11. Dezember 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Grabeland - Ratsantrag der Fration DIE LINKE vom 18.09.2018

FB 23/0507/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschussnimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion DIE LINKE hat folgenden Ratsantrag gestellt:

„Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche unbebauten Grundstücke der Stadt Aachen als Grabeland verpachtet werden können.

Begründung:

In verschiedenen Städten werden unbebaute städtische Grundstücke für hobbygärtnerische Nutzung verpachtet. Die Verträge sind jährlich kündbar; Aufbauten und mehrjährige Pflanzen sind nicht zulässig.

Durch die Vertragsgestaltung ist gewährleistet, dass die Grundstücke kurzfristig für eine mögliche Bebauung zur Verfügung stehen, zwischenzeitlich bieten die Flächen Einwohnerinnen und Einwohnern Möglichkeiten für naturnahe Freizeitgestaltung.“

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Sobald Flächen für eine Nutzung als Grabeland identifiziert werden, werden diese bei Nachfrage entsprechend verpachtet. Für diese Flächen entfällt städtischer Pflegeaufwand.

Zur Zeit hat die Stadt Aachen ca. 140 unbebaute Flächen als Grabe- oder Gartenland verpachtet.Es handelt sich dabei in der Regel nicht um zu Bauland entwickelbare Flächen.

Die wenigen Wohn- und Gewerbebaugrundstücke, die der Stadt Aachen aktuell zur Verfügung stehen, werden kurzfristig vermarktet und eignen sich daher nicht für eine Zwischennutzung. Baugrundstücke in Neubaugebieten wie Lichtenbusch Innenbereich (Bebauungsplan Nr. 855 I) oder Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße (Bebauungsplan Nr. 812) wurden oder werden bis zur Erschließung von den bisherigen landwirtschaftlichen Pächtern bewirtschaftet. Dabei ist eine kurzfristige Kündigung der Verträge gewährleistet.

Der Ratsantrag gilt damit als bearbeitet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-11-19 FB 23_0507_WP17 Grabeland - Ratsantr SAO.pdf

20.11.2024

185.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 11.12.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 00:07