28. November 2018 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 6Öffentlich

Durchfahrtsverbot für die Prämienstraße für schwere landwirtschaftliche Gespannehier: Bürgerantrag vom 26.06.2018

FB 61/1069/WP17 · Kenntnisnahme

Durchfahrtsverbot für die Prämienstraße für schwere landwirtschaftliche Gespannehier: Bürgerantrag vom 26.06.2018

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr von Thenen bittet Herrn Jumpers wegen Befangenheit im Zuschauerraum Platz zu nehmen.

Die SPD-BF erklärt, dass Anwohner des öfteren Kritik geäußert haben, dass landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge diese Straße nutzen. Die Nutzung ist jedoch nicht das eigentliche Problem, sondern die Geschwindigkeit, mit der die Straße von diesen Fahrzeugen befahren wird und die Fahrzeuge immer größer werden. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn es eine Handhabe gäbe, da regulierend einzugreifen. Allerdings hat die Verwaltung dargestellt, dass es keine Möglichkeit gibt. Im Bezirk gibt es landwirtschaftliche Nutzung, deshalb ist es unvermeidbar, dass landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge z.B. von Feld A nach Feld B fahren müssen. Zur Nutzung der Prämienstraße gibt es wohl keine alternative Verkehrsführung. Somit kann nur an die betroffenen Betriebe appelliert werden, ihre Fahrer zu bitten die Geschwindigkeit an der Stelle so zu drosseln, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten wird und es somit nicht mehr zu den gefährlichen Situationen kommt.

Die CDU-BF stellt fest, dass sie das Anliegen des Antrages so nicht nachvollziehen kann. Es lässt sich nicht vermeiden, dass die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge die Prämienstraße befahren. Eine alternative Fahrstrecke z.B. über die Kier ist lt. Verwaltung nicht möglich. Das gleiche Problem verursachen auch Linienbusse, Lieferfahrzeuge und LKW. Vor allem Anlieferfahrzeuge, die in der zweiten Reihe parken sorgen für die Engpässe, bei denen es dann die Probleme gibt. Aber auch das Parken in der zweiten Reihe ist kaum zu vermeiden, wenn nur kurz etwas angeliefert werden muss, wie z.B. in die Apotheke. Eine große Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer ist hier erforderlich.

Die Grüne-BF fragt, ob in der Prämienstraße eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann.

Frau Liljegren antwortet, dass es eine Verbindungsstraße ist und es aufgrund der Straßenkategorie schwierig ist, dort Tempo 30 einzurichten. Das ist allerdings ein Thema für die Straßenverkehrsbehörde.

Tatsächlich kann man in dieser Straße selten schneller als Tempo 30 fahren.

Die SPD-BF bittet m Prüfung, ob die Verbindung der ASEAG, die durch di6e Albert-Einstein-Straße Richtung Hasbach geht, aufgrund der Nutzerzahlen aufrecht erhalten werden muss und ob mit der Firma darüber gesprochen werden kann, die Geschwindigkeit etwas zu drosseln, auch wenn wahrscheinlich nicht schneller als 50 km/h gefahren wird.

Frau Liljegren erklärt, dass vor zwei Jahren schon geprüft wurde, die Busfahrstrecke alternativ über den Kreisverkehr Schmithofer Straße, Buchenstraße zu führen und dort den Buslinie enden zulassen. Dann hätte allerdings der Bereich Sperberweg und Umgebung weitere Wege zur Haltestelle.

Die CDU-BF stellt fest, dass es schon eine Erhebung gab, wie viele Personen den ÖPNV aus dem Bereich Sperberweg benutzen. Die gerade beschriebene Fahrtstrecke ist damals gut angenommen worden. Da die ASEAG mit den langen Bussen nicht gerade durch den Kreisverkehr, sondern außenherum fährt, kommt es hier zu Problemen im Kreisverkehr Schmithofer Straße/Prämienstraße.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, erfolgt der

Beschluss

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach Verkehrsverbote für einzelne Firmen nicht zulässig sind und außerdem zur Prämienstraße keine geeignete Alternative zwischen Schleidener Straße und Betriebssitz besteht. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach Verkehrsverbote für einzelne Firmen nicht zulässig sind und außerdem zur Prämienstraße keine geeignete Alternative zwischen Schleidener Straße und Betriebssitz besteht. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Prämienstraße stellt neben ihrer Funktion als Einkaufsstraße Walheims auch eine zentrale Wegeverbindung zwischen den Hauptverkehrsstraßen Schleidener Straße und Schmithofer Straße bzw. Monschauer Straße dar. In dieser Funktion soll sie die Durchgangsverkehre aufnehmen und die benachbarten in Tempo 30-Zonen liegenden Straßen von diesem Verkehr entlasten. In dieser Funktion nimmt sie auch den örtlichen Linienbusverkehr sowie den landwirtschaftlichen Verkehr in diesem weitgehend ländlich strukturierten Ortsbereich auf.

Bei einer Fahrbahnbreite von insgesamt 9,75 m verbleiben bei beidseitigem Fahrbahnrandparken ca.

5,50 m Restfahrbahn, die einen Begegnungsverkehr zwischen PKW und LKW ungehindert ermöglichen. Beim Aufeinandertreffen zweier LKW bzw. Linienbusse muss einer in geeigneten Verkehrslücken warten, bis der Gegenverkehr an ihm vorbeigefahren ist. Die vom Antragsteller geschilderten Großfahrzeuge und Erntegeräte des ortsansässigen Landwirts sind oftmals noch etwas breiter, sind aber für den Straßenverkehr zugelassen und dürfen insofern das öffentliche Straßennetz nutzen. Die sich hieraus vereinzelt ergebenden Rangier- oder Wartezeiten im Begegnungsverkehr sind nicht zu vermeiden.

Die Sperrung der Prämienstraße für eine spezielle Firma oder Familie und deren Gespanne lässt die Straßenverkehrsordnung nicht zu. Es dürfen nur bestimmte Fahrzeugarten übergreifend per Beschilderung ausgeschlossen werden, was alle Landwirte bzw. Traktor-Gespanne treffen würde. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Ausweichstrecke Auf der Kier führt durch eine Tempo 30-Zone und an einem Seniorenheim vorbei und ist darüber hinaus in einer Fahrtrichtung gesperrt. Die Anfahrt über Friesenrath und Schmithof zum landwirtschaftlichen Betrieb würde zahlreiche andere Anwohner in den Ortslagen Friesenrath und Schmithof belasten und außerdem einen erheblichen Umweg mit entsprechenden Abgasentwicklungen bedeuten. Die Prämienstraße stellt unter Berücksichtigung aller Aspekte und der je nach Vegetationsperiode nur blockweise verkehrenden landwirtschaftlichen Großfahrzeuge die günstigste Alternative dar.

Auch wenn sicherlich nachzuvollziehen ist, dass es immer wieder zu vereinzelten Behinderungen im örtlichen Verkehr durch die genannten Großfahrzeuge kommt, hält die Verwaltung dennoch verkehrsbeschränkende Maßnahmen für die Prämienstraße für nicht verhältnismäßig.

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-10-19 FB 61_1069_WP17 Durchfahrtsverbot fue SAO.pdf

20.11.2024

646.7 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 28.11.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 23:55