15. November 2005 um 17:00, Sitzungssaal Adalbertsteinweg 59-65
TOP 3Öffentlich

Bürgerantrag des Solarenergiefördervereins Deutschland e. V. vom 18. Juli 2005hier: Baupflicht für die Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten im Gemeindegebiet

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr von Fabeck erläutert den Antrag nochmals ausführlich. Für die Verwaltung gibt Herr Meiners eine umfangreiche Stellungnahme ab. An der weiteren intensiven Diskussion beteiligen sich Herr Herff, Herr Jahn, Herr März, Herr Dr. Opitz und Frau Coracino. Sodann wird auf Vorschlag von Herrn Herff folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Bürger- und Beschwerdeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird Bezug nehmend auf den Antrag einstimmig aufgefordert, die zuständigen Fachausschüsse, Umwelt- und Planungsausschuss, über die Thematik „Festsetzung einer Baupflicht für solare Anlagen in Bebauungsplänen gemäß § 9, Abs. 1, Nr. 23 b BauGB als neues kommunales Instrument zur Förderung solaren und nachhaltigen Bauens“ zu informieren. Der Antrag des Solarenergiefördervereins gilt damit als behandelt.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Bürger- und Beschwerdeausschusses
Gremium
Bürger- und Beschwerdeausschuss
Datum
Di., 15.11.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Status
gemischt