11. Dezember 2018 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 8Öffentlich

Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2019-2022

FB 36/0318/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die CDU-Fraktion verweist Ratsfrau Lürken auf die Vielzahl der aufgeführten Maßnahmenvorschläge, die auch bei Zustimmung zum jetzigen Beschlussvorschlag der Verwaltung im Einzelnen noch konkret beschlossen werden müssten.

Ratsherr Neumann (GRÜNE) betont, dass diese Maßnahmen aber auch umgesetzt werden müssten. Kritisch merkt er an, dass einige Vorschläge schon länger im Programm stünden. Angesichts der Tatsache, dass in der Bundesrepublik, aber auch in Aachen Klimaziele nicht erreicht würden, müsse die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen beschleunigt werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt das energiepolitische Arbeitsprogramm 2019 - 2022 als Grundsatzprogramm zu den geplanten energie- und klimarelevanten Aktivitäten der Stadt, vornehmlich in den Handlungsfeldern 2, 3, 5 und 6.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutzbeschließt das energiepolitische Arbeitsprogramm 2019 - 2022 als Grundsatzprogramm zu den geplanten energie- und klimarelevanten Aktivitäten der Stadt, vornehmlichin den Handlungsfeldern 2, 3, 5 und 6.

Der Mobilitätsausschuss beschließt das energiepolitische Arbeitsprogramm 2019-2022 als Grundsatzprogramm zu den geplanten energie- und klimarelevanten Aktivitäten der Stadt Aachen in dem für die Mobilität relevanten Bereichen, vornehmlich Handlungsfeld 4.

Der Planungsausschuss beschließt das energiepolitische Arbeitsprogramm 2019-2022 als Grundsatzprogramm zu den geplanten energie- und klimarelevanten Aktivitäten der Stadt Aachen in den für die Stadtplanung relevanten Bereichen, vornehmlich Handlungsfeld 1.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Hintergrund

Die Stadt Aachen nimmt seit 2009 am kommunalen Managementsystem European Energy Award (eea) teil.

Dies bedeutet, dass der Fortschritt im Bereich Energie und Klimaschutz im jährlichen Turnus analysiert wird sowie Maßnahmen erfasst, Stärken und Schwächen untersucht und neue Projekte entwickelt werden. Im 4-jährigen Rhythmus stellt sich die Verwaltung der Zertifizierung durch einen externen Gutachter und wird nach dem Audit im Rahmen des eea-Benchmarking im nationalen und internationalen Vergleich zu anderen im eea zertifizierten Städten dargestellt.

Die Stadt Aachen wird im eea durch einen hierfür zugelassenen Berater unterstützt, dessen Kosten vom Land NRW gefördert werden. Die Förderung setzt die jährlichen internen Überprüfungen und eine externe Zertifizierung innerhalb von vier Jahren voraus.

Die Stadt Aachen wurde zuletzt 2015 im eea-Zertifizierungsverfahren geprüft, mit dem eea-Award in Goldausgezeichnet und stand im Benchmark unter den über 300 deutschen eea-Städten über 100.000 Einwohner auf Platz 2 hinter Münster. (Es gibt 1456 eea-Kommunen in 11 Ländern, Stand Okt. 2018). Für Sommer 2019 ist dasRe-Audit vorgeschrieben.

Energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPA)

Im Vorfeld des externen eea-Audits werden die Planungen im Bereich Energie und Klimaschutz für die kommenden vier Jahre in einem energiepolitischen Arbeitsprogramm(EPA) zusammengefasst.

Das EPA im eea-System gibt als strategisches Instrument einen Überblick über die geplanten Maßnahmen mit energiepolitischer Relevanz, die dazu dienen, die Klimaschutzziele der Stadt Aachen (Rat 12.10.2011) zu erreichen und stellt in diesem Sinne ein anerkanntes Klimaschutzkonzept dar. Es unterstreicht die Bedeutung von Energie und Klimaschutz in der Stadt Aachen. Im Rahmen des jährlichen internen Audits wird der Umsetzungsfortschritt überprüft und ggf. nachgesteuert.

Das letzte energiepolitische Arbeitsprogramm wurde im Januar 2015 von den drei zuständigen Ausschüssen verabschiedet. Die Verabschiedung eines aktuellen energiepolitischen Arbeitsprogramms ist Bedingung für eine externe Zertifizierung im eea-Verfahren. Das EPA ersetzt nicht die für die jeweiligen Einzelmaßnahmen erforderlichen Beschlüsse in den Fachausschüssen.

Da als Bedingung für finanzielle Förderung in EU-, Bundes- wie Landesprogrammen inzwischen regelmäßig verlangt wird, konzeptionelle und strategische Grundlagen darzulegen, diese vielfach sogar explizit Förderbedingung sind, stellt das energiepolitische Arbeitsprogramm – neben dem Steuerungsinstrument im Managementsystem eea -ein wichtiges förderrelevantes Grundsatzpapier für eine Vielzahl von Förderprogrammen dar. Ohne diese strategische Grundlage wäre beispielsweise die Teilnahme am NRW-Wettbewerb Kommunaler Klimaschutz, aufgrund dessen die Stadt 15 Millionen Euro Fördergeld für Maßnahmen zur „Emissionsfreien Innenstadt“ erhält, nicht möglich gewesen.

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss des energiepolitischen Arbeitsprogramms zur Beschreibung der strategischen Maßnahmenplanung 2019-2022 als förderrelevantes Klimaschutzkonzept. Gemäß der Aufteilung in verschiedene Handlungsfelder beschließen die jeweils zuständigen Fachausschüsse die einzelnen Handlungsfelder, d.h. Handlungsfeld 1 „Stadtentwicklung“ im Planungsausschuss, Handlungsfeld 4 „Mobilität“ im Mobilitätsausschuss, übrige Handlungsfelder im Ausschuss für Klimaschutz und Umwelt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

PSP 4-140101-930-5

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

5900

5900

5900

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

8600

18.484*

9600

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

2700

12.584

3700

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*davon 9.884 Euro als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr.

Dargestellt sind die Ansätze für den European Energy Award (eea). Bisher (Stand 31.10.2018) wurden bei den Aufwendungen/Auszahlungen Mittel in Höhe von 3.570 Euro angeordnet und in Höhe von 1.130 Euro zur Deckung einer anderen Maßnahme herangezogen.

Das energiepolitische Arbeitsprogramm (EPA), das im Rahmen des eea entwickelt wird, gibt einen Überblick über die geplanten Maßnahmen mit energiepolitischer Relevanz, die dazu dienen, die Klimaschutzziele der Stadt Aachen zu erreichen. Es ersetzt nicht die für die jeweiligen Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzansätze im Haushalt sowie Beschlüsse in den Fachausschüssen.Die zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Mittel müssen jeweils separat in die Haushaltberatungen eingebracht werden.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-10-30 FB 36_0318_WP17 Energiepolitisches A SAO.pdf

7.11.2024

475.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 11.12.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 00:08