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Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung

FB 37/0043/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Veiligheidsregio Zuid-Limburg (Niederlande) über die gegenseitige grenzüberschreitende Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und bei der technischen Hilfeleistung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Veiligheidsregio Zuid-Limburg (Niederlande) über die gegenseitige grenzüberschreitende Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und bei der technischen Hilfeleistung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Veiligheidsregio Zuid-Limburg (Niederlande) über die gegenseitige grenzüberschreitende Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und bei der technischen Hilfeleistung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (Rettungsdienst, Brandschutz und technische Hilfeleistung) gibt es seit ca. 40 Jahren eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der verantwortlichen Behörden mit dem Ziel, den Schutz der grenznahen Bevölkerung und die Hilfeleistung bei Schadensereignissen zu optimieren. Die Vorstellung dieser grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf Grundlage der Vereinbarung der Lenkungsgruppe EMRIC ist in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 08.05.2018 erfolgt.

Die Stadt Aachen hat mit den Gemeinde Vaals (1994), Kerkrade (1996) und Heerlen (2000) in den Jahren 1994, 1996 und 2000 „Vereinbarungen über die gegenseitige Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und Rettungsdienst“ abgeschlossen. Die Vereinbarungen wurden jeweils für 5 Jahre getroffen und sind seitdem laufend stillschweigend verlängert worden. Die Durchführung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst wurde durch die zwischenzeitlich abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen vom 01.03.2002 und 19.05.2015 neu geregelt.

Die Durchführung der gegenseitigen grenzüberschreitenden Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung wird durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung neu geregelt (Anlage 1). Rechtliche Grundlage hierfür ist Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V. mit Art. 6 des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23.05.1991 („Anholter Abkommen“). Vertragspartner sind die Stadt Aachen und die Veiligheidsregio Zuid-Limburg/Niederlande (Sicherheitsregion Süd-Limburg). Die Sicherheitsregion Südlimburgist eine von 25 in den Niederlanden eingerichteten Sicherheitsregionen, in der bei Schadensereignissen größeren Umfangs oder im Katastrophenfall die lokalen Behörden mit der Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdiensten zusammenarbeiten. Sie umfasst die Gemeinden Beek, Brunssum, Eijsden-Margraten, Gulpen-Wittem, Heerlen, Kerkrade, Landgraaf, Maastricht, Meerssen, Nuth, Onderbanken, Schinnen, Simpelveld, Sittard-Geleen, Stein, Vaals, Valkenburg aan de Geul und Voerendaal. Reguläre Partner sind die regionale Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste. Sie operieren unter dem Sicherheitsrat, der vom Bürgermeister von Maastricht geleitet wird.

Im Rahmen der Vereinbarung verpflichtet sich die Stadt Aachen, Hilfeleistungskapazitäten bei Anforderung bereitzustellen, ohne dass die Landesgrenze dabei ein Hindernis darstellt. Hilfe kann aber nur dann angeboten werden, wenn auch eine ausreichende Versorgung in der Stadt Aachen sichergestellt ist. Die Stadt Aachen ist danach verpflichtet (wie der Vertragspartner), sich darum zu bemühen, grenzüberschreitende Hilfeleistung anzubieten, muss diese aber nicht unter allen Umständen auch tatsächlich zu erbringen. Somit sindzur Erfüllung der Vereinbarung keinerlei zusätzlichen personellen oder sächlichen Ressourcen bei der Berufsfeuerwehr Aachen erforderlich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-10-08 FB 37_0043_WP17 Abschluss einer oeffe SAO.pdf

9.11.2024

388.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.11.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:50