4. Dezember 2018 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 18Öffentlich

Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land NRW - Landeszuschuss für kommunale Theater und Orchester

Dez II/0028/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Grehling erläutert, dass die Vorlage bereits im letzten Finanzausschuss in der Besprechung zum Thema des vorläufigen Wirtschaftsplans 2019/2020 des Stadttheaters angekündigt worden sei. Diese Landeszuweisung sei bereits dort berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit der erhöhten Landeszuweisung und der Zielvereinbarung seien Gespräche mit dem Land und dem Stadttheater geführt worden. Die bestehende Zielvereinbarung bleibe dabei unberührt und erfülle weiterhin die Vorgaben des Landes. Sie betont, dass aufgrund des Einbezugs der erhöhten Landeszuweisungen bei der Berechnung des Ziel-Kostendeckungsgrades, dies sogar eine Verbesserung für das Stadttheater darstelle. Festzuhalten sei jedoch, dass eine Konsolidierungsverpflichtung des Theaters bestehen bleibe und im Falle der Zielverfehlung vorrangig die bei der Stadt gebildete Rückstellung zu nutzen sei. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung der Vorlage müsse diese anschließend im Hauptausschuss entschieden werden.

Ratsfau Plum sagt, dass es gut sei, dass die Zielvereinbarung unberührt bestehen bleibe. Es sei nachvollziehbar, dass die Zuwendungen bei der Berechnung des Kostendeckungsgrades einbezogen und vorrangig auf die Rückstellung zurückgegriffen werde.

Ratsherr Teuku bittet um nochmalige Erläuterung zum Einbezug der Zuweisung in den Kostendeckungsgrad und den sich daraus ergebenden Auswirkungen.

Frau Grehling erläutert, dass in der Berechnung des Kostendeckungsgrades neben den Aufwendungen auch alle Erträge mit Ausnahme des Betriebskostenzuschuss einbezogen werden. Jede Erhöhung der Erträge bedeute zudem eine deutlich stärkere positive Auswirkungen auf den Kostendeckungsgrad als eine Verminderung des Aufwandes in gleicher Höhe. Mit den bisher vom Theater selber vorgeschlagenen Konsolidierungsvorschlägen und der Erhöhung der Landeszuweisung sei die Zielvereinbarung zu erfüllen.

Ratsherr Pilgram sagt, dass eine Kindersparte im Vertrag erwähnte werde, diese allerdings sonst nirgendwo beim Theater Erwähnung finde. Des Weiteren fragt er, wofür die Mittel des Landes verwendet werden dürften.

Frau Grehling führt aus, dass das Ziel der erhöhten Landeszuweisung die Qualitätssteigerung des Theaters sei.

Ratsherr Teuku fragt, ob es hierzu schon Visionen und Pläne gebe.

Herr Hotz antwortet, dass es natürlich schon Pläne und Ziele gebe, dies derzeit jedoch noch nicht spruchreif sei und man im richtigen Rahmen zur gegebenen Zeit darüber informiere.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Fördervereinbarung mit dem Land NRW zur Erhöhung des landesseitigen Betriebskostenzuschusses für den E46/47 – Stadttheater und Musikdirektion zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, dem Abschluss der Fördervereinbarung zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Finanzausschuss nimmt die Fördervereinbarung mit dem Land NRW zur Erhöhung des landesseitigen Betriebskostenzuschusses für den E46/47 – Stadttheater und Musikdirektion zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Abschluss der Fördervereinbarung zuzustimmen.

Der Hauptausschuss nimmt die Fördervereinbarung mit dem Land NRW zur Erhöhungen des landesseitigen Betriebskostenzuschusses für den E46/47 – Stadttheater und Musikdirektion zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der Fördervereinbarung zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) beabsichtigt, die Förderung der kommunalen Theater und Orchester bis zum Jahr 2022 schrittweise um landesweit insgesamt 30 Mio. € auf dann 50 Mio. € zu erhöhen.

Auf Grundlage des zwischen dem Land NRW und den Spitzenverbänden der Städte bzw. der Theater- und Orchester festgelegten Verteilungsschlüssel entfiele hieraus für das Theater Aachen (Gesamtsumme neuer Zuschuss):

Theater

Orchester

Summe

2018

818.956 €

188.322 €

1.007.278 €

2019

940.370 €

223.947 €

1.164.317 €

2020

1.061.784 €

259.572 €

1.321.356 €

2021

1.183.198 €

295.198 €

1.478.396 €

2022

1.304.611 €

330.823 €

1.635.434 €


Gegenüber dem bisherigen Betriebskostenzuschuss des Landes in Höhe von rund 738.000 € ergibt sich damit eine Erhöhung in Höhe von zwischen rund 270.000 € im Jahr 2018 bis zu rund 900.000 Euro im Jahr 2022.

Voraussetzung zum Erhalt des Betriebskostenzuschusses ist der Abschluss der in der Anlage beigefügten Fördervereinbarung, die unter anderem auch die Zusicherung eines kommunalen Zuschusses vorschreibt. Der städtische Betriebskostenzuschuss im Haushaltsplan 2018 (wie auch der des Entwurfes 2019)- orientiert an den Vorgaben der Zielvereinbarung mit dem Theater - erfüllt die Vorgaben des Landes (auch hinsichtlich der Fortschreibung in den Folgejahren).

Die Festschreibung des Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2022 in der Fördervereinbarung kann aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht erfolgen, da der Betriebskostenzuschuss 2022 noch nicht Gegenstand eines genehmigten Haushalts ist (die mittelfristige Planung des Haushaltsplans 2018 ist auf das Jahr 2021 beschränkt). Mit Genehmigung des Haushaltsplans 2019 kann die seitens des Landes geforderte Bestätigung des Betriebskostenzuschusses 2022 beigebracht werden.

Die zwischen Stadt und Theater bestehende Zielvereinbarung bleibt unberührt. Bei der Berechnung des hier relevanten Ziel-Kostendeckungsgrades wird der Landeszuschuss wie auch die der Erhöhung gegenüberstehenden zusätzlichen Aufwendungen einbezogen, da aufgrund der Berechnungssystematik der Zielvereinbarung der Kostendeckungsgrad ansonsten ohne tatsächliche Ergebnisrelevanz zulasten des Theaters verschoben würde.Damit verbleibt es bei einer Konsolidierungsverpflichtung des Theaters sowie der städtischen Zusage, im Falle der Zielverfehlung das dann noch verbleibende Defizit (zunächst) bis zur Höhe der Rückstellung auszugleichen. Diese Rückstellung ist auf der Grundlage der Fördervereinbarung vorrangig gegenüber der zu erfolgenden Erhöhung der Landeszuweisung heranzuziehen.

In Folge des anstehenden landesseitigen Rechnungsschlusses ist zur Zahlbarmachung des erhöhten Zuschusses 2018unmittelbar in diesem Jahr eine zeitnahe Bestätigung der Fördervereinbarung noch in dieser Kalenderwoche 49 erforderlich.

Weitere Dokumente (1)

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Foerdervereinbarung
62.6 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-12-04 Dez II_0028_WP17 Abschluss einer Foerd SAO.pdf

7.11.2024

136.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 04.12.2018
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat II
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 00:00