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Anti-Terror-Sperren Pfalzbezirk, hier: Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen

FB 32/0017/WP17 · Entscheidungsvorlage

Anti-Terror-Sperren Pfalzbezirk, hier: Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich, für die Maßnahme „Anti-Terror-Sperren Pfalzbezirk“ beim PS-Element 5-020101-900-00800-900-1 die überplanmäßige Auszahlung/Aufwendung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 18.500 € bereitzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, für die Maßnahme „Anti-Terror-Sperren Pfalzbezirk“ beim PS-Element 5-020101-900-00800-900-1 die überplanmäßige Auszahlung/Aufwendung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 18.500 € bereitzustellen.

Philipp

(Oberbürgermeister)

Erläuterungen

Sachverhalt:

Nach der am 20.09.2017 genehmigten Dringlichkeitsentscheidung vom 05.09.2017 wurde zum Schutz vor Terrorattacken im Pfalzbezirk der Aachener Innenstadt zunächst in der Jakobstraße mit dem Einbau von festen LKW-Sperren (Pilomaten) begonnen. Die Maßnahme wurde nach der Genehmigung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung des Rates vom 13.06.2018 für die Bereiche Büchel/Rethelstraße - Großkölnstraße/Markt fortgeführt. Die Höhe des Projektes hatte ein Gesamtvolumen i.H. von 450.000 €.

Während der Baumaßnahme für die Bereiche Büchel/Rethelstraße - Großkölnstraße/Markt ergaben sich unvorhersahbare Mehrkosten, die ihre Ursache in den Erschwernissen der örtlichen Gegebenheiten hatten. Die Mehrkosten finden sich in den Ausgrabungsarbeiten, in den Kosten des Kanalanschlusses / Stromgrabens sowie bei der Archäologie wieder. Die vom beauftragten Ingenieurbüro ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 18.500 €.

Als Deckungsposition stehen beim PSP-Element 5-020702-800-00100-300-1/78510000 entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

Gem. § 83 Abs. GO NRW bedarf der Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich sind.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

385.840,76

404.340,76

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

450.000,00

468.500,0

Ergebnis

385.840,76

404.340,76

0

0

450.000,00

468.500,0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 18.500,00

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Der Gesamtbedarf beinhaltet Mittel in Höhe von 64.159,24 Euro, die aus dem Haushaltsansatz 2017 gezahlt wurden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-11-26 FB 32_0017_WP17 Anti-Terror-Sperren SAO.pdf

7.11.2024

93.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 25.6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 12.12.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 00:11