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Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 2. Fortschreibung – Entwurfa) Stellungnahme der Stadt Aachen zum Berichtsentwurf der Bezirksregierung Kölnb) Ratsantrag Nr. 395/17 Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom11.09.2018Luftreinhaltung ASEAG-Flotte mit SCRT-Filtern nachrüsten

FB 36/0312/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Frau Lürken (CDU) erläutert, dass es zentrales Anliegen der Luftreinhaltung in Aachen sei, Gesundheitsschutz zu realisieren und nicht die Einführung oder Verhinderung von Fahrverboten. Hieran werde seit dem Jahr 2009 gearbeitet, eine Fortschreibung sei im Jahr 2015 erfolgt. Nach der Einführung von Umweltzonen im Jahr 2016 stehe nun die zweite Fortschreibung an. Gebraucht werde ein Konzept, um dauerhaft sicherzustellen, dass die erforderlichen Werte eingehalten werden. Mit mehr Messpunkten in der Stadt werde ein genaueres Bild erstellt werden. Sie weist darauf hin, dass das letzte Wort allerdings Justiz habe, nicht die Politik oder die Verwaltung, auch nicht die Bezirksregierung. Sie würdigt die Arbeit der Verwaltung, die Fördergelder in Höhe von rund 35 Millionen € eingeworben habe, 38 Millionen € sollen in den nächsten drei Jahren verausgabt werden. Sie hegt die Hoffnung, dass im Jahr 2020 in Aachen 12 E-Busse fahren können. 101 Busse sollen mit Filtern ausgestattet werden, um die Euro 6-Norm zu erfüllen. Diese Maßnahmen dienen dem besseren Gesundheitsschutz der Aachener Bevölkerung. Es sei leicht, mehr zu fordern, mit den zu beschließenden Maßnahmen werde aber ein Schritt in die richtige Richtung getan. Den Kollegen, die sich am Vortag im Umwelt-und Mobilitätsausschuss dem ganzen nicht anschließen konnten, empfiehlt sie, zu benennen, welche konkreten Maßnahmen sie denn entgegenbringen würden.

Ratsherr Deumens (Die Linke) bekundet, dass seine Fraktion sich in einer Situation befinde, in der einem Beschlussvorschlag mit Ärger und Bauchschmerzen zugestimmt werde. Er bemängelt, dass die Verbesserung und der Ausbau des Radwegenetzes bis heute nicht ausreichend seien. Jahrelang sei der Vorrang des Autos gepredigt worden. Er spricht sich nicht nur für eine ökologische Wende, sondern auch für eine sozial-ökologische Wende aus und kritisiert, dass soziale Aspekte in der Fortschreibung des Luftreinhaltungslandes keine Rolle spielten. Das Mobilitätsticket hält er für viel zu teuer, aber auch die Preisstruktur des ÖPNV und der ASEAG seien nicht ausreichend. So könnten Menschen nicht zum Umstieg vom Auto auf den Bus bewegt werden. Er kritisiert desweiteren die Ausweitung von Messpunkten an Plätzen, bei denen zu erwarten ist, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Hierdurch werde der Eindruck erweckt, dass die Situation nicht schlimm sei. Demgegenüber stellt er fest, dass an verschiedenen Stellen der Stadt die Werte viel zu hoch sind. Viele Menschen, vor allem arme, seien vom Problem der Luftbelastung betroffen. Ein Problem, das künftig angegangen werden müsste, sei zudem die Lärmbelastung. Seine Fraktion hoffe, dass dieses Problem schneller und konsequenter angegangen werde, als dies bei der Luftreinhaltung der Fall war.

Der Oberbürgermeister führt in einer Antwort auf den Vorredner aus, dass der Verkehr in Aachen leiser und sicherer und bedarfsgerechter gemacht werden müsse. Vieles, das beschlossen werde, gehe genau in diese Richtung. Nichts davon werde allerdings kurzfristig fertig sein. Hinsichtlich der Kritik an der Erweiterung von Messpunkten weist er auf eine Passage aus der Verhandlung vor dem Gericht hin, wonach davon auszugehen sei, dass die Belastungssituation nicht nur an den Messstationen auftrete, sondern flächig im gesamten Stadtgebiet.

Ratsherrn Mohr (Allianz für Aachen) erklärt, das Credo der AfD und auch der Ratsgruppe sei Verstand statt Ideologie. Sinnvolle Maßnahmen zur Luftreinhaltung würde man mittragen, so die Umrüstung der Bus-Flotte. Von technikfeindlichen Ideologien müsse man sich aber abgrenzen. An der Vorlage der Verwaltung kritisiert er, dass sie keine kritische Würdigung zur DUH enthalte, die die Axt an die deutsche Automobilindustrie lege. Den Grenzwert hält er für willkürlich festgelegt, dem beuge die Verwaltung sich völlig kritiklos. Unter Berufung auf einen Projekt der RWTH erklärt er die Grenzwerte wissenschaftlich für unhaltbar. Vom Oberbürgermeister verlangt er eine kritischere Würdigung und auch eine Beobachtung dessen, was Stand der Wissenschaft sei. Für untauglich hält er Maßnahmen, durch Veränderung von Parkgebühren die Luftqualität zu verbessern und sieht darin eine Kujonierung von Autofahrern.

Ratsfrau Lux (AfD) kritisiert ebenfalls die Grenzwerte und hält eine Hysterie für völlig unangemessen. Einer Erhöhung der Parkgebühren habe sie nicht zugestimmt, hoffe aber, dass die Stadt um ein Dieselfahrverbot oder generell Fahrverbote für Kraftfahrzeuge herumkomme.

Oberbürgermeister Philipp weist darauf hin, dass nach der einschlägigen EU-Richtlinie Messungen so vorzunehmen sind, dass soweit möglich für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 m Länge repräsentativ sind.

Ratsherrn Servos (SPD) dankt der Verwaltung für ein umfangreiches Werk, das eine komplette Bestandsaufnahme enthalte sowie ein gutes Maßnahmenpaket. Hieran sei von der Verwaltung begeistert und emotional gearbeitet worden. In der Sitzung von Umwelt-und Mobilitätsausschuß habe Herr Dr. Kremer als Ziel eine Verkehrswende genannt. Er wünsche sich, dass deutlich werde, dass man am gleichen Ziel arbeite und nicht darin versinken sollte, sich gegenseitig ideologische Verblendung oder mangelndes Engagement für die Stadt vorzuwerfen. Er weist des Weiteren auf den großen Umfang des Maßnahmenpaket hin, in dem fast 40 Millionen € in den nächsten zwei Jahren für den Luftreinhaltungsplan eingesetzt würden. Unter Hinweis auf einzelne Elemente des Paketes können nicht so getan werden, als würde man nicht ambitioniert an dieses Thema herangehen. Seit acht Jahren seien die Grenzwerte nicht eingehalten, bis 2015 sei der Luftreinhaltungsplan einvernehmlich nachgebessert worden. Die Verzögerung, die entstanden sei, sei nicht in den letzten drei oder vier Jahren entstanden, vielmehr hätten in den zehn Jahren davor alle beteiligten Fraktionen dieses Thema aus seiner Sicht nicht ernst genug genommen. Mit Blick auf die Zukunft erklärt er, gebraucht werde eine intelligente Vernetzung des Mobilitätsmaterials in der Innenstadt. Mit der Digitalisierung der Mobilität sei man genau auf dem richtigen Weg.

Ratsherrn Teuku (Piraten) erklärt, dass seine Fraktion den Luftreinhaltungsplan nicht mittragen werde. Er bemängelt, dass die Option von Fahrverboten nicht eingebaut worden sei. Zu einer Verkehrswende gehöre, dass der ÖPNV attraktiver werde und auch die Preise attraktiver gestaltet werden müssten.

Ratsfrau Breuer (CDU) weist auf eine Vielzahl von Maßnahmen im Luftreinhaltungsplan hin, die dazu führen sollen, eine Reduzierung der Pkw-Nutzung zu erreichen. Sie kritisiert, dass die Landesbehörden sich bisher nicht an den Jobtickets beteiligen.

Ratsherr Neumann (Grüne) bekundet, dass vor dem Hintergrund des Urteilstenors der Luftreinhalteplan nach Meinung seiner Fraktion nicht ausreichend sei und man ihm deshalb auch nicht zustimmen werde. Im Beschluss der Mehrheit zu den Parkgebühren sieht er eine weichgewaschene Version dessen, was die Stadtverwaltung gefordert habe. Dies werde sicherlich das Gericht nicht überzeugen. Er spricht sich dafür aus, zu überlegen, ob mit externer Unterstützung die Umsetzung von Maßnahmen beschleunigt werden könne, da es in der Vergangenheit verschiedentlich zu wenig städtisches Personal gab. Des Weiteren schlägt er vor, seitens der Stadt Aachen einen Impuls für die Regiotram zu setzen für sowie an den Samstagen im Dezember den ÖPNV kostenlos zu machen. Er kritisiert eine Ausweitung von Messstellen an Orten, wo es saubere Luft gebe. Es gehe darum, dass die signifikantesten Beeinträchtigungen an großen belasteten Straßen vorkommen, wo gemessen werden müsste. Er sei sich sicher, dass Fahrverbote kommen werden und die von der Großen Koalition gemachten Vorschläge nicht ausreichen werden.

Ratsherrn Blum (FDP) widerspricht der Auffassung, dass in Aachen zu wenig getan wurde, um die Luftreinhaltung zu erzielen. Er erinnert daran, dass es den Luftreinhalteplan seit vielen Jahren gebe und auch die Fraktion der Grünen daran sehr intensiv mitgearbeitet habe. Manche Maßnahme sei vielleicht nicht eingehend genug verfolgt worden, der Luftreinhalteplan sei aber ein Erfolg. Wenn der Fortschreibung des Luftreinhaltungsplanes nicht zugestimmt werde, werde damit nichts erreicht. Die nächsten Schritte könnten nur angegangen werden, wenn ihm zugestimmt würde. Wünschenswert sei es, dass die EU endgültig festlege, wo und wie gemessen werden müsste, damit gleiche Bedingungen für alle bestehen.

Im Rahmen einer längeren intensiven Debatte vertiefen die Ratsmitglieder Servos, Mohr, Baal, von Hayn, Rau, Pilgram, Paul, Pütz, Mohr, Griepentrog, und Breuer die jeweiligen Positionen ihrer Fraktionen bzw. der Ratsgruppe und der Oberbürgermeister die der Verwaltung. Sodann lässt der Oberbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Vorlage der Verwaltung bei 18 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis. Er begrüßt das für Aachen positive Ergebnis und beauftragt, entsprechend den Empfehlungen von AUK und MoA, die Verwaltung wie folgt: Gegenüber der planaufstellenden Behörde wird das grundsätzliche Einverständnis mit dem Ergebnis des LRP-Entwurfs und die Verbindlichkeit der Schlüsselmaßnahmen (KM 1 bis 3) erklärt. Bzgl. der Thematik der Fahrverbote wird eine Eingabe der Stadt im Sinne der Ausführungen in der Vorlage gemacht. Bzgl. der Maßnahme MM 1 des LRP 2015 (Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den Landesbehörden) wird ein verbindlicher Zeitplan vom Land eingefordert.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für denAusschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK):

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er begrüßt das für Aachen positive Ergebnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:

  • Gegenüber der planaufstellenden Behörde wird das grundsätzliche Einverständnis mit dem Ergebnis des LRP-Entwurfs und die Verbindlichkeit der Schlüsselmaßnahmen (KM 1 bis 3) erklärt.
  • Bzgl. der Thematik der Fahrverbote wird eine Eingabe der Stadt im Sinne der Ausführungen in der Vorlage gemacht.
  • Bzgl. der Maßnahme MM 1 des LRP 2015 (Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den Landesbehörden) wird ein verbindlicher Zeitplan vom Land eingefordert.

Beschlussvorschlag für den Mobilitätsausschuss und AVV-Beirat (MoA):

Der Mobilitätsausschuss und AVV-Beirat nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er begrüßt das für Aachen positive Ergebnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:

  • Gegenüber der planaufstellenden Behörde wird das grundsätzliche Einverständnis mit dem Ergebnis des LRP-Entwurfs und die Verbindlichkeit der Schlüsselmaßnahmen (KM 1 bis 3) erklärt.
  • Bzgl. der Thematik der Fahrverbote wird eine Eingabe der Stadt im Sinne der Ausführungen in der Vorlage gemacht.
  • Bzgl. der Maßnahme MM 1 des LRP 2015 (Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den Landesbehörden) wird ein verbindlicher Zeitplan vom Land eingefordert.

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er begrüßt das für Aachen positive Ergebnis und beauftragt, entsprechend den Empfehlungen von AUK und MoA, die Verwaltung wie folgt:

  • Gegenüber der planaufstellenden Behörde wird das grundsätzliche Einverständnis mit dem Ergebnis des LRP-Entwurfs und die Verbindlichkeit der Schlüsselmaßnahmen (KM 1 bis 3) erklärt.
  • Bzgl. der Thematik der Fahrverbote wird eine Eingabe der Stadt im Sinne der Ausführungen in der Vorlage gemacht.

Bzgl. der Maßnahme MM 1 des LRP 2015 (Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den Landesbehörden) wird ein verbindlicher Zeitplan vom Land eingefordert.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen,

2. Fortschreibung – Entwurf

a) Stellungnahme der Stadt Aachen zum Planentwurf der Bezirksregierung Köln

Luftreinhaltung in Aachen – Vorbemerkungen/Historie

Zentrales Anliegen der Luftreinhaltung ist der Gesundheitsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Folgerichtig stellt die Reinhaltung der Luft für die Kur- und Badestadt Aachen seit Jahrzehnten ein bedeutendes, umweltpolitisches Ziel dar. Stets galt es dabei, die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und die Erreichbarkeit für Handel, Unternehmen und Gäste im Sinne einer lebendigen und lebenswerten Stadt „im Auge zu behalten“. Ziel des sog. „Aachener Weg“ in der Luftreinhaltung war und ist, zukunftsfähige Mobilität zu gestalten. Anstelle von Fahrverboten setzte die Stadt von Beginn an auf Innovation, Kreativität, Kooperation und freiwillige Selbstverpflichtung.

Mit der Aufstellung des „Luftreinhalte- und Aktionsplan für das Stadtgebiet Aachen“ (kurz: LRP) durch die federführend zuständige Bezirksregierung Köln im Jahr 2009 wurde ein erstes umfangreiches Paket geschnürt. Durch eine Vielzahl ineinandergreifender Maßnahmen soll der motorisierte Individualverkehr (MIV) reduziert oder durch emissionsarme Antriebsarten ersetzt, der Umweltverbund (ÖPNV, Bahn, Radverkehr, CarSharing, zu Fuß gehen) gestärkt und die Hausbrandemissionen gemindert werden. Das Maßnahmenpaket aus 2009 hat integrativen und interdisziplinären Charakter und unterstützt neben der Verbesserung der Luftqualität auch die Lärmminderung und den Klimaschutz.

In der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans in 2015 wurde diese Strategie mit neuen Schwerpunkten weitergeführt. Jedoch wurde seitens der Bezirksregierung Köln die Einführung einer grünen Umweltzone ab 01.02.2016 gefordert und schließlich auferlegt.

Aktuell wird - trotz erkennbarer Minderungstrends in Bezug auf Stickstoffdioxid (NO2) - der maßgebende Grenzwert von 40 µg/m³ NO2 im Jahresmittel noch nicht an allen Messpunkten in Aachen eingehalten. An einigen Belastungsschwerpunkten liegt er (Stand 2017) bei ca. 50 µg/m³. Viele Städte und Gemeinden in NRW haben eine vergleichbare Situation. Der Deutsche Städtetag beklagte hier zu Recht, dass zahlreiche, durch die Kommunen nicht zu verantwortende Faktoren, insbesondere aber die Ende 2016 auch in Deutschland in den Fokus gerückte Diesel-Affäre, dieLage vieler Großstädte verschärft oder sogar ausgelöst hätten.

Unabhängig davon fordert das EU-Recht, den NO2-Wert weiter zu senken. Die Stadt entwickelte dazu den Aachener Weg weiter und plant mit der 2. Fortschreibung 2019 des LRP, wirksame Maßnahmen schnell und effizient umzusetzen.

Indes klagt die Deutsche Umwelthilfe (kurz: DUH) auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter Einbezug von Fahrverboten. Erstinstanzlich verurteilte das Verwaltungsgericht (VG) Aachen das beklagte Land NRW am 08.06.2018 „den Luftreinhalteplan für Aachen so fortzuschreiben, dass dieser unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten zum 01.01.2019 die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ des Grenzwertes enthält. Die Stadt hat als Beigeladene des Verfahrens ebenso die zugelassene Berufung eingelegt wie das beklagte Land NRW. Dieses erstinstanzliche Urteil verpflichtet nach Auffassung der Stadt nicht zur Verhängung von Fahrverboten, sofern andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Diese Auslegung folgt der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018, wonach (Diesel-)Fahrverbote nur als „Ultima Ratio“ und unter enger Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig sind.

Aktuelle Aktivitäten (Erfolge) der Stadt

Zur Minderung der NO2-Belastung und vor dem Hintergrund drohender Fahrverbote hat die Stadt im ersten Halbjahr 2018 einen sog. Masterplan (Green City Plan) aufgestellt. Im Masterplan werden Kernaussagen vorliegender Konzepte und langjähriger Strategien zur nachhaltigen Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung aufgegriffen, analysiert, integriert und weiterentwickelt. Im Fokus stehen Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden und nachweislich einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität liefern können.

Der Masterplan, der insoweit auch als Grundlage für die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2019 dient, identifiziert drei Schlüsselmaßnahmen, um den NO2-Grenzwert bis 2020 einzuhalten:

Nachrüstung der ASEAG-Busflotte mit SCRT-Filter (Der Auftrag wurde bereits erteilt, schon in Kürze werden die ersten nachgerüsteten Busse im Linienbetrieb eingesetzt.),

Reduzierung der Parksuchverkehre (Anpassung Parkgebühren) sowie

Änderung des Nahverkehrsplans mit Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und Subunternehmen.

Die Verwaltung hat sich in den vergangenen Monaten engagiert dafür eingesetzt, diese Schlüsselmaßnahmen bei den beteiligten Handlungsträgern zur zeitnahen Umsetzungsreife zu bringen, die entsprechenden Finanzmittel einzuwerben, notwendige Eigenmittel bereitzustellen und nicht zuletzt durch intensive Verhandlungen mit der Bezirksregierung Köln, diese Maßnahmen in den Prozess der LRP-Fortschreibung als Alternative zu Fahrverbotsszenarien einzubringen. Dieser Prozess hat mit dem vorliegenden Berichtsentwurf und dem vorläufigen Abwägungsergebnis einen positiven Ausgang gefunden.

Neben den Schlüsselmaßnahmen können auch die anderen im Masterplan betrachteten Maßnahmen wie Sanierung und Ausbau der Radinfrastruktur, Ausbau der Elektromobilität durch Elektrifizierung von Bus- und Dienstfahrzeug-Flotten, Verstärkung der (halb-) öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsflüsse im motorisierten Verkehr (z.B. durch vollkontinuierliche Datenerfassung und darauf angepasster Verkehrslenkung) u.v.m. wichtige Beiträge zur Reduzierung der NO2-Belastung liefern. Diese Bausteine dürfen nicht vernachlässigt werden, auch wenn sie nicht von heute auf morgen realisiert werden können.

Die Arbeitsweise der vielen beteiligten Verwaltungsbereiche und externen Partner (u.a. ASEAG, Gutachter, FH Aachen etc.) entsprach dabei der einer Task Force, um unter hohem zeitlichen Druck ein den EU-Anforderungen der Luftreinhaltung Rechnung tragendes und durch konsequente Einbindung von Landes- und Bundesförderprogrammen auch finanzierbares Gesamtkonzept für eine zukunftsfähige, saubere Stadtmobilität zu entwerfen.

Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen - Verfahrensablauf

Angesichts anhaltender Grenzwertüberschreitungen beim Luftschadstoff NO2 ist die Bezirksregierung Köln nach § 47 BImSchG - als zuständige, planaufstellende Behörde - verpflichtet, den Luftreinhalteplan Aachen fortzuschreiben. Ferner wird durch die Klage der DUH und das am 08. Juni 2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen gefordert, ein Gesamtkonzept mit geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes aufzustellen.

Mit diesem Ziel wurde der vorliegende Bericht „Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 2. Fortschreibung – Entwurf“ erstellt. Der Prozess wurde intensiv durch die Stadt Aachen begleitet (siehe auch Ausführungen unter II.) und das Thema in zwei Sitzungen der Projektgruppe (Mai 2017 und September 2018) diskutiert.

Der im Ergebnis für die Stadt Aachen positive Planentwurf in seiner jetzigen Form ist der Verwaltung seit dem 12.10.2018 bekannt und liegt vom 15. Oktober 2018 bis zum 15. November 2018 (bei der Stadt und der Bezirksregierung) öffentlich aus. Ergänzend ist er im Internet abrufbar. Die Frist zur Eingabe von Stellungnahmen endet am 29. November 2018. Geplant ist, dass der neue LRP zum 01.01.2019 in Kraft tritt.

Auch die Stadt Aachen ist als betroffene Gebietskörperschaft berechtigt, Eingaben zu machen. Vor diesem Hintergrund wurde der vorliegende Bericht durch die Fachverwaltung gesichtet und bewertet.

Stellungnahme zum Planentwurf der Bezirksregierung Köln

Der Entwurf zur zweiten Fortschreibung des Aachener Luftreinhalteplans gliedert sich in 11 Kapitel. Die Stellungnahme der Verwaltung orientiert sich an dieser Struktur und setzt sich im Folgenden kapitelbezogen mit relevanten Gesichtspunkten auseinander.

In Kapitel 2 (S. 6-17) wird im Wesentlichen die Ausgangssituation, insbesondere auch die Entwicklung der Messwerte in Aachen beschrieben. Die Feinstaubbelastung konnte mit den bisherigen Maßnahmen des LRP 2009 und 2015 auf ein deutlich niedrigeres und EU-konformes Maß gesenkt werden, so dass der vorliegende Bericht nur noch auf den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) abzielt. Die konkreten Messwerte finden sich auf Seite 14 des Berichts (S. 16 des pdf); insoweit wird auf eine separate Erläuterung in der Vorlage verzichtet. Die erhobenen Werte basieren auf Messungen des LANUV und der Stadt.Insgesamt zeigt sich eine abnehmende Tendenz der NO2-Belastung in Aachen, jedoch wird der maßgebende EU-Grenzwert von 40 µg/m³ bis dato an den benannten Stellen (außer Hintergrundstation Burtscheid) nicht eingehalten. An zentralen Belastungsschwerpunkten (sog. Hot-Spots) liegt der Wert mit 50 µg/m³ und mehr sogar deutlich darüber.

In Kapitel 3 (Ursachen für die Grenzwertüberschreitung, S. 18-33) werden die Quellenbeiträge, die zu den erkannten Grenzwertüberschreitungen führen, ermittelt. Der lokale Kfz-Verkehr wird als Hauptverursacher bzw. -ansatzpunkt für Minderungsmaßnahmen identifiziert. Andere Quelle wie Gewerbe/Industrie oder Hausbrand sind nur von sekundärer Bedeutung.

Kapitel 4 (S. 33-37) erfasst die Trendprognose zum Jahr 2020 ohne weitergehende Maßnahmen.

Die Darstellungen sind nachvollziehbar, die Ergebnisse plausibel.

In Kapitel 5 (Gesamtkonzept zur NO2-Minderung, S. 38-57) werden zunächst die Beiträge zur Luftreinhaltung auf EU-, Bundes- und Landesebene dargelegt. Hier ist seitens der Verwaltung anzumerken, dass mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020“ des Bundes und der Landesförderkulisse „KommunalerKlimaschutz.NRW – Sonderförderbereich Emissionsfreie Innenstadt“ wichtige Impulse gesetzt und relevanteFördertöpfe für die Kommunen eröffnet wurden. Gleichwohl sind die Programme in Teilen nur schleppend angelaufen, teilweise mit wenig befriedigenden Förderquoten ausgestattet und in der konkreten Abwicklung recht formalistisch.

Mit Blick auf die vom Land NRW und vom Umweltministerium seit Jahren propagierte Vorbildfunktion (siehe auch Klimaschutzplan NRW) fordert die Stadt für die 2. LRP-Fortschreibung 2019 (endlich) einen klaren, kurzfristigen und verbindlichenUmsetzungsfahrplan der schon im LRP 2009 verankerten und 2015 bestätigten Maßnahmen MM 1 „Einführung von Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den in Aachen ansässigen Landesbehörden“. Das Land NRW ist der größte Arbeitgeber im Stadtgebiet. Die längst überfällige Einführung von Parkraumbewirtschaftung und Jobticket bei den Landeseinrichtungen – bei der Stadtverwaltung seit Jahren eine Selbstverständlichkeit - wird einen notwendigen Impuls zur Luftreinhaltung aber auch zur Solidarität leisten. Der eingeforderte Fahrplan für Maßnahme MM1 sollte daher Eingang in den LRP-Bericht finden.

Weiterhin muss festgestellt werden, dass die von Seiten des Städtetags beim Bund energisch eingeforderten und von der Fachverwaltung von Beginn an favorisierten strukturellen Neujustierungen zur Stärkung umweltverträglicher (Stadt-)Mobilität nach wie vor nicht auf den Weg gebracht wurden. Statt Fahrverbotszonen empfehlen Umwelt- und Mobilitätsfachleute seit Jahren die:

stärkere und kontinuierliche Förderung des ÖPNV,

Anpassung der Dieselbesteuerung,

Neujustierung bzw. Abschaffung des Dienstwagenprivilegs.

Diese Maßnahmen können ausschließlich auf Bundesebene angeschoben werden.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Bund nach Auffassung der Verwaltung die Automobilindustrie, stärker in die Pflicht nehmen sollte.

In Kapitel 5.2 werden lokale Ansatzpunkte zur NO2-Minderung aufgeführt. Die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen im Unterpunkt 5.2.1 (S. 43 ff) wurden insbes. vor dem Hintergrund der DUH-Klage und der dazu ergangenen Urteile (BVerwG vom 27.02.2018 und VG Aachen vom 08.06.2018) von der Bezirksregierung eingebracht. Da auch der Berichtsentwurf in der Abwägung Fahrverbote als unverhältnismäßig und damit nicht erforderlich einstuft, wurden die diesbezüglichen Maßnahmen – verschiedene Szenarien von Fahrverboten - weder fachlich noch mit Blick auf ihre faktische Umsetzbarkeit abschließend geprüft.

Kapitel 5.2.5 (Weitere Maßnahmen) erfasst die Maßnahmenvorschläge der Stadt Aachen. Zunächst werden die im Rahmen der Bundes-und Landesförderkulissen durch die Stadt und ihre Projektpartner geplanten und teils bereits beantragten Maßnahmen beschrieben. Im Wesentlichen wird aber auf die drei Schlüsselmaßnahmen (key measure, kurz: KM) abgestellt, die im Masterplan Mobilität als zeitnah umsetzbare, wirksame Maßnahmen zur Grenzwerterreichung identifiziert wurden:

KM 1 – Nachrüstung der ASEAG Busflotte mit SCRT-Filter

KM 2 – Reduzierung des Parksuchverkehrs durch Harmonisierung / Änderung der Parkgebühren

im öffentlichen Raum

KM 3 – Änderung des Nahverkehrsplans: Festlegung erhöhter Qualitätsanforderungen an die

Abgasstandards der Busflotten von ASEAG und Subunternehmen

Diese Maßnahmen wurden zwischenzeitlich durch entsprechende politische Beschlüsse abgesichert bzw. befinden sich gerade in der politischen Beratung bis hin zur Ratssitzung am 14.11.2018.

Kapitel 6 (S. 58 - ) beschreibt die Immissionsprognose für die verschiedenen Maßnahmen. Die vom LANUV vollzogenen Berechnungen wurden in zentralen Punkten mit der Verwaltung abgestimmt. Die Ergebnisse sind methodisch sauber abgeleitet, plausibel und mit den von der Stadt im Rahmen des Masterplans beauftragten Wirkungsuntersuchungen (siehe auch Kapitel 6.2.) hinreichend kompatibel. Hinsichtlich der abgeschätzten Reduktionswirkung einzelner Maßnahmen des bestehenden LRP 2015 muss darauf hingewiesen werden, dass der Einfachheit halber nur eine gesamtstädtische Wirkungsbetrachtung erfolgte. Einzelne Maßnahmen dürften nach fachlicher Einschätzung auf die Innenstadt (und damit auf den zentralen Bereich einzelner Belastungsschwerpunkte) bezogen ein durchaus höheres Minderungspotential entfalten. Insgesamt zeigen die Wirkungsprognosen, dass mit den von der Stadt als key measure benannten Maßnahmen (KM 1 bis KM 3) und den gesetzlich verpflichtenden Softwareupdates / Rückkaufprämien an den Aachener Hot Spots der Grenzwert bis 2019, spätestens 2020 eingehalten werden kann.

In Kapitel 7 wird schließlich seitens der Bezirksregierung Köln eine vorläufige Abwägung unter Berücksichtigung der prognostizierten Maßnahmenwirkungen und der Betroffenheitsanalyse vorgenommen. Das Ergebnis der Abwägung steht unter dem Vorbehalt der verbindlichen Absicherung der Umsetzung der drei Schlüsselmaßnahmen durch die Stadt, wie selbstverständlich auch möglicher weiterer Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Das Fazit der Bezirksregierung, dass die betrachteten Fahrverbote bei Umsetzung der relevanten Maßnahmen nicht mehr erforderlich bzw. unverhältnismäßig sind und damit im Rahmen der Fortschreibung 2019 nicht weiter verfolgt werden, entspricht den Vorstellungen der Stadt.

Fazit und Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung ist mit dem Ergebnis des Planentwurfs einverstanden und unterstützt das von der Bezirksregierung getroffene, vorläufige Abwägungsergebnis.

Ungeachtet dessen ist verwaltungsseitig geplant, eine schriftliche Stellungnahme zum LRP-Entwurf abzugeben. Für den Fall, dass aufgrund von Eingaben oder gerichtlichen Anordnungen Fahrverbote in Erwägung gezogen oder umgesetzt werden müssen, wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die konkreten Maßnahmenvorschläge unter verkehrlichen Gesichtspunkten abschließend zu prüfen wären.

Mit Fortschreibung des Luftreinhalteplans in der vorgelegten Form wird Aachen in die Lage versetzt, den langjährigen Weg zur Neugestaltung einer zukunftsfähigen Mobilitäterfolgreich weiter zu beschreiten. Hierzu gehören neben den o.g. Schlüsselmaßnahmen auch die Vielzahl der von den Gerichten als „weiche Maßnahmen“ deklarierten Aktivitäten, wie z.B. Sanierung und Ausbau der Radinfrastruktur, das umfangreiche Elektromobilitätsprogramm der Stadt u.v.m.. Diese Maßnahmen liefern nicht nur einen effektiven Beitrag zur Luftreinhaltung, sondern sind wichtige Instrumente für eine dauerhafte Veränderung des Mobilitätsverhaltens.

Aufgabe der Verwaltung und der verantwortlichen Handlungsträger für die kommenden Jahre wird es sein, all diese Projekte zügig in die Wege zu leitet und mit dem nötigen finanziellen wie auch politischen Nachdruck voranzutreiben.

b) Ratsantrag 395/17: Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 11.09.2018; „Luftreinhaltung: ASEAG-Flotte mit SCRT-Filtern nachrüsten“

Die mit diesem Ratsantrag aufgeworfene Intention wird durch den vorliegenden Entwurf zur zweiten Fortschreibung des LRP und der darin als KM 1 benannten Schlüsselmaßnahmen (Nachrüstung der ASEAG-Busflotte mit SCRT-Filter) aufgegriffen. Nach Angaben der ASEAG wurde der Auftrag zur Nachrüstung von 98 ASEAG-Bussen mit SCRT-Filtertechnik im Oktober erteilt. Die Arbeiten sollen vorauss. im ersten Quartal 2019 abgeschlossen werden.

Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Für das Jahr 2019 sind im vorliegenden Haushaltsplanentwurf insgesamt 3,9 Mio. Euro für das

„Maßnahmenpaket Dieselgipfel“ bzw. Maßnahmen zur Luftreinhaltung verankert.

Details: siehe auch Kapitel 3. Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2019; Seiten 52 bis 54 sowie die jeweiligen Haushaltsansätze im Einzelnen.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-10-16 FB 36_0312_WP17 Luftreinhalteplan fue SAO.pdf

9.11.2024

6.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.11.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:49