TOP 6Öffentlich

Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 und Bebauungsplan Nr. 978 - Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße -hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB- Empfehlung zum Änderungsbeschluss / Satzungsbeschluss

FB 61/1083/WP17 · Anhörung

Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 und Bebauungsplan Nr. 978 - Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße -hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB- Empfehlung zum Änderungsbeschluss / Satzungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Vor Eintritt in TOP 6 und 7 gibt Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns die Leitung der Sitzung an Herrn Hußmann wegen persönlicher Befangenheit in der Sache ab. Ebenfalls nehmen die SPD- Fraktionsmitglieder Doris und Dieter Müller wegen Befangenheit im Zuschauerbereich Platz.

Herr Hußmann übernimmt die Sitzungsleitung und begrüßt Herrn Willen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Herr Willen verweist auf die Vorlage. Bei der erstmaligen Vorstellung des Bebauungsplans in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand seien einige Punkte mit der Bitte um Berücksichtigung an die Verwaltung herangetragen worden. Die daraufhin eingearbeiteten Änderungen stellt er anhand einer Power-Point-Präsentation vor:

(1) In einem städtebaulichen Vertrag ist seinerzeit geregelt worden, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, sämtliche Bauvorhaben in diesem Projekt zu erstellen.

(2) Die Bauweise wurde konkretisiert und die Geschossflächenzahl auf die im allgemeinen Wohngebiet übliche Höhe von 1,2 reduziert.

(3) 2/3 der Ersatzpflanzungen aus der Baumschutzsatzung sollen im Plangebiet selbst umgesetzt werden. Es werden einige Bäume im öffentlichen Straßenraum und in den Grünflächen vorgesehen. Da Bäume auf Tiefgaragendächer als Ersatzpflanzungen nicht anerkanntwerden, werden auf den Grundstücken der Einfamilienhäuser zusätzliche Bäume vorgesehen. Insgesamt können somit 114 Bäume umgesetzt werden; statt der von der Bezirksvertretung gewünschten 125 Bäume.

(4) Die Privatsphäre zur Bestandsbebauung soll durch Raum- und Grünplanung festgeschrieben werden. Der bestehende funktionslose Wall soll beseitigt werden, da er den Vorhabenträger stark einschränken würde und die gewünschte Verdichtung nicht umgesetzt werden könnte. Im städtebaulichen Vertrag wird zur Abgrenzung zu dem bestehenden Baugebiet eine Heckenpflanzung vorgesehen.

(5) Um die Anbindung des neuen Viertels an die Vennbahntrasse für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten, sind 4 Anbindungen vorgesehen,

- im Kreisverkehr in der Niederforstbacher Straße,

- an den Grünflächen, die an der Vennbahntrasse angrenzen,

- sowie im Bereich Beckerstraße.

(6) Um den ermittelten Stellplatzbedarf zu decken, wird der Vorhabenträger in Zusammenarbeit und Absprache mit der Stadt Aachen, die öffentlichen Verkehrsflächen an die Stadt übertragen. Die Stadt Aachen kann demnach die Stellplatzanzahl im Rahmen der Ausführungsplanung steuern.

(7) Sicherstellung der Gesamtverkehrssituation

Durch die Planung des neuen Wohnquartiers werden keine neuen Probleme für den Kfz-Verkehr entstehen. Dennoch gibt es heute z. B. in der Heussstraße Rückstaus zu Spitzenzeiten. Die Ampelschaltungen an der Trierer Straße und Hochstraße sind bereits optimiert worden. Eine weitere Entlastung ist durch die geplante Autobahnanschlussstelle Eilendorf zu erwarten.

(8) Car-Sharing und Förderung der e-Mobilität

Die Bauleitplanung kann hierzu keinen direkten Einfluss nehmen. Allerdings ist der Standort Tuchmacherviertel für einen Car-Sharing-Platz lt. Cambio nicht geeignet. Der Vorhabenträger führt Verhandlungenmit Velocity und prüft die Möglichkeit, Ladeinfrastrukturen in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk zu schaffen.

(9) Anbindung ÖPNV verbessern

Zunächst müssen Informationen eingeholt werden, wie viele Personen aus dem Wohngebiet mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln fahren. Die ASEAG ist über die Entwicklung informiert und kann bei Bedarf reagieren.

(10) 5-zügige Kita

In dem neu entstehenden Wohngebiet soll eine 5-zügige Kita umgesetzt und in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt werden.

(11) Quartiersplatz

Die private Grünfläche kann nach Rücksprache mit dem Fachbereich Umwelt nicht in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt werden. Deshalb soll diese private Grünfläche über den Bebauungsplan mit einem Geh- und Fahrrecht dauerhaft belegt werden.

(12) Umgang mit Klimaanlagen/Wärmeaustauschern auf dem Dach

Dem Wunsch der Bezirksvertretung Aachen Brand entsprechend wurde die Überschreitungsausnahme in den schriftlichen Festsetzungen gestrichen und die Nummerierung angepasst.

(13) Prüfung von Brunnen

Bezüglich der Inbetriebnahme des Brunnens sollte sich der Bürgerverein Brand mit dem Vorhabenträger in Verbindung setzen. Aus Gründen der Haftung und der mit dem Brunnen verbundenen Unterhaltungskosten wird die Stadt den Brunnen nicht übernehmen.

Ergänzend führt Herr Willen aus, dass bei der Reduzierung der Geschossflächen den Anregungen der Bezirksvertretung Brand gefolgt und an bestimmten Stellen die Geschossflächenzahl entsprechend reduziert worden sei.

Im Zusammenhang mit der der öffentlichen Auslegung sei von einem Bürger die Gehwegbreite im Zehntweg bemängelt worden. Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen habe die Gehwegbreite überprüft. Da der Straßenraum nicht für eine Verbreiterung ausreichend sei, solle durch einen städtebaulichen Vertrag eine Verbreiterung auf 2 m zu Lasten des angrenzenden Grundstücks erreicht werden.

Herr Hußmann bedankt sich bei Herrn Willen für seine Ausführungen.

Herr Auler von der CDU-BF bedankt sich für den Vortrag. Das Tuchmacherviertel habe in letzter Zeit vermehrt auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Brand gestanden. Es hätten sich zwar verschiedene Vorhabenträger vorgestellt, doch diese seien letztendlich wieder abgesprungen, bevor über eine tatsächliche Realisierung gesprochen wurde. Unabhängig vom Vorhabenträger seien in jedem Fall kontroverse Diskussionen über die Gebäudehöhen und die Bebauungsdichte erforderlich geworden. Deshalb sei er über die jetzt gefundene Lösung erfreut, da Aachen dringend zusätzlichen Wohnraum benötige. Die bei der Offenlage angesprochenen Punkte seien zwischenzeitlich abgearbeitet und in der vorliegenden Planung berücksichtigt worden.

Das Ergebnis sei eine gesunde Mischung aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern mit einer Anbindung an den Vennbahnweg. Die vorhandene Wohnbebauung werde durch die Anlegung von Hecken geschützt. Die Ersatzpflanzungen für die wegfallenden Bäume könnten nun zum großen Teil innerhalb des Baugebiets realisiert werden. Auch die gewünschte Kita für die vielen neu hinzukommenden Kinder werde gebaut. Der einzig umstrittene Punkt sei die Verkehrssituation, die jedoch unabhängig vom Bebauungsplan ein Thema für Brand insgesamt sei.

Auf Nachfrage des Herrn Hellmann von der SPD-BF nach den Geschossflächenzahlen antwortet Herr Willen, dass es sich um eine Verhältniszahl handele, die eine Relation zwischen Grundstücksgröße und Geschossanzahl festsetze.

Weiterhin geht Herr Hellmann auf die Gesamtsituation des ehemaligen Becker-Geländes ein. Da die Tuchfabrik früher ein wichtiger Arbeitgeber in Brand gewesen sei, habe man zeitweilig darüber diskutiert, entlang des Vennbahnweges den Bau eines Hochregallagers zuzulassen. Bei der ehemaligen Gewerbefläche handele es sich nun um ein hochwertiges und für Brand wichtiges Baugebiet. Bei der Diskussion über die Höhe und Verdichtung der geplanten Häuser dürfe nicht die bisherige Situation mit dem zwar um 50 m von der Niederforstbacher Straße zurückstehenden, aber sechsgeschossigen Verwaltungsgebäude außer Acht gelassen werden. Seine Fraktion halte die vorliegende Planung für sehr gelungen, da sie hinsichtlich der Anforderungen an den öffentlichen Wohnungsbau einen guten Kompromiss biete. Es würden schließlich nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch Geschosswohnungen benötigt. Herr Hellmann bedankt sich bei Herrn Willen von der Verwaltung und dem Vorhabenträger dafür, dass die Anregungen der Bezirksvertretung in die Planung aufgenommen worden seien. Da die Versorgungseinheiten für Elektro-Mobilität für Mieter ohne Garage nur schwer umsetzbar seien, sollten entsprechende Anschlüsse in den Tiefgaragen vorgesehen werden. Bezüglich des Brunnens würde er sich über ein gutes Gespräch mit dem Bürgerverein freuen. Staffelgeschosse würden heutzutage deshalb gebaut, um Schrägen in den Obergeschossen zu vermeiden und das Erscheinungsbild zu verbessern. Auf seine Frage nach der Zulässigkeit von Staffelgeschossen ohne umlaufenden Rücksprung antwortet Herr Willen, dass die bislang gültige Bauordnung dies nicht ermögliche, in Vorgriff auf die anstehende Novelle der Bauordnung zum 01.01.2019 aber bereits mit einseitig zurückspringenden Staffelgeschossen geplant werde.

Herr Hellmann erinnert an den Antrag zur Tagesordnung aus Mai 2018, mit dem die SPD-BF die Bemühungen forcieren wollte, eine Entlastung der Trierer Straße durch den Bau der neuen BAB-Anschlussstelle zur A 44 herbeizuführen.

Herr Depenbrock von der GRÜNEN-BF ist insgesamt mit dem Plan zufrieden. Es sei ein guter Kompromiss bezüglich der 114 Bäume gefunden worden. Er bedauert, dass eine Car-Sharing-Station nicht vorgesehen sei, da nicht immer nur von Autos ausgegangen werden sollte, sondern vielmehr Alternativen geschaffen werden sollten, die den Radverkehr, die E-Mobilität und den ÖPNV stützen.

Herr Auler von der CDU-BF ist der Meinung, dass das Problem der verkehrlichen Mobilität da gelöst werden müsse, wo es entstehe. Wichtig in diesem Zusammenhang sei, dass die neue Stellplatzsatzung zum Tragen komme und daher entsprechend Ablösemöglichkeiten nicht nur in Form von Geldmitteln, sondern auch durch Car-Sharing-Stellplätze möglich sei.

Herr Willen bestätigt, dass auf der Grundlage der bisherigen Bauordnung keine Möglichkeit besteht, auf die Anzahl der Stellplätze einzuwirken. Ab 01.01.2019 könne jedoch nach der neuen Bauordnung und der neuen Stellplatzsatzung der Stadt Aachen mit einem größeren Handlungsspielraum verfahren werden. Auf Nachfrage des Herrn Hellmann bestätigt Herr Willen, dass der Standort des Fahrgastunterstands auf Privatgelände an der Niederforstbacher Straßein dem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werde, der genaue Standort aber erst in der weiteren Ausführungsplanung fixiert werden könne.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 978 -Niederforstbacher Straße/Beckerstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Des Weiteren empfiehlt sie dem Rat, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 -Niederforstbacher Straße/Beckerstraße - zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 978-Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Rat, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 -Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 978-Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Des Weiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 -Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens (/Beschlusslage

-Programmberatung PLA: 06.04.2017 (FB 61/0650/WP17) [B-Plan]

-Programmberatung Bezirk 10.05.2017(FB 61/0650/WP17) [B-Plan]

-Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – vom 12.06. bis zum 23.06.2017 [B-Plan]

-Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

im Rahmen der FNP Neuaufstellung - vom 23.06.2014 bis zum 01.08.2014[FNP]

-Termin der öffentlichen Anhörung – 14.06.2017 [B-Plan/FNP]

-Beteiligung der Behörden – vom 12.06. bis zum 17.07.2017

-Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bezirk: 02.05.2018 (FB 61/0929/WP17)[B-Plan/FNP]

-Aufstellungs- und Offenlagebeschluss PLA: 17.05.2018 (FB 61/0929/WP17)[B-Plan/FNP]

-Öffentliche Auslegung- vom 09.07. bis zum 10.08.2018[B-Plan/FNP]

-Beteiligung der Behörden- vom 09.07. bis zum 10.08.2018[B-Plan/FNP]

Bebauungsplan

Es soll ein Angebotsbebauungsplan in Verbindung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB aufgestellt werden. Auch wenn die Voraussetzungen für einen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) gem. § 12 BauGB grundsätzlich vorliegen, wurde aufgrund der Größe des Plangebietes und der Vielzahl der definitions-notwendigen Einzelbauvorhaben auf die Anwendung eines VEP verzichtet. Durch die Vielzahl an Einfamilienhäusern (98 WE) und Mehrfamilienhäusern (170 WE) sind eine Grundriss- und Detailplanung sowie die Definition eines festen Zeitpunktes zur Fertigstellung sämtlicher Hochbaumaßnahmen erfahrungsgemäß nicht möglich. Insoweit wurde die Variante eines Angebotsbebauungsplans mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gewählt. Die Kombination aus Rechtsplan und vertraglicher Bindung sichert eine Umsetzung der städtebaulichen Ziele in ausreichendem Maße. Für die gewählte Verfahrensart musste im Verfahren ein Umweltbericht und eine Eingriffs-/ Ausgleichs-bilanzierung erstellt werden. Die beabsichtigte Nutzung des Geländes weicht von den Darstellungen des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans ab. Die Änderung des Flächennutzungsplans wirdim Parallelverfahren durchgeführt werden.

Am 02.05.2018 hat die Bezirksvertretung Brand dem Planungsausschuss den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss einstimmig unter Berücksichtigung von 13 Zusatzpunkten empfohlen. Die Verwaltung hat die Punkte ausgiebig geprüft und hat Stellungnahmen zu deren Umsetzbarkeit verfasst. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung (Tischvorlage 17.05.2018) beschlossen. Die Anpassungsmaßnahmen wurden in die Bauleitplandokumente aufgenommen und die Öffentlichkeitsbeteiligung mit den so geänderten Planunterlagen durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes wurde in der Zeit zwischen 09.07. bis zum 10.08.2018 durchgeführt. Sowohl der Öffentlichkeit als auch den Behörden wurde in dem o.g. Zeitraum die Planung im Internet sowie in der Planoffenlage für einen Monat zugänglich gemacht.

Änderung des Flächennutzungsplanes 1980

Die im Bereich der Planung greifende Darstellung des Flächennutzungsplans 1980 stellt den Bereich als gewerbliche Baufläche und für einen Teilbereich im Südosten, zum Vennbahnweg hin, als landwirtschaftliche Fläche dar. Hinsichtlich des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), ist ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehene Bebauungsplan setzt für den in Rede stehenden Bereich Wohnbaufläche fest und steht somit im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans 1980. Ziel der Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes – Niederforstbacher Straße / Beckerstraße – ist die Ausweisung des gesamten Planbereiches als Wohnbaufläche.

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030

Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 stellt den in Rede stehenden Bereich bereits als Wohnbaufläche dar. Das Vorhaben wäre somit konform mit der voraussichtlichen Zielsetzung des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030, den Bereich für Wohnbebauung zu entwickeln.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Von der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme haben 14 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Fünf Eingaben sind gleichlautend und wurden von den Eigentümern der Parzellen 1986 und 1993 unterzeichnet, die eine Berücksichtigung eines Wegerechtes im Bebauungsplan fordern. Die Themen, Erhalt der vorhandenen Vegetation, Verkehrsbelastung, die Höhe und Dichte der geplanten Gebäude - vor allem im Übergang zu der Bestandsbebauung im Bereich der Niederforstbacher Straße - sowie das Thema der Vereinbarkeit der geplanten Bebauung mit den denkmalgeschützten Gebäuden im Umfeld bewegt die Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin wurde der Fuß- und Radverkehr thematisiert und die Annahme der anteiligen Verkehrsmengen im Verkehrsgutachten in Zweifel gezogen. Durch den Anwalt eines betroffenen Nachbarn wurde mitgeteilt, dass im Grenzbereich des Plangebietes Feuersalamander leben und es sich hierbei um eine besonders geschützte Art handelt.

Sämtliche Eingaben, sowie eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung hierzu, sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Eine Eingabe bezüglich einer zu geringen Breite des Gehweges im Zehntweg hat mit einer gleichlautenden Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zu einer Anpassung der Planung geführt. Im städtebaulichen Vertrag werden eine Verpflichtung zur Verbreiterung des Fußweges auf den Grundstücken des Vorhabenträgers und die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten der Allgemeinheit verankert.

Für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren wurden keine Anregungen / Eingaben gemacht.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Parallel wurden 28 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Acht Behörden haben planungsrelevante Eingaben abgegeben, die bei dem Abwägungsvorschlag berücksichtigt wurden. Nachfolgend werden die wesentlichen Eingaben kurz zusammengefasst.

LVR Bodendenkmalbehörde

Aufgrund eines Verdachts wurde bereits eine kleinflächige Sachverhaltsermittlung durchgeführt, die jedoch keine relevanten Befunde erbracht hat. Da nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass dennoch Bodendenkmale vorhanden sind, bittet der LVR- Amt für Bodendenkmalpflege um die Aufnahme eines Textbausteins als Hinweis für die Schriftlichen Festsetzungen.

LVR Baudenkmäler

In der Stellungnahme weist der LVR darauf hin, dass die Denkmalschutzsituation des Umfeldes stärker im Umweltbericht zu betrachten sei und sieht in der Agglomeration der Denkmale im Umfeld einen Denkmalbereich, der Einfluss auf die Neubebauung haben sollte. Außerdem wird mitgeteilt, dass das Wegekreuz am Kreisverkehr mittlerweile unter Denkmalschutz gestellt wurde und entsprechend im Bauleitplanverfahren zu würdigen ist. Die Untere Denkmalbehörde hat sich fachlich mit der Stellungnahme des LVR auseinander gesetzt und relativiert die Darstellung.

Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde sieht unterschiedliche Punkte, die in dem Bauleitplanverfahren noch geregelt werden müssen. Zum einen soll der Fahrgastunterstand an der Niederforstbacher Straße auf der privaten Fläche durch eine vertragsrechtliche Einigung gesichert werden. Zum anderen wird kritisch angemerkt, dass der Gehweg des Zehntweges nicht wie im Verkehrsgutachten dargestellt 1,50 m sondern lediglich 1,20 m breit ist und an drei Stellen zusätzlich durch Laternenmasten auf 1,00 m eingeschränkt wird. Unter anderem ist durch die anliegend geplante Kindertagesstätte mit einer entsprechend hohen Nutzerfrequenz des Fußweges zu rechnen. Sowohl die dauerhafte Nutzung des Bushaltehäuschens als auch eine Verbreiterung des Gehweges auf 2,00 m wird im städtebaulichen Vertrag geregelt.

Untere Wasserbehörde

Die untere Wasserbehörde stellt dar, dass bestimmte Anforderungen an die Beseitigung der Abwässer zu stellen sind, die im städtebaulichen Vertrag zu fixieren sind.

Untere Bodenschutzbehörde

Diverse Gutachten zu Belastungen und Unfällen zu Zeiten der Tuchfabrikation kommen zu dem Schluss, dass keine Gefährdungen für die Umwelt bestehen. Dennoch fordert die Untere Bodenschutzbehörde eine Verbindlichkeit für eine gutachterliche Begleitung bei den Abbrucharbeiten. Diese Verpflichtung soll entweder in den Abbruchantrag oder dem städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.

Für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren wurden keine Anregungen / Eingaben gemacht.

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt.

  1. Empfehlung zum Änderungsbeschluss / Satzungsbeschluss

Durch die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 und den Bebauungsplan Nr. 978sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau geschaffen werden. Nach den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung führen die Eingaben der Öffentlichkeit und der Behörden nicht zu einer Änderung des Rechtsplans und nur zu einer Ergänzung der Hinweise in den Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan. Die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan wurden klarstellend ergänzt. Der städtebauliche Vertrag wurde um die Verpflichtung einer Eintragung der Grunddienstbarkeit zur Verbreiterung des Gehweges Zehntweg ergänzt.

Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan Nr. 978 –Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- als Satzung zu beschließen. Des Weiteren empfiehlt sie, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 – Niederforstbacher Straße / Beckerstraße – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (13)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-11-06 FB 61_1083_WP17 Aenderung Nr. 144 des sao

20.11.2024

25.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 05.12.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 00:02