Bezuschussung von StoffwindelnAntrag an das Bürgerforum gem. § 24 Gemeindeordnung NRW vom 26. November 2018
E 18/0164/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Die Vorsitzende Frau Dr. Lassay begrüßt die Antragstellerin Frau R. und bittet diese ihren Antrag zu erläutern. Frau R. stellt ihren Antrag anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation wird mit der Niederschrift in Allris zur Verfügung gestellt. Im Kern soll die Stadt Aachen dem Beispiel anderer Kommunen folgen und einen finanziellen Zuschuss zur Grundausstattung von Stoffwindeln gewähren, um so das Müllaufkommen durch die Verwendung von Einwegwindeln erheblich zu reduzieren.
Frau Lürken betont die unterschiedlichen Auffassungen zu diesem Thema, sowohl gesellschaftlich, als auch wissenschaftlich. Zudem würde durch einen Stoffwindelzuschuss nur eine der bestehenden Zielgruppen unterstützt.
Frau Bürgermeisterin Scheidt dankt Frau R. für ihren Vortrag und für den Ansatz zum Umweltschutz und schlägt vor, die Angelegenheit im Kinder- und Jugendausschuss (KJA) vorzustellen und zu diskutieren.
Frau Vallot und Frau Begolli schließen sich diesem Vorschlag an.
Frau Lehnen, Aachener Stadtbetrieb, erläutert an dieser Stelle einschlägig, dass eine Quersubventionierung über die allgemeinen Abfallgebühren rechtswidrig sei und eine Finanzierung ausschließlich über eine anderweitige Ausgabenposition der Stadt Aachen erfolgen kann.
Herr Kollig gibt zu bedenken, dass dies nur durch Einsparungen bei anderen Kostenpositionen im Haushaltsplan möglich ist.
Herr Bausch möchte den Eltern die Wahl ihres Wickelsystems selbst überlassen und geht nicht davon aus, dass ein finanzieller Impuls den Umweltgedanken bei der Verwendung von Stoffwindeln beeinflusst.
Frau Lürken bittet hinsichtlich dem Vorschlag, die Angelegenheit an den KJA zu verweisen, um getrennte Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Die Vorsitzende Frau Dr. Lassay lässt sodann wie folgt getrennt abstimmen:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag an das Bürgerforum vom 26.11.2018 gilt somit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ein Baby nutzt durchschnittlich etwa 5.000 Windeln, bis es gelernt hat, die Toilette zu benutzen. So entsteht etwa eine Tonne Restabfall. Dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zufolge machen volle Windeln in manchen Gemeinden etwa zehn Prozent des Restabfallaufkommens aus.
Viele Eltern stellen sich aus ökonomischen und ökologischen Gründen die Frage, ob sie nicht lieber mit Stoffwindeln ihr Kind wickeln wollen, anstatt Wegwerfwindeln/Einwegwindeln zu nutzen.
Derzeit verwenden noch über 80% aller Eltern Einwegwindeln. Mehrwegwindeln lassen sich im Gegensatz zu den Einwegwindeln bis zu 300-mal waschen. Allerdings wird die Frage der Umweltverträglichkeit von Stoff- und Wegwerfwindeln auch in wissenschaftlichen Untersuchungen kontrovers diskutiert und die Beantwortung hängt entscheidend von den zu Grunde gelegten Annahmen ab. Aber ist Mehrweg wirklich umweltfreundlicher als Einweg? Hinsichtlich der Ökobilanz von Wegwerf- und Stoffwindeln ist diese in etwa vergleichbar (Studie der britischen Umweltbehörde Defra von 2008).
Bei umweltbewusstem Gebrauch zeigt sich, dass das Abfallaufkommen von Mehrwegwindeln weitaus positiver ist als bei den Wegwerfwindeln. Auch in den Bereichen Rohstoffbedarf und Energieverbrauch schneiden die Mehrwegwindeln besser als die Einwegwindeln ab. Denn über das eigene Waschverhalten der Einwegwindeln kann entschieden werden, ob Einwegwindeln ökologischer als Wegwerfwindeln sind. Der Stoffwindelnutzer besitzt also zahlreiche Möglichkeiten, seine Ökobilanz positiv zu beeinflussen: weniger Windeln kaufen, die Windeln für mehrere Kinder nutzen oder aber auch die Stoffwindeln im Second Hand erwerben. Außerdem spielt es eine große Rolle, wie viel Strom und Wasser die Waschmaschine braucht, ob sie voll oder halbleer läuft, auf wie viel Grad die Wäsche gewaschen wird und ob (immer) ein Trockner benutzt wird oder die Windeln an der Luft trocknen.
Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben das Problem des Windelabfalls erkannt und fördern die Verwendung von Stoffwindeln mit Bezuschussung einer einmaligen Pauschale beim Kauf eines Starterpakets oder Gebrauch eines Windeldienstes, welcher benutzte Windeln reinigt und sauber wieder zurückbringt.
Im Stadtgebiet der Stadt Aachen gibt es keinerlei gesonderte Entsorgungsmodalitäten für Windeln in Form von Windelsäcken, Windeltonnen oder anderen, vergünstigten Entsorgungsmöglichkeiten oder gar Bezuschussung bei Anschaffung von Stoffwindeln/Mehrwegwindeln, da nach Prüfung des Aachener Stadtbetriebes eine Quersubventionierung über die allgemeinen Abfallgebühren nicht möglich ist. Das Umweltministerium bewertet diese Art von Vorgehen, Quersubventionierung über die Restabfallgebühr, aus kommunalabgaberechtlicher Sicht als unzulässig, da ein eventueller Gebührenzuschuss nicht allgemein den übrigen Abfallgebührenzahlern zur Last fallen darf.
Grundsätzlich verschließt sich der Aachener Stadtbetrieb als kundenorientierter Dienstleister nicht dagegen, seine Angebotspalette den veränderten Bedürfnissen anzupassen. Gleichwohl sind bei derartigen Erwägungen auch immer die gebührenrechtlichen Konsequenzen sowie die am Gemeinwohl orientierte Aufgabenerfüllung im Sinne der Daseinsvorsorge zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass zur Befriedigung von Individualinteressen einer Minderheit keine Vergünstigungen durch die Allgemeinheit finanziert werden können und dürfen. Dies würde dem Äquivalenzprinzip der Kommunalabgabengesetzes NW widersprechen und wäre mithin rechtswidrig.
Allerdings besteht die Möglichkeit im städtischen Haushaltsplan eine allgemeine Ausgabeposition im Bereich Jugend/Schule zu schaffen. Dafür müsste aber mit aller Wahrscheinlichkeit eine andere Kostenposition eingespart werden, bevor eine neue geschaffen werden kann. Da allerdings die Planung für den städtischen Haushaltsplan für das Jahr 2019 abgeschlossen ist, wäre eine Änderung der Kostenpositionen frühestens für das Jahr 2020 möglich.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 91193
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=91193
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2018-12-21 E 18_0164_WP17 Bezuschussung von St SAO.pdf
20.11.2024
249.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4.2
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 22.01.2019
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 09:54
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen