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Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße / Schönforststraße - zwischen Neuhausstraße und Madrider Ringhier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/1101/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße / Schönforststraße - zwischen Neuhausstraße und Madrider Ringhier: Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Zu den Fragen von Herrn Dr. Otten und Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt betreffend das Plangebiet und das Wettbüro ohne Genehmigung nimmt Frau Hergarten Stellung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung, der Steuerung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Wettbüros und Spielhallen, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Trierer Straße/ Schönforststraße - für den Planbereich zwischen Neuhausstraße und Madrider Ring im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung, der Steuerung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Wettbüros und Spielhallen, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Trierer Straße/ Schönforststraße - für den Planbereich zwischen Neuhausstraße und Madrider Ring im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung, der Steuerung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Wettbüros und Spielhallen, die Aufstellung des Bebauungsplanes – Trierer Straße/ Schönforststraße - für den Planbereich zwischen Neuhausstraße und Madrider Ring im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Das Plangebiet liegt an der Trierer Straße, die als Ausfallstraße in Richtung Brand/ Kornelimünster/ Eifel führt. Das Gebiet ist durch unterschiedliche Nutzungen geprägt. In den Obergeschossen sind Wohnnutzungen, in den Erdgeschossen Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie. Es dient teilweise der Nahversorgung der umgebenden Wohnbebauung, erfüllt den täglichen und mittelfristigen Bedarf der Wohnbevölkerung und bietet ein breites Sortimentsangebot.

Entlang der Trierer Straße sind bereits mehrere Wettbüros und Spielhallen vorhanden und es gibt immer wieder neue Anfragen. Aktuell wurde im Bereich des Plangebiets beantragt, den Teil einer Gaststätte in ein Wettbüro umzuwandeln. Direkt daneben befindet sich bereits ein Wettbüro, das ohne Genehmigung betrieben wird. Die weitere Ansiedlung von solchen Vergnügungsstätten hätte unerwünschte städtebauliche Veränderungen, wie zum Beispiel eine Verminderung der Wettbewerbsfähigkeit des vorhandenen Einzelhandels oder einen Niveauverlust im gesamten Bereich (sogenannte „Trading - down - „Effekt“) zur Folge.

Ziel der Planung ist es, Vergnügungsstätten – insbesondere Wettbüros und Spielhallen – auszuschließen, um die heutige Nutzungsstruktur im Bereich der Trierer Straße zu erhalten, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligem Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen. Negative Umstrukturierungsprozesse sollen vermieden werden, stattdessen soll sich eine lebendige Nutzungsmischung entwickeln. Insbesondere der Bereich um den Trierer Platz, der im Aachener Zentren- und Nahversorgungskonzept als Nahversorgungszentrum festgelegt ist, sollte geschützt werden, um so eine zukunftsfähige Entwicklung dieses Standorts zu unterstützen.

Im Jahr 1988 wurde bereits der Aufstellungsbeschluss A90 wegen damals zunehmenden Anfragen von Spielhallen gefasst. Er hatte das Ziel, Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen zu verhindern. Neben Spielhallen kommen heutzutage immer mehr Anfragen zur Ansiedlung von Wettbüros. Deswegen sollte der bereits vor 19 Jahren gefasste Aufstellungsbeschluss aufgehoben und neu gefasst werden, um nicht nur Spielhallen, sondern auch Wettbüros ausschließen zu können.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt zur Steuerung von Vergnügungsstätten – insbesondere von Wettbüros und Spielhallen – einen Bebauungsplan für den Bereich Trierer Straße/ Schönforststraße aufzustellen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2018-12-12 FB 61_1101_WP17 Bebauungsplan Nr. 98 sao

7.11.2024

10.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 09.01.2019
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 09:51