Entwurf Pocketpark Rombachstrasse und Wegeerweiterung der Vennbahntrasse zwischen Trierer Straße und Rombachstraße
FB 36/0327/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Frau Roß-Kark vom Fachbereich Umwelt.
Frau Roß-Kark bedankt sich für die Einladung, stellt sich kurz vorund präsentiert anhand einer Power-Point-Präsentation den Entwurf des Pocketparks an der Rombachstraße. Das Projekt sei im Zusammenhang mit der Rahmenplanung für Brand entstanden und bereits Ende 2017 zur Förderung eingereicht worden. Die zentrale Lage mit den neuen Wohngebieten und dem Einzelhandel machten diesen Bereich zu einer attraktiven Wohnlage für Jung und Alt. Als Ergebnis aus der Bürgerbeteiligung und der Rahmenplanung sei die Verbesserung der Aufenthaltsqualität an diesem Abschnitt der Vennbahntrasse gewünscht. Der Bereich Brander Feld zwischen Trierer Straße und Rombachstraße habe sich durch bereits realisierte Bebauungspläneentwickelt. Weitere Bauvorhaben stünden noch an. Es sei deshalb wichtig, die neuen Wohngebiete mit den vorhandenen Grünstrukturen zu vernetzen und qualitativ hochwertige neue Freiräume zu schaffen, die sich als Treffpunkt, Aufenthaltsbereich und Spielplatz eignen und den Wohncharakter „Wohnen im Grünen“ unterstreichen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 943 Rombachstraße sei eine 1.230 qm große öffentliche Grünfläche festgesetzt worden. Diese Fläche solle als „Pocketpark“ fungieren, eine Verbindung zum Vennbahnradweg aufnehmen sowie Spielmöglichkeiten für Kinder bieten. In diesem Zusammenhang stehe eine gesamtheitliche Betrachtung der Grünanlagean, die den sehr stark frequentierten Vennbahnweg zwischen Trierer Straße und Rombachstraße umfasst. Die Förderung beziehe sich daher auch auf eine Verbreiterung der Trasse. Die Planung sehe eine Wegebreite von 4,00 m vor, wobei eine getrennte Führung der Fußgänger und Radfahrer angestrebt werde, um Nutzungskonflikte zu vermeiden und eine verbesserte Aufenthaltsqualität zu erzielen. Entlang der Trasse sollen Bänke zum Verweilen und Ausruhen einladen. Der Spielplatz selbst sei für Kinder bis ca. 14 Jahre konzipiert und umfasse ein Klettergerüst, einen kleinen Sandspielbereich, einen Spielturm mit Rutsche, ein Kinderkarussell, eine Doppelschaukel sowie viele Sitzmöglichkeiten. Die Geräte würden voraussichtlich aus Stahl hergestellt. Denkbar sei außerdem eine Luftpumpstation für Fahrräder. Für Jugendliche und Erwachsene sei ein Calisthenics-Gerät vorgesehen, welches diverse Körperübungen zulasse. Auch die gewünschte Boule-Bahn ließe sich integrieren. Bei der zugrundeliegenden Planunterlage handele es sich zunächst um einen Entwurf, der im Rahmen der Ausführungsplanung konkretisiert werden müsse. Allgemein solle der Park offen gestaltet werden, wobei der Parkplatz Aldi durch eine Hecke bereits abgegrenzt worden sei. An Bäumen sollen Zierobst-Bäume sowie Ahorn gepflanzt werden.
Die ermittelten Kosten beliefen sich auf insgesamt 450.000 €, hierin enthalten sei die Vennbahnertüchtigung mit 150.000 €, wobei aufgrund der aktuellen Marktlage mit einer Preissteigerung gerechnet werden müsse. Für Frühjahr 2019 sei die Bürgerbeteiligung geplant; die Ausführungsplanung sowie Ausschreibung seien ebenfalls für 2019 vorgesehen. Im Jahre 2020 solle dann mit dem Ausbau begonnen werden.
Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF fragt zur Trassenverbreiterung nach, ob sich die genannten
4,00 m auf den gemeinsamen Teil der Trasse beziehen.
Frau Roß-Kark antwortet, dass im vorderen Teil der Trasse eine Verbreiterung der gemeinsam genutzten Fläche auf 4,00 m und im weiteren Verlauf eine getrennte Führung von Fußgängern und Radfahrern geplant sei. Die Details würden aber noch mit der Ausführungsplanung genau festgelegt.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Frau Roß-Kark für die Vorstellung der Planung, in die viele Ideen aus der Rahmenplanung eingeflossen seien. Aus den Medien habe sie erfahren, dass der Bewilligungsbescheid über die Fördersumme i.H.v. 360.000 € vorliege. Die zeitnahe Bürgerbeteiligung im Frühjahr 2019 sei zu begrüßen. Sie gehe davon aus, dass noch viele Anregungen aus der Bürgerschaft kommen werden und fragt nach, ob für eine zusätzliche Pedelec-Station die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden könnten, da die Vernetzung der E-Mobilität wichtig sei. Eine Ladesäule befinde sich bereits am Aldi-Markt. Bei der Raststation würde sie es begrüßen, wenn ein Regenunterstand eingeplant werden könnte. Bezüglich der Baumpflanzung würde sie richtige Obstbäume statt Zierobst bevorzugen. Der Vorlage habe sie entnehmen können, dass Unterhaltungskosten von 12.000 € jährlich anfallen. Bei der Neuanlage von Beeten bittet sie darum, entsprechende Frühlingsblumen und Blühstreifen zu berücksichtigen.
Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich ebenfalls bei Frau Roß-Kark. Er hält die Anlage eines Parks für eine Bereicherung des Neubaugebietes. Er möchte wissen, woher der Name „Pocketpark“ stamme und fragt, auf welches Maß der Vennbahnweg im oberen Bereich verbreitert werden solle. Außerdem fragt er nach der Beleuchtung.
Frau Roß-Kark antwortet, dass der Weg im oberen Bereich von aktuell 2,50 m auf 4,00 m verbreitert werden solle. Eine Beleuchtung sei bereits vorhanden.
Herr Hellmann äußert sich skeptisch über den Vorschlag, einen überdachten Unterstand als Regenschutz am Rastplatz anzubieten, da der Bereich bei Dunkelheit nicht eingesehen werden könne. Aus dem gleichen Grund hält er das Anbringen von 1 oder 2 großen Lampen im Pocketpark für erforderlich. Unabhängig von der Pedelec-Verleihstation solle auch eine Ladestation bereitgestellt werden. Statt der Anschaffung eines Multifunktionstrimmgerätes bevorzuge er, 3 bis 4 einzelne Outdoorgeräte einzuplanen, wobei allerdings eine Lieferzeit von 7-8 Monaten berücksichtigt werden müsste. Die Verbreiterung der Vennbahntrasse könne vorab unabhängig von dem Baubeginn des Spielplatzes erfolgen.
Frau Roß-Kark merkt an, dass aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Unterständen im Rahmen der Bürgerbeteiligung das Für und Wider gut abgewogen werden müsse. Dabei sei auch die Kostenfrage zu berücksichtigen. Als Bepflanzung würden Zierobst- als auch Obstbäume vorgesehen. Allerdings würden in der Nähe von Sandkästen wegen der Wespen keine Obstbäume gesetzt. Blühstreifen seien geplant. Der Begriff „Pocketpark“ (Taschenpark) stamme aus der Rahmenplanung und beziehe sich auf die Größe. Lampen seien auf dem Verbindungsweg zwischen Vennbahnweg und Baugebiet vorgesehen. Eine Ladestation für Pedelec sei nicht Bestandteil des Förderprojekts und stand daher nicht im Fokus. Das geplante Trimmgerät sei günstiger als Einzelgeräte, biete viele verschiedene Möglichkeiten und habe sich schon an anderen Stellen bewährt.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Frau Roß-Kark für ihren Vortrag. Er fragt nach dem Belag der neuen/alten Vennbahntrasse.
Frau Roß-Kark hält eine Asphaltierung für sinnvoll und verweist auf die noch ausstehende Ausbauplanung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der weiteren Planung zu beauftragen
vorbehaltlich der Bewilligung der Städtebaufördermittel durch den Zuschussgeber.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Entwurf Pocketpark Rombachstraße und Wegeerweiterung der Vennbahntrasse zwischen Trierer Straße und Rombachstraße
Der Förderantrag für den Bereich der öffentlichen Grünflächen zwischen Rombachstraße und Trierer Straße in Aachen Brand ist bereits Ende 2017 im Rahmen des Städtebauförderprogramms beim Fördergeldgeber eingereicht worden und eine Bewilligung für Ende 2018 in Aussicht gestellt worden. Ein Beschluss zur Entwurfsplanung soll nun dem Fördergeldgeber nachgereicht werden.
Der Bereich Brander Feld ist ein Entwicklungsschwerpunkt im Rahmenplan Brand. Die zentrale Lage zu den Versorgungs- und den sozialen Einrichtungen machen diesen Bereich zu einer attraktiven Wohnlage für Alt und Jung. Das neue Vennbahncenter mit Discounter und Einzelhandel als zentrales Nahversorgungszentrum, sowie das Entstehen neuer Wohngebiete und die Umsetzung weiterer Planungen wie Wohnanlage Wolferskaul, Bobenden und des Bebauungsplans 943 Rombachstraße haben und werden die Flächen um das Teilstück des Vennbahnweges zwischen Trierer Straße und Rombachstraße stark verändern.
Umso wichtiger ist es, neue Wohngebiete mit vorhandenen Grünstrukturen zu vernetzen und qualitativ
hochwertige neue grüne Freiräume zu schaffen, die als Treffpunkt, Aufenthaltsbereich und Spielplatz fungieren, um den Wohncharakter „Wohnen im Grünen“ zu unterstreichen.
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 943 Rombachstraße im Bezirk Aachen Brand ist eine 1230 qm große öffentliche Grünfläche mit Spielplatz festgesetzt worden.
Die Grünfläche soll als kleiner „Pocketpark“ fungieren und zum einen eine Verbindung zum angrenzenden Vennbahnradweg aufnehmen, zum anderen Spielmöglichkeiten für Kinder des Neubaugebietes und Umgebung bieten. Die Freifläche ist als Schnittstelle zur Vennbahntrasse und als Übergang zur Wohnbebauung und dem neuen Gewerbepark mit Discounter zu sehen und soll als Treffpunkt dienen und für NutzerInnen der Vennbahntrasse und AnwohnerInnen des direkten Wohnumfeldes Aufenthaltsmöglichkeiten bieten. Der Vennbahnradweg führt von der Innenstadt Aachens über den Bezirk Brand weiter in die Eifel bis nach Luxemburg.
Entwurf Vennbahnweg
Mit der Planung des Pocketparkes steht auch eine gesamtheitliche Betrachtung der Grünanlage, die den Vennbahnradweg zwischen Trierer Straße und Rombachstraße umfasst. Das Teilstück des Vennbahnradweges wird als wichtige Wegeverbindung sehr stark von Fußgängern, Radfahrern und Freizeitsportlern aus der näheren Umgebung frequentiert. Es ist zudem Schulweg von Schülern der Gesamtschule Brand. Die vorhandene Fahrbahn- bzw. Gehwegbreite von 2,50 m führt jetzt schon oft zu Nutzungskonflikten. Mit einer höheren Nutzungsintensität durch Fertigstellung des Nahversorgungszentrums und weiterer Wohngebäude wird der Geh- und Radweg zukünftig noch stärker beansprucht.
Eine Verbreiterung auf 4 m mit Abgrenzung der Fläche für Radfahrer und Fußgänger ist im räumlich engeren Bereich an der Trierer Straße vorgesehen. Im weiteren Verlauf kann unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes durch den Ausbau einer neuen Trasse der Gehweg vom Radfahrverkehr getrennt geführt werden. Der Radverkehr soll dann entlang der östlichen Grundstücksgrenze verlaufen. Das alte Trassenstück kann somit als Gehweg genutzt werden. Diese Trennung wird erheblich zu einer Verbesserung einer konfliktfreien Nutzung in diesem Bereich beitragen.
Entwurf Pocketpark
Unter dem Motto „Stadt trifft Land“ sieht die Planung einen kleinen Park mit Spielplatz und einer Raststation bzw. Radstation vor. Der Pocketpark soll Bürgeraus der näheren Umgebung ansprechen, aber auch Fernradfahrern Aufenthaltsqualitäten bieten und zum Verweilen einladen.
Der Entwurf sieht vor, die Trasse des Vennbahnradweges mit der Grünfläche des Bebauungsgebietes zu verzahnen. Neben einem Spielplatzbereich ist ein Aufenthaltsbereich, der als Spange zwischen Fußweg und neuem Radweg fungiert, mit Fahrradbügeln, Infotafel, Luftpumpstation und mehreren Tischbank- Kombinationen vorgesehen. Für Jugendliche und Erwachsene ist hier ein „Streetworkout- Gerät“ geplant, welches diverse Eigengewichtkörperübungen zulässt. Es besteht aus diversen Klimmzugstangen, Barren und Hangelstrecken. Nach längeren Radtouren kann dies eine sportliche Ergänzung und für alle Jogger und andere Sporttreibenden ein sinnvolles Angebot sein.
Ein Spielplatz von 700 qm ist allein schon für das künftige Wohngebiet auf Grundlage des B-Plans 943 (Ratsbeschlusses vom 8.09.2013, 20qm/WE)zu errichten. Im Umfeld leben zahlreiche Familien mit Kindern.
Auf dem Spielplatz ist eine niedrige Kletter-Seillandschaft mit kleinem Spielturm mit Rutsche (H = 2 m) vorgesehen. Grüne Pfosten aus Robinienholz oder Stahl sollen Grashalme darstellen und so den Bezug zur Landschaft verdeutlichen. Ein Spielsandbereich mit Sandbauwerk und figürliche Wippelementen, sowie eine Mehrgenerationenschaukel runden das Angebot ab. Sitzmauern mit Sitzauflagen, Bänke und mehrere Sitzbankkombinationen bieten Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Altersklassen.
Ein 3 m breiter beleuchteter Verbindungsweg von der Vennbahntrasse in das neue Wohngebiet soll wie alle übrigen Wege und Platzflächen in wassergebundener Bauweise ausgeführt werden.
Vier größere Bäume z.B. Ahorne sind auf dem Gelände geplant. Weitere 12 kleinere Bäume sollen als Zierobst, bzw. Obstbäume gepflanzt werden und Heckenstrukturen die Grünfläche gliedern. Die übrigen Flächen werden als Rasenflächen gestaltet und können als Liege-und Spielflächen genutzt werden.
Die Planung ist am 29.10.2018 in der Stadtteilkonferenz Brand vorgestellt worden und traf dort auf allgemeine Zustimmung. Dabei wurde hervorgehoben, dass zusätzlich eine Boulebahn gewünscht wird.
Eine Bürgerinformation und Beteiligung soll im kommenden Frühjahr erfolgen. Mit den Eingaben und Wünschen soll eine Ausführungsplanung erstellt werden, die dann nochmal im Ausschuss Bezirk Brand vorgestellt werden soll.
Die Größe des Plangebietes Pocketpark und Raststation beträgt rund 1730 qm.
Das gesamte Plangebiet umfasst mit dem Grünzug der Vennbahntrasse 10.120 qm.
Die ermittelten Kosten liegen bei rd. 300.000 € für Pocketpark und Raststation. Für die Ertüchtigung und Erweiterung der Vennbahntrasse sind ca. 150.000 € veranschlagt. Von den rd. 450.000 € nach Kostenberechnung werden 80 % der Kosten gefördert.
Die zusätzlichen Folgekosten für Pflege und Unterhaltung werden für den Pocketpark und die Erweiterung der Vennbahntrasse ca. 12.000 € auf Grund der erweiterten Flächen mit Spieleinrichtungen und Wegen pro Jahr betragen. Im Rahmen des Grünflächenmanagements werden Unterhaltungsreduzierungen in anderen Grünflächenobjekten und – oder Wegfall von Flächen zur Deckung der Mehrkosten zwischen E 18 und FB 36 abgestimmt. Diese werden vor Umsetzung der Maßnahme verbindlich festgelegt. Zum Beispiel wird der Spiel/Bolzplatz Schagenstraße in den nächsten Jahren aus der Unterhaltung fallen, da er wegen der Baumaßnahmen einer Gasleitung nicht genutzt werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen 5-120102-100-02000-300-1 „Vennbahnweg am Pocketpark Brand“ | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | -125.600 € | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 157.000 € | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 31.400 € | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
*Für die o.g. investiven Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2018 bei der jeweiligen Finanzposition entsprechende Verpflichtungsermächtigungen eingeplant.
Finanzielle Auswirkungen 5-130101-900-01400-400-1 „Herstellung Grünfläche BPL A 216 – Rombachstr.“ | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | -170.400 € 2) | -122.400 € | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 213.100 € 1) | 153.000 € | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 42.700 € | 30.600 € | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
4-130101-908-2 „Herstellungöffentliche Grünanlage BPL Rombachstr.“ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 10.000 € | 0 | 0 | 12.000 € |
Abschreibungen | 0 | 0 | 35.000 € | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 45.000 € | 0 | 0 | 12.000 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
*1) als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr
*2)bei 80 % iger Förderung
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 90496
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=90496
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-11-13 FB 36_0327_WP17 Entwurf Pocketpark R SAO.pdf
20.11.2024
1.4 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 05.12.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 00:02