11. Dezember 2018 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 18Öffentlich

Ratsantrag der Grüne Fraktion im Rat der Stadt Aachen (353/17) „Für die Gesundheit der Menschen – für mehr Artenvielfalt: Kein Glyphosat auf städtischen Flächen“

FB 23/0515/WP17 · Kenntnisnahme

Ratsantrag der Grüne Fraktion im Rat der Stadt Aachen (353/17) „Für die Gesundheit der Menschen – für mehr Artenvielfalt: Kein Glyphosat auf städtischen Flächen“

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Neumann macht für die Grüne-Fraktion deutlich, dass er sich der Verwaltungsvorlage, die sich gegen ein Glyphosat-Verbot ausspricht, nicht anschließen kann. Angesichts der immensen Auswirkung auch des Glyphosateinsatzes auf die Biodiversität, müsse auch hier die Frage gestellt werden, wie künftig Landwirtschaft betrieben werden solle.

Demgegenüber bemängelt Ratsfrau Lux (AfD), die ihrer Ansicht nach mangelnde Wertschätzung der Arbeit der Landwirte, die in dem Antrag zum Ausdruck komme. Bevor man Glyphosat verbiete, bräuchten die Landwirte Alternativen, für die wiederum eine Gesamtbeurteilung erforderlich sei, da auch diese möglicherweise nicht unproblematisch seien.

Ein größeres Problem als in der Landwirtschaft sehe sie in der unkontrollierten Privatnutzung. Insgesamt begrüße sie, wenn in dieser Frage mit den Landwirten kooperiert werde und keine Forderungen erhoben würden, die für diese nicht umsetzbar seien.

Auf einen juristischen Aspekt macht für die CDU-Fraktion Ratsfrau Lürken aufmerksam. Es sei nicht so ohne weiteres möglich, ohne entsprechende Rechtsgrundlage in bestehende Pachtverträge einzugreifen. Allerdings müsse man die Frage beantworten, wie man denn bei künftigen Verträgen mit dem Glyphosat-Verbot umgehe. In diesem Zusammenhang wäre eine Übersicht über die Laufzeiten der bestehenden Verträge hilfreich, die man dem Ausschuss einmal in nichtöffentlicher Sitzung geben könne.

Herr Grooten (CDU) erläutert aus fachlicher Sicht, dass Glyphosat zwar jegliche Pflanze abtöte, die Chlorophyll bilde, aber nicht verhindere, dass anschließend erneut wieder Grünpflanzen nachwüchsen. Natürlich könne der Landwirt auch entscheiden den Acker mit dem Pflug zu bearbeiten. Dies sei dann zwar rein mechanisch, die Nebenwirkungen für den Boden und die Bodenlebewesen seien jedoch ebenfalls gravierend und würden im Vergleich nachhaltiger anhalten.

Den Ausführungen von Ratsfrau Lürken und Herrn Grooten schließt sich auch Herr Brodowski für die FDP-Fraktion an und ergänzt, dass er es auch in diesem Zusammenhang problematisch fände, die Betriebe in der Stadt durch ein Verbot des Glyphosateinsatzes anders zu behandeln als das anderenorts der Fall sei.

Für die Verwaltung mahnt Herr Wiezorek eine andere Herangehensweise an das Thema an: Einerseits sei es klar, dass in der Landwirtschaft versucht würde, die Konkurrenten der Nutzpflanzen auf dem Acker zurückzudrängen. Am Ende sei es mit Blick auf den Rückgang der Biodiversität fast egal, ob Grünpflanzen wegen eines mechanischen oder eines chemischen Eingriffs verschwunden seien. Sinnvoller als pauschale Verbote sei es nach seiner Auffassung, systematisch zu untersuchen, wodurch genau der Artenschwund entstünde, um dann genau da einschreiten zu können.

Um 19:40 Uhr verlässt Herr Grooten die Sitzung.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum Ratsantrag „Für die Gesundheit der Menschen – für mehr Artenvielfalt – kein Glyphosat auf städtischen Flächen“ (353/17) wird wie folgt Stellung genommen:

Die Stadt Aachen hat bei der Landwirtschaftskammer NRW eine Stellungnahme zum Einsatz von Glyphosat eingeholt, die mit folgendem Tenor schließt:

Die Landwirte werden beim Einsatz von Glyphosat intensiv von der Landwirtschaftskammer begleitet.

Alternativen zu Glyphosat lösen ggf. höhere Mengen und Mehrfachanwendungen anderer Herbizide in der Folgekultur aus.

Mögliche Alternativen zu Glyphosat können nicht uneingeschränkt eingesetzt werden, da sie z. B. wetterabhängig oder durch diese die Gefahr von Bodenerosionen erhöht werden.

Seit 2014 wurde der Einsatz von Glyphosat weiter stark eingeschränkt.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erlaubnis oder ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln bzw. deren Wirkstoffen keine kommunale Aufgabe, sondern eine Aufgabe übergeordneter Instanzen. So hat beispielsweise die EU-Kommission erst kürzlich die Zulassung von Glyphosat, nach der mehrheitlichen Zustimmung der EU-Agrarminister, für weitere 5 Jahre verlängert. In ca. 4 Jahren läuft die Zulassung auf EU-Ebene aus. Dann wird über das Verbot von Glyphosat neu abgestimmt.

Eine dauerhafte Lösung dieser hochkomplexen Gemengelage kann nach Auffassung der Verwaltung nur auf Ebene der Europäischen Union erfolgen.

Eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Landschaftsplanes soll in guter Kooperation mit den Landwirten erfolgen. Die Stadt Aachen als private Grundstückseigentümerin hätte vom Grundsatz her die Möglichkeit, die Ausbringung von Glyphosat auf Ihren verpachteten Flächen durch Änderung der Pachtverträge zu verbieten. Dies macht aber derzeit keinen Sinn, wenn andere Landwirte sich anders entscheiden können. Ein Verbot von Glyphosat auf städtischen Flächen würde die städtischen Pächter zum jetzigen Zeitpunkt enorm benachteiligen.

Vor diesem Hintergrund spricht sich die Verwaltung derzeit gegen das Verbot zum Einsatz von Glyphosat auf städtischen landwirtschaftlich genutzten Flächen aus.

Der Ratsantrag gilt damit als bearbeitet.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig, ohne Enthaltungen.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

RA_353_17
593.7 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-11-22 FB 23_0515_WP17 Ratsantrag der Gruene SAO.pdf

7.11.2024

686.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 11.12.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Status
öffentlich
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 00:08