Anpassung an die Folgen des Klimawandels – gesamtstädtisches Konzept
FB 36/0316/WP17-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen danken der Verwaltung für das vorgelegte Konzept. Besonders hervorgehoben wird zum einen, dass es sich um eine Gesamtstrategie handele, die nicht nur Pläne, sondern auch konkrete Maßnahmen umfasse, und zum anderen, dass der interdisziplinäre Aspekt herausgearbeitet worden sei. Das betone die Notwendigkeit, das Thema auch in anderen Ausschüssen zu diskutieren und bei künftigen Beschlüssen zu berücksichtigen und in der Verwaltung fachbereichsübergreifend umzusetzen.
Für die GRÜNEN-Fraktion betont Herr Stettner, dass entscheidend sei, wie das Konzept konkret in die städtische Planung und die Umsetzung von Maßnahmen einfließe. Er bittet die Verwaltung, die in der Vorlage zum Thema „Starkregenereignisse“ genannte Gefährdungskarte nach Fertigstellung dem Ausschuss vorzustellen.
Ratsherr Corsten begrüßt für die CDU-Fraktion, dass es in diesem Thema weitergehe. Dies sei unbedingt erforderlich, auch wenn die Verwaltungsvorlage verdeutliche, was in der Vergangenheit schon alles geschafft worden sei. Auch er betont, dass die angesprochenen Aspekte von allen betroffenen Bereichen unbedingt zu beachten seien. Ratsfrau Lürken ergänzt, schon die Beratungsfolge der Vorlage zeige, welche anderen Ausschüsse sich damit beschäftigen würden. Für sie habe die Vorlage daher auch eine „Wachmacher-Funktion“, z.B. für den Bereich Bauen: Es müsse überlegt werden, wie künftig klimagerechtes Bauen realisiert werden könne. Dies müsse auch Einfluss auf die Entscheidungen anderer Ausschüsse haben.
Auf einen besonderen Aspekt weist Frau Feilgenhauer (Seniorenbeirat) hin: Nach ihrer Beobachtung gäbe es immer mehr Flächen vor Häusern, die nicht mehr als Vorgärten gestaltet seien, sondern mit Schotter und darunterliegender Folie bedeckt seien. Die städtische Grünsatzung lege zwar Wert auf die Dachbegrünung, nicht aber auf die Vorgärten. Das Ziel müsse aber sein, dass solche Vorgärten, Gärten überhaupt, wieder klimafreundlich gestaltet würden. Hierzu müsse man Mittel und Wege finden, die Bürgerinnen und Bürger beim Thema Anpassung an den Klimawandel mitzunehmen. Dies könne beispielsweise mit Flyern oder –vergleichbar mit der damaligen Abfallberatung- durch die Aufklärung durch Multiplikatoren geschehen.
Für die Verwaltung bestätigt Herr Wiezorek die Bedeutung dieses Themas, das man zwar im Blick habe, aber das leider aus rechtlichen Gründen durch die Grünsatzung nicht hätte geregelt werden können. Dies bestätigt auch Ratsherr Corsten, der gleichwohl darauf hinweist, dass die städtische Grün- und Gestaltungssatzung einen wichtigen Schritt darstelle, der sich schon jetzt positiv auf die Entwicklung von Dachbegrünungen ausgewirkt habe.
Auf die Frage von Herrn Formen (Umweltverbände), in wieweit im Kontext des diskutierten Themas auch eine Beschränkung der Nachverdichtung in bestimmten Bereichen –Beispiel Beverau- in Betracht komme, erläutert Herr Wiezorek, dass es schwierig sei, dies durch eine kommunale Satzung zu regeln. Dies sei durch eine entsprechende Ermächtigung des Klimaschutzgesetzes juristisch wesentlich einfacher. Natürlich stehe der Weg über die Bauleitplanung immer offen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehltdas gesamtstädtische Konzept zur Anpassung an den Klimawandel - im Sinne eines strategischen Grundsatzprogramms zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen bis 2021 - in seinem Zuständigkeitsbereich und beauftragt die Verwaltung, die im Umsetzungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen.
Der Planungsausschuss empfiehlt das gesamtstädtische Konzept zur Anpassung an den Klimawandel - im Sinne eines strategischen Grundsatzprogramms zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen bis 2021 - in seinem Zuständigkeitsbereich und beauftragt die Verwaltung, die im Umsetzungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen.
Der Mobilitätsausschussempfiehlt das gesamtstädtische Konzept zur Anpassung an den Klimawandel - im Sinne eines strategischen Grundsatzprogramms zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen bis 2021 - in seinem Zuständigkeitsbereich und beauftragt die Verwaltung, die im Umsetzungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen.
Der Hauptausschussentscheidet das gesamtstädtische Konzept zur Anpassung an den Klimawandel - im Sinne eines strategischen Grundsatzprogramms zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen bis 2021 - in seinem Zuständigkeitsbereich und beauftragt die Verwaltung, die im Umsetzungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Beschluss- und Ausgangslage
Die Stadt Aachen hat von September 2015 bis August 2017 im Rahmen des NRW-Modellversuch eea-plus untersucht, in wie weit die Stadt bereits vom Klimawandel betroffen ist. Bisherige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel wurden erfasst, Potenziale erarbeitet und ein Arbeitsprogramm erstellt. Sie wurde hierfür am 23.4.2018 beim Anpassungskongress in Düsseldorf ausgezeichnet.
Das fachübergreifende Arbeitsprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandelswurde im Sinne eines strategischen Grundsatzprogramms zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen bis 2021 von den drei zuständigen Fachausschüssen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich beschlossen:
11.07.2017AUK
07.09.2017PLA
14.09.2017MOA
Die Ausschüsse beauftragten die Verwaltung, eine Priorisierung der Maßnahmen im Arbeitsprogramm vorzunehmen sowie einen entsprechenden Umsetzungsfahrplan zu erarbeiten.
2.Ergebnis
Das Ordnungssystem des Arbeitsprogramms (gemäß eea-plus-Systematik) erwies sich nach erfolgter Prioritätensetzung und Einordnung in eine zeitliche Abfolge als nicht zielführend zur Darstellung der aufeinander aufbauenden strategischen Schritte. Damit diese deutlicher werden, wurden die Maßnahmen inhaltlich und den Arbeitsabläufen entsprechend geordnet. Hierauf aufbauend wurden die strategische Schwerpunktsetzungund der Umsetzungsfahrplan abgeleitet.
Im Umsetzungsfahrplan ergibt sich die Schwerpunktsetzung einerseits gemäß der Hauptbetroffenheit für die Stadt Aachen, Extrem-/Starkregen sowie Hitze, und andererseits aus deren Relevanz für die Planungsprozesse:
Im Umsetzungsfahrplan sind folgende Bereiche als strategische Schwerpunktsetzung enthalten:
•Maßnahmen gegen die Gefahren durch Extrem-/Starkregen
-Gefahrenanalyse und Ableitung von Maßnahmen gegenüber Starkregen
Zentraler Arbeitsschritt ist die Erstellung einer Gefährdungskarte mit räumlicher Darstellung von Bereichen mit erhöhtem Schadenspotenzial. Auf dieser Basis sollen entlastende Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
-Allgemeine wassersensible Planung
Die Prüfung der Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit von Maßnahmen zur Schadensminimierung bei Überflutungsereignissen finden Eingang in die Verkehrs- und Straßenplanung sowie in den übrigen öffentlichen Raum.
•Maßnahmen gegen die Auswirkungen von Hitze
-Sicherung von Frisch- und Kaltluftbahnen
Dies soll insbesondere durch entsprechende Signaturen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan garantiert werden
-Allgemeine Maßnahmen gegenüber Aufheizung
In diesem Handlungsfeld wird auf Aspekte der Begrünung, Entsiegelung, Verschattung und der Materialwahl bis hin zur kühlenden Wasserflächen eingegangen
•Umweltprüfung, B-Planung, vorhabenbezogene Planung
Einbindung der Belange der Klimafolgenanpassung in diverse Planungsprozesse inklusive Information von Architekten
•Grün-Planung
Dieses Themenfeld nimmt Bezug auf die besondere Bedeutung von Grünflächen für die Anpassung an den Klimawandel. Bodenfunktion und stadtklimatische Aspekte haben sowohl Auswirkungen auf den Wasserhaushalt als auch auf die lokale Aufheizung, weshalb hier die Multifunktionalität maßnahmenbestimmend ist.
In die Gesamtstrategie zur Klimawandelanpassung wurde ebenfalls die Kommunikation aufgenommen. Hervorzuheben sind hier Information und Beratung von Wohneigentümern sowie von Unternehmen, z.B. zum Objektschutz, und Verhaltenshinweise bei Unwettern (Bevölkerungsschutz).
- Fazit
Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen, der Bestandsaufnahme und der Analyse hinsichtlich eines Optimierungspotenzials und der Entwicklung der weiteren Herangehensweise in Form des Arbeitsprogrammeswurde ein Anpassungskonzept entwickelt, das die strategische Schwerpunktsetzung der Stadt Aachen im Umgang mit den Folgen des Klimawandels zusammenfasst und den Handlungsrahmen für die nächsten Jahre bildet. Diese Gesamtstrategie enthält zudem die konkreten Umsetzungsfahrpläne mit nach Prioritäten geordneten Maßnahmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Es handelt sich um ein Strategiepapier zur Anpassung an den Klimawandel, das verschiedene Maßnahmen übersichtlich enthält, die kurz- und mittelfristig vorgesehen sind. Deren Zuständigkeit ist in unterschiedlichen Fachbereichen verortet ist und sie sind somit in verschiedenen Produkten anzusiedeln. Die zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Mittel müssen jeweils separat in die Haushaltberatungen eingebracht werden. Diese Vorlage dient lediglich der inhaltlichen Übersicht.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 90539
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=90539
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-11-13 FB 36_0316_WP17-1 Anpassung an die Fol SAO.pdf
7.11.2024
9.0 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 11.12.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 00:08