TOP 5Öffentlich

Zieglerstraße, Markierung von Schutzstreifen

FB 61/1014/WP17-1 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Mit E-Mail vom 19.11.2018 hat sich Ratsherr Wilfried Fischer, Die Grünen, an die Verwaltung gewandt, mit der Bitte um Klärung, ob der in der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 12.09.2018 unter TOP Ö8 gefasste Beschluss betreffend Markierungsarbeiten in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fällt. Seiner Auffassung nach liegt die Zuständigkeit für derartige Entscheidungen beim Mobilitätsausschuss, nach § 10 Abs. 2 lit. C der Zuständigkeitsordnung.

Herr Freude, Bezirksamtsleiter, stellt der Bezirksvertretung Eilendorf die Stellungnahme des Rechtsamtes der Stadt Aachen zur Zuständigkeit vor, welche als Tischvorlage verteilt wurde. Demnach liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksvertretung Eilendorf.

Herr Dr. Heinze, CDU, moniert an der Vorlage der Verwaltung, dass die Hinweise der Straßenverkehrsbehörde, wonach an den Wochenenden kaum Verkehr herrsche nicht zutreffend sei und die Einrichtung eines Stopp-Schildes aus seiner Sicht trotzdem sinnvoll erscheine.

Herr Bode, CDU, schlägt eine Änderung des Beschlussvorschlages vor, die vorab erarbeitet worden sei und als Tischvorlage allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Eilendorf vorliegt. Diese soll folgende Punkte enthalten:

1.Aufstellung eines Stopp-Schild (Zeichen 206) am Einmündungsbereich Kaubendenstraße

2.Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Nordseite der Zieglerstraße zwischen Ende Wendehammer bis zum Ende der Einmündung Kaubendenstraße

3.Einrichtung einer Aufstellfläche für Radfahrer auf der Nordseite der Zieglerstraße auf Höhe des Fahrradparkhauses „Grünenthal“ (Wegfall eines Parkplatzes auf der Nordseite in Höhe der Stichstraße)

4. Einrichtung von 2 m breiten Parkstreifen auf der Nordseite und von 2,5 m breiten Parkstreifen auf der Südseite der Zieglerstraße

Beschluss

Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung Eilendorf beauftragt einstimmig die Fachverwaltung folgende Aspekte in eine neue Vorlage einzuarbeiten: 1. Aufstellung eines Stopp-Schild (Zeichen 206) am Einmündungsbereich Kaubendenstraße 2. Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Nordseite der Zieglerstraße zwischen Ende Wendehammer bis zum Ende der Einmündung Kaubendenstraße 3. Einrichtung einer Aufstellfläche für Radfahrer auf der Nordseite der Zieglerstraße auf Höhe des Fahrradparkhauses „Grünenthal“ (Wegfall eines Parkplatzes auf der Nordseite in Höhe der Stichstraße) 4. Einrichtung von 2 m breiten Parkstreifen auf der Nordseite und von 2,5 m breiten Parkstreifen auf der Südseite der Zieglerstraße

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst den Planungs- und Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 2a (Plan-Nr. 2018/10-02) (Markierung eines einseitigen Schutzstreifens).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Ergänzungen zur Vorlage FB 61/1014/WP17 vom 24.07.2018

Die Bezirksvertretung hat sich in ihrer Sitzung am 12.09.2018 für die Variante 2 mit einseitigem Schutzstreifen ausgesprochen. Optimiert wird diese Variante durch eine Fortführung des Schutzstrei-fens im Wendehammer bis zu den Zufahrten des Vennbahnweges. Ein weiteres Haltverbotsschild (Zeichen 283) verdeutlicht das Parkverbot im Wendehammer zusätzlich (vgl. Anlage 1).

Der Vorschlag der Bezirksvertretung ein Stopp-Schild (Zeichen 206) anstelle des geplanten Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) von der Kaubendenstraße kommend aufzustellen, wird durch die Straßen-verkehrsbehörde nicht befürwortet. Das Zeichen 206 schreibt den Verkehrsteilnehmern zu jeder Ta-geszeit das vollständige Anhalten des Fahrzeuges vor. Da in Gewerbegebieten an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts mit wenig bzw. keinem motorisierten Verkehr zu rechnen ist, wird das Aufstellen dieses Verkehrszeichens nicht befürwortet. Auch aus polizeilicher Sicht besteht keine Not-wendigkeit für das Stopp-Schild, da sich in den letzten drei Jahren keine Unfälle der Kategorie 1-4 im Kreuzungsbereich Zieglerstraße/Kaubendenstraße ereignet haben.

Außerdem sollte geprüft werden, ob das Radfahren auf dem Gehweg gestattet werden könnte, um auch den Radfahrern auf der nördlichen Straßenseite eine Radverkehrsanlage zu bieten. Nach der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) wird nicht empfohlen den Gehweg für Radfahrer freizuge-ben, da diese mindestens 2,50 m breit sein sollten (vgl. ERA S. 27). An der Zieglerstraße messen die Gehwege jedoch beidseitig ca. 2,10 m.

Nach Abschluss der Prüfaufträge wurde alternativ noch eine dritte Variante betrachtet, die auch für den Radverkehr in Fahrtrichtung Neuenhofstraße eine Radverkehrsanlage vorsieht:

Variante 3 - beidseitiger Schutzstreifen bei einseitigem Parken

Die dritte Variante sieht wie Variante 1 einen beidseitigen Schutzstreifen vor. Jedoch entfällt auf einer Straßenseite das Fahrbahnrandparken, um eine ausreichend breite Restfahrbahn für den fließenden Verkehr zu erhalten (vgl. Querschnitt in Anlage 2).

Im Bestand stehen auf der nördlichen Straßenseite insgesamt ca. 51 Parkplätze (je 5,00 m) und auf der südlichen Straßenseite bis zur Einmündung der Kaubendenstraße 38 Parkplätze zur Verfügung. Bei den Varianten 1 bis 3 entfallen auf der nördlichen Straßenseite jeweils 5 Parkplätze. In Variante 3 würde außerdem das Parken auf der südlichen Fahrbahnseite komplett entfallen, wodurch 38 Park-plätze verloren gingen. Zudem müssten die Gehwegvorbauten, die die Parkplätze zwischen Haus-nummer 6 und der Kreuzung Zieglerstraße/Kauben-denstraße baulich umfassen, zurückgebaut werden, um die Fläche für den Schutzstreifen nutzen zu können. Dies würde höhere Kosten verursachen.

Fazit und Empfehlung

Im Ergebnis der Abwägung wird die optimierte Variante 2 (Variante 2a) mit einer Fortführung des Schutzstreifens und einer Rotmarkierung der Radfahrerfurt im Kreuzungsbereich Zieglerstraße/ Kaubendenstraße empfohlen.

Zwar wird die Zieglerstraße nur mäßig durch Schwerverkehr befahren, jedoch nutzt dieser auch die Parkstände am Fahrbahnrand. Deshalb ist die Markierung von 2,50 m breiten Parkständen sinnvoll. Durch einen einseitigen Schutzstreifen bleibt eine Restfahrbahn von 5,30 m, sodass der Begegnungs-verkehr von Pkw und Schwerverkehr möglich ist, ohne den Schutzstreifen zu befahren.

Durch die Markierung und die Roteinfärbung des Schutzstreifens sowie das Aufbringen von Fahr-radpiktogrammen wird im Einmündungsbereich zur Kaubendenstraße auf die Radfahrer hingewiesen. Dadurch wird ihre Sicherheit erhöht.

Variante 2a trägt damit sowohl zur Förderung des Radverkehrs auf der Zieglerstraße als auch zur Nut-zung der Vennbahn bei und berücksichtigt die hohe Nachfrage nach Abstellmöglichkeiten für Lkw.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

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Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

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Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-11-06 FB 61_1014_WP17-1 Zieglerstrasse_ Marki SAO.pdf

16.11.2024

1.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 05.12.2018
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 00:04