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Änderung der Verkehrsführung am Kreisverkehr Breitbendenstraße/ Müselter WegPrüfungsauftrag der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 20.06.2018

FB 61/1045/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Seit mehreren Jahren beklagt ein Anwohner der Breitbendenstraße den Umstand, dass besonders links abbiegende Verkehrsteilnehmer nicht wie vorgeschrieben den Kreisverkehr entlang seines Außenradius befahren, sondern zum Abbiegen in die linke Nebenstraße vereinzelt auch direkt links an der Kalotte vorbei fahren.

Diesen formalrechtlichen Verkehrsverstoß kann die Verwaltung jedoch mit baulichen Maßnahmen nicht unterbinden. Die vorliegende Rechtslage erlaubt den eingebrachten Vorschlag der Bezirksvertretung vom 20.06.2018 nicht. Nach erfolgten Abstimmungsgesprächen zum Vorschlag der Bezirksvertretung mit Vertretern der Polizei, der Verkehrsplanung, des Straßenbaus sowie der Straßenverkehrsbehörde sprechen viele Gründe dagegen, die in der Verwaltungsvorlage aufgeführt wurden.

Die Bezirksvertretung wird nach kurzer Abstimmung, bei nochmaligen Eingaben zu diesem Thema, sich auf die Vorlage zu beziehen und die Thematik damit final abzuschließen.

Beschluss

Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach wegen seiner geschwindigkeitsdämpfenden Wirkung und zur Vermeidung von Rückbaukosten der Kreisverkehr Breitbendenstraße / Müselterweg nicht entfernt wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach wegen seiner geschwindigkeitsdämpfenden Wirkung und zur Vermeidung von Rückbaukosten der Kreisverkehr Breitbendenstraße / Müselterweg nicht entfernt wird.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Seit mehreren Jahren beklagt ein Anwohner der Breitbendenstraße den Umstand, dass besonders links abbiegende Verkehrsteilnehmer nicht wie vorgeschrieben den Kreisverkehr entlang seines Außenradius befahren, sondern zum Abbiegen in die linke Nebenstraße vereinzelt auch direkt links an der Kalotte vorbei fahren.

Diesen formalrechtlichen Verkehrsverstoß kann die Verwaltung jedoch mit baulichen Maßnahmen nicht unterbinden. Eine vom Anwohner geforderte Gestaltung der Kreismitte mit erhabenen Elementen oder Verkehrsschildern „rechts vorbei“ ist nicht möglich, weil Großfahrzeuge, wie z.B. die Müllabfuhr, die Kreismitte mit ihren Fahrzeugen beim Linksabbiegen überfahren müssen. Wiederholte polizeiliche Kontrollen sind wegen der vergleichsweise geringen Gefährdungen aus diesem vereinzelten Fehlverhalten und der Vielzahl höherer Gefahrensituationen an anderen Stellen des alltäglichen Lebens nicht zu erreichen.

Deshalb hat die Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am 20.06.2018 die Idee entwickelt, durch Wegnahme der VZ. 205 und 215 StVO den Kreisverkehr rechtlich außer Kraft zu setzen und damit das unmittelbare Linksabbiegen wieder zu legalisieren.

Nach Diskussion dieser Idee mit Vertretern der Polizei, der Verkehrsplanung, des Straßenbaus sowie der Straßenverkehrsbehörde sprechen mehrere Gründe gegen diese Lösungsmöglichkeit:

a)Durch das Entfernen des verkehrsrechtlichen Kreisverkehrs an dieser Stelle erhalten die Autofahrer auf der Breitbendenstraße aus Richtung Lindenstraße in Richtung Neubaugebiet wieder eine ungebremste Geradeausfahrmöglichkeit in Richtung Hubert-Spieckernagel-Straße. Die untergeordnete Einmündung in den Kreisverkehr war bisher hier die letzte Maßnahme zur Geschwindigkeitsdrosselung.

Da der anregende Anwohner in den vergangenen Jahren auch wiederholt die zu hohen Geschwindigkeiten auf der Breitbendenstraße beklagt hat, müsste er durch die Wegnahme der jetzigen Unterordnung der Breitbendenstraße am Kreisverkehr Müselterweg wieder die Zunahme genau dieser ungeliebten „Raserei“ wieder in Kauf nehmen.

b)Die Straßenverkehrsordnung legt zu Z. 215 „Kreisverkehr“ fest, dass die Verkehrsteilnehmer die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren dürfen. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Bei Entfernung der Verkehrszeichen und der Fahrbahnrandmarkierung wird aus dieser StVO-konformen erhabenen Mittelinsel ein gestalterisches Element, das ohne jede verkehrsrechtliche Beachtung ist und im Geradeausverkehr auch überfahren werden darf.

Hiergegen spricht sich besonders die Polizei wegen neu entstehender Verkehrsgefahren aus. Während bisher an dieser Stelle keine Unfälle registriert sind, sieht die Polizei bei einer geradeaus überfahrbaren Kalotte die Gefahr, dass bei nasser Witterung insbesondere der Zweiradverkehr dort beim Überfahren ins Rutschen geraten könnte. Deswegen fordert die Polizei bei einer Auflösung des Kreisverkehrs zwingend auch die Entfernung der Kalotte.

c)Wie bereits im vorigen Satz dargelegt, hat die derzeitige Verkehrsraumgestaltung nach Mitteilung der Polizei in den vergangenen Jahren zu keinem einzigen Unfall geführt. Mithin besteht aus polizeilicher Sicht kein Handlungsbedarf. Auch ist der nachfragende Anwohner der einzige Verkehrsteilnehmer, der die bestehende Regelung überhaupt bemängelt. Die Anlage der Kalotte in Verbindung mit den Kreisverkehrsmarkierungen und der Beschilderung hat seinerzeit ca. 7.500 € gekostet; für die Entfernung dieser Gestaltungselemente und Schließen der Kreismitte in Asphalt wären nochmals ähnliche Investitionen notwendig.

Hierfür sieht die Verwaltung aufgrund der unauffälligen Verkehrssituation keine Rechtfertigung.

Wegen der entstehenden Kosten, der zu befürchtenden Geschwindigkeitszunahme auf der Breitbendenstraße besonders aus Richtung Lindenstraße und der ungeklärten Meinung der anderen Anwohner der umliegenden Wohnhäuser zur Entfernung dieses geschwindigkeitsdämpfenden Gestaltungselementes empfiehlt die Verwaltung, die bestehende Verkehrsregelung nicht aufzulösen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-08-30 FB 61_1045_WP17 Aenderung der Verkehr SAO.pdf

20.11.2024

74.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 07.11.2018
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:45