4. Dezember 2018 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Haushaltsplanentwurf 2019 einschl. Finanzplanung bis 2022

FB 45/0566/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau van der Meulen erkundigt sich danach, ob und an welcher Stelle der Zuschuss für den Jugendtreff Knutschfleck e. V. in den Haushaltsplanungen aufgeführt sei. Ihres Wissens nach sei im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 die pauschale Erhöhung des Zuschusses für die Jahre 2019-2021 auf 9.550,00 Euro einstimmig beschlossen worden. Herr Krott bestätigt dies, allerdings beteilige sich die StädteRegion Aachen nun zu 40 % an dem Zuschuss, sodass keine erneute Hinterlegung der Mittel im Haushalt notwendig sei.

Herr Kaldenbach führt durch die vorliegenden Unterlagen zu den konsumtiven und investiven Haushaltsplanungen für die Jahre 2019 ff.

Es werden folgende Anträge beraten und beschlossen.

Ergebnisplan:

Produkt 050203 (Unterhaltsvorschuss):

Das Produkt 050203 wird einstimmig beschlossen.

Produkt 060101 (Kindertageseinrichtungen und Tagespflege):

Es liegt ein Antrag der Großen Koalition zur Einrichtung eines „Inklusionsfonds“ mit einem jährlichen Ansatz von 35.000,00 Euro für Fortbildungen und Inklusionsmaßnahmen an KiTas vor (Antrag Nr. 29).

Herr Tillmanns erläutert, dass es ein Bestreben diverser Betreuungseinrichtungen sei, die Inklusion weiterzuentwickeln, daher begrüße er die Bereitstellung finanzieller Haushaltsmittel zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in KiTas und Tagespflege. In diesem Zusammenhang bittet er die Verwaltung, kurzfristig Vergaberichtlinien zu entwickeln, damit die Einrichtungen die Fördermittel beantragen können. Bis zur Entwicklung der Richtlinien sei es daher sinnvoll, einen Sperrvermerk aufzunehmen, bis eine Freigabe des Fonds durch den Kinder- und Jugendausschuss und den Finanzausschuss erfolgen könne.

Der Antrag der Großen Koalition zur Einrichtung eines „Inklusionsfonds“ wird einstimmig angenommen.

Das Produkt 060101 wird einstimmig beschlossen.

Produkt 060201 (Kinder- und Jugendförderung § 11-15 SGB VIII):

Die Anträge der freien Träger mit den Nummern 1-8, 27-28 und 30 werden unter dem Produkt 060201 beraten. Ergänzend für die Anträge 1-8 und 27 liegt ein Haushaltsbegleitantrag der Großen Koalition vor, mit dem die Verwaltung beauftragt werden soll, einheitliche Standards und Kriterien und damit verbunden auch die Fördersystematik für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans im Bereich der offenen Jugendarbeit zu formulieren. Zudem liegt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit vor.

Herr Tillmanns betont unter Bezugnahme auf den Antrag Nr. 30 des Stadtsportbundes zur pauschalen Erhöhung des Ansatzes für das Projekt Tag- / Nachtaktiv um 3.500,00 €, dass die Akteure des Projektes eine wichtige und wunderbare Arbeit für Kinder und Jugendliche in Aachen leisten würden. Bedauerlicherweise sei der Antrag allerdings so spät eingegangen, dass dessen Inhalte in der kurzen Zeit nicht nachprüfbar gewesen und nicht aussagekräftig genug seien. Auf dieser Grundlage sehe er sich nicht imstande, die beantragten Finanzmittel in den Haushalt für 2019 einzustellen. Sollte sich ein Bedarf an zusätzlicher finanzieller Unterstützung unterjährig ergeben, könne der Ausschuss immer noch nachsteuern. Aber auch hierfür würden konkrete Informationen benötigt.

Der Antrag Nr. 30 zur pauschalen Erhöhung der Ansätze des Projektes „Tag-Nachaktiv“ wird mit einer Enthaltung und 13 Ablehnungen einstimmig abgelehnt.

Hinsichtlich des Antrages Nr. 7 des Kinderschutzbundes Aachen auf eine zusätzliche Erzieherstelle für den Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen erläutert er, dass noch nicht geklärt sei, ob für die Stelleneinrichtung nicht auch Stiftungsmittel verwendet werden könnten. Hier wünsche er sich noch detailliertere Informationen. Bei einem nachhaltigen Bedarf könne unterjährig nachgesteuert werden, aber im Rahmen der heutigen Haushaltsberatungen könne er dem Antrag nicht folgen.

Bezüglich der Anträge Nr. 1-6, 8 und 27 erläutert Herr Tillmanns, dass er die beantragten Erhöhungen der Zuschüsse und die Stellenausweitungen in der Offenen Jugendarbeit nachvollziehen und er den Ansinnen grundsätzlich folgen könne.

Er beantragt daher, dem Antrag AGOT (Nr. 27) nachzukommen und im Verhältnis zu den Fördersummen auf alle Träger der offenen Türen zu übertragen. Damit seien alle (Kosten-) Erhöhungsanträge (Anträge Nr. 1-6) aus dem Bereich der offenen Türen abgedeckt.

Zusätzlich beantragt er, dem Antrag des Hauses der Jugend Eilendorf auf Stellenausweitung (Nr. 8) nachzukommen.

Die finanziellen Mittel würden den freien Trägern Planungssicherheit geben, er sehe es jedoch nicht als Aufgabe von Verwaltung und Politik an, die beantragten Gelder ohne eine fundierte Grundlage in den Haushalt einzustellen. Daher beantrage die Große Koalition in ihrem Haushaltsbegleitantrag neben der pauschalen und analogen Erhöhung der Zuschüsse auf alle Einrichtungen die Verwaltung zu beauftragen, einheitliche Standards und Kriterien und damit verbunden auch die Fördersystematik für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans im Bereich der offenen Jugendarbeit zu formulieren. Somit würden für das kommende Haushaltsjahr zwar die beantragten Finanzmittel den freien Trägern zur Verfügung gestellt aber gleichzeitig ein Prozess ausgelöst, um für die Zukunft einheitliche Standards für die Finanzierung zu definieren. Die entwickelten Standards und Bedarfe sollten dann in den neuen Kinder- und Jugendförderplan einfließen. Der Beschlussvorschlag des Antrages der Großen Koalition eröffne den kirchlichen Einrichtungen als ursprüngliche Antragsteller weiterhin die Möglichkeit, die finanziellen Mittel auf ihre Mitglieder verteilen zu können. Zur Neuauflage des Kinder- und Jugendförderplans regt er die Gründung einer Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus der Verwaltung, der Politik und der freien Träger an. Über den neuen Plan sehe er die Steuerungsmöglichkeit, Haushaltsmittel effizienter kalkulieren und den freien Trägern eine endgültige Planungssicherheit geben zu können.

Er empfiehlt daher, die Anträge der freien Träger Nr. 1-6 und 8 unter Berücksichtigung des Antrages Nr. 27 der Großen Koalition zu beschließen. Ebenso folge er dem Antrag Nr. 28 der Jungen Kirche.

Frau Scheidt schließt sich den Ausführungen von Herrn Tillmanns an und stimmt auch dem Begleitantrag der Großen Koalition zu. Sie sei erfreut über die Vielzahl einstimmig gefasster Beschlüsse des Kinder- und Jugendausschuss in der letzten Zeit, was auch ein gutes Signal an die Öffentlichkeit darstelle. Die Stärkung und Weiterentwicklung der freien Jugendarbeit sei ein gemeinsames Handlungsfeld von Verwaltung, Politik und freien Trägern und sie nehme ein hohes Engagement von allen Seiten wahr. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für die Neuauflage des Kinder- und Jugendförderplans begrüße sie ebenfalls.

Zudem bekräftigt sie, dass gegebenenfalls unterjährig noch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten, sollte der Bedarf des Abenteuerspielplatzes Kirschbäumchen auf eine weitere Stelle nicht über Stiftungsmittel abgedeckt werden können.

Herr Pauls verweist auf die Arbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII zur Unterstützung der Arbeits- und Planungsprozesse. Es gebe auch die Möglichkeit, weitere Unterausschüsse zu bilden.

Frau Weyer bedauert, dass dem Antrag des Kinderschutzbundes zur Stellenausweitung nicht gefolgt werde, sie könne die Entscheidung im Gesamtzusammenhang jedoch nachvollziehen. Im Januar werde sich der Träger intensiv mit dem Unterhalt des Abenteuerspielplatzes befassen. Sollte eine finanzielle Unterstützung aus Haushaltsmitteln notwendig sein, würden dem Ausschuss auch selbstverständlich Zahlen vorgelegt werden. Denkbar wäre jedoch, dass der Abenteuerspielplatz im neuen Jahr nicht mehr wie bisher an fünf Tagen in der Woche geöffnet sein könnte.

Der Antrag der Großen Koalition, dem AGOT-Antrag (Nr. 27) zu folgen und auf alle Träger von offenen Türen auszudehnen, wird mit der Ergänzung, dass Verbünde von Trägern offener Türen eine abweichende Aufschlüsselung der städtischen Zuschüsse auf ihre Mitglieder im Einvernehmen mit der Verwaltung regeln könnten, sofern dies zu keiner Leistungseinschränkung führe, einstimmig beschlossen.

Der Antrag Nr. 7 des Kinderschutzbundes Aachen wird einstimmig abgelehnt.

Dem Antrag Nr. 8 wird einstimmig gefolgt und eineAnhebung der Planstellenzahl von 1,1 auf 1,5 für die OT Birkstraße in Höhe von jährlich 19.800,00 Euro beschlossen.

Der Antrag Nr. 28 der Jungen Kirche wird einstimmig beschlossen.

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit erläutert Herr Bredohl, dass die Schulsozialarbeit einen hohen und wichtigen Stellenwert in der Stadt Aachen besäße, aber aktuell noch nicht alle Schulen bedarfsdeckend mit entsprechenden Stellen ausgestattet seien. Daher beantragt die Fraktion DIE LINKE, vier weitere Vollzeitäquivalente in kommunaler Trägerschaft einzurichten, um eine flächen- und bedarfsdeckende Versorgung der Schulen sicherzustellen. Es seien ihm beispielsweise Bedarfe mehrerer Grundschulen und Gymnasien bekannt.

Herr Tillmanns bestätigt, dass die Schulsozialarbeit ein sehr erfolgreiches Modell in Aachen sei. Allerdings seien durch die Landesregierung im Rahmen der Neuausrichtung des Inklusionserlasses finanzielle Mittel zur Einstellung von 10 bis 13 Schulsozialarbeiterfachkräften in der StädteRegion Aachen zugesagt worden. Hiervon würden ungefähr 6 bis 7 auf die Stadt Aachen entfallen. Die Fachkräfte seien zwar nicht durch kommunale Mittel finanziert, aber dennoch könne die Bedarfssituation der Schulen deutlich verbessert werden. Daher regt er an, zunächst diese Entwicklung abzuwarten und noch keine kommunalen Mittel bereit zu stellen.

Frau Scheidt ergänzt für die Fraktion DIE GRÜNE, dass in Richtung der StädteRegion Aachen die Erwartung bzw. Verpflichtung formuliert werden solle, dass mit den Landesmitteln die noch offenen Schulsozialarbeiterstellen an den Schulen besetzt werden würden. Sollte dies nicht erfolgen, könne der Antrag der Linken erneut gestellt werden.

Herr Brötz informiert darüber, dass er bereits mit Frau von Jakubowski von der unteren Schulaufsicht im Zuge der Neuausrichtung des Inklusionserlasses gesprochen habe. Es herrsche ein Einvernehmen darüber, dass bei der Besetzung der Stellen eine enge Abstimmung erfolgen werde. Es handele sich um sozialpädagogische Fachkraftstellen, die im Wesentlichen auf die Schuleingangsphasen der Grundschulen ausgerichtet seien.

Es herrscht Einvernehmen darüber, den Antrag der Linken zurückzustellen und bei Bedarf wieder aufzugreifen.

Das Produkt 060201 wird mit den oben genannten Änderungen einstimmig beschlossen.

Produkt 060301 (Hilfe für junge Menschen und ihre Familien):

Die Anträge der freien Träger mit den Nummern 9-26 werden unter diesem Produkt beraten und antragsgemäß einstimmig beschlossen.

Das Produkt 060301 wird einstimmig beschlossen.

Der Ergebnisplan wird mit den oben genannten Änderungen einstimmig beschlossen.

Der Investitionsplan wird einstimmig beschlossen.

Die Produktblätter werden einstimmig beschlossen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 inklusive der Veränderungsnachweisung sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2019 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2022 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2019und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 inklusive der Veränderungsnachweisung sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend,die im Teilfinanzplan 2019 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2022 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2019 einschließlich des Finanzplanes bis 2022 wurde am 10.10.2018 in den Rat eingebracht. Die den Jugendbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

Seitens des Kinder- und Jugendausschusses sind die Produkte

050203 Unterhaltsvorschuss

060101Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

060201Förderung von Kinder- und Jugendarbeit

060301Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

zu beraten.

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2019zwischen dem 28.11. und dem 05.12.2018. Die Jugendhilfe betreffenden Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

Die Veränderungsnachweisungen zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird ebenfalls nachgereicht.

Ferner sind beigefügteine Auflistung der inzwischen eingegangenen Anträge freier Träger, welche die haushälterischen Auswirkungen und Einschätzung der Verwaltung aus fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beinhaltet, sowie die jeweiligen Anträge der freien Träger selbst.

Losgelöst hiervon haben die fachliche und die betriebswirtschaftliche Prüfung der Anträge folgende Ergebnisse hervorgebracht:

  1. Fachliche Einschätzung

Aus fachlicher Sicht können alle Anträge nachvollzogen werden.

  1. Betriebswirtschaftliche Prüfung

Aufgrund der Geringfügigkeit der Preissteigerung im Sachkostenbereich auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Durchschnitt 2012-2017: 1,15 %) wurde in der betriebswirtschaftlichen Prüfung die prozentuale Abweichung der Tarifentwicklung TVöD zur Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse nach Leistungsvereinbarung (2012-2018) zugrunde gelegt, auch vor dem Hintergrund, dass in den gezahlten Betriebskostenzuschüssen bereits Sachkostenanteile enthalten sind.

Nach dieser Berechnungsgrundlage konnte bis auf folgende Anträge alle nachvollzogen werden.

Für folgende Anträge ist dies nur anteilig der Fall:

-Nr. 5: Jugend Aachen Nord-West – Offenes KiJuZe CUBE

-Nr. 6: DKSB – Abenteuerspielplatz „Kirschbäumchen“

-Nr. 11: DKSB – Projekt Robert-Koch-Straße (Erhöhung Zuschuss für Pädagogenstelle)

-Nr. 22: DKSB – Müttercafé

-Nr. 25: SKF – Guter Start ins Leben

Der Antrag des SKF für den Bereich der Vormundschaften/ ehrenamtlichen Vormundschaften (Nr. 17 + 18) sowie der nachgereichte Antrag des Stadtsportbundes für das Projekt Tag-/ Nachtaktiv (Nr. 30) können hingegen betriebswirtschaftlich nicht nachvollzogen werden.

Der seitens der AGOT gestellte Antrag und damit die grundsätzliche Änderung des Finanzierungsmodelles für die Offenen Türen in der Stadt Aachen konnte aufgrund des Umfanges der hierfür erforderlichen Datenerhebung bislang noch nicht endgültig bewertet werden.

Zu näheren Auskünften steht die Verwaltung in der Sitzung zur Verfügung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: Einstimmig.

Weitere Dokumente (8)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-11-12 FB 45_0566_WP17 Haushaltsplanentwurf SAO.pdf

12.12.2024

55.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 04.12.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 00:01

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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