Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017
FB 14/0210/WP17 · Anhörung
Beratung
Herr Emmerich erläutert die Prüfung anhand einer PowerPoint-Präsentation. Diese wird als Anlage beigefügt.
Hierbei geht er insbesondere auf die Feststellungen zu der Bilanzposition „Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ ein. Im Kern geht es darum, dass aufgrund des auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 festgestellten hohen Fehlerrisikos bei der Erfassung der Zugänge von rd. 85 Mio. € seit der Eröffnungsbilanz eine dringende Prozessüberarbeitung im Zusammenhang mit der Aktivierung von Straßenvermögen notwendig ist. Dies sei inzwischen von FB 14 angestoßen worden und von der Verwaltungsleitung ausdrücklich gewünscht. Herr Emmerich macht deutlich, dass es zu einer Einschränkung der Testate für die Jahresabschlüsse ab 2018 führen kann, sollte dieser Prozess nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung im Jahresabschluss 2018 und einer Überarbeitung der Buchungen seit der Inventur 2015 führen.
Frau Grehling erklärt, dass es mit der Vorlage des Jahresabschlussberichtes erstmalig gelungen sei, im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanberatungen 2019 auf testierte Jahresabschlusszahlen zurückgreifen zu können. Dies werde auch weiterhin das Ziel bleiben.
Herr Emmerich unterstreicht, dass es wünschenswert und für eine sorgfältige Prüfung notwendig sei, die künftigen Jahresabschlüsse vor den Sommerferien in den Rat einzubringen. Die aufzunehmenden Buchungen aus den dann evtl. noch nicht testierten Jahresabschlüssen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen seien dann in der Prüfphase unproblematisch zu korrigieren.
Herr Schmitz bedankt sich für die SPD-Fraktion für die geleistete Arbeit des FB 14 und FB 20.
Herr Demmer würde es begrüßen, den geprüften Jahresabschluss demnächst in einer regulären Ausschusssitzung vorgelegt zu bekommen und verweist auf die Sitzung am 12.12.2019. Hierzu merkt Frau Plum nachdrücklich an, dass durch die zeitnahe Vorlage des Berichtes eine verlässliche zahlenmäßige Grundlage für die anstehenden Haushaltsplanberatungen 2019 geschaffen worden sei – unabhängig von der Tatsache einer Sondersitzung. Vor diesem Hintergrund gelte ihr uneingeschränkter Dank der Arbeit des FB 14.
Frau Moselage und Frau Begoli schließen sich dem Dank für ihre jeweiligen Fraktionen an.
Auf Nachfrage von Frau Begoli erläuterte Herr Emmerich die Position „Leibrente für FB 23“ aus dem Anhang (S. 49).
Auch Herrn Pilgram schließt sich dem Dank an die Verwaltung an.
Einstimmiger Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen und das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 gem. § 96 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen und das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 gem. § 96 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
- Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.
- Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2017 fest und beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
(Emmerich) (Philipp)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2017 am 12.09.2018 von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 19.09.2018 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Der Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann.
Der Bestätigungsvermerk wurde jedoch um folgende Hinweise ergänzt:
Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende Korrekturen nachzuvollziehen. Dies wurde bereits im Jahresabschluss 2015 und 2016 festgestellt.
Aufgrund des auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 festgestellten hohen Fehlerrisikos bei der Erfassung der Zugänge von rd. 85 Mio. € seit der Eröffnungsbilanz ist eine dringende Prozessüberarbeitung im Zusammenhang mit der Aktivierung von Straßenvermögen geboten. Sollte dies nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung im Jahresabschluss 2018 und einer Überarbeitung der Buchungen seit der Inventur 2015 führen, so kann dies aufgrund der steigenden Höhe der Ungenauigkeiten zu einer Einschränkung der Testate für die Jahresabschlüsse ab 2018 führen.
Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einen Fehlbetrag von -17.109.818,13€ ab.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 90803
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=90803
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-11-21 FB 14_0210_WP17 Bericht ueber die Prue SAO.pdf
8.11.2024
3.1 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- Gremium
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum
- Di., 18.12.2018
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Anhörung
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 00:15