6. Dezember 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 8Öffentlich

Stellenplan 2019 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 (2. Lesung)

FB 11/0317/WP17 · Anhörung

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Kremer stellt den Mitgliedern des Ausschusses kurz die Inhalte der Vorlage im Rahmen einer Präsentation vor. Er betrachtet nochmals rückblickend den Entstehungs- bzw. Verfahrensverlauf des Stellenplans 2019 und erläutert die Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2019, welche heute dem Ausschuss in Form einer 2. Lesung vorlägen. Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2019 seien im Bereich der Allgemeinen Verwaltung weitere 69,0 Stellen einzurichten. Diese Erhöhung resultiere im Wesentlichen aus der vorsorglichen Einrichtung von 50,0 Stellen für Langzeitarbeitslose nach dem Teilhabechancengesetz zuzüglich 1,0 Stelle für Fallmanagement. Von den insgesamt 69,0 neuen Stellen entfielen 9,5 auf Pflichtaufgaben. 59,5 Stellen sollten zur Wahrnehmung von „freiwilligen“ Aufgaben eingerichtet werden. Demgegenüber stehe eine Einsparung von 21,5 Stellen. Summarisch betrachtet ergäben sich für den Stellenplan 2019 gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2019 somit 47,5 zusätzliche Mehrstellen. Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 69,0 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe beliefen sich in 2019 insgesamt auf 2.498.800 Euro. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln im Personalkostenverbund, kalkulierter Stelleneinsparungen, Personalkostenerstattungen, Drittmitteln sowie Refinanzierungen (Erstattungen/Lohnkostenzuschüsse/Gebühren) liege kein ungedeckter Mehrbedarf für die 69,0 neuen Stellen vor. Es ergebe sich sogar zum Stellenplanentwurf 2019 eine einmalige rechnerische Verbesserung für den Gesamthaushalt in Höhe von 728.000 Euro. Diese sei auch darin begründet, dass zusätzlich mit den zur Einsparung vorgeschlagenen Stellen die Ansätze für das Haushaltsjahr 2019 in bestimmten Fällen aufgrund der voraussichtlich zeitlich verzögerten Bewirtschaftung entsprechend gekürzt ausgewiesen würden. In den Folgejahren verringere sich dieser Effekt, da die Stellen dann ganzjährig eingeplant seien. Somit verbleibe im Gesamthaushalt ein ungedeckter Betrag an den Gesamtkosten für die neuen Stelleneinrichtungen in Höhe von 1,36 Millionen Euro. Gegenüber dem Stellenplan 2018 seien -vorbehaltlich weiterer Beschlüsse- somit gesamtstädtisch insgesamt 108,5 Mehrstellen zu verzeichnen. Mit Verweis auf die umfassende Berichterstattung in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 11.10.2018 über die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 des Personalkostenverbundes belaufe sich das Gesamtvolumen des Personalkostenverbundes im Haushaltsplanentwurf 2019 nunmehr auf 233.905.000 Millionen Euro. Es ergebe sich somit im Personalkostenverbund 2019 gegenüber 2018 eine Erhöhung von 9,8 Millionen Euro.

Im Anschluss an die Präsentation weist Herr Dr. Kremer in diesem Kontext darauf hin, dass in den Erläuterungen zur Vorlage der Verwaltung für die 1. Lesung des Stellenplans 2019 am 11.10.2018 der Hinweis gegeben worden sei, dass in der Personalreserve noch ein Controlling rechtzeitig für die 2. Lesung des Stellenplans 2019 anstehe, inwieweit die dortigen Stellen ausreichend seien, um Mitarbeitende, die aus personellen Gründen nicht mehr auf ihrer eigentlichen Planstelle geführt werden könnten, in die „Vermittlung“ aufnehmen zu können. Diese Betrachtung habe zwischenzeitlich durch das Personaleinsatzmanagement stattgefunden. Zum Stichtag 31.10.2018 wären die insgesamt 50 Planstellen zu 100 % belegt gewesen. Aktuell überführe man 10 Reservestellen in den fachbereichsbezogenen Stellenplan. Nach den bisherigen Erfahrungswerten sei davon auszugehen, dass der Personaleinsatz mit verbleibenden 80 % der Vermittlungsstellen in der Bewirtschaftung nicht mehr auskommen werde. Es seien bereits neue Vermittlungsfälle avisiert, für die aktuell keine Stellen zur Verfügung stünden. Eine Wiederaufstockung der Vermittlungsstellen um 5,0 Planstellen auf 90 % des bisherigen Kontingents sei deshalb als Minimalausstattung für dieses Instrument unabdingbar. Bei den Stellen handele es sich nicht um Beförderungsstellen und daher erfolgte eine generelle Ausweisung nach A 10 LBesO A. Die Ausweisung werde entsprechend je nach Eingruppierung der Stelleninhabenden laufend angepasst. Die Verwaltung beantrage daher gemäß den vorgenannten Ausführungen die Einrichtung von 5,0 Stellen im Bereich „Vermittlung“ der Personalreserve, ausgewiesen nach A 10LBesO A. An dieser Stelle führt er weiter aus, dass für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 10.01.2019 aktuell nur eine Stelleneinrichtungsvorlage „Einrichtung einer Koordinationsstelle für den Bereich Bushof in Vollzeit, angegliedert an die Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (B 0), ausgewiesen nach S 18 TVöD SuE“ vorliege. Aus diesem Grund beabsichtige die Verwaltung in Absprache mit der Ausschussvorsitzenden Frau Begolli, die nächste Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 10.01.2018 ausfallen zu lassen. Da jedoch in der heutigen Sitzung des fachlich zuständigen Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie die Empfehlung der Einrichtung dieser Stelle gemäß eines gemeinsamen Ratsantrages der Fraktionen CDU und SPD an den Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung anstehe und um demzufolge eine schnellstmögliche Einrichtung der „Kümmer“-Stelle zu erwirken, beantrage die Verwaltung bereits in dieser Sitzung die Einrichtung einer Koordinationsstelle für den Bereich Bushof in Vollzeit, angegliedert an die Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (B 0), ausgewiesen nach S 18 TVöD SuE. Abschließend werbe er um einen letzten Stelleneinrichtungsantrag, welchem umfassende Neuregelungen im Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zugrunde lägen. Bedeutend für die beantragten Stelleneinrichtungen sei die Herauslösung und grundlegende Reformierung der Eingliederungshilfe. Unter anderem beabsichtige der Gesetzgeber eine Trennung von Eingliederungshilfe und Existenzsicherung nach Maßgabe des Bundesteilhabegesetzes. Durch die Fachdienststelle sei eine rechtzeitige Beantragung der erforderlichen Stellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 aufgrund unklarer Sachverhalte, insbesondere fehlender Berechnungsgrundlagen/Schätzungen nicht möglich gewesen. Erst seit November hätten sich die Anhaltspunkte für den errechneten Fallzahlenzuwachs und entsprechenden Stellenbedarf konkretisiert. Bei den in Rede stehenden zu bearbeitenden Aufgaben handele es sich um Pflichtaufgaben nach dem Sozialgesetzbuch XII, für welche die Stadt Aachen zukünftig als örtliche Sozialhilfebehörde im Rahmen der Delegation durch die StädteRegion Aachen zuständig werden würde. Um zeitnah in die Personalakquise eintreten zu können, stehe die Einrichtung von 4 Sachbearbeitungsstellen für die Leistungen nach dem SGB XII im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration im Raume. Eine abschließende Bedarfsbeurteilung stehe noch aus.

Im Anschluss an den Vortrag bedankt Herr Servos sich im Namen seiner Fraktion für die nachvollziehbare und abschließende Darstellung des Stellenplanes 2019 und der Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019. Auf die Änderungsanträge bezugnehmend erläutert er, dass er die Einrichtung von 5,0 Stellen im Bereich „Vermittlung“ der Personalreserve für unkritisch halte und in der Größenordnung für nachvollziehbar. Da es sich bei der Einrichtung von 4,0 Sachbearbeitungsstellen um einen Pflichtbereich handele, könne hier eine umgehende Beratung und entsprechende Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 23.01.2019 herbei geführt werden. Im Weiteren weist er auf den vorbereiteten Entwurf des geänderten Beschlussvorschlages hin, welcher allen Mitgliedern als Tischvorlage vorliege. Es würden zu dem „Stelleneinrichtungspaket“ zeitnah entsprechende Fachanträge der Großen Koalition gestellt werden. Um jedoch im Rahmen eines strategischen Personalmanagements eine zügige Besetzung der Stellen gewähren zu können, beantrage die Große Koalition daher in der heutigen Sitzung bereits die Ergänzung des Beschlussvorschlages um:

> Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für Projektsteuerer im Planungsbereich (Innenstadt,

City-Management), befristet auf 3 Jahre, kw-Vermerk, auf Basis EG 13, zugeordnet zu FB 61

> Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Bereich Unternehmensförderung Einzelhandel,

befristet auf 3 Jahre, kw-Vermerk, auf Basis EG 9, zugeordnet zu FB 02

> Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen für Planer (Bebauungspläne) im Bereich

verbindliche Bauleitplanung auf Basis EG 12, zugeordnet zu FB 61/200

> Einrichtung von insgesamt zwei zusätzlichen Stellen für Verkehrsplanung und/oder

Projektleitung Straßenbau auf Basis EG 12 zugeordnet zu FB 61/300 und/oder FB 61/700 unter

Berücksichtigung der Ergebnisse der laufenden Organisations-Untersuchung

> Die Zuordnungen und Stellenbewertungen sind als Empfehlung zu verstehen. Die zusätzlichen

Stellen sollen zum 01.01.2019 eingerichtet und schnellstmöglich besetzt werden.

Herr Lübben betont, dass die gestellten Änderungsanträge sehr umfangreich seien, sie ihn jedoch auch -in Anlehnung gestellter Änderungsanträge seiner Fraktion im letzten Jahr- in Teilen positiv überraschten. Sowohl der Einrichtung einer Koordinationsstelle für den Bereich Bushof als auch der Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Bereich Unternehmensförderung Einzelhandel werde er im Namen seiner Fraktion heute nicht zustimmen. Hier bestehe zum einen noch Beratungsbedarf und zum anderen vermisse er ein entsprechend aussagekräftiges Konzept.

Herr Servos erläutert, dass die Innenstadt durch das gänzlich veränderte Einkaufs- und Freizeitverhalten einem Strukturwandel unterliege. Es sei daher unerlässlich, das gesamte Innstadtkonzept neu anzulegen. Die Große Koalition werde zeitnah über verschiedene Fachanträge ein Konzept mit schwerpunktmäßig tangierenden Handlungsfeldern (Mobilität/Events/Leerstände/Sauberkeit und Ordnung etc.) beantragen.

Frau Griepentrog merkt an, dass sie die inhaltliche Behandlung des Änderungsantrages ihrer Fraktion zur barrierefreien und energetischen Sanierung des Welthauses -im Besonderen mit Blick auf den Einbau zusätzlicher Innenfenster- und des Stelleneinrichtungsergänzungsantrages der Großen Koalition in einem verhältnismäßigen Ungleichgewicht sehe. Sie bitte daher die Verwaltung entsprechend um ihre Einschätzung.

Herr Dr. Kremer weist erläuternd darauf hin, dass die gerade im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) durchgeführte Organisationsuntersuchung nahezu vor dem Abschluss stehe. Es müsse daher zunächst geschaut werden, welche Auswirkungen das Ergebnis der Organisationsuntersuchung auf das Stellentableau haben werde. Mit dem Antrag der Großen Koalition würden sicherlich weitreichendere Ziele verknüpft. Er sollte daher zunächst -um die avisierten Ziele kurzfristiger erreichen zu können- als eine Schaffung von Rahmenbedingungen verstanden werden.

Frau Griepentrog führt zum Stelleneinrichtungsantrag der Koordinationsstelle für den Bereich Bushof aus,

dass für sie diese Stelle weiterhin völlig undefiniert bleibe. Das aufgeführte Aufgabenfeld sei sehr groß und gehe ihrer Einschätzung nach über das Aufgabenspektrums eines „Kümmerers“ weit hinaus. Dementsprechend würden sehr hohe Erwartungen geschürt. Schlussendlich sei es wichtig, dass .die Koordinierungsstelle im Rahmen ihrer Wahrnehmung bzw. Außenwirkung funktionieren müsse.

Herr Dr. Kremer bedauert, dass gegebenenfalls ein falscher Eindruck geweckt und damit eine zu hohe Erwartungshaltung an die zu übernehmenden Aufgaben geschürt worden wäre. Er könne an dieser Stelle der Politik jedoch diese Sorge nehmen, da der Schwerpunkt des Aufgabenfeldes auf vernetzenden Aktivitäten liege.

Zu den gestellten ergänzenden Stelleneinrichtungsanträgen der Großen Koalition ergeht nachfolgender Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt die Ergänzungsanträge mit 10 Zustimmungen bei 3 Enthaltungen.

Zu dem gestellten ergänzenden Stelleneinrichtungsantrag der Verwaltung (Einrichtung von 5,0 Stellen im Bereich „Vermittlung“ der Personalreserve, ausgewiesen nach A 10LBesO A.) ergeht nachfolgender Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den Ergänzungsantrag mit 13 Zustimmungen.

Zu dem gestellten ergänzenden Stelleneinrichtungsantrag der Verwaltung (Einrichtung einer Koordinationsstelle für den Bereich Bushof in Vollzeit, angegliedert an die Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (B 0), ausgewiesen nach S 18 TVöD SuE) ergeht nachfolgender Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den Ergänzungsantrag mit 11 Zustimmungen bei 2 Enthaltungen.

Anmerkung der Verwaltung:

Zu dem in Aussicht gestellten ergänzenden Stelleneinrichtungsbedarf der Verwaltung (Einrichtung von gegebenenfalls 4 Sachbearbeitungsstellen für die Leistungen nach dem SGB XII im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration) ergeht kein Beschluss.

Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

Abschließend beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss mit 10 Zustimmungen und 3 Enthaltungen den nachfolgenden geänderten 1. Beschlussteil und den 2. Beschlussteil einstimmig.

Beschluss

1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 auf der Grundlage des vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Stellenplanentwurfes 2019 (s. Anlage 1), ergänzt durch den Veränderungsnachweis vom 30.10.2018 (s. Anlage 3), mit folgenden weiteren Ergänzungen zu beschließen: >Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für Projektsteuerer im Planungsbereich (Innenstadt, City- Management), befristet auf 3 Jahre, kw-Vermerk, auf Basis EG 13, zugeordnet zu FB 61 >Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Bereich Unternehmensförderung Einzelhandel, befristet auf 3 Jahre, kw-Vermerk, auf Basis EG 9, zugeordnet zu FB 02 >Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen für Planer (Bebauungspläne) im Bereich verbindliche Bauleitplanung auf Basis EG 12, zugeordnet zu FB 61/200 >Einrichtung von insgesamt zwei zusätzlichen Stellen für Verkehrsplanung und/oder Projektleitung Straßenbau auf Basis EG 12 zugeordnet zu FB 61/300 und/oder FB 61/700 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der laufenden Organisations-Untersuchung >Die Zuordnungen und Stellenbewertungen sind als Empfehlung zu verstehen. Die zusätzlichen Stellen sollen zum 01.01.2019 eingerichtet und schnellstmöglich besetzt werden >Einrichtung von 5,0 Stellen im Bereich „Vermittlung“ der Personalreserve, ausgewiesen nach A 10 LBesO A >Einrichtung einer Koordinationsstelle für den Bereich Bushof in Vollzeit, angegliedert an die Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (B 0), ausgewiesen nach S 18 TVöD SuE. 2. Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2019(s. Anlage 1), ergänzt durch den Veränderungsnachweis vom 30.10.2018(s. Anlage 3), zu beschließen.

Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 zur Kenntnis.

Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis

I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2019

I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

I.1.1Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten

I.1.2Kosten und Refinanzierung

I.2 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

I.3 Stellenumwandlungen und -verlagerungen

I.4 Bewertungsänderungen

I.5Gesamtbetrachtung

II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019

II.1Personalkostenverbund (Haushaltsplanentwurf 2019)

II.2Personalkostenverbund (Fortschreibung Haushaltsplanentwurf 2019)

Erläuterungen

I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2019

Durch diverse Veränderungen wird sich die Zahl der Mehrstellen für den Stellenplan 2019 gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2019 um weitere 46,5 Mehrstellen erhöhen. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der vorsorglichen Einrichtung von 50 Stellen für Langzeitarbeitslose nach dem Teilhabechancengesetz zuzüglich einer Stelle für Fallmanagement. Unter Berücksichtigung von Stelleneinsparungen, Refinanzierungen etc. ergibt sich für das Haushaltsjahr 2019 eine Verbesserung von 242.000 € (Näheres dazu unter II.2).

Die Veränderungen werden im Folgenden im Detail erläutert:

Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2019 im August 2018, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019 dem Rat am 10.10.2018 und im Nachgang am 11.10.2018 dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgelegt worden ist, haben sich weitere Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

- Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Stellenumwandlungen

- Bewertungsänderungen

Diese Änderungen sind in dem "Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2019"

(Stand: 30.10.2018), der als Anlage 3 beigefügt ist, zusammengefasst.

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplanentwurf 2019 saldiert insgesamt 47,5 Mehrstellen.

Bereich

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

saldiert

  1. Allgemeine Verwaltung

69,0

(davon 6,0 kw)

19,5

(davon 3,0 kw)

+ 49,5

  1. regio iT

1,0

-1,0

  1. Aachener Stadtbetrieb

0,0

  1. Gebäudemanagement

1,0

-1,0

  1. Volkshochschule

0,0

  1. Stadttheater und Musikdirektion

0,0

  1. Kulturbetrieb

0,0

  1. Eurogress - Aachen

0,0

Summe

69,0

21,5

+ 47,5

Mehrstellen (STPLE 2019 : STPL 2019)

47,5

47,5

Anmerkung:

Die Aufhebung bzw. Verlängerung bestehender sowie die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhaltet

keine Veränderung des Stellensolls.

Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf 2019 dargestellt.

I.1Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken (Anlage 3 - VN Teil B. I.)

Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2019 sind im Bereich der Allgemeinen Verwaltung (Abtlg. I.) weitere 69,0 Stellen, davon 6 befristet, einzurichten. Darin enthalten ist ein zusätzlicher Planstellenbedarf von 51,0 Stellen aufgrund des voraussichtlich zum Ende des Jahres in Kraft tretenden „Teilhabechancengesetz für Langzeitarbeitslose“. Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 30.10.2018 die Stellenbedarfe anerkannt. Hiervon hat der Rat in seiner Sitzung am 10.10.2018 bereits 4,0 befristete Planstellen für das Projekt „ALigN“ im Bereich Bauverwaltung (B 03) beschlossen.

Darüber hinaus ist wegen des weiterhin festgestellten Bedarfs die Verlängerung der an 5,0 Stellen angebrachten kw-Vermerke erforderlich.

Die Begründungen der Stelleneinrichtungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.

I.1.1Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten

Zuordnung der neuen Stellen nach Aufgabenbereichen:

Zuordnung der neuen Stellen nach Aufgabenarten:

Bei den 59,5 Stellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:

11,0 Stelle für Digitalisierung (Chief Digital Officer), Dez. I

44,0 Stellen für das Projekt ALigN, B 03 / Dez. III

50,0 Stellen für Langzeitarbeitslose (Teilhabechancengesetz), FB 11/Personalreserve

22,0 Stellen für technische Sachbearbeitung, FB 36

11,0 Stelle für das Projekt „N-Power“, FB 02

00,5 Stelle für Abrechnung Projekte, FB 02

11,0 Stelle für Fallmanagement (Teilhabechancengesetz), FB 56

I.1.2Kosten und Refinanzierung

Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 69,0 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe, insbesondere für die Verlängerung von kw-Vermerken, belaufen sich in 2019 auf insgesamt 2.498.800 €. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln im Personalkostenverbund (= Deckung PKV) und kalkulierten Stelleneinsparungen sowie Drittmitteln ergibt sich ein Mehrbedarf für den PKV in Höhe von rund

496.300 €. Hierzu wird im weiteren Verlauf unter Punkt II.2 näher eingegangen.

Zusätzlich ist von einer Refinanzierung aufgrund von Gebühreneinnahmen für einzurichtende Stellen im FB 37 und Personalkostenerstattungen (Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose entsprechend des Teilhabechancengesetzes) in Höhe von insgesamt 1.224.300 € auszugehen.

Die sich daraus rechnerisch ergebende Verbesserung in Höhe von 728.000 ist auch auf die nicht unerhebliche Zahl von 21,5 einzusparenden Stellen zurückzuführen.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 69,0 Stellen und sonstiger Bedarfe (2.498.800 €):

Zuordnung der Bedarfe nach dem Grad der Refinanzierung:

I.2 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken (Anlage 3 - VN Teil B. II.)

Im gesamtstädtischen Bereich können weitere 21,5 Stellen eingespart werden, davon 19,5 in der Allgemeinen Verwaltung sowie jeweils 1,0 Stelle in der regio iT (Abtlg. II.) und im E 26 (Abtlg. IV.). Drei Stelleneinsparungen sind auf die Realisierung von kw-Vermerken zurückzuführen.

Die Begründungen der Stelleneinsparungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.

I.3Stellenumwandlungen und -verlagerungen (Anlage 3 - VN Teil B. III.)

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt. Die Umwandlungen sind wegen neuer Stellenwiederbesetzungen durchzuführen.

Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind sowohl infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich als auch auf die Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen - aus haushaltsrechtlichen Gründen - zu anderen Produktbereichen zurückzuführen.

Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll insgesamt nicht, sind also stellenplantechnisch neutral.

I.4Bewertungsänderungen (Anlage 3 - VN Teil B. IV.)

Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.

Bewertungsänderungenführen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.

I.5Gesamtbetrachtung

Unter Berücksichtigung der Änderungen lt. beigefügtem Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2019 und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 demnach wie folgt ab:

Bereich

Beamte / Beamtinnen

Tariflich Beschäftigte

insgesamt

I. Allgemeine Verwaltung

1.111,5

2.167,0

3.278,5

II. regio iT

17,0

*

17,0

III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

14,0

*

14,0

IV. Gebäudemanagement (E 26)

13,5

*

13,5

V. Volkshochschule (E 42)

4,0

*

4,0

VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47)

4,5

*

4,5

VII. Kulturbetrieb (E 49)

14,0

*

14,0

VIII. Eurogress – Aachen (E 88)

1,0

*

1,0

Summe

1.179,5

2.167,0

3.346,5

* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.

Gegenüber dem Stellenplan 2018 sind - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - somit gesamtstädtisch insgesamt 108,5 Mehrstellen zu verzeichnen:

Stellenplan 2018

3.238,0

+ 61,0

lt. Vorlage PVA 11.10.2018

Stellenplanentwurf 2019

3.299,0

+ 47,5

lt. Vorlage PVA 06.12.2018

Stellenplan 2019

3.346,5

II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019

II.1Personalkostenverbund (Haushaltsplanentwurf 2019)

In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 11.10.2018 wurde im Rahmen der Stellenplanvorlage 2019 u.a. umfassend über die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2019 des Personalkostenverbundes berichtet.

Das Gesamtvolumen des Personalkostenverbundes, der zentral vom Fachbereich Personal und Organisation veranschlagt wird, beläuft sich im Haushaltsplanentwurf 2019 auf insgesamt

233.312.100 €. Hiervon entfallen 195.106.000 € auf Personalaufwendungen und 38.206.100 € auf Versorgungsaufwendungen. Die finanziellen Bedarfe für die im Rahmen der 1. Lesung zur Einrichtung vorgeschlagenen Stellen sind entsprechend berücksichtigt.

Unter Hinzurechnung des Betrages in Höhe von 120.000 €, der vorsorglich noch kurzfristig für das „Fallmanagement Teilhabechancengesetz“ im Haushaltsplanentwurf 2019 eingeplant wurde, stimmen die in der Vorlage am 11.10.2018 dargestellten Personalaufwendungen (PKV) mit den Zahlen im Haushaltsplanentwurf 2019 überein.

Die Bedarfsanpassung (Ansatzverringerung) in Höhe von 1,5 Mio. € ist in den Entwurfszahlen 2019 anteilig auf die Kostenarten Dienstbezüge (-1,0 Mio. €) und Entgelte (-0,5 Mio. €) verteilt worden.

Die Höhe der Versorgungsaufwendungen sowie der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von -16.369.100 € sind unverändert geblieben.

II.2Personalkostenverbund (Fortschreibung Haushaltsplanentwurf 2019)

Die aus den Stellenplanveränderungen für die 2. Lesung resultierenden finanziellen Bedarfe sind für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2019 angemeldet worden.

Darin enthalten sind auch vorsorglich 50 Stellen für Langzeitarbeitslose nach dem Teilhabechancengesetz in Höhe von rd. 1,1 Mio. € sowie 1 Stelle für das Fallmanagement. Hierzu bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. So ist die Verwaltung in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 11.10.2018 beauftragt worden, im Zusammenhang mit den zur Einrichtung vorgesehenen Stellen „Teilhabechancengesetz“ in der Sitzung,in der auch diese Vorlage behandelt wird, konzeptionelle Vorschläge zur Ausgestaltung vorzustellen.

Unter Berücksichtigung der Anmeldungen für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2019 würde sich der Personalkostenverbund 2019 um insgesamt 496.300 € im Vergleich zu den Entwurfszahlen 2019 erhöhen. Diesem Mehraufwand stünden im Haushalt Erträge in Höhe von insgesamt 1.110.000 € gegenüber. Es handelt sich hierbei um die Lohnkostenzuschüsse für die Stellen für Langzeitarbeitslose nach dem Teilhabechancengesetz. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass den einzurichtenden Stellen im Fachbereich Feuerwehr Mehreinnahmen in Höhe von 114.300 € im Gebührenbereich Rettungsdienst gegenüberstehen.

Saldiert ergibt sich demnach für das Jahr 2019 sogar eine einmalige Verbesserung in Höhe von 728.000 €. Diese ist auch darin begründet, dass zusätzlich mit den zur Einsparung vorgeschlagenen Stellen die Ansätze für das Haushaltsjahr 2019 in bestimmten Fällen aufgrund der voraussichtlich zeitlich verzögerten

Bewirtschaftung entsprechend gekürzt ausgewiesen wurden. In den Folgejahren verringert sich dieser Effekt, weil die Stellen ganzjährig eingeplant sind. Dies betrifft auch die 50 Stellen nach dem Teilhabechancengesetz, die für 2019 lediglich anteilig für 9Monate berücksichtigt worden sind.

Grundsätzlich bleibt abzuwarten, ob die Anmeldungen für die Veränderungsnachweisung unverändert übernommen und in die Haushaltsplanberatungen 2019 einfließen werden.

In den obengenannten Zahlen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht enthalten. Diese werden nicht dem Personalkostenverbund zugerechnet. Es handelt sich hierbei überwiegend um drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von rd. 6,5 Mio. € (Entwurfszahlen 2019). Darin enthalten sind auch die Personalkosten für Projektstellen, die im Stellenplan berücksichtigt werden. Dies trifft zu, wenn die Mindestdauer der Stellen länger als 1 Jahr beträgt. In der 2. Lesung handelt es sich um die Einrichtung von 4 Projektstellen für „ ALigN“(B 03) sowie 1,5 Projektstellen für „N-Power“ und „Abrechnung N-Power, Switch, YouRegion“ (FB 02) oder um die Verlängerung von kw-Vermerken an Projektstellen.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nicht jede Planstelle im Stellenplan aus dem Personalkostenverbund finanziert wird.

Die im Haushaltsplanentwurf 2019 enthaltenen Personal- und Versorgungsaufwendungen des Personalkostenverbundes zuzüglich der finanziellen Veränderungen, die für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2019 angemeldet und aufgenommen werden, sind Bestandteil der Haushaltsplanberatungen 2019 im Personal- und Verwaltungsausschuss in der heutigen Sitzung.

Darüber hinaus können sich aufgrund weiterer Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen in den politischen Gremien bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2019 zusätzliche finanzielle Mehrbedarfe ergeben, die naturgemäß in der Veränderungsnachweisung noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Seite: 1/10

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

nachrichtlich:

Soweit sich durch Stellenplanveränderungen, insbesondere Stelleneinrichtungen und -einsparungen, finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2019 angemeldet worden.

Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2019 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungenim Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-11-05 FB 11_0317_WP17 Stellenplan 2019 und SAO.pdf

20.11.2024

1.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 06.12.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 00:04

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen