaffen. Er begrüße deshalb die neue Regelung, nicht jedoch den Preis. Für viele Senioren, die sich auch kein Auto oder Taxi leisten könnten, sei es eine sehr starke Erhöhung.
Herr Siepmann lehnt die Erhöhung beim Mobilticket im Namen der Fraktion Die Linke ab. Hier würde eine Null-Erhöhungs-Runde ein starkes Zeichen setzen. Er erwarte, dass nun das Argument vorgebracht werde, der Preis stehe laut einer Umfrage erst an 4. Stelle. Dem wolle er entgegen halten, dass es laut einer anderen Umfrage für 75 % der Befragten das entscheidende Argument sei.
Herr Servos merkt hierzu an, man rede nicht leichtfertig über Preiserhöhungen. Mit Verweis auf Folie 31 und folgendezeige sich, dass die Entwicklung der Benutzerzahlen nicht nur von der Entwicklung der Preiserhöhungen abhängig sei.
Einige Städte würden vom Bund mehr gefördert. In dieser Situation befinde sich Aachen aber nicht.
Eine Sicherung der Preise würde nicht unbedingt dazu führen, dass weniger PKW genutzt werden, sondern es hätte u. U. zur Folge, dass Fußgänger weniger zu Fuß gehen, was wiederum einen erhöhten Einsatz von Bussen bedeute.
Fazit: Es müsse also ein Gesamtpaket geschnürt werden, um den ÖPNV zu stärken, die Straßen entsprechend zu planensowie den Modal-Split nachhaltig zu erhöhen.
Die Einwände der Fraktion Grüne und Die Linke seien zwar berechtigt, wenn der Ausschuss nicht zustimme, ändere das aber nichts an der Situation, da die anderen Beiräte und Verbände bereits zugestimmt hätten.
Seine Fraktion SPD werde sich jedenfalls enthalten. Die Tarifänderungen würden nicht generell abgelehnt, da es gute Ansätze gebe. Zum Mobilticket sei beispielsweise zu sagen, dass eine schwache Gruppe gegen eine andere schwache Gruppe „ausgespielt“ werde. Man wünsche sich, in der nächsten Runde intensiver in die Diskussion einbezogen zu werden, informell, bevor es im Ausschuss beschlossen werden soll.
Herr Fischer findet die Politik mutlos angesichts des drohenden Fahrverbots. Mutlos sei auch die Beteiligung von Bund und Land, die wesentlich mehr tun könnten.
Die von der Fraktion Grüne vorgeschlagene Erarbeitung eines ÖPNV-Konzept hingegen würde die Stadt tatsächlich weiterbringen.
Herr Blum berichtet, in der gestrigen Fraktionssitzung der FDP sei über diesen TOP sehr emotionsgeladen diskutiert worden, mit der Tendenz, diese Erhöhungen ablehnen zu wollen. Nach Darstellung der Hintergründe für diese Erhöhung, z. B. die Tariferhöhung der Löhne und bessere Anbindungen der Busse, habe sich gezeigt, dass es „keine Luft mehr nach oben“ gibt. Der Vernunft folgend könne man nicht ablehnen. Was machbar ist, zeige sich an den Modellstädten, die die entsprechenden Mittel zur Verfügung hätten.Der ÖPNV sei noch nie „umsonst“ gewesen, sondern habe immer Geld gekostet. Er sei dankbar für die ausführliche Darstellung und werde zustimmen.
Frau Breuer teilt mit, auch in der CDU-Fraktion sei emotional diskutiert worden. Sie richtet an die SPD-Fraktion die Frage, ob eine Verschiebung der Entscheidung auf eine Sondersitzung z. B. in zwei Wochen in Betracht käme, um nach dieser Vorlaufphase doch noch eine Entscheidung treffen zu können, anstatt sich zu enthalten. Sie gibt zu bedenken, dass der Ausschuss heute nicht beschließe, sondern faktisch nur eine Empfehlung für die Verbandsversammlung ausspreche.
Herr Geulen erklärt,70 % der Kosten würden über die ASEAG finanziert, 30 % über die öffentlichen Haushalte, das heiße, alle politischen Beschlüsse,dieauf der einen Seite die Kosten erhöhen würden, müssten auf der anderen Seite auch öffentlich finanziert werden.
Es handle sich hier um einen Verbundtarif; der endgültige Beschluss werde bei der Verbandsversammlung gefasst und dann der Bezirksregierung vorgelegt.
Er verstehe die verschiedenen Positionen und begrüße die Diskussion, sei aber dafür, die Tariferhöhungen differenziert und auch aus wirtschaftlicher Sicht zu betrachten. Nicht nur die ASEAG, auch die Bahn müssten die Rentabilität beachten.
Herr Servos verneint die Frage nach einer Verschiebung. Auch dann reiche die Zeit nicht aus. Die Diskussion sollte nicht so kurzfristig, sondern müsse viel früher im Jahr stattfinden.
Wenn man über eine Verkehrswende rede, dürfe der Preis nicht entscheidend sein, das sei zu oberflächlich. Es gehe da vielmehr um eine ganzheitliche Betrachtung und um eine Verbesserung der Qualität im ÖPNV.
Die CDU-Fraktion beantragt, das Mobil-Ticket nur um 45 Centanstatt um 90 Cent, also ohne den Strukturaufschlag zu erhöhen.
Der Vorsitzende Herr Ferrari lässt in drei Schritten über folgende Punkte abstimmen:
- Antrag der Fraktion Grüne.
- Separate Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion, das Mobil-Ticket nur linear um 45 Cent, d. h. ohne Strukturaufschlag zu erhöhen.
- Beschlussvorschlag der Verwaltung (als Gesamtpaket) mit der Änderung, dass das Mobilticket ohne Strukturaufschlag erhöht werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. mehrheitlich abgelehnt bei 5 Zustimmungen
2. mehrheitlich mit 12 Stimmen angenommen bei 5 Ablehnungen
3. mehrheitlich mit 7 Stimmen beschlossen bei 5 Enthaltungen und 5 Ablehnungen
Somit ergeht folgender
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
stimmt den Anpassungen des AVV-Tarifs zum 01.01.2019 in dem dargelegten Umfang zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
AVV-Tarif 2019
a)Tarifliche Strukturmaßnahmen zum 01.01.2019
Verbunden mit dem Ziel, Tarifprodukte innerhalb des AVV-Tarifes zu vereinheitlichen und zu vereinfachen und darüber hinaus die Bemühungen des NRW-Verkehrsministeriums zur Tarif- und Vertriebsharmonisierung auf NRW-Ebene zu unterstützen, haben die Verkehrsunternehmen und die Verbundgesellschaft Vorschläge zur strukturellen Anpassung des AVV-Tarifs unter Beachtung der wirtschaftlichen Situation der Verkehrsunternehmen entwickelt. Die Maßnahmen orientieren sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Fahrgäste und sollen einen positiven Nutzen generieren sowie einen maßgeblichen Beitrag zum Abbau der Ta-rifkomplexität leisten.
Die vorgeschlagenen strukturellen Maßnahmen stellen sich demnach wie folgt dar.
Zusatznutzen für Abonnenten
Im Sinne der Tarifvereinfachung haben sich die Verkehrsunternehmen und die Verbundgesellschaft dafür ausgesprochen, neben dem Azubi-ABO nun auch das Aktiv-ABO mit einer Mitnahme von einem Erwachsenen und drei Kindern in der Woche ab 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig auszustatten. Hiermit wird im Sinne der Tarifharmonisierung die Strategie verfolgt, dass ausgenommen der Tarifprodukte für Schüler alle Abonnements ab dem 01.01.2019 einheitlich die Mitnahme von einem Erwachsenen und drei Kindern in der Woche ab 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig vorsehen sollen. Bislang hat sich die Mitnahmekomponente nur auf das Abonnement für Erwachsene und seit dem 01.08.2018 auch auf das Azubi-ABO beschränkt. Mit dieser Maßnahme wird ebenfalls ein Beitrag zur Tarifharmonisierung zwischen den benachbarten Verkehrsverbünden geleistet. Zur Stärkung des Abonnements soll die Mitnahme bei Monatskarten zum 01.01.2019 entfallen.
Flexibilisierung von Wochen- und Monatskarten
Im VRS werden ab dem 01.01.2019 alle ZeitTickets im Einzelkauf ausschließlich als „FlexiTickets“ erhältlich sein. Im Sinne einer Tarifharmonisierung und bedürfnisorientierten Tarifgestaltung sprechen sich die Verkehrsunternehmen im AVV und die Verbundgesellschaft für eine analoge Anwendung der Flexibilisierung auf Wochen- und Monatskarten im AVV aus. Die Gültigkeitsdauer beträgt dann nicht mehr eine Kalenderwoche bzw. einen Kalendermonat (inkl. des ersten Werktages des Folgezeitraums), sondern stattdessen 7 Tage bzw. 28 – 31 Tage.
Die Flexibilisierung soll für alle Wochen- und Monatskarten einheitlich gelten. Zurzeit sind dies:
•Wochen- / Monatskarte Erwachsene
•Azubi-Ticket
•Monatskarte Schüler
•Fun-Ticket
•Fahrrad-Monatskarte
•Zuschlag 1. Klasse Wochen- und Monatskarte
Tarifangebote für Senioren
Bereits seit Bestehen des Tarifangebotes wurde von den Nutzern des Aktiv-ABOs und Aktiv-Duos die 9-Uhr Frist als kritisch bewertet. Zudem ist der AVV in der NRW-Tariflandschaft der einzige Verbund, der das Tarifangebot für Senioren mit einer zeitlichen Restriktion versehen hat. Im Sinne der Tarifharmonisierung und zielgruppenorientierten Tarifgestaltung soll die 9-Uhr-Beschränkung bei dem Aktiv-ABO zum 01.01.2019 entfallen. Zudem soll das Aktiv-ABO wie zuvor in dem Kapitel beschrieben mit einer Mitnahmekomponente ausgestattet wer-den. Die Verkehrsunternehmen und die Verbundgesellschaft versprechen sich von dieser Attraktivierung eine stärkere Marktdurchdringung. Das Aktiv-Duo sowie das Senioren-Ticket Kreis Heinsberg bzw. das Senioren-Ticket Kreis Heinsberg im ABO sollen als eigenständige Tarifprodukte mit dem Ziel der Tarifvereinfachung entfallen. Bestehende Kunden haben einen Bestandsschutz von 12 Monaten und können im Anschluss in das modifizierte Aktiv-ABO überführt werden.
Da das Aktiv-ABO durch den Wegfall der 9-Uhr-Regelung und die Ausstattung mit einer Mitnahmeregelung eine deutliche Attraktivierung erfährt, muss diese Leistungsausweitung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Tarifgestaltung Berücksichtigung finden. Zur Vermeidung von Abwanderungen in diesem Segment, wird daher die Angleichung der Preisstellung in zwei Stufen wie nachfolgend aufgeführt abmildernd vorgeschlagen:
zum 01.01.2019: Anpassung um 7,4 % auf 58,00 Euro
zum 01.01.2020: Anpassung um 6,9 % auf 62,00 Euro + x % (lineare AVV-Tarifanpassung)
Damit ist das Tarifangebot für Senioren im AVV immer noch deutlich günstiger im Vergleich zu den Nachbarverbünden und zudem zum 01.01.2020 auf dem tariflichen Niveau des verbundweit gültigen Azubi-Angebotes. Den Mehrnutzen erhalten die Inhaber eines Aktiv-ABOs ungeachtet der zweistufigen Tarifanpassung bereits zum 01.01.2019.
Mobil-Ticket
Die Geschäftsführung wurde seitens der Vertreter einzelner Aufgabenträger damit beauftragt, eine mögliche Erweiterung des bestehenden Bezugsberechtigtenkreises des Mobil-Tickets um die Empfänger von Wohngeld zu prüfen. Entsprechend der dem AVV vorliegen-den gutachterlichen Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit des Mobil-Tickets besteht bereits unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine deutliche Unterdeckung im Vergleich zu den Einnahmen des Regeltarifangebots. Die unveränderte bzw. rückläufige Förderung durch das Land NRW sowie die Tarifanpassungen in den vergangenen Jahren sind nicht ausreichend, um die bestehende Unterdeckung aufzufangen. Es ist davon auszugehen, dass eine Ausweitung des Nutzerkreises auf die Wohngeldempfänger zu einer Erhöhung der Inanspruchnahme und somit der Mindereinnahmen bzw. des Fehlbetrags je Ticket führen wird. Zur Kompensation der mit der Ausweitung des Berechtigtenkreises einhergehenden Mindereinnahmen wird empfohlen, neben einer linearen Anpassung der Mobil-Tickets einen einmaligen Strukturaufschlag bei den Mobil-Tickets zum 01.01.2019 wie folgt zu berücksichtigen:
•StädteRegion Aachen: 0,45 Euro (1,38 %)
•Kreis Düren: 0,69 Euro (2,14 %)
•Kreis Heinsberg: 0,47 Euro (2,09 %)
Anpassung der Ergänzungsaufpreise zu Firmen- und JobTickets zum 01.01.2019
Aktuell existieren zwischen AVV und VRR unterschiedliche Varianten für Ergänzungsaufpreise zu bestehenden VRR-Firmen- bzw. AVV-Job-Tickets. Die Ergänzungen für das AVV-Gebiet gibt es derzeitig sowohl für den nördlichen AVV (Kreis Heinsberg) als auch für das gesamte AVV-Gebiet. Zudem ist die Ergänzung als fakultativer sowie als solidarischer Ansatz verfüg-bar. Zum 01.01.2018 wurde für Inhaber von VRS-JobTickets bereits ein vereinfachter Ansatz gewählt, so dass eine Ergänzung nur für das gesamte AVV-Gebiet und nur in fakultativer Form erhältlich ist. Im Sinne der Tarifharmonisierung und Tarifvereinfachung sowie zur Missbrauchsvorbeugung bei solidarischen Ansätzen wird eine Harmonisierung zwischen AVV und VRR analog zu der bestehenden Regelung mit dem VRS vorgeschlagen. Dies hat zur Folge, dass die bislang geltenden vier Varianten für VRR-FirmenTicket-Kunden auf eine Variante (gesamtes AVV-Gebiet, fakultativ) reduziert und eine gleichzeitige Übereinstimmung mit dem Preis für VRS-Kunden erreicht wird.
Wegfall Regiokarten und Wochenend-Ticket für Jugendliche
Aufgrund der Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagements und der damit verbundenen Angleichung der Geltungsräume zur Preisstufe 3, wird die Regiokarte als separates Tarifprodukt ab dem 01.01.2019 nicht mehr angeboten.
Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich deutlich gesunkenen Verkaufszahlen und mit dem Ziel der Tarifvereinfachung wird empfohlen, das Wochenend-Ticket für Jugendliche ab dem 01.01.2019 nicht mehr anzubieten.
Diese beiden Maßnahmen tragen zum weiteren Abbau der Tarifkomplexität bei.
b)AVV-Preisfortschreibung zum 01.01.2019
Die Verbundgesellschaft hat den im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen politischen Auf-trag, den Verbundtarif unter Berücksichtigung der verkehrspolitischen Leitlinien des Zweckverband AVV, der Kostenentwicklung, den Marktanforderungen sowie der Interessen der im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen möglichst kostendeckend zu gestalten, jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Der Anspruch zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie die nicht dynamisierten oder sogar zum Teil rückläufigen Fördersätze, machen eine zunehmende Nutzerfinanzierung unabdingbar. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der weiterhin steigenden Kostenentwicklung, insbesondere in den Bereichen Per-sonal, Treibstoff und Material sowie Investitionen insbesondere im Bereich der Digitalisierung, ist eine Anpassung des AVV-Tarifs auch im Kontext der derzeitig parallel laufenden verkehrspolitischen Diskussionen zum 01.01.2019 unumgänglich.
Die vorgeschlagene und mit den Verkehrsunternehmen im AVV einvernehmlich abgestimmte lineare Tarifanpassung zum 01.01.2019 liegt bei durchschnittlich rund 2,7 %. Die kalkulierte Umsatzsteigerung liegt für das gesamte Verbundgebiet somit bei rd. 2,4 Millionen Euro. Die im vorangegangenen Kapitel erläuterten, strukturell bedingten Anpassungen und Leistungsausweitungen der Tarifprodukte bringen eine durchschnittliche Anpassung von rund 0,3 % bzw. rund 273 Tausend Euro.
Im Folgenden wird ein zusammenfassender Überblick über die vorgesehenen Tarifanpassungen je Tarifsegment und Ticketart aufgeführt. Im Einzelnen sind die preislichen Änderungen den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
1. Bartarif / Tages-Tickets
Das Flugs-Ticket und das Fahrrad Einzel-Ticket sowie die übrigen regionalen Tarife (City-Tarif Stolberg) bleiben unverändert.
Beim City-Ticket XL Düren wird auf Wunsch der Vertreter der Stadt Düren eine weitere Absenkung des Tarifangebotes zum 01.01.2019 auf 1,50 Euro beim Einzelfahrschein bzw. 1,40 Euro bei dem 4Fahrten-Ticket, verbunden mit Ausgleich der hiermit einhergehenden tariflichen Mindereinnahmen, vorgenommen. Die vorgenannte Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Düren.
Die Preise für den übrigen Bartarif sollen um durchschnittlich 2,99 % angepasst werden.
Neben der wirtschaftlichen Notwendigkeit erfolgt diese Maßnahme auch mit dem Ziel, die Attraktivität von Abo-Produkten im Vergleich zu Einzel- und Tagestickets zu steigern. Zudem sei erwähnt, dass die Tariffortschreibung im Bartarif in den vergangenen Jahren stets unter der durchschnittlichen AVV-Tariffortschreibung lag. Im Bereich der Einzeltickets erfahren das City-XL Aachen sowie das Kurzstreckenticket eine überdurchschnittliche Tariferhöhung. Die einheitenbedingte Mindesterhöhung um jeweils 10 Cent führt zu den überproportionalen Anpassungshöhen. Das City-XL Aachen Einzel-Ticket wird somit dem Preisniveau des City-Tarifs Stolberg gleichgesetzt. Eine Anpassung der Kurzstrecke um zehn Cent erfolgt, um den deutlich größeren Geltungsbereich gegenüber dem Flugs-Ticket widerzuspiegeln. Die Fahrpreise für Kinder bleiben, wie auch in den vergangenen Jahren, konstant. Um dem starken Rückgang von Tages- und Minigruppentickets entgegenzuwirken, sollen diese lediglich unterdurchschnittlich angepasst werden.
2. Zeitkarten-Tarife für Erwachsene
Im Bereich der Zeitkarten-Tarife für Erwachsene liegt die Tarifanpassung mit 2,37 % unter der durchschnittlichen Tarifanpassungshöhe.
Aufgrund der strukturellen Verbesserung des Mobil-Tickets stellt sich die Situation tariflich betrachtet wie folgt, geteilt nach struktureller und linearer Fortschreibung dar.
Die Wochenkarte soll über alle Preisstufen hinweg leicht unter dem Durchschnitt der Gesamtpreisfortschreibung um 2,6 % angepasst werden.
3. Zeitkarten für Schüler und Auszubildende
Die zum 01.08.2018 vorgenommenen Änderungen im Bereich der Azubi-Tickets sollen zum 01.01.2019 preislich unverändert mit 72,00 Euro für ein AVV-Azubi-Ticket und mit 62,00 Euro für ein AVV-Azubi-ABO fortgeführt werden.
Die Fahrpreise für Schüler in den Tarifsegmenten Wochen- und Monatskarte Schüler sowie Schüler-ABO sollen über alle Preisstufen hinweg eine Anpassung von unterdurchschnittlich 2,3 % erfahren.
Die Fahrpreise für Schüler im Tarifsegment School&Fun-Ticket (Eigenanteile) bleiben bis auf das Ticket für Selbstzahler unverändert. Der Preis des School&Fun-Ticket für Selbstzahler soll um 0,80 Euro auf 29,80 Euro / Monat angepasst werden.
Der Preis des Fun-Tickets soll sowohl im Monatskartenbereich als auch im Abonnement um durchschnittlich 2,53 % angehoben werden.
4. Tarife für Senioren
Bedingt durch die Verbesserungsmaßnahmen des Wegfalls der 9-Uhr-Grenze und der Einführung der Mitnahmekomponente zum 01.01.2019, sowie dem Ansatz der Gleichheit zum Azubi-Ticket erfährt das Tarifsegment Aktiv-Abo eine überproportionale Anpassung zum 01.01.2019 auf 58,00 Euro. Zudem sehen die strukturellen Verbesserungen in diesem Tarifsegment eine weitere Anpassung zum 01.01.2020 auf 62,00 Euro zuzüglich der noch im kommenden Jahr zu beschließenden linearen Tarifanpassung vor. Der Aktiv-Duo Preis (für zwei Personen) wird entsprechend dem Vorgenannten zum 01.01.2019 auf 99,80 Euro angepasst.
5. AVV-Job-Ticket und AVV-Firmen-Ticket
Die Tarife des AVV-Job-Tickets und des AVV-Firmen-Tickets sollen um durchschnittlich 2,91 % angepasst werden.
Die AVV-Ergänzung für VRS- und VRR-Job- und FirmenTicket-Inhaber soll zum 01.01.2019 einheitlich auf 79,20 Euro angehoben werden. Dies bedeutet für VRS-Kunden eine Erhöhung um 2,59 %. Die preislichen Auswirkungen für VRR-Kunden sind in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben.
Modell | Preis 2018 | Preis 2019 |
AVV-Nord (solidarisch) | 28,60 Euro | entfällt |
AVV-Nord (fakultativ) | 66,10 Euro | entfällt |
AVV gesamt (solidarisch) | 57,50 Euro | entfällt |
AVV gesamt (fakultativ) | 122,00 Euro | 79,20 Euro (analog VRS-JobTicket-Kunden) |
Nachrichtlich: Die Preise für im VRR- und VRS-Raum zu nutzende Ergänzungen für AVV-Job-Ticket-Inhaber werden von den VRR- und VRS-Gremien festgelegt. Der Preis des JobTickets VRS für AVV-JobTicket-Inhaber soll um 3,50 Euro (+3,9%) auf 93,50 Euro erhöht werden. Der VRR schlägt seinen Gremien vor, die bisher geltende solidarische Ergänzung zum 01.01.2019 entfallen zu lassen und analog zu dem oben beschriebenen Vorgehen eine fakultative Ergänzung für AVV-Kunden zum Preis von 90,20 Euro anzubieten. Der Geltungsbereich verbleibt unverändert und bezieht sich auf einen Teilbereich des VRR-Gebietes.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 89944
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=89944
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-10-22 AVV_0010_WP17 Tarifliche Angelegen SAO.pdf
20.11.2024
362.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirates
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Di., 13.11.2018
- Uhrzeit
- 18:08
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 23:47
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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