Antrag auf Befreiung für die Rodung des Böschungsbereiches im Zusammenhang mit dem Neubau der Haarbachtalbrücke
FB 36/0323/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr von Frantzius führt aus, dass die Maßnahme bereits in der letzten Sitzung sowohl durch Straßen NRW als auch durch das planende Ingenieurbüro ausführlich erläutert worden sei.
Herr Formen erkundigt sich danach, für welche Maßnahme konkret die Rodungsarbeiten erforderlich seien.
Dazu gibt Herr Meiners bekannt, die Rodung sei erforderlich, um eine Behelfsbrücke während der Abrissphase der Bestandsbrücke zu errichten. Insofern werden die Flächen nur temporär in Anspruch genommen.
Darüber hinaus erkundigt sich Herr Formen, ob ausreichende Alternativen zur Vermeidung bei der Durchführung der Maßnahme geprüft worden seien.
Herr Meiners erwidert, dass bereits vor Jahren eine Diskussion darüber stattgefunden habe, ob es möglich sei, die Autobahn für die Bauphase temporär für den Verkehr zu sperren. Man sei jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verkehrssituation dies nicht hergebe und anliegende Straßen wie die Jülicher Straße, die Krefelder Straße und auch die Trierer Straße dem Verkehrsaufkommen nicht standhalten können und der Verkehr in Aachen zusammenbrechen würde. Insofern stelle dies keine Alternative dar.
Herr Formen erwidert, dass der Verkehr stadteinwärts bereits jetzt nicht mehr über die A544 geleitet werde. Dazu gibt Herr Meiners bekannt, dass die Beschilderung tatsächlich den Verkehr über die Krefelder Straße nach Aachen führe, dieser Beschilderung jedoch nur von ortsunkundigen Autofahrern nachgekommen werde; ortskundige Autofahrer nehmen den Weg über den Europaplatz.
Herr Formen ist der Meinung, dass der Verlust an Gehölzstruktur negativer ist, als in der Vorlage dargestellt. Die Artenvielfalt sei in vielen Bereichen abgängig; auch die geplante Böschungsrodung trage dazu bei. Er plädiert dafür, Alternativen zu suchen. Seiner Meinung nach müsse die Umleitung des Verkehrs möglich sein und sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts über die Krefelder Straße geleitet werden können. Eine andere Möglichkeit sei es nach Aussage des Herrn Formen, die neue Brücke in einer anderen Bauweise und zwar im Wechselverkehr zu errichten.
Er würde unter den gegebenen Umständen einer Befreiung zur Rodung der Böschung mit der Begründung ablehnen, dass Alternativen nicht ausreichend geprüft worden seien. Ebenfalls fordert er, dass die Kompensation vor Beginn der Rodungsarbeiten geklärt sein müsse.
Herr Meiners erwidert, dass die vorliegende Lösung von langer Hand geplant worden sei. Eine Bauweise im Wechselverkehr hätte der Vorhabenträger auch bevorzugt. Dies sei an dieser Stelle jedoch nicht möglich. Herr Meiners wirbt um die Zustimmung des Beirates für die Rodung. Er weist darauf hin, dass hinsichtlich der Kompensation noch Gespräche mit Straßen NRW geführt werden und es sich bei der in der letzten Sitzung vorgestellten Kompensation noch nicht um eine endgültig mit der uNB abgestimmte Fassung handele.
Herr Slevogt ist der Meinung, dass man die Verschwenkung der Fahrbahn näher an die Brücke heranlegen könne und dadurch die Rodungsfläche verkleinern könne.
Dazu gibt Herr von Frantzius bekannt, dass er sich vorstellen könne, dass dies aus bautechnischer Sicht nicht möglich ist. Auch Herr Meiners ist der Ansicht, dass man die Planung nicht anzweifeln könne. Dazu fehlen ingenieurtechnische und auch statische Kenntnisse.
Herr von Frantzius greift den Vorschlag des Herrn Formen auf, dass als Auflage seitens des Naturschutzbeirates formuliert werden könne, dass die Kompensation vor Beginn der Rodungsarbeiten geklärt werden müsse.
Herr Formen fügt an, dass er sich dem Beschluss nur vorbehaltlich eines Nachweises über die Prüfung verkehrsbezogener Maßnahmen anschließen werde.
Nach Einschätzung von Herrn Meiners müsse sich auch Straßen NRW an Auflagen bei der Planung halten, so z.B. Eingriffe so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus ist er der Meinung, dass sich die Hänge aus naturschutzfachlicher Sicht wieder entwickeln werden, da diese nur temporär in Anspruch genommen werden. Er vergleicht dies mit den Rodungen, welche vor einiger Zeit an der Lütticher Straße stattgefunden haben; auch hier habe sich die Natur wieder entwickelt.
Dem kann sich Herr Formen nicht anschließen; er ist der Meinung, dass Straßen NRW den von ihm geforderten Weg gehe müsse. Hinsichtlich der Rodungen an der Lütticher Straße ist er der Ansicht, dass sich die Flächen von außen betrachtet zwar wieder erholt haben, es jedoch noch Jahre dauert, bis die ökologische Wertigkeit wieder erreicht werde.
Herr Bündgens führt aus, dass der Damm der Autobahn nur angeschüttet sei und es daher an Stabilität fehle. Er ist der Meinung, dass Straßen NRW sich ausreichend Gedanken über die Bauweise gemacht habe und man dies so annehmen müsse.
Herr von Frantzius schlägt vor, dass unter Hinzuziehung der stattgefundenen Diskussion eine Beschlussfassung unter Auflagen möglich sei.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Vorfeld des dringend gebotenen Neubaus der Haarbachtalbrücke ist die Rodung eines ca. 1,5 ha großen Böschungsbereiches erforderlich, welche unter Berücksichtigung der Vogelschutzbrutzeit bis Ende Februar 2019 durchgeführt werden muss.
Die zu rodenden Flächen haben sich in den letzten 40-50 Jahren in natürlicher Sukzession entwickelt und weisen überwiegend Gehölze und Laubbäume aus. Aufgrund der Nähe zur Autobahn werden die Flächen lediglich mit einem mittleren Biotopwert bewertet.
Eine Brutvogelkartierung wurde durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass keine Betroffenheit von planungsrelevanten Arten festgestellt wurde.
Die Flächen befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen. Die südwestlich gelegene Teilfläche ist als „Fläche ohne besonderen Schutz“ ausgewiesen. Die nordöstlich gelegene Teilfläche weist teilweise ebenfalls eine „Fläche ohne besonderen Schutz“ und teilweise Landschaftsschutzgebiet aus. Insofern ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans erforderlich. Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, diese Befreiung zu erteilen.
Die durch die Rodung erforderliche Kompensation wird im Rahmen der für die Gesamtmaßnahme zu erstellenden Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung bewertet.
Der Naturschutzbeirat wird in das weitere Verfahren hinsichtlich des Brückenneubaus mit eingebunden. Um jedoch keine Verzögerung des Bauvorhabens zu verursachen, ist die Befreiung für die Rodung vorab zu erteilen.
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 90297
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=90297
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-11-09 FB 36_0323_WP17 Antrag auf Befreiung SAO.pdf
17.11.2024
1.4 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 27.11.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 23:53