6. Dezember 2018 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 6.1Öffentlich

Neue Stellplatzsatzung zum 01.01.2019

B 03/0127/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

siehe TOP I/6

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die neue Stellplatzsatzung der Stadt Aachen mit den durch die Ergänzungsvorlage und den Vortrag der Verwaltung vorgenommenen Modifikationen zu beschließen. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat darüber hinaus, für das Vorliegen einer überdurchschnittlich guten Anbindung an den ÖPNV eine Entfernung von weniger als 300 m von einem ÖPNV-Haltepunkt festzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


wie Ursprungsvorlage mit den vorgenommenen Modifikationen

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Planungsausschusses am 08.11.2018 wurde ein erster Entwurf der neuen Stellplatzsatzung unter der Vorlagennummer B03/0127/WP17 zur weiteren Diskussion eingebracht.

Auf der Grundlage der Diskussion sowie der zusätzlichen Anmerkungen aus dem politischen Raum wurde dieser Entwurf nochmals überarbeitet.

Dies umfasst im Wesentlichen folgendes:

  1. Der Satzungstext wurde mit dem Fachbereich Recht textlich redaktionell überarbeitet.
  1. Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wurde im gewerblichen Bereich die Zonierung übernommen, mit dem Ziel, dass es hinsichtlich des Stellplatzerfordernisses keine wesentlichen Verschlechterungen eintreten.

Verschlechterungen, die allein aus den neuen Richtzahlen aus dem Entwurf des Ministeriums resultieren, müssen leider aus Gründen der Rechtssicherheit hingenommen werden. Eine Überarbeitung bzw. Evaluierung ist von vorne herein für das 2. HJ 2019 vorgesehen.

  1. Der Berechnungsschlüssel für studentisches Wohnen wurde um eine Größeneinheit angepasst. In der Baugenehmigung wird studentisches Wohnen festgeschrieben, mit der Folge, dass bei einer möglichen Nutzungsänderung der dann höhere Stellplatzbedarf auf dem Grundstück nicht mehr nachgewiesen werden kann und damit nur noch eine Stellplatzablöse zwingend verbunden ist.
  1. Der Abminderungsfaktor für den ÖPNV wurde unabhängig von der Nutzungsart Wohnen oder Gewerbe nunmehr mit 15/10/5 % bezogen auf die Gebietszonen berücksichtigt. Die bisherige Regelung galt nur für Gewerbe mit 30 % in Zone 1 und 10 % in den übrigen Zonen

Unabhängig hiervon sind verschiedene Punkte derzeit noch in der Diskussion; als da sind:

-ÖPNV Anbindung noch weiter zu differenzieren

-Car-Sharing Ansatz auch für gewerbliche Nutzungen sowie Berechnungsfaktor

-Regelung für Einfamilienhäuser

-Regelung zum Abriss und unmittelbar anschließenden Neubau

Hierzu wird die Verwaltung in der Sitzung vortragen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (5)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-11-21 B 03_0127_WP17-1 Neue Stellplatzsatzu SAO.pdf

7.11.2024

2.0 MB

Metadaten

TOP
Ö 6.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 06.12.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 00:06